Ich empfehle, diese Dokumente hinsichtlich der Auflagen auch mal zu lesen, zu verstehen und nicht nur mitzuführen.
Ein guter Hinweis von
@KlausB, auch wenn das nicht gerade eine aufregende Lektüre ist.
Auch wenn der Hinweis zum Serienstand nicht enthalten ist, muss man aufpassen. Der Inverkehrbringer steht für dafür gerade, dass durch die Verwendung des Teiles keine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht. Bei der Kombination entsteht die Möglichkeit, dass durch Wechselwirkung mehrerer Teile eine unbekannte Betriebsgefahr geschaffen wird. Deshalb wird in der ABE oft auf den Serienstand Bezug genommen. Änderung von Auspuff und Bremshebel jeweils mit ABE wohl unbedenklich, Serienschaltung mehrerer Lenkererhöhungen (jeweils mit ABE) sicherlich nicht der Betriebssicherheit zuträglich.
In manchen Fällen ist die Wechselwirkung nicht so klar ersichtlich (zB Materialwechselwirkungen). Ich würde in jedem Fall erhöhte Umsicht walten lassen, bei mehreren Änderungen jeweils hinsichtlich Fahrdynamik (Fahrwerk, Räder, Karosserie, Windschild,...), der Fahrzeugführung (Lenker, Lenkererhöhungen, Spiegel, ...), dem Antrieb (Motor, Motorsteuergerät, Auspuff, ...) und der Bremsanlage (Bremsen, Bremshebel, Bremsschläuche, ...) - alleine schon der eigenen Sicherheit zuliebe.