Damit es nicht zu originellen Richterentscheidungen kommt, hat man ja den Schöffen eingeführt.
Hatte selber das Vergnügen dieses Ehrenamt 5 Jahre auszuüben.
Das dauerhafte Fahren mit extrem überhöhter Geschwindigkeit, vor allem relativ junger Verkehrsteilnehmer, ist sozusagen der Klassiker, aber auch die alten Säcke schlagen sich wacker in der Statistik
Bei dem hier diskutierten Fall bleibt eigentlich nur noch das Abwägen eines angemessenen Strafmasses, um den Angeklagten nicht völlig aus der Mitte der Gesellschaft zu entfernen.
Da kommt es dann auf die richterliche Sensibiltät an ob Tagessätze wie hier beschrieben überhaupt leistbar sind.
Das werden sich die zuständigen Richter aber sicher genau angesehen haben....