22 Punkte, 31 Mon. Fahrverbot, 17.000€

Diskutiere 22 Punkte, 31 Mon. Fahrverbot, 17.000€ im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bevor das ausartet: Sowas ist hypothetisch. Halten wir uns bitte an die Fakten.
FlowRider

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GS (poly)
was würdet ihr sagen, wenn er ein Kind von euch erwischt? Ich wette, dann ist die Toleranz ganz schnell weg und es werden härteste Maßnahmen gefordert
Bevor das ausartet: Sowas ist hypothetisch.

Halten wir uns bitte an die Fakten.
 
MysticHealer

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Die 17.000,00 € Strafe glaube ich niemals. Das Ganze wird sicherlich vor einem Gericht verhandelt (worden sein) und dann gibt es die sogenannte Gesamtstrafenbildung. Ein Zusammenrechnen jedes einzelnen Verstoßes gibt es so nicht.
 
Klausmong

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Schon klar, aber bezüglich der hier öfter herangezogenen Argumentation, was hätte passieren können, macht die Wahl von Ort und Zeit einen großen Unterschied. Bei eigenen Vergehen sind wir ja auch gut im Relativieren (waren ja nur 20km/h drüber).
Zustimmung.

Hätte, hätte Fahrradkette bringt wenig
 
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hofmannra

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Wenn man dem MOTORRAD-Artikel glauben kann, sind 11 der 15 Ordnungswidrigkeiten bereits rechtskräftig. Das ist also abgehakt. Genau daraus resultieren die 22 Punkte, 31 Monate und 17.000€.
 
yr1

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Hier schaukeln sich aber ein paar echt hoch,
er hat ein paar Dummheiten gemacht ( oder auch Blödheit ) ist erwischt worden ( was wieder gut für evtl. Nachahmer ist ) und hat eine Strafe bekommen die saftig ausfällt.

Er wird wohl draus lernen und der eine oder andere von uns auch ;)
 
Klausmong

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Die 17.000,00 € Strafe glaube ich niemals. Das Ganze wird sicherlich vor einem Gericht verhandelt (worden sein) und dann gibt es die sogenannte Gesamtstrafenbildung. Ein Zusammenrechnen jedes einzelnen Verstoßes gibt es so nicht.
Sicher?

So wie ich das gelesen ahbe geht es um die Verwaltungsstrafen, da kann ich mir das schon vorstellen.

15 zeitlich voneinander unabhängige Taten = 15 Strafen.

Aber ist eine Annahme, bin kein Jurist
 
GS Dude

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Bei eigenen Vergehen sind wir ja auch gut im Relativieren (waren ja nur 20km/h drüber).
Richtig - und jetzt kommt das ABER: Es muss noch Spielraum dafür da sein. Wenn ich mit 90 Klamotten statt 30 gegen 22:00 an einer Grundschule vorbeiknalle ist es ja dennoch nicht ok, auch wenn man denken könnte es sind keine Schüler mehr da - oder?

Gut 30er Zonen sind noch schwieriger . Da können 5km/h entscheidend sein, ob das Kind angestupst wird oder auf der Motorhaube/ Scheibe liegt. Aber ich denke der Punkt wird klar.
 
MysticHealer

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Ich gehe mal davon aus, dass das vor einem Gericht verhandelt wird. Wissen kann ich es natürlich nicht. Ich denke aber mal, dass bei so einen Wiederholungsfall und der Höhe der einzelnen Strafen nicht 15 Bußgeldbescheide im Briefkasten landen. Spätestens wenn sich der Verkehrssünder einen Anwalt schnappt, kommt es zum Prozess.
 
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hofmannra

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Mein früherer Chef hat immer wenn einer seiner Mitarbeiter einen Satz begonnen hat mit "Ich gehe davon aus..." zu ihm gesagt dass er jetzt das erste Mal gelogen habe.

Was ich damit sagen will (und bereits weiter oben schon mal geschrieben hatte), 11 der 15 OWIs sind bereits rechtskräftig abgehakt!! Und diese 11 OWIs führen zu 22 Punkten, 31 Monaten und 17.000€.
Da gibt es nix mehr zu verhandeln!
 
ginfizz

ginfizz

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Da gibt es nix mehr zu verhandeln!
So ist es!
Aber, wie man ja hier nachlesen kann.
Einige haben wohl eine nicht seltene Konstellation der veritablen Leseschwäche gepaart mit einer unkontrollierten Gashand.

Abzocke, auch immer wieder gern hervorgebracht.

Abzocke ist, wenn mir oben auf dem Stelvio, völlig unerwartet, jemand für die Weiterfahrt nach Bormio 50€ abknöpfen will.

Aber für 150km/h auf dem mittleren Ring in München, die allseits bekannten Preise kann man, wenn eben Leseschwäche besteht, auch vorher vorlesen lassen.

Also, die Geschäftsbedingungen sind vorher schon bekannt!
Die Geschäftsbedingungen sind Teil der FS-Prüfung und wurden doch von allen (nicht wirklich) akzeptiert.

Immer wieder herrlich was da an den Haaren herbeigezogen wird :unbeteiligt:
 
T

Topfpflanze

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Hallo,

… Ich stehe dazu, bei 17.000,- E Strafe und Führerscheinentzug würde ich arbeitslos Bürgergeld beantragen, einen Offenbarungseid ablegen und Schwarzarbeiten.
so schnell geht das mit dem Bürgergeld nun auch nicht.

Gehen wir mal davon aus, dass Du einen Job hast und netto 2.000,- Euro im Monat verdienst.
Um zum Bürgergeld zu gelangen muss Du erst mal arbeitslos werden - spricht Du kündigst Deinen Job.

Dann stehen Dir nach der Sperrfrist von 3 Monaten OHNE Arbeitslosengeld für die weiteren 21 Monate 63% (?) Deines Netto Gehalt zur Verfügung.
24 Monate gearbeitet = 24 x 2.000,- Euro = 48.000,- Euro
24 Monate arbeitslos = 21 x 2.000,- Euro x 63% = 26.460,- Euro somit 21.540,- Euro weniger.
Das hat sich nun mal nicht gelohnt.

Nun folgt Bürgergeld. Da bekommst Du so ca. 560,- Euro + Miete etc.

Um einen Offenbarungseid zu leisten muss Du Deinen Besitz anmelden. Ein Motorrad wird da sicherlich mit betrachtet werden. Vielleicht hast Du ja auch noch ein bisschen Geld oder sonstige Wertgegenstände. Auch
die fliesen dann mit in Deinen „Schuldenberg“ ein. Zusätzlich sind dann noch Mahngebühren und Anwalts-
Kosten Deiner Gläubiger zu tragen. Privatinsolvenz kannst Du ja nur anmelden, wenn Du überschuldet bist
und nicht wenn Du keine Schulden hast. Und Strafen sind keine Schulden sonder Gebühren, die sind immer irgendwie zu bezahlen, und wenn das in Raten gehen sollte.

Schwarzarbeit klingt zwar super, die Gefahr erwischt zu werden ist jedoch recht hoch.
Im Handwerk klappt das seit einigen Jahren gar nicht mehr, evtl.noch in den Bereichen Gastronomie,
oder Sicherheitsdienste oder Reinigung. Aber so wie ich das kennengelernt haben sind die Leute, die
Dich schwarz arbeiten lassen ganz abgewichste Profis. Die bescheissen Dich auch noch um die paar
Euro.

Und ganz zum Schluss, die 17.000,- Euro zzgl. Verfahrenskosten, die nimmt Dir niemand ab.
Die werden innerhalb Deiner Arbeitslosenzeit entweder abgezogen oder eingeklagt.

Für mich klingt Dein Vorschlag jedenfalls so, als wäre der ganz vorsichtig formuliert nicht ganz zu Ende gedacht.

Topfpflanze[/QUOTE]
 
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Bernd1901

Bernd1901

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Ich habe mir jetzt auch den Tatbestand durchgelesen.
Scheinbar hat der jugendliche Kollege keinen aktiv gefährdet. Er war einfach dumm und hat geglaubt keiner erwischt ihn.
Ich denke die EUR 17.000,- und 31 Monate sollten schon reichen.
Darüber hinausgehende Wünsche von manchen Kollegen finde ich echt schräg.
Waren die nie zu schnell, oder haben vielleicht mal eine Sperrlinie überfahren?
Wenn es darum geht hart vorzugehen sollte man auch jeden Kurvenschneider auf unübersichtlichen Strassen auf Lebenszeit die Fahrerlaubnis wegnehmen.;-)))
Irgendwie bin ich da schon bei dir...
Wenn ich daran denke... früher.. man könnte auch sagen: Es war einmal... war man oftmals mit recht sportlichen Mopeds in der Gruppe unterwegs....
Hin und wieder entwickelte sich dann so eine merkwürdige "Eigendynamik".
Vielleicht war man dann selbst auch nicht mehr ganz gesetzeskonform unterwegs.
Ich fürchte demnach hätten dann einige von uns das "Anrecht" auf lebenslange Nutzung des ÖPNV´s.
Wir sollten das nicht vergessen... Wo früher ein mahnender Finger schon mal anstelle von Punkten und Geldstrafen oder Fahrverboten, weil nicht gemessen, reichte... ist heute der Ruf nach drastischen Strafen recht laut.
Ok.. seine Einlassung zeigt halt Vorsatz an.... und er wurde erwischt. Finde die Strafe auch schon als reichlich bemessen.
Ob es einen "Lernprozess", auch für Leser, gibt?
 
HP9000

HP9000

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Die Grenze zwischen "Ist doch nix ist passiert" und Unfall mit Todesfolge ist oftmals hauchdünn.
Im letzten Jahr in Südtirol hatte ich einmal einen Moment der Vorahnung.. und habe gewartet, bis die beiden Clowns, die zuvor an der selben Baustellenampel gewartet haben, an mir vorbei waren. Ich stehe auf der Abbiegespur nach links MIT BLINKER an.
Und die beiden deutschen KTM Mopedler ziehen einen Moment später mit weit über 100 LINKS an mir vorbei. Wäre ich meinem Vorhaben gefolgt und wäre abgebogen, ich wäre tot gewesen. Und mindestens einer der KTMler mit mir.
Wie gesagt: Vorahnung. Oder auch Erfahrung. Oder nur pures Glück.
OT off.
 
P

Polly

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Wie gesagt: Vorahnung. Oder auch Erfahrung. Oder nur pures Glück.
Nee, du hast einfach deinen Job gemacht.

Nach § 9 Abs. 1 StVO hat der Linksabbieger den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (erste Rückschaupflicht), den Abbiegevorgang durch Setzen des linken Blinkers anzukündigen und sich dann zur Fahrbahnmitte hin einzuordnen. Unmittelbar vor dem Abbiegen hat er erneut den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (zweite Rückschaupflicht). Sieht er dann einen Überholer, hat er seinen Abbiegevorgang abzubrechen und zurückzustellen.
 
HP9000

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Nee, du hast einfach deinen Job gemacht.

Nach § 9 Abs. 1 StVO hat der Linksabbieger den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (erste Rückschaupflicht), den Abbiegevorgang durch Setzen des linken Blinkers anzukündigen und sich dann zur Fahrbahnmitte hin einzuordnen. Unmittelbar vor dem Abbiegen hat er erneut den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (zweite Rückschaupflicht). Sieht er dann einen Überholer, hat er seinen Abbiegevorgang abzubrechen und zurückzustellen.
Ehrlich: Wenn ich das richtig gemacht habe, dann unbewusst. Ich geb's zu. Fahrschule ist halt doch schon ein paar Jahrzehnte her.
Aber, wie schon erwähnt, ich war auf einer separaten und als solche gekennzeichnete Abbiegespur. Die KTMler haben ihre (freie) Geradeausspur verlassen, um ganz links, noch neben der Abbiegespur zu überholen. Da stehst du dann noch einen Moment mit offenem Mund und staunst.
 
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22 Punkte, 31 Mon. Fahrverbot, 17.000€

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