FlowRider
Bevor das ausartet: Sowas ist hypothetisch.was würdet ihr sagen, wenn er ein Kind von euch erwischt? Ich wette, dann ist die Toleranz ganz schnell weg und es werden härteste Maßnahmen gefordert
Halten wir uns bitte an die Fakten.

Bevor das ausartet: Sowas ist hypothetisch.was würdet ihr sagen, wenn er ein Kind von euch erwischt? Ich wette, dann ist die Toleranz ganz schnell weg und es werden härteste Maßnahmen gefordert


Zustimmung.Schon klar, aber bezüglich der hier öfter herangezogenen Argumentation, was hätte passieren können, macht die Wahl von Ort und Zeit einen großen Unterschied. Bei eigenen Vergehen sind wir ja auch gut im Relativieren (waren ja nur 20km/h drüber).




Sicher?Die 17.000,00 € Strafe glaube ich niemals. Das Ganze wird sicherlich vor einem Gericht verhandelt (worden sein) und dann gibt es die sogenannte Gesamtstrafenbildung. Ein Zusammenrechnen jedes einzelnen Verstoßes gibt es so nicht.

Richtig - und jetzt kommt das ABER: Es muss noch Spielraum dafür da sein. Wenn ich mit 90 Klamotten statt 30 gegen 22:00 an einer Grundschule vorbeiknalle ist es ja dennoch nicht ok, auch wenn man denken könnte es sind keine Schüler mehr da - oder?Bei eigenen Vergehen sind wir ja auch gut im Relativieren (waren ja nur 20km/h drüber).



So ist es!Da gibt es nix mehr zu verhandeln!


so schnell geht das mit dem Bürgergeld nun auch nicht.… Ich stehe dazu, bei 17.000,- E Strafe und Führerscheinentzug würde ich arbeitslos Bürgergeld beantragen, einen Offenbarungseid ablegen und Schwarzarbeiten.

12 Monate kriegst du Arbeitslosengeld in diesen Alter und dafür musst du 4 Jahre eingezahlt haben.Hallo,

Irgendwie bin ich da schon bei dir...Ich habe mir jetzt auch den Tatbestand durchgelesen.
Scheinbar hat der jugendliche Kollege keinen aktiv gefährdet. Er war einfach dumm und hat geglaubt keiner erwischt ihn.
Ich denke die EUR 17.000,- und 31 Monate sollten schon reichen.
Darüber hinausgehende Wünsche von manchen Kollegen finde ich echt schräg.
Waren die nie zu schnell, oder haben vielleicht mal eine Sperrlinie überfahren?
Wenn es darum geht hart vorzugehen sollte man auch jeden Kurvenschneider auf unübersichtlichen Strassen auf Lebenszeit die Fahrerlaubnis wegnehmen.;-)))
Uncool ist Blitzerabzocke.Sachbeschädigung ist uncool.



Btw.............
Ich kenne etliche Stellen, wo man zB nachts um drei mit 200% drüber Schwierigkeiten hat, jemanden zu gefährden.


Nee, du hast einfach deinen Job gemacht.Wie gesagt: Vorahnung. Oder auch Erfahrung. Oder nur pures Glück.

Ehrlich: Wenn ich das richtig gemacht habe, dann unbewusst. Ich geb's zu. Fahrschule ist halt doch schon ein paar Jahrzehnte her.Nee, du hast einfach deinen Job gemacht.
Nach § 9 Abs. 1 StVO hat der Linksabbieger den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (erste Rückschaupflicht), den Abbiegevorgang durch Setzen des linken Blinkers anzukündigen und sich dann zur Fahrbahnmitte hin einzuordnen. Unmittelbar vor dem Abbiegen hat er erneut den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (zweite Rückschaupflicht). Sieht er dann einen Überholer, hat er seinen Abbiegevorgang abzubrechen und zurückzustellen.

Nope....da geht es zweifelsohne um ein Linksabbiegen über eine Überholfahrspur/Gegenfahrbahn hinweg.... da macht das auch Sinn!Nee, du hast einfach deinen Job gemacht.
Nach § 9 Abs. 1 StVO hat der Linksabbieger den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (erste Rückschaupflicht), den Abbiegevorgang durch Setzen des linken Blinkers anzukündigen und sich dann zur Fahrbahnmitte hin einzuordnen. Unmittelbar vor dem Abbiegen hat er erneut den rückwärtigen Verkehr zu beobachten (zweite Rückschaupflicht). Sieht er dann einen Überholer, hat er seinen Abbiegevorgang abzubrechen und zurückzustellen.