Hallo,
… Ich stehe dazu, bei 17.000,- E Strafe und Führerscheinentzug würde ich arbeitslos Bürgergeld beantragen, einen Offenbarungseid ablegen und Schwarzarbeiten.
so schnell geht das mit dem Bürgergeld nun auch nicht.
Gehen wir mal davon aus, dass Du einen Job hast und netto 2.000,- Euro im Monat verdienst.
Um zum Bürgergeld zu gelangen muss Du erst mal arbeitslos werden - spricht Du kündigst Deinen Job.
Dann stehen Dir nach der Sperrfrist von 3 Monaten OHNE Arbeitslosengeld für die weiteren 21 Monate 63% (?) Deines Netto Gehalt zur Verfügung.
24 Monate gearbeitet = 24 x 2.000,- Euro = 48.000,- Euro
24 Monate arbeitslos = 21 x 2.000,- Euro x 63% = 26.460,- Euro somit 21.540,- Euro weniger.
Das hat sich nun mal nicht gelohnt.
Nun folgt Bürgergeld. Da bekommst Du so ca. 560,- Euro + Miete etc.
Um einen Offenbarungseid zu leisten muss Du Deinen Besitz anmelden. Ein Motorrad wird da sicherlich mit betrachtet werden. Vielleicht hast Du ja auch noch ein bisschen Geld oder sonstige Wertgegenstände. Auch
die fliesen dann mit in Deinen „Schuldenberg“ ein. Zusätzlich sind dann noch Mahngebühren und Anwalts-
Kosten Deiner Gläubiger zu tragen. Privatinsolvenz kannst Du ja nur anmelden, wenn Du überschuldet bist
und nicht wenn Du keine Schulden hast. Und Strafen sind keine Schulden sonder Gebühren, die sind immer irgendwie zu bezahlen, und wenn das in Raten gehen sollte.
Schwarzarbeit klingt zwar super, die Gefahr erwischt zu werden ist jedoch recht hoch.
Im Handwerk klappt das seit einigen Jahren gar nicht mehr, evtl.noch in den Bereichen Gastronomie,
oder Sicherheitsdienste oder Reinigung. Aber so wie ich das kennengelernt haben sind die Leute, die
Dich schwarz arbeiten lassen ganz abgewichste Profis. Die bescheissen Dich auch noch um die paar
Euro.
Und ganz zum Schluss, die 17.000,- Euro zzgl. Verfahrenskosten, die nimmt Dir niemand ab.
Die werden innerhalb Deiner Arbeitslosenzeit entweder abgezogen oder eingeklagt.
Für mich klingt Dein Vorschlag jedenfalls so, als wäre der ganz vorsichtig formuliert nicht ganz zu Ende gedacht.
Topfpflanze