16er Ritzel illegal???

Diskutiere 16er Ritzel illegal??? im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Nuja, um das ganze mal praktisch anzugehen und die Diskussion vom persönlichen Level zu nehmen, werde ich einfach in aller Ruhe eine Einzelabnahme...
Wasty

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Nuja, um das ganze mal praktisch anzugehen und die Diskussion vom persönlichen Level zu nehmen, werde ich einfach in aller Ruhe eine Einzelabnahme machen lassen und den Vorgang hier dokumentieren.
Wenn es nicht Legal IST dann wird es eben legal GEMACHT. Wenn ich sehe was so alles durch die Gegend fährt, dann dürfte ein Ritzeltausch doch ohne Probleme abnehmbar sein.
Eitelkeiten und eine "Böser Junge" Attitüde sind weder zielführend noch notwendig.
In diesem Sinne genieße ich jetzt mein Köstritzer im Friz und fahre morgen gemütlich aus den wunderschönen Thüringer Wald nach Stuttgart zurück;-)
 
Storm

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Wenn es nicht Legal IST dann wird es eben legal GEMACHT.

In diesem Sinne genieße ich jetzt mein Köstritzer im Friz und fahre morgen gemütlich aus den wunderschönen Thüringer Wald nach Stuttgart zurück;-)
Gute Heimfahrt Wasty und viel Glück beim Ingenieur!:bier:
 
Ninjaman

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@Angsthase
Deine kindischen Äußerungen machen es nicht besser. Sicherlich hast Du es gelesen das es um die Maschine meiner Frau geht. Nur eben wann? Ebenso solltest Du verstanden haben das ich erst dann ein 16´er Ritzel einbauen werde wenn es eine legale Lösung dafür gibt. Des weiteren stellt sich mir die Frage was ich noch lernen soll, von Dir sicherlich nichts, oder habe ich mit meinen Einschätzungen etwa nicht Recht gehabt? Stimmt meine Alterseinschätzung etwa nicht, wie alt bist Du denn, vielleicht noch jünger als ich dachte? Doch 16??? Vielleicht unterhältst Du Dich mal mit deinem Sohn ( aber Kinder haben ja keine Kinder) mit deinem Vater,Bruder, Schwager oder auch Freund über Deine Ansichten, bezweifle mal das die diese Meinungen teilen.
GS fahren heißt nicht automatisch erwachsen sein.
Viel Spaß bei der Suche der Erkenntnis und allzeit gute Fahrt.
 
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@Angsthase
Also Du willst es wirklich wissen? Wärest Du des Lesens mächtig, und würdest Dich wenn schon mit einem Thema auch mal mit dem ganzen Thema befassen, dann würdest Du im allerersten Beitrag (kommt übrigens von mir) lesen können das ich mich hier um die Maschine meiner Frau kümmere. Aber ja, auch ich fahre die 700´er sehr gerne, ist eine tolle Maschine, ich stelle jetzt einfach mal in Frage ob Du je auf einer 700´er gesessen bist, sicher wirst Du jetzt behaupten das Du es bist, ich glaube Du bist nur ein sehr verantwortungsloser Wichtigtuer, ist jedenfals Deinen Beiträgen nach zu schließen. Die Einsicht ist nicht gekommen, schade. Laß es einfach mit diesem Thread, von Dir kommt einfach nichts qualifiziertes zu diesem Thema. Beteilige Dich an Beiträgen wovon Du Ahnung hast, ich hoffe jedenfals das es solche Beiträge hier im Forum gibt. Tut mir echt leid das ich vielleicht ein paar für Dich harte Worte wähle, ist sonst nicht meine Art, aber mir ist dieses Thema nun mal Ernst. Vielleicht liest Du in Zukunft erst mal die Beiträge der Vorredner durch bevor Du wieder sinnloses Zeug schreibst. Übrigens die Versicherung sagt auch das eine bauliche Abweichung ohne TÜV-Eintrag zum erlöschen der BE führt. So schlau war ich auch schon um da mal anzurufen. Hätte ich für Dich auch noch Musterprozesse heraussuchen sollen? Vielleicht fängst Du nochmal mit den Straßenverkehrsvorschriften und den Versicherungsbedingungen an und überlegst Dir dann ob dieses kindische Verhalten hier wirklich von Dir richtig war.
Somit wünsche ich Dir weiterhin gute Fahrt und hoffe weiterhin auf ein wenig Einsicht und Verständnis.
Lass es einfach. Wegen solchen Schwachnasen bauen sie überall die Kontrollen auf und sie finden natürlich auch immer genug Deppen, die die Finger nicht weglassen konnten.

Klar ist es Schwachsinn, das mein Häcksler ganz regulär 110dB haben darf oder mein Rasenmäher 98, während meine Mopeds auf 92dB beschränkt sind. Und es kotzt mich an, ich kann jetzt den dB-Eater ausbauen und mir mit den erstbesten Dorfbullen aus Hintertupfingen ne Diskussion liefern, ich kann mir das aber auch sparen.
Logisch ist es völliger Blödsinn, das die Änderung am Ritzel um 1 Zahn zum Erlöschen der BE führt- Ich kann mich stur stellen und im Zweifel Schäden selber zahlen oder die Sache für kleines Geld eintragen lassen.

Ob unwahrscheinlich oder nicht, die Lage ist wie sie ist. Jeder muß für sich entscheiden ob er sich an die Regeln hält oder nicht. Ich halte mich auch nicht grudnsätzlich dran, aber es gibt Dinge, die ist es mir nicht wert. Und das gehört ganz sicher dazu, es gibt auch Leute hier, die postulieren, das ein Reifen mit 2mm Profil nicht gewechselt werden muß, weil er bei Regen nicht aufschwimmt.

Ich fahre auch ab und an die 700er von meiner Frau und verstehe nicht, wieso man da an der Übersetzung fummeln muß, der Kniewinkel ist halt nen bisken arg spitz. Wer da aber fummeln will, sollte die Konsequenzen kennen. StVG und StVZO lassen da halt wenig Spielraum, auch wenn die Änderung von 17 auf 16 Zähne sicher nicht konkret gefährdungsrelevant ist.:(

:cool: Ich finde es gut, das Du Dich vorher schlau machst, bevor jemandam am Mopped Deiner Frau schraubt. Auch wenn sie oder Du es tun :daumen-hoch:

Den Auskünften der Versicherungen kann man in der Hinsicht nur bedingt trauen, der Sachbearbeiter am Telefon hat nicht wirklich Ahnung, da mußt Du schon mit der Rechtsabteilung telefonieren.

Noch ein netter Vorfall für die Unwahrscheinlichkeiten:
Ein Bekannter von mir betreibt einige Selbstbedienungsvideotheken. Klar der Laden ist video-überwacht, alle 24 Stunden wird das Band (besser die Platte) gelöscht. Das Unterbodenbeleuchtungen an Fahrzeugen zum Erlöschen der BE führen hat einen guten Grund, die Karre eines seiner jugendlichen Kunden ist damit direkt vor seinem Laden abgefackelt. Kabelbrand in der Unterbodenbeleuchtung. War nen nettes 3-Minuten-Video Dann war die Karre abegfackelt, ein getunter Opel Corsa, mit Front- und Heckspoiler, Seitenschwellern usw. im absoluten Halteverbot.
 
Road's End

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Heisses Thema hier. Ich stelle mir bei den ganzen Befürwortern des einfach-mal-umbauens immer vor, daß sie vor Gericht oder auch vor der Versicherung argumentieren. Sowohl im Rechtlichen als auch im Versicherungsrechtlichen blickt doch kein Mensch durch, wozu gibt es schließlich Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Spezialisierungen?
Auch die These der 5.000€-Regressregelung sorgt bei mir für großes Kopfschütteln. Liegen bei Euch einfach so 5.000€ herum, dass Ihr im Zweifelsfall freimütig auf diesen Betrag verzichten könnt? Ich rechne mir dagegen aus, wie lange ich dafür arbeiten muß.

Somit ist mein Resümee: Änderungen, die der Eintragung bedürfen, werden auch eingetragen oder in Form einer ABE mitgeführt (obwohl das Mitführen habe ich freimütig bei meinem vorigen Mopped unterlassen, wäre ein Aktenordner gewesen). Auf der anderen Seite rufe ich noch mal ins Gedächtnis, daß gerade in Foren viel als allgemeingültig verlautbart wird, jedoch gibt es häufig Zweifel, ob der Sachverhalt tatsächlich so vor offiziellen Stellen abgehandelt wird. Beruft Euch doch vor Gericht/Versicherung mal auf Forenaussagen.

In diesem doch recht langen Thread wurde nun kein Nachweis geführt, daß die Ritzeländerung schädlich oder unschädlich in Sachen Gesetz und Versicherung ist. Wo ist der Nachweis einer Eintragung oder aber ein entsprechendes Gerichtsurteil?

Jeder möge für seine Entscheidung einstehen, aber dem anderen die Freiheit zur eigenen, eventuell abweichenden Entscheidung lassen.

Gruß
Roads End
 
Storm

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Ich verstehe nicht warum hier der Themenstarter Ninjaman von manchen unsachlich attackiert und belächelt wird. Macht es doch ein gutes Forum aus, genau solche Fragen sachlich und fachlich genau zu beantworten. Er schreibt doch ganz klar, dass er sich für ein 16er Ritzel interessiert, es aber nur einbauen lassen würde, wenn es rechts- und versicherungskonform ist. Er möchte sich und vor allem seiner Frau mit der besseren Übersetzung einen Gefallen tun und nicht in Teufelsküche kommen. Ich gebe zu als Halbstarker nicht immer regelkonforn mit dem Moped unterwegs gewesen zu sein. Aber es kommt doch für jeden die Zeit, wo auch mal mehr auf dem Spiel steht. Für den einen früher, für den anderen später und für manche gar nicht, weil sie es gar nicht mehr miterleben und sich ihre Hinterbliebenen um den ganzen Mist kümmern müssen, wenn weitere mit verwickelt waren. Und solche Hebammensprüche wie hab dich nicht so und es wird schon alles gut gehen sind hier fehl am Platz. Manchmal hat man hier den Eindruck, dass die Kritik immer an die Leute gerichtet wird, welche ihr Motorrad rundum legal bewegen wollen. Sicherlich sind nicht alle Regeln für jeden gleich nachvollziehbar oder gar sinnvoll. Aber möchte man sich in diesen bewegen muß man Abstriche machen oder man stellt sich über die Regeln und lebt mit den Konsequenzen. Aber das ist hier nicht Thema und bisher steht fest, dass es ohne Eintragung illegal ist und fertig. Ich hab mich hier zum Erfahrungsaustausch angemeldet. Hier ist soviel Wissen vereint, fast zu allen Belangen. Wenn ich in einer Sache weiterhelfen kann tue ich das gern, aber bei solchen Fragen muß ich auch passen. Aber wenn man so eine Frage stellt, geht man davon aus, dass sich manche schon damit beschäftigt haben oder gar schon eine Eintragung gemacht haben und diese einen Tipps geben können damit man so ein Unterfangen schnell über die Bühne bekommt. Oder einem aufgrund des hohen Aufwands davon abraten. Denn wir wissen ja auch, dass die :rolleyes: auch nur Menschen und nicht über jeden Zweifel erhaben sind. Sprich die wissen oftmals weniger, oder wollen so manches gar nicht wissen.

P.S. Nennt mich Oberschulinspektor, Weichei...mmmhh...Angsthase gibt es ja schon...das wirft mich nicht aus der Bahn. Aber bleibt hier bitte beim Thema, es ist wirklich interessant und die Übersetzung mit dem 16er wirklich besser.

@Ninjaman: In einer Sache muß ich dem Angsthase Recht geben. Du brauchst dich vor im nicht zu rechtfertigen. Deine Gründe hast du klar geschildert. Also nimm ihn beim Wort und ignoriere ihn. :)

@Wasty: Du bist jetzt meine letzte Hoffnung. Ich hoffe, dass es mit der Eintragung klappt.
 
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Heisses Thema hier. ...

In diesem doch recht langen Thread wurde nun kein Nachweis geführt, daß die Ritzeländerung schädlich oder unschädlich in Sachen Gesetz und Versicherung ist. Wo ist der Nachweis einer Eintragung oder aber ein entsprechendes Gerichtsurteil?
Es braucht kein Gerichtsurteil dafür.

Das ergibt sich aus StVG i.V. StVZO. Der Sekundärantrieb ist nun mal Teil des Zulassungsverfahrens, das zu einer ABE führt. (meines Wissens nach auch Teil der Typgenehmigung nach EU-Recht) Änderst Du den hat das zur logischen Konsequenz, dass das Motorrad nicht mehr der genehmigten Bauart entspricht. Womit als Folge automatisch die BE erlischt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Verordnungen, Vorschriften und Gesetzen ist dies mal eindeutig.

Mit der Eintragung in den Papieren ist die wieder BE erteilt.

Der von mir eingefügte Kommentar (rot) des Bundesmisteriums mit Hinweis auf eine Gesetzeskommentierung läßt da keinen Interpretationsspielraum. Es kommt noch nicht ein Mal auf eine konkrete Gefährdung an.
 
S

schimmi

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Hallo C-Treiber,

Das ergibt sich aus StVG i.V. StVZO. Der Sekundärantrieb ist nun mal Teil des Zulassungsverfahrens, das zu einer ABE führt. (meines Wissens nach auch Teil der Typgenehmigung nach EU-Recht) Änderst Du den hat das zur logischen Konsequenz, dass das Motorrad nicht mehr der genehmigten Bauart entspricht. Womit als Folge automatisch die BE erlischt.
Eben nicht, das hatte ich ja bereits in meinem Eingangspost (http://www.gs-forum.eu/f-700-gs-134/16er-ritzel-illegal-87183/index6.html#post1253555) geschrieben... Die Primärübersetztung ist Teil der EG-Übereinstimmungserklärung, die Sekundärübersetzung nicht...

Sorry, aber dieser Thread wird mir zu persönlich... Wir GS-Fahrer brauchen uns doch nicht gegenseitig zu beschimpfen. Ich hatte hier eigentlich einen konstruktiven Austausch zur Klärung von Nijaman's Frage erhofft aber das scheint mir nicht der Fall zu sein. Deswegen werde ich hier auch nicht mehr posten! Ich wünsche Euch trotzdem weiterhin fröhliches Diskutieren.

Liebe Grüße,
Schimmi
 
Storm

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Sorry, aber dieser Thread wird mir zu persönlich... Wir GS-Fahrer brauchen uns doch nicht gegenseitig zu beschimpfen. Ich hatte hier eigentlich einen konstruktiven Austausch zur Klärung von Nijaman's Frage erhofft aber das scheint mir nicht der Fall zu sein.
Schade Schimmi, du hast dich wenigstens mit der Gesetzlichkeit auseinandergesetzt und einen anständigen Umgangston angeschlagen. Ja, hier ist es oftmals hart aber herzlich und hier wird niemand in Watte gepackt. Wir sind doch GS Fahrer. Also die ganz harten! :giggle:

Ich wünsche weiterhin guten Ritt und viel Spaß mit der kleenen f. :)
 
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Hallo C-Treiber,


Eben nicht, das hatte ich ja bereits in meinem Eingangspost (http://www.gs-forum.eu/f-700-gs-134/16er-ritzel-illegal-87183/index6.html#post1253555) geschrieben... Die Primärübersetztung ist Teil der EG-Übereinstimmungserklärung, die Sekundärübersetzung nicht...

Sorry, aber dieser Thread wird mir zu persönlich... Wir GS-Fahrer brauchen uns doch nicht gegenseitig zu beschimpfen. Ich hatte hier eigentlich einen konstruktiven Austausch zur Klärung von Nijaman's Frage erhofft aber das scheint mir nicht der Fall zu sein. Deswegen werde ich hier auch nicht mehr posten! Ich wünsche Euch trotzdem weiterhin fröhliches Diskutieren.

Liebe Grüße,
Schimmi
Sorry Schimi, aber das ist falsch. Die ABE umfaßt die EU-Bestimmungen nicht die EU-Überinstimmungserklärunge ersetzt die ABE. Oder die EU gibt den Rahmen vor, der per nationlen Bestimmungen gefüllt wird. Das heißt die EU-Bestimmungen sind Teil der deutschen Vorschriften, der EU-weite Mindeststandard sozusagen. Deutschland ist immer noch ein souveräner Staat. Ich mach jetzt keinen Ausflug in Staatsrecht.

In Deutschland gilt weiterhin das StVG und die StVZO und die regelt das ganz klar.

Natürlich steht es jedem frei, selber rauszufinden ob die EU-Bestimmung das abschließend regelt oder die nationalen Vorschriften. Es ist nicht mein Problem und falls F-Treiber auf die Idee kommt umzurüsten, wird sie das Ding in jedem Fall eintragen lassen.

Die Frage im Allgemeinen ist mit Post #64 und dem darin enthaltenen Zitat aus einer aktuellrn Veröffentlichung des Bundesverkehrsministeriums wohl abschließend beantwortet worden.

Jetzt wieder mit der EU-Bestimmung zu kommen, heißt die Diskussion von vorne zu beginnen, sprich an ihren Anfang zurück zuführen. Aktuell haben wir ja Bundestagswahl, das wäre ein Anlass sich mal mit den Gestzgebungsfragen und den Zuständigkeiten auseinander zusetzen. Was regelt das Land, was die Nation und was die EU. Für was ist welches Parlament zuständig.

Immerhin seid ihr ja alle "mündige" Wähler.:cool:
 
sampleman

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C-Treiber, du machst einen argumentativen Fehler: Du zitierst hier Rechtsvorschriften und wähnst dich in der Sicherheit, dass deine Interpretation dieser Vorschriften korrekt ist. Damit implizierst du gleichzeitig, dass deine Interpretation der Rechtslage der gelebten Rechtspraxis entspricht. Doch das tut sie eben nicht. Ich könnte jetzt länglich ausführen, worin versicherungsrechtlich der Unterschied zwischen einer Trunkenheitsfahrt und einer harmlosen technischen Veränderung liegt, aber du hast ja deutlich gemacht, dass du dich solchen Argumenten verschließt. Wenn es eine Gefahr gäbe, dass die geringfügige Veränderung der Sekundärübersetzung versicherungsrechtliche Konsequenzen hat, dann müsste es auch entsprechende Präzedenzfälle geben. Die gibt es aber nicht. Und deshalb sind deine Schlüsse falsch - oder zumindest in der Praxis irrelevant. Ist das so schwer zu begreifen?
 
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C-Treiber, du machst einen argumentativen Fehler: Du zitierst hier Rechtsvorschriften und wähnst dich in der Sicherheit, dass deine Interpretation dieser Vorschriften korrekt ist. Damit implizierst du gleichzeitig, dass deine Interpretation der Rechtslage der gelebten Rechtspraxis entspricht. Doch das tut sie eben nicht. Ich könnte jetzt länglich ausführen, worin versicherungsrechtlich der Unterschied zwischen einer Trunkenheitsfahrt und einer harmlosen technischen Veränderung liegt, aber du hast ja deutlich gemacht, dass du dich solchen Argumenten verschließt. Wenn es eine Gefahr gäbe, dass die geringfügige Veränderung der Sekundärübersetzung versicherungsrechtliche Konsequenzen hat, dann müsste es auch entsprechende Präzedenzfälle geben. Die gibt es aber nicht. Und deshalb sind deine Schlüsse falsch - oder zumindest in der Praxis irrelevant. Ist das so schwer zu begreifen?


Du hast Recht und ich habe meine Ruhe, könnte jetzt locker sagen, aber wir sind leider nicht alleine.

Wenn jemand zu dumm ist, zu verstehen, wo der Unterschied ist, zwischen einer Trunkenheitsfahrt und daraus resultierenden Obliegenheitsverpflichtungen innerhalb eines bestehenden Vertrages und dem nicht existenden Vertrag liegt, dann kann ich das nicht ändern. Aber ich kann zumindest die warnen, die sich durch solchen Unsinn in einer falschen Sicherheit wiegen.

Wieso muß es Präzedenzfälle geben? Du kannst in Deutschland mit einer Ordnunsgwidrigkeitenstrafe für einen Mord davon kommen. Den Präzedenzfall gibt es auch nicht, die Gesetzeslage läßt es zu.

Ich versuche es noch mal, vielleicht mal einfacher:

ABE für den Motorradtyp und damit BE für Motorrad wird erteilt (beinhaltet auch die EU-Typenübereinstimmungserklärung) für genau die Bauart, für die dies vom Hersteller beantragt wurde.
Änderung am genehmigten Sekundärantrieb. BE für dies Fahrzeug erlischt, was völlig logisch ist, weil das Fahrzeug mit dem genehmigten Typ nicht mehr übereinstimmt.
BE erloschen, Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden --> Verbot. (StVG und/oder StVZO)
Vertrag mit der Versicherung ist null und nichtig, weil Verträge über etwas das einem Verbot unterliegt nicht abgeschlossen werden können. (§134 BGB, bzw. auch §123BGB, wahlweise)

Das von Dir hier immer wieder zitierte , übrings ohne Quellenangabe, und daraus aus den Fingern Gesaugte hat zwei ganz wichtige Voraussetzungen,

1. Das Fahrzeug darf im Straßenverkehr betrieben werden (BE existiert)
2. Es besteht ein gültiger Versicherungsvertrag

1. und 2. fallen bei einer erloschenen BE weg, wie sich auch unzweifelhaft aus Post 64 und dem offiziellen Statement der Bundesregierung ergibt.

Was ist daran SO SCHWER zu verstehen?

Deine paar Behauptungen, die sich bei näherer Betrachtung bestenfalls als aus der Luft gegriffen und schlimmstenfalls als unwahr herausstellen. Wenn Du Präzedenzfälle willst, such sie Dir selber raus. Für Google wird es ja wohl noch reichen.

Das Problem ist relativ einfach, in jeder beliebig großen Menge von Personen, gibt es die Dummen, die können es nicht besser, die Unwissenden, die wissen es nicht besser, und die Unbelehrbaren, die wollen einfach nur Recht haben. Die ersten beiden Gruppen muß man vor der dritten Gruppe schützen.

Mach was Du willst, aber verbreite hier nicht Halbwahrheiten oder Unwahrheiten als allein glückseelig machende Erleuchtung. Einige hier, verstehen offenkundig noch nicht ein Mal die Gesetzgebungsverwahren und Zuständigkeiten.

Natürlich kann ich nicht dafür garantieren, das ein Gericht meiner Argumentation folgt. Das wäre ja noch schöner. Die Richter in Deutschland sind frei, in Beweiswürdigung und Entscheidung und nicht an Weisung gebunden, sondern nur an Recht und die Gesetze. Richter haben über sich den blauen Himmel, und für die Religösen, noch Gott. Das führt zwar manchmal zu merkwürdigen Entscheidungen, aber unser Rechtssystem funktioniert im Ganzen besser, als die meisten anderen.

Nur eines ist auch völlig klar, wer meinem Rat folgt und einträgt, hat überhaupt kein Theater. Wer nicht einträgt, ist, sofern Du recht hast, im Zweifel mindestens 5000€ los und falls ich Recht habe, zahlt er ne ganze Weile und länger. Frag doch mal einen, ob er bereit ist, das Risiko einzugehen, nach einem Prozess durch 3 Instanzen mit einem Streitwert von, sagen wir 50.000, rauszufinden, das Du unrecht hattest.

:) Was so Schlaumeier wie Du gerne vergessen, Deine Versicherung und Du, ihr haftet gesamtschuldnerisch für den Schaden. Völlig egal, ob Du Dich mit Deiner Versicherung auf 5000€ einigen kannst oder nicht, das Opfer kann seinen Anspruch vollstrecken, auch gegen Dich, der muß sich nicht an die Versicherung halten.

Und dann kommst Du an jemanden wie mich, der erfährt, Du warst ohen BE unterwegs. Ich weiß, wie schwierig es ist, Ansprüche bei einer Versicherung zu vollstrecken, die sich sperrt. Also nehme ich den einfachen Weg, Dich. Während Du Dich mit Deiner Versicherung um die 50.000€ streitest (Kosten Risiko rund 30.000) vollstrecke ich die 50.000 bei Dir. Kontopfändung beim Arbeitgeber, Pfändung der beweglichen Sachen, Pfändung Deines Hauses.

:cool: Glaub mir, 6 Jahre (so lange dürfte der Instanzenweg dauern) später ist es egal, ob Du 45.000 von der Versicherung überwiesen bekommst, weil Du Recht hattest oder halt auch nicht.

Das Risiko, nur um rauszufinden, dasa die Leitungsfreistellung der Haftpflichtversicherung für ein paar wenige Fälle gedeckelt ist, bei der der vertraglich Schutz bestehen bleibt und nur eine Teilfreistellung erfolgt. z,B. Trunkenheitsfahrt? Mutig.

Und das, um 150€ zu sparen?. Naja, wer es ausprobieren will, soll hat, vielleicht hat er Glück, vielleicht verkauft er auch das Mopped und vergißt den Käufer darauf hinzuweisen oder hat selber Pech,

Aber schimi, Ninjaman und all die anderen hier, haben es einfach nicht verdient, das man sie in die Falle laufen läßt. Ob 5000, 50.000 oder 2 Mio. Sie haben auch nicht verdient, dass man mit Halbwahrheiten und mangelndem Wissen potentielle Risiken kleinredet.

- - - Aktualisiert - - -

Ein sehr guter Bekannter von mir, genauer der da

007.jpg

ist am Feldberg in Hessen auf kerzengerader Strecke (seiner Heimatstrecke) im Gegenverkehr auf ein Auto geprallt und tödlich verunglückt. Es gab dafür keinen nachvollziehbaren Grund (Überhovorgang, überhöhte Geschwinidgkeit, etc.) Den Insassen des Autos ist bis auf einen Schock nichts passiert. Sein Motorrad war Gegenstand von Gutachten. Und in den Gutachten ging es nur darum, ob technische Veränderung vorgenommen wurden, ob die Reifen, die Bremsen sonstwas okay waren. Es ging um "die Klärung der Unfallursache, sowie die Klärung versicherungstechnischer Fragen". Man muß noch nicht mal zwischen den Zeilen lesen, um zu verstehen, dass die HPV einen Grund gesucht hat, die gesetzlichen Erben in Regress zu nehmen. Sie haben keinen gefunden.
 
sampleman

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Du hast Recht und ich habe meine Ruhe, könnte jetzt locker sagen
Das ist, glaube ich, eine gute Sache.

Wieso muß es Präzedenzfälle geben? Du kannst in Deutschland mit einer Ordnunsgwidrigkeitenstrafe für einen Mord davon kommen. Den Präzedenzfall gibt es auch nicht, die Gesetzeslage läßt es zu.
Es muss Präzedenzfälle geben, weil einer, auch nur einer den Unterschied macht zwischen irgendeinem Paragrafen und einer Regelung, an die man sich halten muss/sollte. Es gibt keinen Fall in den letzten fünf Jahren, in dem eine Versicherung einen Motorradfahrer in Regress genommen hätte, weil seine Sekundärübersetzung einen Zahn mehr hatte. Und das beantwortet die Frage, ob man so was machen kann, ohne Probleme zu befürchten - oder nicht.

Man muß noch nicht mal zwischen den Zeilen lesen, um zu verstehen, dass die HPV einen Grund gesucht hat, die gesetzlichen Erben in Regress zu nehmen. Sie haben keinen gefunden.
Versicherungen versuchen viel, wenn der Tag lang ist. Mir hat mal einer eine Beule in mein Auto gefahren, das im absoluten halteverbot stand (im Wendehammer einer Sackgasse). da hat die gegnerische Versicherung auch gleich 20% abgezogen, weil ich mein Auto nicht vorschriftsmäßig geparkt hatte. Die haben ganz eiskalt kalkuliert, dass es für mich zu mühsam wäre, den mir dadurch entgangenen 140 Euro hinterherzulaufen und ihnen mit Rechtsbeistand klar zu machen, dass ihr Mandant mir auch dann nicht ins Auto fahren darf, wenn ich es nicht StVO-gemäß abgestellt habe (übrigens war die Warnblinkanlage an, er hat es also sehen müssen). Vermutlich hätte ein Brief von mir gereicht...

Aber lassen wir das. Du hast dich argumentativ schon viel zu weit festgelegt, um jetzt noch ohne Gesichtsverlust einen Rückzieher machen zu können. Zumindest habe ich den festen Eindruck, dass du das so siehst.
 
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Das ist, glaube ich, eine gute Sache.
Ja, glauben heißt nicht wissen. Und da der Klügere nachgibt, regieren die Dummen die Welt, gegen die kämpfen die Götter vergebens und es ist auch kein Kraut dagegen gewachsen. Also kann ich beruhigt aufgeben.


Es muss Präzedenzfälle geben,
Wie kommst Du auf das schmale Brett?

weil einer, auch nur einer den Unterschied macht zwischen irgendeinem Paragrafen und einer Regelung, an die man sich halten muss/sollte.
Interessante Rechtsauffassung. Was wohl Juristen dazu sagen? Gesetz gelten als nur wenn ein Gericht bestimmt hat, das sie gelten.:p Und dann auch nur wenn es einen Präzedenzfall gegeben hat. :vogel:

Es gibt keinen Fall in den letzten fünf Jahren, in dem eine Versicherung einen Motorradfahrer in Regress genommen hätte, weil seine Sekundärübersetzung einen Zahn mehr hatte.
Es geht ja auch im einen Zahn weniger.:) Ob es einen solchen Fall gibt entzieht sich meiner Kenntnis und ist mir auch egal. Aber wie gesagt, für Google wirds noch reichen. Schlage vor nach "Versicherungsschutz ein Zahn weniger" zu googeln oder so was in der Art.

Und das beantwortet die Frage, ob man so was machen kann, ohne Probleme zu befürchten - oder nicht.
Na gut, wenn Du meinst das das so ist. Aber ich würde schon gerne wissen, was Du nimmst und wenn das legal ist, hätte ich auch gerne was davon. Also ich meine, solange kein Gericht geurteilt hat, das es illegal ist.


Aber lassen wir das. Du hast dich argumentativ schon viel zu weit festgelegt, um jetzt noch ohne Gesichtsverlust einen Rückzieher machen zu können. Zumindest habe ich den festen Eindruck, dass du das so siehst.
Du musst nicht von Dir auf Andere schließen. Mir ist eigentlich egal, was Du glaubst über mich zu wissen, da Du es hier aber öffentlich breittrittst.

Deine Fehlleistungen setzen sich nahtlos fort. Von der Einschätzung einer juristischen Fragestellung zu der Einschätzung meiner Person. Das wirft die Frage nach gewissen Kapazitäten, bzw. deren Fehlen auf Deiner Seite auf.
Du hast nun für alle offengelegt, dass Du weder die Gewaltenteilung in Deutschland (Legislative, Judikative, Exekutive) verstanden hast, noch wer wann für was zuständig ist (Europa, Bund, Land). Trotzdem darfst Du wählen.
Du hast für alle offengelegt, dass Du nicht verstanden hast, wann ein Vertrag gilt und wann nicht. Trotzdem darfst Du Verträge schließen, z.B. ein Motorrad kaufen.
Du verstehst offenkundig weder was eine BE ist, noch wann diese erlischt und welche Konsequenzen das hat. Trotzdem darfst Du am Straßenverkehr teilnehmen.
Du kennst mich nicht. Trotzdem darfst Du hier ein Urteil über mich abgeben.

Nun ja, Demokratie und freie Meinungsäußerungen sind geile Errrungenschaften, leider setzen beide einem gewissen Erkenntnishorizont voraus. Aber gut.

Mir ist völlig egal, wie weit ich mich aus dem Fenster gelehnt habe. Wenn einer beweisen kann (beweisen ist das Gegenteil von behaupten), das ich mich geirrt habe, dann habe ich mich halt geirrt. Was hier immer noch fehlt, ist der Beweis, dass ich mich irre.:) Also nur zu.


Die Tags darf jeder seber setzen.:cool:
 
U

UweS

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Ich fahre auch das 16er Ritzel und bin mit dem Fahrverhalten sehr zufrieden. Natürlich habe ich anfangs auch gedacht, naja - es gibt zwar keine ABE für dieses Teil aber wird schon schief gehen.
Jetzt aber, nachdem es hier die Dikussion bezüglich des Versicherungschutzes gibt, bin ich mir ziemlich unsicher. Ich bin da eher auf der Seite von C-Treiber, und denke auch, dass erst im Ernstfall die Versicherung versucht die Stecknadel im Heuhaufen zu suchen.

Ich hätte ein weitaus besseres Gefühl, wenn die ganze Sache legal wäre, und deshalb freut es mich, dass Wasty bereit ist, sich der Sache anzunehmen.

Nuja, um das ganze mal praktisch anzugehen und die Diskussion vom persönlichen Level zu nehmen, werde ich einfach in aller Ruhe eine Einzelabnahme machen lassen und den Vorgang hier dokumentieren.
Wenn es nicht Legal IST dann wird es eben legal GEMACHT. Wenn ich sehe was so alles durch die Gegend fährt, dann dürfte ein Ritzeltausch doch ohne Probleme abnehmbar sein.
@Wasty: Eingangs wurde mal erwähnt, dass die Angelegenheit ca. 1000-1500Euro kosten würde. Hast du andere Connections oder Möglichkeiten die ganze Sache rund zu machen?

Gruß

Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
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@Wasty: Eingangs wurde mal erwähnt, dass die Angelegenheit ca. 1000-1500Euro kosten würde. Hast du andere Connections oder Möglichkeiten die ganze Sache rund zu machen?

Gruß

Uwe
Nee, etwa 150€ + MwSt in etwa für eine Teilegutachten dürften bei einem Ritzel rumkommen. Für die Eintragung die Gebühren der zuständigen Verkehrsbehörde.

Ihr braucht doch kein Vollgutachten.
 
Larsi

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Zero DSR/X, Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Nee, etwa 150€ + MwSt in etwa für eine Teilegutachten dürften bei einem Ritzel rumkommen. Für die Eintragung die Gebühren der zuständigen Verkehrsbehörde.

Ihr braucht doch kein Vollgutachten.
oha ... ohne abgas- und geräuschgutachten wird das aber eine halbseidene eintragung.
da hat die versicherung gleich wieder einen angriffspunkt.
 
C-Treiber

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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
oha ... ohne abgas- und geräuschgutachten wird das aber eine halbseidene eintragung.
da hat die versicherung gleich wieder einen angriffspunkt.
Der TüV legt sich da nicht so wirklich fest.
Angeblich braucht man für eine Abweichung von weniger als 8% (1 Zahn von 17 sind weniger als 8%) kein neues Abgasgutachten?
Angeblich wird das vor Ort abgenommen und angeblich kostet das Teilegutachten für das Ritzel 50€? und für die Geräuschmessung noch mal 50€ ? nd für was die restlichen 50€ sind, war nicht zu finden.

Nee, wenn die BE besteht, gibt es da gar keinen Angriffspunkt für die Versicherung.

Mal sehen was Wasty rausfindet. 1000€ - 1500€ rechnet man für die Vollabnahme eines Importautos.:eekek:
 
steffen55

steffen55

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F 650 GS Twin
Hallo,

nach diesen doch recht spektakulären Ausführungen einiger Forumsmitglieder bin ich heute zur DEKRA.
Nach ca. 20 Min. und 26,30€ hatte ich ein Abnahmegutachten zur Eintragung in die Zulassung in der Hand.
Also Alles Easy.... Ich kann also die ausschweifenden Diskussionen nicht nachvollziehen.
Einfach anpacken und nicht nur labern:rolleyes:
.
Habe die Materialrechnung, Zeichnung vom Ritzel (Internet) und eine Bescheinigung vom Hersteller des Ritzels mitgenommen.
 
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GS_Rider

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...Nach ca. 20 Min. und 26,30€ hatte ich ein Abnahmegutachten zur Eintragung in die Zulassung in der Hand...
:jubel:


Also in Klartext:
- Ritzel einbauen
- ab zum TÜV/DEKRA für das Abnahmegutachten (Wieviel Zeit hat man dafür? Sofort/7/10 Tage?)
- zur Zulassungsstelle und die Eintragung vornehmen lassen?
- glücklich sein :)

Wo und was für ein Ritzel hast Du denn gekauft?

Schönen Gruß aus SA.
 
Thema:

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