C-Treiber, du machst einen argumentativen Fehler: Du zitierst hier Rechtsvorschriften und wähnst dich in der Sicherheit, dass deine Interpretation dieser Vorschriften korrekt ist. Damit implizierst du gleichzeitig, dass deine Interpretation der Rechtslage der gelebten Rechtspraxis entspricht. Doch das tut sie eben nicht. Ich könnte jetzt länglich ausführen, worin versicherungsrechtlich der Unterschied zwischen einer Trunkenheitsfahrt und einer harmlosen technischen Veränderung liegt, aber du hast ja deutlich gemacht, dass du dich solchen Argumenten verschließt. Wenn es eine Gefahr gäbe, dass die geringfügige Veränderung der Sekundärübersetzung versicherungsrechtliche Konsequenzen hat, dann müsste es auch entsprechende Präzedenzfälle geben. Die gibt es aber nicht. Und deshalb sind deine Schlüsse falsch - oder zumindest in der Praxis irrelevant. Ist das so schwer zu begreifen?
Du hast Recht und ich habe meine Ruhe, könnte jetzt locker sagen, aber wir sind leider nicht alleine.
Wenn jemand zu dumm ist, zu verstehen, wo der Unterschied ist, zwischen einer Trunkenheitsfahrt und daraus resultierenden Obliegenheitsverpflichtungen innerhalb eines bestehenden Vertrages und dem nicht existenden Vertrag liegt, dann kann ich das nicht ändern. Aber ich kann zumindest die warnen, die sich durch solchen Unsinn in einer falschen Sicherheit wiegen.
Wieso muß es Präzedenzfälle geben? Du kannst in Deutschland mit einer Ordnunsgwidrigkeitenstrafe für einen Mord davon kommen. Den Präzedenzfall gibt es auch nicht, die Gesetzeslage läßt es zu.
Ich versuche es noch mal, vielleicht mal einfacher:
ABE für den Motorradtyp und damit BE für Motorrad wird erteilt (beinhaltet auch die EU-Typenübereinstimmungserklärung) für genau die Bauart, für die dies vom Hersteller beantragt wurde.
Änderung am genehmigten Sekundärantrieb. BE für dies Fahrzeug erlischt, was völlig logisch ist, weil das Fahrzeug mit dem genehmigten Typ nicht mehr übereinstimmt.
BE erloschen, Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden --> Verbot. (StVG und/oder StVZO)
Vertrag mit der Versicherung ist null und nichtig, weil Verträge über etwas das einem Verbot unterliegt nicht abgeschlossen werden können. (§134 BGB, bzw. auch §123BGB, wahlweise)
Das von Dir hier immer wieder zitierte , übrings ohne Quellenangabe, und daraus aus den Fingern Gesaugte hat zwei ganz wichtige Voraussetzungen,
1. Das Fahrzeug darf im Straßenverkehr betrieben werden (BE existiert)
2. Es besteht ein gültiger Versicherungsvertrag
1. und 2. fallen bei einer erloschenen BE weg, wie sich auch unzweifelhaft aus Post 64 und dem offiziellen Statement der Bundesregierung ergibt.
Was ist daran SO SCHWER zu verstehen?
Deine paar Behauptungen, die sich bei näherer Betrachtung bestenfalls als aus der Luft gegriffen und schlimmstenfalls als unwahr herausstellen. Wenn Du Präzedenzfälle willst, such sie Dir selber raus. Für Google wird es ja wohl noch reichen.
Das Problem ist relativ einfach, in jeder beliebig großen Menge von Personen, gibt es die Dummen, die können es nicht besser, die Unwissenden, die wissen es nicht besser, und die Unbelehrbaren, die wollen einfach nur Recht haben. Die ersten beiden Gruppen muß man vor der dritten Gruppe schützen.
Mach was Du willst, aber verbreite hier nicht Halbwahrheiten oder Unwahrheiten als allein glückseelig machende Erleuchtung. Einige hier, verstehen offenkundig noch nicht ein Mal die Gesetzgebungsverwahren und Zuständigkeiten.
Natürlich kann ich nicht dafür garantieren, das ein Gericht meiner Argumentation folgt. Das wäre ja noch schöner. Die Richter in Deutschland sind frei, in Beweiswürdigung und Entscheidung und nicht an Weisung gebunden, sondern nur an Recht und die Gesetze. Richter haben über sich den blauen Himmel, und für die Religösen, noch Gott. Das führt zwar manchmal zu merkwürdigen Entscheidungen, aber unser Rechtssystem funktioniert im Ganzen besser, als die meisten anderen.
Nur eines ist auch völlig klar, wer meinem Rat folgt und einträgt, hat überhaupt kein Theater. Wer nicht einträgt, ist, sofern Du recht hast, im Zweifel mindestens 5000€ los und falls ich Recht habe, zahlt er ne ganze Weile und länger. Frag doch mal einen, ob er bereit ist, das Risiko einzugehen, nach einem Prozess durch 3 Instanzen mit einem Streitwert von, sagen wir 50.000, rauszufinden, das Du unrecht hattest.
Was so Schlaumeier wie Du gerne vergessen, Deine Versicherung und Du, ihr haftet gesamtschuldnerisch für den Schaden. Völlig egal, ob Du Dich mit Deiner Versicherung auf 5000€ einigen kannst oder nicht, das Opfer kann seinen Anspruch vollstrecken, auch gegen Dich, der muß sich nicht an die Versicherung halten.
Und dann kommst Du an jemanden wie mich, der erfährt, Du warst ohen BE unterwegs. Ich weiß, wie schwierig es ist, Ansprüche bei einer Versicherung zu vollstrecken, die sich sperrt. Also nehme ich den einfachen Weg, Dich. Während Du Dich mit Deiner Versicherung um die 50.000€ streitest (Kosten Risiko rund 30.000) vollstrecke ich die 50.000 bei Dir. Kontopfändung beim Arbeitgeber, Pfändung der beweglichen Sachen, Pfändung Deines Hauses.
Glaub mir, 6 Jahre (so lange dürfte der Instanzenweg dauern) später ist es egal, ob Du 45.000 von der Versicherung überwiesen bekommst, weil Du Recht hattest oder halt auch nicht.
Das Risiko, nur um rauszufinden, dasa die Leitungsfreistellung der Haftpflichtversicherung für ein paar wenige Fälle gedeckelt ist, bei der der vertraglich Schutz bestehen bleibt und nur eine Teilfreistellung erfolgt. z,B. Trunkenheitsfahrt? Mutig.
Und das, um 150€ zu sparen?. Naja, wer es ausprobieren will, soll hat, vielleicht hat er Glück, vielleicht verkauft er auch das Mopped und vergißt den Käufer darauf hinzuweisen oder hat selber Pech,
Aber schimi, Ninjaman und all die anderen hier, haben es einfach nicht verdient, das man sie in die Falle laufen läßt. Ob 5000, 50.000 oder 2 Mio. Sie haben auch nicht verdient, dass man mit Halbwahrheiten und mangelndem Wissen potentielle Risiken kleinredet.
- - - Aktualisiert - - -
Ein sehr guter Bekannter von mir, genauer der da
ist am Feldberg in Hessen auf kerzengerader Strecke (seiner Heimatstrecke) im Gegenverkehr auf ein Auto geprallt und tödlich verunglückt. Es gab dafür keinen nachvollziehbaren Grund (Überhovorgang, überhöhte Geschwinidgkeit, etc.) Den Insassen des Autos ist bis auf einen Schock nichts passiert. Sein Motorrad war Gegenstand von Gutachten. Und in den Gutachten ging es nur darum, ob technische Veränderung vorgenommen wurden, ob die Reifen, die Bremsen sonstwas okay waren. Es ging um "die Klärung der Unfallursache, sowie die Klärung versicherungstechnischer Fragen". Man muß noch nicht mal zwischen den Zeilen lesen, um zu verstehen, dass die HPV einen Grund gesucht hat, die gesetzlichen Erben in Regress zu nehmen. Sie haben keinen gefunden.