16er Ritzel illegal???

Diskutiere 16er Ritzel illegal??? im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo, ich habe vorher mit dem DEKRA-Mann telefoniert. Rechnung von Touratech, Zeichnung vom Hersteller und Materialbescheinigung (Stahlsorte)...
steffen55

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Hallo,
ich habe vorher mit dem DEKRA-Mann telefoniert.
Rechnung von Touratech, Zeichnung vom Hersteller und Materialbescheinigung (Stahlsorte) mitgenommen.
Das Gutachten ist 8 Monate gültig (aber trotzdem unverzüglich eintragen lassen).
Die Zeit vom Einbau bis zur Abnahme war bei mir etwas länger....
 
Ninjaman

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Wie jetzt? Hab da was nicht verstanden, haste es jetzt schon eingetragen oder hast Du nur ein Gutachten?
 
steffen55

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Ich habe bis jetzt nur das Gutachten. Die Eintragung ist doch nur ein Verwaltungsakt....
 
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Dann nehme ich mal an, dass es das Ritzel ist, welches du gekauft hast.

...Zeichnung vom Hersteller und Materialbescheinigung (Stahlsorte)...
Gab es die Dokumente automatisch mit dazu?
 
steffen55

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Hallo GS-Rider,

genau dieses ist ES. Die Unterlagen habe ich mir beim Hersteller (Hompage + E-Mail) besorgt.
Bei Bedarf PN.

So ist der Stand:

Ausschnitt Zulassung.jpg
 
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Juheb

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Schade. Jetzt wo wir alle wissen wie es geht und das es bezahlbar ist, haben wir in diesem Thread nichts mehr zu lesen. Vielleicht können wir der jetzt beendeten Diskussion neues Futter liefern: :schrei:

Wie sieht es denn jetzt mit der Gewährleistung/Garantie/Kulanzbereitschaft aus? Alles gut, weil von der Dekra grünes Licht geben wurde oder dürfte das BMW nicht interessieren und verweigert/erschwert entsprechende Ansprüche? :running:
 
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Schade. Jetzt wo wir alle wissen wie es geht und das es bezahlbar ist, haben wir in diesem Thread nichts mehr zu lesen. Vielleicht können wir der jetzt beendeten Diskussion neues Futter liefern: :schrei:

Wie sieht es denn jetzt mit der Gewährleistung/Garantie/Kulanzbereitschaft aus? Alles gut, weil von der Dekra grünes Licht geben wurde oder dürfte das BMW nicht interessieren und verweigert/erschwert entsprechende Ansprüche? :running:
Wie Du willst.:D Nein, dürfen sie nicht, nur für das veränderte Bauteil, sprich das 16er Ritzel sind sie aussen vor. Und Du mußt bei Schäden im Sekundärantrieb beweisen, das nicht das 16er Ritzel das Problem ist. Für alles andere gilt weiter die gesetzliche Gewährleistungsregelung. Wobei es im Falle der Verweigerung dann BMW obliegt nachzuweisen, das der Wechsel auf ein 16er Ritzel tatsächlich ursächlich für die Verweigerung der Gewährleistung an der Gabel, etc. ist.:D

Darauf läßt sich kein RA ein, es sei denn, er braucht dringend Geld.

:)
 
sampleman

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Wie Du willst.:D Nein, dürfen sie nicht, nur für das veränderte Bauteil, sprich das 16er Ritzel sind sie aussen vor. Und Du mußt bei Schäden im Sekundärantrieb beweisen, das nicht das 16er Ritzel das Problem ist. Für alles andere gilt weiter die gesetzliche Gewährleistungsregelung. Wobei es im Falle der Verweigerung dann BMW obliegt nachzuweisen, das der Wechsel auf ein 16er Ritzel tatsächlich ursächlich für die Verweigerung der Gewährleistung an der Gabel, etc. ist.:D
Ich hatte in der Sache vor kurzem eine Unterhaltung mit einem Rechtsanwalt, es gibt da wohl drei Sorten, die man unterscheiden muss: 1. Gesetztliche Gewährleistung, 2. freiwillige, kostenlose Garantie und 3. kostenpflichtige Garantie. Und so richtig frei in der Formulierung der Bedingungen ist der Hersteller wohl nur bei der freiwilligen Garantie. Dort darf er alles mögliche reinschreiben, er kann zum Beispiel auch verlangen, dass man die Maschine nur in bestimmten Werkstätten reparieren lässt oder dass man einen Computer nicht aufschraubt. Bei der Gewährleistung müsste der Hersteller/Händler im Zweifel beweisen, dass der eingetretene Schaden mit Teilen zu tun hat, die geändert wurden (hast du ja geschrieben). So lange BMW in seine Werksgarantie nicht explizit reinschreibt, dass kein Teil der Maschine geändert werden darf, dürfte die auch noch gelten, so lange nicht gerade die Kette reißt (aber das wird sie erstens nicht und zweitens achtet man auf so was ja schon aus Eigeninteresse).

Ist ein anderes Thema, aber auch bei Kulanz ist der Händler völlig frei, wann er die gewährt und wann nicht. Für alles andere gibt es die gesetzliche Gewährleistung, ein beim Kauf abgegebenes Garantieversprechen oder eine hinzugekaufte Garantie.
 
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Ich hatte in der Sache vor kurzem eine Unterhaltung mit einem Rechtsanwalt, es gibt da wohl drei Sorten, die man unterscheiden muss: 1. Gesetztliche Gewährleistung, 2. freiwillige, kostenlose Garantie und 3. kostenpflichtige Garantie. Und so richtig frei in der Formulierung der Bedingungen ist der Hersteller wohl nur bei der freiwilligen Garantie. Dort darf er alles mögliche reinschreiben, er kann zum Beispiel auch verlangen, dass man die Maschine nur in bestimmten Werkstätten reparieren lässt oder dass man einen Computer nicht aufschraubt. Bei der Gewährleistung müsste der Hersteller/Händler im Zweifel beweisen, dass der eingetretene Schaden mit Teilen zu tun hat, die geändert wurden (hast du ja geschrieben). So lange BMW in seine Werksgarantie nicht explizit reinschreibt, dass kein Teil der Maschine geändert werden darf, dürfte die auch noch gelten, so lange nicht gerade die Kette reißt (aber das wird sie erstens nicht und zweitens achtet man auf so was ja schon aus Eigeninteresse).

Ist ein anderes Thema, aber auch bei Kulanz ist der Händler völlig frei, wann er die gewährt und wann nicht. Für alles andere gibt es die gesetzliche Gewährleistung, ein beim Kauf abgegebenes Garantieversprechen oder eine hinzugekaufte Garantie.
Auch bei der freiwilligen Garantie ist der Händler nicht völlig frei. Für das Ritzel kann der Händler aber gar keine Gewährleistung übernehmen (es sei denn Du hast es bei ihm gekauft). Wenn Da ein Zahn abbricht steht dafür der ursprüngliche Verkäufer gerade. Probleme könnte es aber geben, i.d.F. Du baust das Ritzel um und kurz darauf zerlegt es Dir das Kettenblatt am Hinterrad und wie es der Teufel will sind gerade die ersten 6 Monate rum.

Die Diskussion dann könnte etwas aufwendig werden, da sich da ja durchaus eine Kausalkette produzieren lässt.

Geht Dir hingegen das Lenkkopflager flöten, ist völlig egeal ob Du am Sekundär-Antrieb geschraubt hast, ein kausaler Zusammenhang zwischen 16er Ritzel und Schaden am Lenkkopflager läßt sich nicht konstruieren.

Da im Einsteinuniversum auf jede Aktion eine Reaktion erfolgt, manchmal auch mehrere, läßt sich das Ursache-Wirkungs-Prinzip nicht aushebeln. In der Juristerei beschäftigt man sich oft mit den unerwünschten Wirkungen, von denen muß dann auf die Ursache zurückgführt werden, bloßes Behaupten reicht nicht, das ist dann die Kausalkette.

Es ist aber ziemlich schwierig, das 16er Ritzel als Ursache für einen Schaden am Lenkkopf (Wirkung) zu definieren. Ich kenne Juristen, die versuchen solche abenteuerlichen Konstruktionen immer wieder zu verkaufen, allerdings...

Übrings, wenn BMW reinschreiben würde, am Motorrad dürfe kein Teil verändert werden, damit Gewährleistung oder auch Garantie gelten, dürfte das ein ziemliches Eigentor für BMW werden. Solche Klauseln sind nichtig und das gleich aus mehreren Gründen

Garantie-/Gewährleistungsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbestandteile und fallen damit unter die Vorschriften zu den AGB.
1. Die dürfen keine "überraschenden" Leistungsausschlüße enthalten
2. Die dürfen die mögliche Leistungsverweigerung nicht unabhängig von der Ursache machen
3. Dürfen sie Dir den "normalen" Gebrauch der Sache nicht verwehren oder unnötig erschweren

Das geht dann weiter, Ungehungsverbot, Verstoß gegen Treu und Glauben. Es gibt so viele Gründe warum das nichtig wäre, da kann man sich einen aussuchen. :)


Na klar ist der Händler bei der Kulanzentscheidung völlig frei, gäbe es gesetzliche Vorschriften dazu, wären wir ja wieder bei der Gewährleistung.:D
 
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golgi

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Hallo zusammen

Habe meine F700GS nun schon seit 5 Wochen und muss ende Woche zur 1000er inspektion. Wollta da das 16er Ritzel drauf machen lassen. Beim Kauf sagte mir der Verkäufer, dass es kein Problem sei. Jetzt sagt ein andere Verkäufer (in der gleichen Bude) das geht nicht denn die Garantie geht verloren. Was stimmt jetzt? Versuche schon seit zwei Wochen BMW Schweiz zu erreichen aber es kommt keine Antwort.

Gruss Golgi
 
Storm

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Die Jagd geht weiter

Hier isser wieder,hab die Tage die 10.000er Durchsicht machen lassen und hab nach nem 16er Ritzel gefragt. Da BMW sowas nicht im Sortiment hat, hat der freundliche (Smileys funzen nicht mehr, is man mal kurz weg ist wieder alles anders) direkt beim Wundersamen angerufen. Die Aussage vom Wundersamen lautet: kann man ohne Bedenken und ohne Eintragung einbauen. Mein freundlicher möchte mir jetzt einen Kostenvoranschlag schicken und sollte alles rechtens sein, werde ich euch natürlich auf dem Laufenden halten.
 
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Hier isser wieder,hab die Tage die 10.000er Durchsicht machen lassen und hab nach nem 16er Ritzel gefragt. Da BMW sowas nicht im Sortiment hat, hat der freundliche (Smileys funzen nicht mehr, is man mal kurz weg ist wieder alles anders) direkt beim Wundersamen angerufen. Die Aussage vom Wundersamen lautet: kann man ohne Bedenken und ohne Eintragung einbauen. Mein freundlicher möchte mir jetzt einen Kostenvoranschlag schicken und sollte alles rechtens sein, werde ich euch natürlich auf dem Laufenden halten.
Ich habe mich da mal ein wenig eingelesen. Es gibt 3 Gründe warum die BE beim Einbau eines anderen Ritzels erlöschen kann.

1. Das Motorrad wird schneller (bei einem kleineren Ritzel ist das nicht der Fall, fällt hier weg)
2. Das dauerhafte Betriebsgegeräusch verändert sich (wahrscheinlich eher nicht, müsste per Messung nachgewiesen werden)
3. Die Abgaswerte ändern sich (nicht in der AU sondern im Zertifizierungszyklus für die Kategorisierung (Euro-Norm)).

Bleibt also 3.
Hier gilt ein Richtwert von 8% Abweichung. Sprich ab einer Abweichung der Übersetzung von 8% nach oben oder unten, ist die BE weg, weil man davon ausgeht, das die im Testzyklus ermittelten Werte dann nicht mehr stimmen und die Abweichung so groß ist, dass das Fahrzeug aus seiner Kategorie fällt.

Wenn mich mein Taschenrechner nicht betrügt, ist die Abweichung bei 16er Ritzel etwa 6,03%, damit sollte man im grünen Bereich sein, sprich keine Eintragung brauchen.

Allerdings entscheidet der Trachtenträger vor Ort, ob er das glaubt oder nicht. :) Und Versicherungen suchen auch immer einen Grund.:)
 
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enduro43

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Ich habe mich da mal ein wenig eingelesen. Es gibt 3 Gründe warum die BE beim Einbau eines anderen Ritzels erlöschen kann.

1. Das Motorrad wird schneller (bei einem kleineren Ritzel ist das nicht der Fall, fällt hier weg)

Hallo
Widerspruch Euer Ehren!
illegal kann sein und bei kleineren (16 er) Ritzel vorne wird das Motorrad "meist" schneller, weil kürzer übersetzt, bedeutet im grossen (5. oder 6.) Gang meistens ein ausdrehen des Motors was bei der serienmäßigen (17 er Ritzel) Übersetzung meistens nicht vorkommt.
Techniker denke ich werden das bestätigen.
Bei meinen Motorrädern mit Kettenantieb war das bisher immer so.
Grüße Eugen
 
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Ich habe mich da mal ein wenig eingelesen. Es gibt 3 Gründe warum die BE beim Einbau eines anderen Ritzels erlöschen kann.

1. Das Motorrad wird schneller (bei einem kleineren Ritzel ist das nicht der Fall, fällt hier weg)

Hallo
Widerspruch Euer Ehren!
illegal kann sein und bei kleineren (16 er) Ritzel vorne wird das Motorrad "meist" schneller, weil kürzer übersetzt, bedeutet im grossen (5. oder 6.) Gang meistens ein ausdrehen des Motors was bei der serienmäßigen (17 er Ritzel) Übersetzung meistens nicht vorkommt.
Techniker denke ich werden das bestätigen.
Bei meinen Motorrädern mit Kettenantieb war das bisher immer so.
Grüße Eugen
Wenn Euer Ehren, dann Einspruch und nicht Widerspruch.:cool:

Ich verstehe nicht so ganz, wie das gehen soll?
Dann müßte ich im 1. Gang schneller fahren können, als im 6. Der begrenzende Faktor für die Höchstgeschwindigkeit ist die Motordrehzahl und für mich heißt (als Beispiel) 7000 im 6ten mit 17 zu 52 bringt mehr aufs Hinterrad als 7000 im 6ten mit 16 zu 52.
 
Larsi

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Zero DSR/X, Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
nimm mal ne 1150 als beispiel.
die dreht bis 7500.
und schafft mit kurzem sechsten gut 190km/h bei ca 6800/min bis sich motorleistung und fahrwiderstände die waage halten.
mit langem sechsten sinds dann nur 185km/h bei ca 6000/min, weil der motor gar nicht in den bereich der höchstleistung kommt, da er vorher schon durch die fahrwiderstände gehindert wird.

topspeed=abregeldrehzahl findest du bei nur wenigen moppeds.
 
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nimm mal ne 1150 als beispiel.
die dreht bis 7500.
und schafft mit kurzem sechsten gut 190km/h bei ca 6800/min bis sich motorleistung und fahrwiderstände die waage halten.
mit langem sechsten sinds dann nur 185km/h bei ca 6000/min, weil der motor gar nicht in den bereich der höchstleistung kommt, da er vorher schon durch die fahrwiderstände gehindert wird.

topspeed=abregeldrehzahl findest du bei nur wenigen moppeds.
Ah, jetzt wird es klar, das konnte ich aus enduro43's Ausführungen nicht entnehmen.

Vorausgesetzt, Deine Erklärung trifft auf die 700er auch zu, würde das zu einer Erhöhung der erreichbaren Endgeschwindigkeit führen und die BE wäre wieder weg.

Dann sollte Storm sich das wohl besser schriftlich geben lassen, dass er keine Eintragung braucht. So von wegen Regress-Ansprüchen, dran wäre er trotzdem, als In-Betrieb-Nehmer.
 
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enduro43

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Wenn Euer Ehren, dann Einspruch und nicht Widerspruch.:cool:

Ich verstehe nicht so ganz, wie das gehen soll?
Dann müßte ich im 1. Gang schneller fahren können, als im 6. Der begrenzende Faktor für die Höchstgeschwindigkeit ist die Motordrehzahl und für mich heißt (als Beispiel) 7000 im 6ten mit 17 zu 52 bringt mehr aufs Hinterrad als 7000 im 6ten mit 16 zu 52.
Hallo
dann halt Einspruch, kenn mich vor Gericht nicht aus.
nein, so ist es nicht. In der Regel ist das so , daß man im letzten Gang nicht die Nenndrehzahl erreicht, sehr oft jedoch im 4. oder 5. (je nach Getriebe 5 oder 6 Gang) es sei denn daß du meinetwegen z.B. 15% Gefälle geradeaus vorfindest,dann könnte der letzte Gang
die Höchstdrehzahl erreichen. Ergo ist der letzte Gang als eine "Art" Schongang bzw. Drehzahlsenkend, ich glaube die Ami's haben (oder hatten) sogar einen "Overdrive" als letzte Gangstufe.
Und was den ersten Gang anbelangt, natürlich nicht weil Du im ersten, zweiten usw. gnadenlos überdrehst bzw. in den Drehzahl-Begrenzer fährst, anders ausgedrückt langsamer.
Deshalb wird ja auch auf vielen Rennstrecken das Getriebe bzw. die Gangstufen speziell (auch bei der F1) auf die Gegebenheiten der Strecke angepasst. Rein rechnerisch hast Du recht, praktisch nicht, weil das Motorrad (wie oben) nicht genug Leistung hat um die 7000
im letzten Gang (Ebene/Gegenwind etc. auch Reifen) zu Umdrehungen zu erreichen
Hoffe, daß ich mich klar genug ausgedrückt habe
Grüße Eugen
 
Thema:

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