Die Versicherung ist nur bei grober Fahrlässigkeit von ihrer Leistungspflicht befreit, außerdem wurde 2009 das "alles oder nichts"-Prinzip aufgehoben. Die von dir genannten Beispiele enthalten Fälle wie Trunkenheit, bei denen ganz klar ist, dass es grob fahrlässig ist, besoffen zu fahren. Lies mal den Link hier:
Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverstöße in Kfz-Versicherung
Und bringe uns ein Beispiel aus den letzten fünf Jahren, in dem ein Motorradfahrer einen Leistungsverlust seiner Versicherung hinnehmen musste, weil er das Übersetzungsverhältnis seines Motorrades geändert hat. Kannst du nicht? Dann lass bitte mal die Luft aus deiner Hose.
Es ist jetzt gut. Du verstehst es nicht. Willst nicht oder kannst nicht, entzieht sich jetzt meiner Beurteilung.
Ich kann Dir offensichtlich trotz aller Erklärungen nicht klar machen,
- wo der Unterschied zwischen einer Trunkenheitsfahrt und einer erloschenen BE liegt
- was der Unterschied zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist.
Der Unterschied zwischen einer Kasko- und einer Haftpflichtversicherung scheint Dir auch nicht so ganz geläufig zu sein. Obliegenheitspflichten, bzw. die Verstöße dagegen, setzen ein bestehendes Vertragsverhältnis voraus. Wenn der Vertrag aber wegen erloschener BE nicht mehr besteht, kannst Du auch keine Obliegenheitsverstöße begehen.
Wenn eine Trunkenheitsfahrt nach Deinen Worten grob fahrlässig ist (was zutrifft) und nach Deinen Worten die Versicherung von der Leistungspflicht befreit (was definitiv nicht zutrifft), wie soll das dann erst werden, wenn Vorsatz im Spiel ist.
Wieso ich jetzt irgendwelche Fälle raussuchen soll ist nicht so ganz nachvollziehbar, die Gesetzeslage ist eindeutig. Was nachher die Gerichte daraus machen, ist ggf. eine ganz andere Sache, ich frage mich halt nur, ob das jemand testen möchte.
Ich habe nie behauptet, das es nur das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" gibt. Sondern sehr konkret gesagt, das beim Erlöschen der ABE/BE durch eine konkrete Handlung Vorsatz gegeben ist, und das dabei die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit wird.
Deine Argumentation, das grundsätzlich die Beschränkung auf 5000€ gilt, ist hingegen völlig falsch, weil dem eben nicht so ist.
Welche Luft aus welcher Hose.
Geh mal ne Runde fahren, damit die Birne wieder frei wird.
Du verlierst nicht den Versicherungsschutz, weil Du mit einem anderen Ritzel fährst, sondern weil Du ohne BE unterwegs bist. Ist das Ritzel eingetragen, bleibt Dein Versicherungsschutz bestehen ohne jede Änderung. Die Eintragung hat unverzüglich zu erfolgen, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern.
Du glaubst mir nicht. Gut, Dein Problem. Dich betrifft es ja auch nicht, mich auch nicht. Aber es gibt hier andere, die könnten das glauben.
Ich habe das Theater mit meiner Gasanlage im Auto durch. Auto auf Gas umgerüstet in Bayern, mit TüV Gutachten und Abnahme und so. Habe ich in Berlin nicht eintragen lassen (einfach nur vergessen),
Es hat mich sehr viel Gerede gekostet, das es bei einer mündlichen Verwarnung blieb. Und nicht zu einer Stillegung des Fahrzeuges und einer Anzeige wegen Fahrens ohne BE / Fahrens ohne Versicherungsschutz gekommen ist. Ach ja, das war 2011. Bei einem Unfall und nicht bei einer normalen Kontrolle hätte ich sicher anderen Spaß gehabt.