16er Ritzel illegal???

Diskutiere 16er Ritzel illegal??? im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; ja, das totschlagargument "versicherungsschutz" ... soweit ich weiss, erlischt der schutz nicht, sondern der halter/fahrer kann evtl in regress...
Larsi

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ja, das totschlagargument "versicherungsschutz" ...

soweit ich weiss, erlischt der schutz nicht, sondern der halter/fahrer kann evtl in regress genommen werden (mit bis zu 5000€?), sofern die änderung am fahrzeug ursächlich für einen schaden ist.
 
S

schimmi

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Der hier interessante Teil ist §19, (2) Nr. 3. STVZO.
Ja, da hast Du sicherlich Recht, das dies der relevante Absatz ist aber ich denke, dass das sich eher auf die Manipulation der Abgasanlage oder Motoreinstellungen bezieht...

Von meiner eigenen Erfahren, das mit dem 16er Ritzel in der 30er-Zone im 2., statt des 1. und in der 50er-Zone im 3. statt im 2. Gang gefahren werden kann, so gehe ich eher von einer Verbesserung des Lärmverhaltens gegenüber der Serie aus.

Sollt das übrigens ein Problem sein, so hätte die F800GS erst gar keine Zulassung bekommen...

Liebe Grüße,Schimmi
 
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Sehe ich auch so und deshalb darf man auch nur neue Reifen fahren und muss diese nach ca. 200 km wieder wechseln, denn durch den verschleiss aendert sich ebenfalls der rollumfang, die drehzahl, die geschwindigkeit und die geraeuschentwicklung.....und beim neuen Reifen ganz genau messen ob er auch mit dem eingetragenen auf den millimeter stimmt sonst ist alles weg - BE, TUEV, ABE, Versicherung, usw. Man muss da wirklich ganz ganz vorsichtig sein sonst ist man sehr schnell mit einem hoechst gefaehrlichem, illegalem, fahrzeug unterwegs. und vor allem ich erlebe es immer wieder wie motoraeder angehalten werden und auf ritzelanzahl, stollenanzahl bei gelaendereifen, ueberladung und viele andere derartig wichtige dinge ueberprueft werden - ist ja quasi ueblich bei jeder fahrzeugkonrolle. es soll auch schon gutachter gegeben haben die getriebezaehne abzaehlen oder kettenglieder......ja ja sehr bedenklich diese 16er ritzel. ich wuerde derart illegales nicht einmal andenken es faellt mir schon schwer darueber zu schreiben.
Ist gut, Du hast schon recht, auch wenn Du es nicht verstanden hast. :pattpatt:

- - - Aktualisiert - - -

Ja, da hast Du sicherlich Recht, das dies der relevante Absatz ist aber ich denke, dass das sich eher auf die Manipulation der Abgasanlage oder Motoreinstellungen bezieht...

Von meiner eigenen Erfahren, das mit dem 16er Ritzel in der 30er-Zone im 2., statt des 1. und in der 50er-Zone im 3. statt im 2. Gang gefahren werden kann, so gehe ich eher von einer Verbesserung des Lärmverhaltens gegenüber der Serie aus.

Sollt das übrigens ein Problem sein, so hätte die F800GS erst gar keine Zulassung bekommen...

Liebe Grüße,Schimmi
Wollt ihr es nicht verstehen? Das 16er Ritzel ist nur dann illegal, wenn ihr es nicht eintragen laßt. Dann erlischt die ABE, nein §19 (2) Nr. 3 STVO bezieht sich nicht NUR auf den Auspuff. Da die ABE für die 800er mit 16er Ritzel erteilt wurde, nun ja, für die 700er wurde die ABE mit 17er Ritzel erteilt.

Damit es auch die Angsthasen und Wolfgangs begreifen:

Zitat:

In diesem Zusammenhang muss als übergeordnete Vorschrift auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) beachtet werden, dass keine Änderungen an Fahrzeugen zulässt, die dazu angetan sind oder sein können, Verkehrsteilnehmer zu gefährden. So ist der BMVBS gemäß § 6 Abs. 1 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen über [...]
2. die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr einschließlich Ausnahmen von der Zulassung, die Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung der Fahrzeuge, insbesondere über
  1. Voraussetzungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger, vor allem über Bau, Beschaffenheit, Abnahme, Ausrüstung und Betrieb, Begutachtung und Prüfung, Betriebserlaubnis und Genehmigung sowie Kennzeichnung der Fahrzeuge und Fahrzeugteile, um deren Verkehrssicherheit zu gewährleisten und um die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer bei einem Verkehrsunfall vor Verletzungen zu schützen oder deren Ausmaß oder Folgen zu mildern (Schutz von Verkehrsteilnehmern).
Ein solche Rechtsverordnung ist der § 19 (2) StVZO, in dem es u.a. heißt, dass die Betriebserlaubnis eines Fz erlischt, wenn Änderungen am Fz vorgenommen werden, durch die "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern" zu erwarten ist. Die Bestimmung des § 19 (2) will sicherstellen, "dass ein zugelassenes Kfz, an dem ein Teil verändert wurde, nur und erst dann im öffentlichen Verkehr weiterbenutzt wird, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass das Fz auch in seinem veränderten Zustand den Beschaffenheitsvorschriften der StVZO entspricht und wenn die Behörde auf Grund dieser Feststellungen eine neue BE erteilt hat; dies gilt auch dann, wenn sich die Veränderung nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Fz ausgewirkt hat" (Braun/Konitzer - Kommentar zur StVZO).

Leute, Euer Problem ist nicht das Bußgeld, die Punkte und der Führerscheinentzug für ein paar Monate. Das ist verschmerzbar.

Jede Versicherung verweigert die Zahlung wenn die ABE erloschen ist. Ihr könnt sicher sein, dass die Versicherungen das Motorrad begutachten wollen, sobald Personenschäden im Spiel sind. Der Krankenhaustag zu 700€ +Schadensersatz und Schmerzensgeld + Verdienstausfall + Anwalts und Gerichtskosten. Ihr seid in so einem Fall schneller in einem 6-stelligen Bereich als ihr Euch vorstellen könnt und das dann ohne Versicherung.

Nur um ein paar Euro für ne Eintragung zu sparen.:vogel:


Der Reifen ist ähnlich wie das Öl, die Bremsflüssigkeit, der Tankinhalt, das Windschild, Gepäcksystem und ähnliches NICHT Teil einer ABE. Der Sekundärantrieb schon.
 
KWE

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Also nixwissen tun viele....und viele Diskutieren lange.....
Bevor der Bart so lange ist und ihr über ihn stolpert...

Tut es oder lasst es.....
 
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Ich lese das schon eine ganze Weile mit, weil F-Treiber ja eine 700er fährt.

Da eine Änderung des Ritzels eine Änderung des Fahrverhaltens / Geräuschverhaltens bedeutet, muß das eingetragen werden. Ohne Eintragung ist das illegal und damit erlischt die ABE.

Daraus folgt, ohne ABE seid ihr ohne Verischerungsschutz unterwegs, nicht nur Kasko, sondern auch Haftpflicht.:D
Erklär mir mal: Was bringt es dir eigentlich, so was zu schreiben, obwohl du nach meiner Erinnerung schon mehrfach darauf hingewiesen wurdest, dass das nicht stimmt? Es ist keinesfalls so, dass der Schutz irgendeiner Versicherung automatisch erlischt, nur weil man sein Motorrad technisch modifiziert hat. Möglich ist allenfalls eine Regressforderung der Versicherung, wenn sie nachweisen kann, dass die technische Modifikation den Schadensfall herbeigerufen oder verschlimmert hat. Das bedeutet: Im Schadensfall reguliert die Versicherung, was sie muss, und kann dann maximal 5.000 Euro zurückfordern, was aber nur für ganz verwegene Fälle gilt und nicht für ein kleines Ritzel. Die Drohkulisse "Mach dir bloß keinen Rallyestreifen ohne ABE auf deinen Tank, denn sonst fährst du ohne Versicherung" gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

Da du so was in der Art schon mehrfach behauptet hast, möchte ich dich hiermit auffordern, die geänderte Faktenlage zur Kenntnis zu nehmen und dies in einem Kommentar zu meinem Post zu bestätigen - damit auch ganz sicher ist, dass die Message bei dir angekommen ist:-)
 
Ninjaman

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Hallo Sampelman,
was Du schreibst, hört sich ja mal gut an, mit dieser Aussage könnte ich leben und würde den Umbau eines 16´er Ritzels in Betracht ziehen. Würde mich nur mal interessieren wo ich das mit den max.5000.-€ nachlesen kann, möchte schließlich bei dem Umbau dann auf Nummer sicher gehen. Möchte es deshalb gerne nachlesen um sicher zu gehen das diese Aussage nicht blos ein Internetgerücht ist welches nicht vor Gericht standhalten könnte. Darum hoffe ich auch nicht das Du diesen Beitrag als pers.Angriff ansiehst (hier im Forum muß man manchmal vorsichtig sein, manche sind sehr sensiebel und ich möchte wirklich keinen beleidigen sondern nur auf Nummer sicher gehen) Wäre toll wenn Du mir da irgendwie weiterhelfen würdest.
 
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Erklär mir mal: Was bringt es dir eigentlich, so was zu schreiben, obwohl du nach meiner Erinnerung schon mehrfach darauf hingewiesen wurdest, dass das nicht stimmt? Es ist keinesfalls so, dass der Schutz irgendeiner Versicherung automatisch erlischt, nur weil man sein Motorrad technisch modifiziert hat. Möglich ist allenfalls eine Regressforderung der Versicherung, wenn sie nachweisen kann, dass die technische Modifikation den Schadensfall herbeigerufen oder verschlimmert hat. Das bedeutet: Im Schadensfall reguliert die Versicherung, was sie muss, und kann dann maximal 5.000 Euro zurückfordern, was aber nur für ganz verwegene Fälle gilt und nicht für ein kleines Ritzel. Die Drohkulisse "Mach dir bloß keinen Rallyestreifen ohne ABE auf deinen Tank, denn sonst fährst du ohne Versicherung" gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

Da du so was in der Art schon mehrfach behauptet hast, möchte ich dich hiermit auffordern, die geänderte Faktenlage zur Kenntnis zu nehmen und dies in einem Kommentar zu meinem Post zu bestätigen - damit auch ganz sicher ist, dass die Message bei dir angekommen ist:-)
Die Regresshöhe des Haftpflichtversicheres ist NICHT auf 5000 bzw. 7500 beschränkt bei Vorsatz. Der Einbau eines 16 Ritzels ist aber vorsätzliche Handlung und führt damit zum Erlöschen der BE und weiterhin zur unbegrenzten Leistungsfreiheit für den Versicherer. Leider bezieht sich das Gesetzt und die Verordnung auf Fahrzeuge, die im Straßenverkehr geführt werden dürfen, hingegn nicht auf solche, für die keine BE vorliegt und somit gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Bestätige bitte das Du die KfzPflVV gelesen und verstanden hast. Und such mir und anderen Interessierten doch bitte den Teil raus, der Deiner Meinung nach dazu führt, das Du trotz erloschener BE nicht in Anspruch genommen werden kannst, bzw. der diese von Dir postulierte Beschränkung belegt. Ich gebe Dir nen Hinweis, PflVG.

Aber macht natürlich Sinn, sich mit der Rechtsbateilung einer Versicherung und einem Anspruchsteller vor Gericht zu streiten.:) Es findet sich sicher ein Anwalt, der auch versuchen wird, dafür ein neues Grundsatzurteil vor dem BGH zu erlangen. Ich frage mich allerdings, ob hier jemand bereit ist Rechtsgeschichte zu schreiben und dafür sein Vermögen einzusetzen um rauszufinden ob Du Recht hast.

Denn selbst wenn Du Recht haben solltest und die Versicherung sich nicht querstellt.

50€ + 3 Punkte (für die fehlend BE) + 5000€ + Anwaltskosten + Gerichtskosten sind es auf jeden Fall wert, die rund 150€ für die Eintragung zu sparen.:)

Übrings in meinen Versicherungsverträgen steht explizit drin, das an dem Fahrzeug keine "Tuning"-Maßnahmen vorgenommen wurden. Auf jedem Versicherungsschein steht "Der Versicherungsnehmer sichert zu.....". Und ich habe einige davon.:D

Also, ich müßte jetzt raten, warum die Versicherung das drauf schreibt, wenn es doch unwichtig ist.
 
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Hallo Sampelman,
was Du schreibst, hört sich ja mal gut an, mit dieser Aussage könnte ich leben und würde den Umbau eines 16´er Ritzels in Betracht ziehen. Würde mich nur mal interessieren wo ich das mit den max.5000.-€ nachlesen kann, möchte schließlich bei dem Umbau dann auf Nummer sicher gehen. Möchte es deshalb gerne nachlesen um sicher zu gehen das diese Aussage nicht blos ein Internetgerücht ist welches nicht vor Gericht standhalten könnte. Darum hoffe ich auch nicht das Du diesen Beitrag als pers.Angriff ansiehst (hier im Forum muß man manchmal vorsichtig sein, manche sind sehr sensiebel und ich möchte wirklich keinen beleidigen sondern nur auf Nummer sicher gehen) Wäre toll wenn Du mir da irgendwie weiterhelfen würdest.
Wir wären nicht in Deutschland, wenn das nicht findbar wäre.

StVZO + PflVG + VVG + KfzPflVV und alles übergreifend das BGB.

Es gibt mehrere Urteile zur Regressbegrenzung, hauptsächlich zu Trunkenheitsfahrten mit Unfallflucht durch mitversicherte Fahrer (sprich, Fahrer und Versicheurngsnehmer sind unterschiedliche Personen). Obliegenheitsverpflichtung vor und nach dem Schadensereignis.

Die Urteile beziehen sich aber ausschließlich auf Fahrzeuge die im Straßenverkehr geführt werden durften (und somit versichert waren).

M.A.n. fällt aber mit Erlöschen der BE (Fahrzeug darf nicht im Straßenverkehr geführt werden) die Vertragsgrundlage weg.

Das Erlöschen der BE ist aber eine Sache von Dauer, auch wenn es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Wichtig zu verstehen ist, das Fahrzeug ist versichert und zwar so wie es zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlußes ist oder sein sollte. Führe ich nun daran Änderungen durch, die auch nur potentiell das Risiko des Versicheres erhöhen, muß ich das diesem mitteilen oder belegen können, das diese Änderungen sein Risiko nicht erhöhen, also eine Änderungsmitteilung unnötig war.

Die Regressbegrenzung ist keinesfalls allgemeingültig. Hier kommt nämlich im Zweifel §823BGB (2) ins Spiel. Verschuldens und Gefährdungshaftung.


  • (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
  • (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Wer also ein Fahrzeug ohne BE führt, weil er es umgebaut hat, nun ja. Und die StVZO ist ein Schutzgesetz.

Um es freundlich zu sagen, wer sich auf samplemann verlässt, begibt sich auf verdammt dünnes Eis.
 
A

Angsthase

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@C-Treiber: ja genau !!! und alle die eine andere meinung vertreten, haben es entweder nicht verstanden oder es ist einfach falsch. und zur beruhigung, ich kann schon lesen - auch zwischen den zeilen. ich hoffe du auch das zwischen den zeilen das andere sehenn wir ja.....was mich aber brennend interessiert waere woher weisst du das mit dem ritzel die BE erlischt - gibt schon so ein gutachten?ein schoenes WE und gutes wetter die letzten fahrbaren tage noch.
 
sampleman

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Bestätige bitte das Du die KfzPflVV gelesen und verstanden hast. Und such mir und anderen Interessierten doch bitte den Teil raus, der Deiner Meinung nach dazu führt, das Du trotz erloschener BE nicht in Anspruch genommen werden kannst, bzw. der diese von Dir postulierte Beschränkung belegt. Ich gebe Dir nen Hinweis, PflVG.
Die Versicherung ist nur bei grober Fahrlässigkeit von ihrer Leistungspflicht befreit, außerdem wurde 2009 das "alles oder nichts"-Prinzip aufgehoben. Die von dir genannten Beispiele enthalten Fälle wie Trunkenheit, bei denen ganz klar ist, dass es grob fahrlässig ist, besoffen zu fahren. Lies mal den Link hier:

Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverstöße in Kfz-Versicherung

Und bringe uns ein Beispiel aus den letzten fünf Jahren, in dem ein Motorradfahrer einen Leistungsverlust seiner Versicherung hinnehmen musste, weil er das Übersetzungsverhältnis seines Motorrades geändert hat. Kannst du nicht? Dann lass bitte mal die Luft aus deiner Hose.
 
C-Treiber

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Die Versicherung ist nur bei grober Fahrlässigkeit von ihrer Leistungspflicht befreit, außerdem wurde 2009 das "alles oder nichts"-Prinzip aufgehoben. Die von dir genannten Beispiele enthalten Fälle wie Trunkenheit, bei denen ganz klar ist, dass es grob fahrlässig ist, besoffen zu fahren. Lies mal den Link hier:

Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheitsverstöße in Kfz-Versicherung

Und bringe uns ein Beispiel aus den letzten fünf Jahren, in dem ein Motorradfahrer einen Leistungsverlust seiner Versicherung hinnehmen musste, weil er das Übersetzungsverhältnis seines Motorrades geändert hat. Kannst du nicht? Dann lass bitte mal die Luft aus deiner Hose.
Es ist jetzt gut. Du verstehst es nicht. Willst nicht oder kannst nicht, entzieht sich jetzt meiner Beurteilung.

Ich kann Dir offensichtlich trotz aller Erklärungen nicht klar machen,

- wo der Unterschied zwischen einer Trunkenheitsfahrt und einer erloschenen BE liegt
- was der Unterschied zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist.

Der Unterschied zwischen einer Kasko- und einer Haftpflichtversicherung scheint Dir auch nicht so ganz geläufig zu sein. Obliegenheitspflichten, bzw. die Verstöße dagegen, setzen ein bestehendes Vertragsverhältnis voraus. Wenn der Vertrag aber wegen erloschener BE nicht mehr besteht, kannst Du auch keine Obliegenheitsverstöße begehen.

Wenn eine Trunkenheitsfahrt nach Deinen Worten grob fahrlässig ist (was zutrifft) und nach Deinen Worten die Versicherung von der Leistungspflicht befreit (was definitiv nicht zutrifft), wie soll das dann erst werden, wenn Vorsatz im Spiel ist.:)

Wieso ich jetzt irgendwelche Fälle raussuchen soll ist nicht so ganz nachvollziehbar, die Gesetzeslage ist eindeutig. Was nachher die Gerichte daraus machen, ist ggf. eine ganz andere Sache, ich frage mich halt nur, ob das jemand testen möchte.

Ich habe nie behauptet, das es nur das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" gibt. Sondern sehr konkret gesagt, das beim Erlöschen der ABE/BE durch eine konkrete Handlung Vorsatz gegeben ist, und das dabei die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit wird.

Deine Argumentation, das grundsätzlich die Beschränkung auf 5000€ gilt, ist hingegen völlig falsch, weil dem eben nicht so ist.

Welche Luft aus welcher Hose.

Geh mal ne Runde fahren, damit die Birne wieder frei wird.

Du verlierst nicht den Versicherungsschutz, weil Du mit einem anderen Ritzel fährst, sondern weil Du ohne BE unterwegs bist. Ist das Ritzel eingetragen, bleibt Dein Versicherungsschutz bestehen ohne jede Änderung. Die Eintragung hat unverzüglich zu erfolgen, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern.

Du glaubst mir nicht. Gut, Dein Problem. Dich betrifft es ja auch nicht, mich auch nicht. Aber es gibt hier andere, die könnten das glauben.

Ich habe das Theater mit meiner Gasanlage im Auto durch. Auto auf Gas umgerüstet in Bayern, mit TüV Gutachten und Abnahme und so. Habe ich in Berlin nicht eintragen lassen (einfach nur vergessen),

Es hat mich sehr viel Gerede gekostet, das es bei einer mündlichen Verwarnung blieb. Und nicht zu einer Stillegung des Fahrzeuges und einer Anzeige wegen Fahrens ohne BE / Fahrens ohne Versicherungsschutz gekommen ist. Ach ja, das war 2011. Bei einem Unfall und nicht bei einer normalen Kontrolle hätte ich sicher anderen Spaß gehabt.
 
Wasty

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Ich weiß überhaupt nicht wo das Problem ist. Bei nächster Gelegenheit lass ich mir das Ritzel eintragen, das wird zwar etwas kosten, jedoch sind diese Kosten vernachlässigbar, wenn man den Sicherheitsgewinn (imho)durch eine sauberere Übersetzung mit einrechnet...
 
A

Angsthase

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eben. und ich habe auch den mayer kotfluegelschutz eingetragen falls mal ein steinschen zwischen den schutz und den reifen kommt, ich umfalle dadurch und dann die vollkasko nicht zahlt. ebenso die gabelschuetzer falls da mal ein fussgaenger am stehenden moped vorbeischrammt und dann die versicherung auch austeigt und den kuehlerschutz auch denn wenn da ein stein abprallt und einen anderen verkehrsteilnehmer verletzt steigt ja auch die versicherung aus - ist ja alles vorsatz. ein herrliches spiel mit der BE und ABE. beispiele gaebe es genuegend...aber bislang noch keinen einzigen beweis dass jemand deshalb wirklich bestraft wurde.
 
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@Wasty
Das Problem liegt eben genau da, es gibt lt. Aussage TÜV-Süd keine Eintragung für ein 16´er Ritzel ohne Einzelgutachten, und das will eben keiner bezahlen. Ich habs ja schon bei unserem TÜV brobiert, aber ohne Gutachten macht er es nicht. Wenn Du die Eintragung hast wäre das sozusagen ein Präsidäntsfall und mit einer Kopie der Eintragung könntest Du hier im Forum (einschl. Mir) sicher sehr viele Freunde bekommen. Hier warten sehr viele auf diesen "Präsidentsfall".

@Angsthase
dieses "achsotolle Gehabe" von Dir ist langsam nicht mehr cool, unqualifizierter Sarkasmus ist in einem Forum wo ernste Themen ( hier geht es um Versicherungsschutz und Folgen bei einem Unfall) besprochen werden absolut fehl am Platz. Deinen Aussagen nach stufe ich Dich mal in die Altersklasse 18-27Jahre ein, völlig desinteressiert an irgendwelchen Folgen eines Unfalles. Vielleicht solltest Du mal bedenken, viele der hier mitwirkenden Motorradfahrern haben u.a. auch eine Familie, und somit auch eine große Verantwortung dieser Familie gegenüber, ein hoher Schadensfall der von einer Versicherung u.U. wegen evtl. Erlöschung der BE nicht übernommen wird, kann diese Familie an den finanziellen Ruin bringen. Die Folge davon ist meist eine Trennung der Familie. Vielleicht solltest Du Dich einfach aus Forenbeiträgen heraushalten wenn sie Dich nicht mal betreffen, oder hat Deine 12´er GS jetzt seit neuersten ein Ritzel? Warum mußt Du hier immer wieder solche Sprüche ablassen? Vielen Anderen und auch mir ist das "legale, versicherungskonforme" Motorradfahren eben wichtig, und genau aus diesem Grund gibt es einen solchen Thread. Somit wünsche ich Dir allzeit gute Fahrt und viellecht auch mal ein wenig Einsicht.
 
A

Angsthase

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@Ninjaman: also betrifft es deine 12 Gs - die hat wohl einen kettenantrieb? und wenn dir mein post nicht passt - ignorieren, ganz einfach. es gibt auch andere meinungen als die eigene und der einfachste weg denke ich ist, einfach bei der eigenen versicherung anrufen oder anschreiben und qualifizierte antwort erhalten. dann ist ende mit der herumfragerei bei der bis jetzt NIEMAND eine RICHTIGE auskunft erteilt hat sonder nur jeder glaubt - so wie auch ich.
 
Ninjaman

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@Angsthase
Also Du willst es wirklich wissen? Wärest Du des Lesens mächtig, und würdest Dich wenn schon mit einem Thema auch mal mit dem ganzen Thema befassen, dann würdest Du im allerersten Beitrag (kommt übrigens von mir) lesen können das ich mich hier um die Maschine meiner Frau kümmere. Aber ja, auch ich fahre die 700´er sehr gerne, ist eine tolle Maschine, ich stelle jetzt einfach mal in Frage ob Du je auf einer 700´er gesessen bist, sicher wirst Du jetzt behaupten das Du es bist, ich glaube Du bist nur ein sehr verantwortungsloser Wichtigtuer, ist jedenfals Deinen Beiträgen nach zu schließen. Die Einsicht ist nicht gekommen, schade. Laß es einfach mit diesem Thread, von Dir kommt einfach nichts qualifiziertes zu diesem Thema. Beteilige Dich an Beiträgen wovon Du Ahnung hast, ich hoffe jedenfals das es solche Beiträge hier im Forum gibt. Tut mir echt leid das ich vielleicht ein paar für Dich harte Worte wähle, ist sonst nicht meine Art, aber mir ist dieses Thema nun mal Ernst. Vielleicht liest Du in Zukunft erst mal die Beiträge der Vorredner durch bevor Du wieder sinnloses Zeug schreibst. Übrigens die Versicherung sagt auch das eine bauliche Abweichung ohne TÜV-Eintrag zum erlöschen der BE führt. So schlau war ich auch schon um da mal anzurufen. Hätte ich für Dich auch noch Musterprozesse heraussuchen sollen? Vielleicht fängst Du nochmal mit den Straßenverkehrsvorschriften und den Versicherungsbedingungen an und überlegst Dir dann ob dieses kindische Verhalten hier wirklich von Dir richtig war.
Somit wünsche ich Dir weiterhin gute Fahrt und hoffe weiterhin auf ein wenig Einsicht und Verständnis.
 
Larsi

Larsi

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mittlerweile sollte es doch klar sein:

wer muffe vor möglichen, aber eher unwahrscheinlichen konsequenzen hat, der fährt serie.
die anderen können für ein paar euro die bessere übersetzung geniessen.
 
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Angsthase

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@Ninjaman: ich habe sehr wohl gelesen dass es um die F700 deiner frau geht, aber du hast aus meinem profil (uebrigens so wie bei deinem - r 1200 gs) geschlossen dass ich keine ahnung habe - kann es sein, dass mein sohn, vater ,bruder, schwager, freund eine f700 faehrt?? und noch ist es gott sei dank so dass jeder selbst bestimmt in welchem teil des forums er mitschreibt und liest herr oberlehrer ! und vom hier geschriebenen auf einen menschen und sein verhalten im strassenverkehr zu schliessen - DU bist 43 jahre? dann hast du aber noch viel zu lernen....
und nun wuensch ich dir noch viel vergnuegen mit dem 16er ritzel am moped deiner frau.
einen netten abend.
 
Thema:

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