16er Ritzel illegal???

Diskutiere 16er Ritzel illegal??? im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Siehe Beitrag #11
sampleman

sampleman

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@Wasty
Hast Du keinerlei Bedenken das Du eine neue Maschine ohne ABE fährst? Was ist wenn Du wirklich mal einen Unfall hast und es da um viel Geld geht, z.B. mit einer Querschnittslähmung ( ist zwar sehr extrem gedacht aber wohl doch möglich), glaubst Du wirklich das bei Beträgen für die Versicherung die in teilweise 6-stellige Summen gehen die nicht Deine Maschine total zerlegen um irgend etwas zu finden? Genau aus diesem Grunde wollte ich eben eine legale Eintragung haben und habe mir hier im Forum diesbezüglich Hilfe erhofft. Aber einen legalen Weg, es sei denn mit teurem Einzelgutachten gibt es wohl hierfür nicht.
Siehe Beitrag #11
 
Wasty

Wasty

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Kurze Anfrage bei der Dekra:

Sehr geehrte Damen und Herren,


bei uns im Motorradforum wird gerade diskutiert, welche Möglichkeiten es gibt, eine kürzere Übersetzung für ein Motorrad legal umzusetzen.
Konkret handelt es sich um eine Reduzierung der Zähneanzahl des Antriebsritzels um einen Zahn. (von 17/42 auf 16/42)

Ist es möglich diese Änderung kostengünstig und legal zu verwirklichen?


Mit freundlichen Grüßen
"Wasty"

-------------------

Mal schaun...
 
Ninjaman

Ninjaman

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@Wasty
Super Idee, daran hab ich ehrlich gsagt nicht gedacht. Danke
Bin mal auf die Antwort gespannt.
 
G

Gast20919

Gast
Da bin ich mal gespannt wieviel Bäume der Verwaltungsakt kostet ....:smile:

bitte berichten....!!!!!
 
S

Schlonz

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es gab zumindest früher Prüfer, die Übersetzungsänderungen bis +/- 5% eingetragen haben. Wie das heute ist, weiß ich nicht. Meine um ca. 10% verkürzte Übersetzung bekäme ich sicher um die Ohren gehauen
 
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F-Treiber

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Doch gibt es. 800er kaufen und tiefer legen. dann haste genau die Übersetzung.
...und statt des 21er Vorderrades noch ein 19er einbauen...

und dann noch von 85PS auf 75 drosseln...

fertig ist die 700er :giggle:(mit 16 Zähnen)
 
Wasty

Wasty

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Sodele, hier mal die hochinteressante Antwort von der Dekra:

Sehr geehrter Herr "Wasty"

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen, auch wenn wir Sie vorab darauf hinweisen müssen,
dass wir keine umfassende Rechtsberatung oder "Erklärung", Auslegung bzw.
Kommentierung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder anderer Rechts-
normen durchführen (dürfen). Alle weiteren Bemerkungen sind rein informell
und bedürfen ggf. eigener weitergehender rechtlicher Abklärung.

Es handelt sich nachfolgend lediglich um eine rein persönliche - wenn auch
relativ fundierte - Auslegung der Vorschriften durch den Unterzeichnenden.



Immer wenn sich bei bewussten Änderungen an Fahrzeugen das Abgas- und/
oder das Geräuschverhalten verschlechtert, erlischt die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs.
Die "Nichtverschlechterung" ist bzw. wäre durch den Halter nachzuweisen.
Daher ist i.d.R. davon auszugehen, dass immer wenn Abgas oder Geräusch ändern
oder eine Verschlechterung nicht auszuschließen ist, eine Begutachtung durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erforderlich ist, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
wieder zu erlangen.

Das Trifft auch für die Änderung der Sekundärübersetzung eines Kraftrades zu.

In Abhängigkeit vom Alter des Kraftrades wurde u.U. das Abgasverhalten im
Fahrversuch auf einem Rollenprüfstand ermittelt. Dort sind bestimmte
Geschwindigkeiten vorgegeben.
Diese werden wiederum bei bestimmten Drehzahlen erreicht. Werden durch
geänderte Übersetzungsverhältnisse diese Drehzahlen geändert, kann es zu
einer Veränderung des Abgasverhaltens kommen.

Die Frage der Toleranzen dazu, ist nicht ganz so einfach. In der Regel können bis
zu 8% der Gesamtübersetzung toleriert werden.

Dieses gilt für das Geräuschverhalten entsprechend.

Für Ihr genanntes Beispiel entspricht das Übersetzungsverhältnis (42/17) einem
Wert von 2,47
Die Wunschübersetzung mit 42/16 Zähnen wäre 2,625, was einer Erhöhung um
etwa 6,3 % entspräche.


Relevant ist dieses Verhältnis allerdings auch für das Geräuschverhalten. Denn
das Geräuschverhalten wird bei bestimmten Geschwindigkeiten im Fahrversuch
ermittelt. Liegt eine Drehzahl bei einer vorgegebenen Geschwindigkeit höher,
kann das gemessene Fahrgeräusch deutlich lauter sein.



Bei Abweichungen des Geschwindigkeitsmessers oder Wegstreckenzählers ist
die Toleranzgrenze wesentlich geringer. Wird der Tachoabgriff über das
Getriebe vom Hinterrad realisiert, so muss der Tacho angeglichen werden.
Bei Vorderrad-Abgriff spielt das jedoch keine Rolle.

Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.

Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.

Einfacher wird es nur mit einem Prüfzeugnis für einen entsprechenden Umbau.
Eine vorhandene ABE oder ein anderes Prüfzeugnis gem. §19 Abs. 3 StVZO,
könnte von einer Abnahme freistellen, wenn das jeweilige Fahrzeug in dem
Verwendungsbereich aufgeführt ist und alle Auflagen eingehalten werden. Im
Dokument ist dann explizit vermerkt, dass eine Abnahme für nicht erforderlich
gehalten wird. Es gilt dann die Mitführpflicht.
Bei Teilegutachten ist dieses jedoch unüblich, so dass eine Abnahme erfolgen
muss.




Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme


-> Ich fahre trotzdem mit dem 16er weiter
 
S

Schlonz

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das war so etwa die Antwort, die ich erwartet hatte, Wasty. Danke für die Infos
 
Ninjaman

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Nach Rücksprache mit meinem TÜV-Prüfer hat er mir bestätigt das eine Eintragung nur mit den entsprechenden Messungen (Geschwindigkeit und Lärm) erfolgen kann. Somit bleibt das Thema für mich tabu da es ohne Eintragung ein "Fahren ohne ABE" wäre.
 
AmperTiger

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ich hab die Baghi hinten mit 45 statt 43 übersetzt, da passen die Anschlüsse der Gänge viel besser, der Anzug im, für mich, relevanten Drehzahlbereich ist deutlich besser.
 
Ninjaman

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Im Gelände kann das ja gut möglich sein, ist mit Sicherheit auch eine tolle Übersetzung, nu8r für die Straße ist das mit Sicherheit auch nicht erlaubt, ........ oder ist das eingetragen bzw. ABE???
 
AmperTiger

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natürlich ist das nicht eingetragen, aber weil die Info welche Ritzel erlaubt sind, nicht aus den Fzgpapieren ersichtlich ist, denk ich da keine Sekunde drüber nach. Die Übersetzung paßt auch auf der Straße besser. viel besser. Der Tüvler der mit ihr gefahren ist, fand das auch ;) kein Mensch zählt heute bei einem Motorrad die Zähnezahl nach.
Meine anderen Felgen und der Lenker sind eingetragen, hat zusätzlich zum TÜV nen fuffi gekostet. Die fallen aber auch auf und stehen im Schein
 
T

TomTom-Biker

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Wer viel fragt, geht viel irr, wie man bei uns sagt.

Das Ritzel um einen Zahn zu ändern und nach der Zulässigkeit fragen. Das ist selbst für mich, den nur bei Grün-über-die-Ampel-Geher, lachhaft. Bei all meinen bisherigen Moppeds (mit Kette) hatte ich die Übersetzung verkürzt und nie ist auch nur irgendjemand ansatzweise auf die Idee gekommen die Zähne nachzuzählen. Weder am Kettenrad (dort steht es sogar drauf) noch am Ritzel (das sieht man in der Regel noch nicht mal).

Die Frage, ob sowas zulässig ist hat für mich akademischen Charakter. Falls erwähnt, dto. die Frage, ob hier ein Mehrverbrauch zu erwarten ist, die Höchstgeschwindigkeit sich verringert oder die Drehzahl sich erhöht. Nie hatte ich hier irgendeinen Nachteil erkennen können, außer daß sich das Fahrverhalten im unteren Drehzahlbereich etwas verbesserte.

Bei der "alten" KTM Adventure war der Ritzeltausch außerhalb des Werks sogar obligatorisch, damit das Teil im unteren Geschwindigkeitsbereich rund lief. Das war natürlich nicht offiziell, wurde aber als allseits bekannte Lösung von den Werkstätten für das Ruckeln angegeben.

Mal ne andere Frage:
Halten die, die hier von Verlust der ABE sprechen, sich auch sonst immer an alle Regeln? Deswegen akademisch, pragmatisch ist was anderes.

Gruß Thomas
 
Ninjaman

Ninjaman

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Da ich diesen Thread eröffnet habe möchte ich Dir einfach mal bezüglich der pragmatisch einhaltenden Regeln antworten. Sicherlich fahre ich das ein oder andere Mal nicht den Geschwindigkeitsvorschriften gemäß. Auch werden wahrscheinlich nicht immer zu 100% alle Vorfahrtsregeln eingehalten ( wenn ich ein vorschriftsmäßiges Fahren aber immer versuche einzuhalten), ein Verstoß hierbei ist aber nur eine Ordnungswiedrigkeit und es läßt auch nicht die ABE erlöschen. Der Grund meiner Thread-Eröffnung war das ich mit einem neuen Motorrad auch gerne bei einer Änderung die ABE erhalten möchte, schließlich kann uns alle mal ein schwerer Unfall treffen, auch wenn wir vielleicht dabei nicht Schuld sind. Sollte aber bei diesem Unfall ein Versicherungsstreitwert in vielleicht 6-stelliger Summe herauskommen, so kannst Du Dir sicher sein das die verpflichtete Versicherung mit Sicherheit nach jedem kleinsten Argument dafür Sorgen wird sich aus der Zahlungsverpflichtung zu ziehen. Genau hier setzen meine Gründe für die Erhaltung meiner ABE an, denn ob ein Erlöschen der ABE wirklich dieses Risiko wert ist bezweifle ich mal. Wie nicht schwer zu erkennen ist, gibt es im Internet immer noch diese angeblichen 8%, doch egal wo man nachfragt bzw. nachschaut, nirgends steht das rechtlich bestätigt geschrieben, jeder spricht davon aber keiner kann es devinitiv belegen. Mein TÜV-Prüfer sagt auch das hierbei (selbst bei einem Zahn, welcher die Übersetzung unter 8% hält) würde die ABE erlöschen. Durch die coole Schreibweise von vielen hier im Forum nehmen sicherlich viele an das dies stimmt und es rechtens ist einen Zahn zu minimieren, das bei einer 2-jährigen TÜV-Inspektion kein Prüfer nachprüft ob da ein Zahn mehr oder weniger drauf ist ist auch mir klar, nur sollte man mal eines klar stellen, das ändern einer Übersetzung ist nich "leicht fahrlässig" und kann auch nicht als Ordnungswidrigkeit abgehandelt werden, Nein es ist "grob Fahrlässig" in voller Absicht erfolgt und führt somit zu 100% zum erlöschen der ABE.
Somit sollte man hier im Forum auch mal klar dazu stehen und den Unwissenden ( wie ich vor kurzem noch einer war) mal ehrlich sagen : Ihr fahrt ohne ABE ; Ihr fahrt im Ernstfall ohne Versicherung (wenn sie auch zahlt, sie holt es sich mit Sicherheit wieder) Ihr habt dies in voller Absicht "grob Fahrlässig" gemacht
Ich bin sicherlich kein Engel, so möchte ich mich auch nicht darstellen, ich wollte hier einzigst eine Info für einen legalen Umbau haben. Ich werde auch keinen schief anschauen der eine solche Änderung vollzogen hat, nur sollte dieser illegale Umbau kein Grund dafür sein Andere hierfür zu animieren.
 
sampleman

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Somit sollte man hier im Forum auch mal klar dazu stehen und den Unwissenden ( wie ich vor kurzem noch einer war) mal ehrlich sagen : Ihr fahrt ohne ABE ; Ihr fahrt im Ernstfall ohne Versicherung (wenn sie auch zahlt, sie holt es sich mit Sicherheit wieder) Ihr habt dies in voller Absicht "grob Fahrlässig" gemach
Tut mir leid, das ist Bullshit. Und wenn du es fett schreibst, ist es eben fetter Bullshit. Vor einigen Jahren wurden die Regeln für Versicherungen geändert mit dem Ziel, dass es für eine Versicherung deutlich schwerer wird, sich aus ihrer Verantwortung zu stehlen. Die Versicherung darf dich wegen Modifikationen an deinem Motorrad nur in Regress nehmen, wenn die Modifikation ursächlich für den Unfall war, das dürfte bei einem Ritzel kaum nachzuweisen sein. Und selbst dann darf die Versicherung den Regress nicht beliebig hochschrauben. Selbst im schlechtestdenkbaren Fall (wüste Modifikation, die zum Unfall führt), sind maximal ein paar tausend Euro drin.

Mit anderen Worten: Du baust hier eine Drohkulisse auf, die es seit mehreren Jahren nicht mehr gibt.
 
tuxbrother

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Mal noch eine andere Frage dazu: Hat irgend jemand mal nachgefragt, was solch eine "Abnahme" entsprechend dem Antwortschreiben aus Beitrag #29 kostet?
Wenn ich das richtig verstanden habe sind das doch Prüfarbeiten die (teilweise) so doch auch bei einer HU/AU durchgeführt werden ... kann doch dann eigentlich nicht sooo teuer sein, oder?
 
S

Schlonz

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doch, doch, da müssen dann schon standardisierte Testaufbauten gemacht werden, Messfahrten etc. Ein paar Tausender dürfte der Spaß dann schon kosten.

Bei der werkseitigen Übersetzung, die ja meist eher etwas zu lang ist, geht es den Herstellern darum, bei einer definierten Geschwindigkeit eine möglichst niedrige Drehzahl anliegen zu haben, damit eben möglichst wenig Geräusch emittiert wird. Verkürzt man die Übersetzung, steigt bei selber Geschwindigkeit die Drehzahl und somit in der Regel auch der Geräuschpegel.

Das sind die selben Gründe, die bei der 12er zur Drehmomentdelle bei ca. 4000 Touren führen. Hier wird das Gemisch so aufbereitet, dass möglichst wenige Schadstoffe frei gesetzt werden, denn das ist der Messbereich für die Zulassung des Typs. Zumindest ist das die für mich einzig mögliche Erklärung. Selbes gilt für sich öffnende Auspuffklappen, die oberhalb des Messbereichs öffnen und somit laut werden. Da wird ja dann nicht mehr gemessen
 
evo1150GS

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R1150GS, R1200GS,
Bei einem Unfall (was nun das Thema Versicherung angeht) sieht es so aus, dass auch hier erst mal fest gestellt werden muss, dass du (bzw. in deinem Fall deine Frau) eigentlich ein "falsches" Ritzel drauf hast. Auch hier ist die Wahrscheinlichkeit bisher sehr gering, dass darauf geachtet wird.

Dem kann vollumfänglich zugestimmt werden. Allerdings muss auch gesagt werden, dass Gutachter, Versicherungen, Rennleitung, TÜV, Dekra, und wie sie alle heissen, sehr wahrscheinlich in Foren mitlesen. Deshalb darf angenommen werden, dass zukünftig auch bei Übersetzungen genauer hingeschaut wird, wenn der Umbau derselben in Foren wie diesem rauf und runter besprochen wird.
 
Thema:

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