16er Ritzel illegal???

Diskutiere 16er Ritzel illegal??? im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; um es mit anderen Worten als Sample zu sagen. Das was du schreibst ist nicht richtig. 1. ist das Erlöschen der BE genau in §19/II STVZO geregelt...
AmperTiger

AmperTiger

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... ob da ein Zahn mehr oder weniger drauf ist ist auch mir klar, nur sollte man mal eines klar stellen, das ändern einer Übersetzung ist nich "leicht fahrlässig" und kann auch nicht als Ordnungswidrigkeit abgehandelt werden, Nein es ist "grob Fahrlässig" in voller Absicht erfolgt und führt somit zu 100% zum erlöschen der ABE.
Somit sollte man hier im Forum auch mal klar dazu stehen und den Unwissenden ( wie ich vor kurzem noch einer war) mal ehrlich sagen : Ihr fahrt ohne ABE ; Ihr fahrt im Ernstfall ohne Versicherung (wenn sie auch zahlt, sie holt es sich mit Sicherheit wieder) Ihr habt dies in voller Absicht "grob Fahrlässig" gemacht.
um es mit anderen Worten als Sample zu sagen. Das was du schreibst ist nicht richtig.

1. ist das Erlöschen der BE genau in §19/II STVZO geregelt und ich bezweifle mal ganz stark, dass einer, der abschließend genannten Punkte 1-3, überhaupt zutrifft.
auch Punkt 3 nicht, wo Abgas- und Geräuschverhalten angesprochen wird.
2. ist in §69/II Nr 1a genau dieses als reine Ordnungswidrigkeit geregelt.
3. ist das ein heilbarer Mangel, der jederzeit (nach bezahlen eines Bußgeldes) wieder beseitigt werden kann
4. Niemals nicht, in keinem Fall fährt jemand in D mit einem zugelassenen und versicherten Fzg OHNE Versicherung.
Die Versicherung tritt immer ein, kann jedoch in best. Fällen Regress fordern, wenn du am Moped gefummelt hast. Selbst wenn ein Unfall stattfinden sollte, MUSSSSSS die Veränderung am Motorrad unfallursächlich sein, damit eine Versicherung überhaupt Regress nehmen kann. Und wie Sample schreibt, ist die Regressnahme finanziell begrenzt.

@evo1150
natürlich sind TÜVler und sonstige privat in Foren unterwegs und nicht blöd, die technische Schulung bekommen sie aber immer noch woanders. Wenn der Quark, der in Foren oft geschrieben wird, deren Grundlage wäre, dann gute Nacht.
außerdem ist das Umritzeln älter, wie meine Zweiradkarriere, ca 35 Jahre ist es her, dass ich deswegen mit der Polizei Bekanntschaft machte ;) mein Mofa lief nur durch Umritzeln schon fast 50.
 
Ninjaman

Ninjaman

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@AmperTiger
das sich das Abgas- und Geräuschverhalten devinitiv bei einem anderen Übersetzungsverhältnis ändert kannst auch Du nicht abstreiten, schließlich sind genau das die Gründe warum der TÜV eine Eintragung verweigert. Vielleicht sind die Werte im Grenzbereich, welche, wenn Du diese in Form eines Gutachtens vorlegst, genehmigungsfähig wären, nur ohne diesem Gutachten gibt es eben auch keine Eintragung. Solange Du den Beweis nicht erbringst das die Werte im Bereich liegen bleibt der TÜV (zumindest meiner) dabei. Keine Eintragung bedeutet wiederum keine BE. Keine BE wiederum bedeutet wohl erlöschen des Versicherungsschutzes (wie ich oben schon geschrieben habe, die Versicherung zahlt zwar, nur holen sie es sich von Dir wieder).
So, wo ist jetzt mein Fehler, welcher im Gerichtsfall nicht stimmen würde?
Grundsätzlich würde ich mich ja darüber freuen wenn ich im Unrecht währe und die rechtliche Handhabe hätte das 16´er Ritzel einbauen zu können. Glaub also bitte nicht das es mir hier um Klugsch...... oder Besserwiserei geht.
 
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Gast20919

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So ein gewissen Unterhaltungswert kann man dem Thread nicht abstreiten , Sensationell alles wg 1nem Zahn weniger.
 
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So ein gewissen Unterhaltungswert kann man dem Thread nicht abstreiten , Sensationell alles wg 1nem Zahn weniger.
Was glaubst Du, was Du nen Theater machst, wenn Du nen Zahn weniger hast:) Dafffs wird dann immer fffso fffschrierig daffffs "fffs" aufffssufffsprecheen ohne dem Gegenüber in ffffSuppe fffsu ffffspucken.:cool:
 
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Gast20919

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Was glaubst Du, was Du nen Theater machst, wenn Du nen Zahn weniger hast:) Dafffs wird dann immer fffso fffschrierig daffffs "fffs" aufffssufffsprecheen ohne dem Gegenüber in ffffSuppe fffsu ffffspucken.:cool:
Mir fehlt noch mehr als ein Zahn , irgendwelche Gene nämlich ,umso Kompliziert zu Denken , ich Probiers weningstens ,mir nicht selbst im Wege zu stehen .
Und wenn ich im 5.ten Gang fahre und Angst habe in den 6.ten zu schalten mache ich ich mir Abends Gedanken ob ich alles richtig gemacht habe HEUTE....:)

Junge Junge ich brech ab ....
 
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TomTom-Biker

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Warum machen wir immer alles so kompliziert?

Wenn in der Betriebserlaubnis steht Sekundärübersetzung z. B. 17 : 45, dann ist das 17 : 45. Wenn Du die auf 16 : 45 änderst, dann entspricht die aktuelle Übersetzung nicht mehr den Angaben der BE und diese ist damit hinfällig. Damit weiter zu fahren ist dann, wenn Du es so nennen willst, illegal. Könnte man die Ritzel nur innerhalb einer Toleranz von +- 1 Zahn fertigen, so würde dies sicherlich auch in der BE stehen oder auch in der Form 16-18 : 45. Dann könntest Du legal 16, 17 oder 18 aufziehen.

Welche Folgen eine nicht mehr gültige BE hat ist zunächst zweitrangig, Du fragst ja nach der Legalität, woraus ich schließe, daß Du erst gar nicht in Versuchung kommst das zu tun, was viele andere machen ohne sich einen großen Kopf darüber zu machen.

Wenn Du den TÜV in penibler Art mit offiziellem Anschreiben fragst was Du tun sollst, kriegst Du die offizielle Antwort die Du auch bekommen hast. Wenn Du allerdings dort hingehst und in inoffziell fragst, behaupte ich mal, wird er Dir dieselbe Antwort geben die Du von mir oder auch anderen bereits bekommen hast.

Ganz einfach:
laß es, wenn Du damit nicht klar kommst oder mach es drauf wenn Du mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst. Alles andere ist an den Haaren herbeigezogen. Wenn's auffällt zahlst Du ebenfalls ein Bußgeld und muß es zurückbauen.
Auch nach längerem Nachdenken fällt mir gerade kein Fall, bei dem das im konkreten Fall um ein Zahn kleineres Ritzel ursächlich für einen Unfall wäre und somit eine Versicherung Dich in Regress nehmen könnte. Höchstens, daß Du vergessen hättest die Ritzelmutter richtig festzuziehen und zu sichern. Da wäre aber die mangelhafte Montage und nicht das 16er Ritzel die Ursache.

Gruß Thomas
 
GStatten

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Yep, Thomas, Amen!
Dem ist nix hinzuzufügen....
 
AmperTiger

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sag ich doch ;) ;)
 
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Auch nach längerem Nachdenken fällt mir gerade kein Fall, bei dem das im konkreten Fall um ein Zahn kleineres Ritzel ursächlich für einen Unfall wäre und somit eine Versicherung Dich in Regress nehmen könnte.
Gruß Thomas
Darum geht es nicht. Gerät das Moped nach einem verschuldeten Unfall in die Finger eines Sachverständigen und der feststellt, dass das Moped geführt wurde, obwohl die Betriebserlaubnis durch die Veränderung erloschen ist... Prost Mahlzeit.
 
Benno

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Mal aus der Praxis. In 28 Jahren Personenschadenregulierung hatte ich genau einen Fall der Versagung von Versicherungsschutz wg. Manipulation am Fahrzeug. Da hatte ein 18-jähriger die Drossel aus seiner CBR entfernt und fuhr mit etwa 100 PS zuviel.

Ein Zahn weniger wird nicht zu fehlendem Versicherungsschutz führen.
 
1100gs

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Ein Zahn weniger wird nicht zu fehlendem Versicherungsschutz führen.
Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Es könnte hier Leser geben, die sich daran halten.

Kein Vollkaskoschutz bei Leichtsinnsunfall nach nicht angezeigtem Tuning (Tuning als Gefahrerhöhung)
OLG Koblenz
Leistungsfreiheit des Versicherers kommt auch dann in Betracht, wenn die mit dem Tuning verbundenen technischen Veränderungen nicht als solche unmittelbar unfallursächlich sind, aber nach den Gesamtumständen von einem unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers auszugehen ist
Genau das ist jetzt einem Tuning-Freund passiert. Er hatte technische Veränderungen vorgenommen, sie allerdings nicht seiner Vollkasko-Versicherung mitgeteilt. Als der Sohn sich den Wagen lieh und einen schweren Unfall baute, bei dem ein Mensch starb, stellte sie sich quer und wollte den Totalschaden am Fahrzeug nicht begleichen. Das Landgericht Mainz gab erst dem Fahrzeughalter Recht. Doch das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Koblenz (AZ 10 U 56/06) aufgehoben.
Das Tuning müsse nicht unbedingt ursächlich für den Unfall sein. Doch es verleite dazu, die Möglichkeiten des Fahrzeuges auszureizen, begründeten die Richter das Urteil. Sie sehen in den Veränderungen die Gefahr erhöhende Umstände. Daher sei der Fahrzeughalter verpflichtet, auch Tuningmaßnahmen an die Versicherung zu melden.
Wenn man im Internet sucht, wird man sicherlich weitere Urteile zu diesem Thema finden. Beruflich habe ich mit Versicherungen zu tun (nicht im Verkehrsrecht). Mir ist daher bekannt, dass sie sich vor der Zahlung drücken , wenn sie auch nur den geringsten Verdacht haben, dass sich der Versicherungsnehmer nicht an das "Kleingedruckte" gehalten haben. Wer hat dann zunächst den Ärger???.....Richtig :rolleyes:
 
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GS_Rider

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Ich habe mal meinen Werkstattmeister gefragt, ob es denn dann ein Problem mit der Garantie gäbe.
Er sagte, wenn das Ritzel eine ABE hätte, wäre es kein Problem.
Naja, ob das nun stimmt oder nicht. Keine Ahnung. :schulterzucken:
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Ich habe mal meinen Werkstattmeister gefragt, ob es denn dann ein Problem mit der Garantie gäbe.
Er sagte, wenn das Ritzel eine ABE hätte, wäre es kein Problem.
Naja, ob das nun stimmt oder nicht. Keine Ahnung. :schulterzucken:
Warum sollte es ein Problem mit der Garantie geben? :eekek:

Hast Du ihn auch gleich gefragt, was passiert wenn Du einen anderen Reifen montierst oder vielleicht das Windshild tauschst?
 
Ninjaman

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Werkstattmeister? Guter Witz, ein 16´er Ritzel für die 700´er mit ABE, das war dann wohl der Hausmeister, oder ist mir da etwas entgangen?
 
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Werkstattmeister? Guter Witz, ein 16´er Ritzel für die 700´er mit ABE, das war dann wohl der Hausmeister, oder ist mir da etwas entgangen?
Er hat auch etwas komisch geguckt, als ich ihn gefragt habe. ;)
 
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schimmi

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Sorry ihr Lieben, wenn ich mich hier auch mal einmische, aber ich habe mir die Frage, ob ein 16er Ritzel nun illegal ist oder nicht, auch schon gestellt.

Ich bin nun beim Vergleich der F700GS mit der F800GS auf folgendes in der EG-Übereinstimmungserklärung unter 29. gestoßen: dort ist die Getriebeübersetzung vermerkt (2.462 1.750 1.381 1.174 1.042 0.960) - diese ist identisch bei der F700GS und der F800GS, trotz unterschiedlicher Sekundärübersetzung. Bei dieser Übersetzung handelt es sich um die Primärübersetzung des Getriebes. Solange diese nicht verändert wird, bleibt das Motorrad EU-konform.

Die Sekundärübersetzung, also Ritzel Kettenrad ist hier nicht aufgeführt und kann somit geändert werden, ohne das eine Eintragung erforderlich wäre, da die Maschine weiterhin des in der EU-Typgenehmigung (die von BMW durchgeführt wurde) beschriebene Typ entspricht. Damit erlischt auch die BE nicht.

Das in den Betriebsanleitungen der beiden Maschinen andere Sekundärübersetzungsverhältnisse angegeben sind, spielt hier übrigens keine Rolle...

Liebe Grüße,
Schimmi

Edith meint: Schreibfehler und Komma vergessen... ;)
 
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Ich lese das schon eine ganze Weile mit, weil F-Treiber ja eine 700er fährt.

Da eine Änderung des Ritzels eine Änderung des Fahrverhaltens / Geräuschverhaltens bedeutet, muß das eingetragen werden. Ohne Eintragung ist das illegal und damit erlischt die ABE.

Daraus folgt, ohne ABE seid ihr ohne Verischerungsschutz unterwegs, nicht nur Kasko, sondern auch Haftpflicht.:D

Ja, die Garantie kann erlöschen. Den Einbau eines anderen Ritzels (geringere Zahnhzahl = höhre Drehzahl bei gleicher Geschwindigkeit) mit dem Anbau eines anderen Windschildes zu vergleichen ist Dummfug.

Wenn ihr nen Computer kauft und ne andere Maus ansteckt (Windschild) erlischt nicht die Garantie, wenn ihr aber die Taktfrequenz ändert (Ritzel) werde ihr
Probleme haben.

Mal ganz abgesehen das hier von der Gewährleistung die Rede ist und nicht von Garantie. An die Garantie kann der Hersteller/Verkäufer auch durchaus die Bedingung knüpen das die Mopette schwarz sein muß.:cool:

Im übrigen ist die Typgenehmigung der EU nicht mit der ABE zu verwechseln. Die EU-Typgenehmigung gilt EU-Weit und wird durch die nationalen Vorschriften ergänzt. Sprich die EU-Typgenehmigung ist viel allgemeiner (2002/24/EG / 2007/46/EG) und erstzt nur einen Teil der ABE. Die ABE in Deutschland ist wie folgt geregelt:

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Baumuster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis Datenbestätigung nach FZV. Zulassungspflichtigen Fahrzeugen kann der Hersteller eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausstellen. Die ABE kann nach Ablauf einer festgesetzten Frist erlöschen, z. B. bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder wenn der genehmigte Typ den Vorschriften nicht mehr entspricht. Die aufgrund der ABE für das einzelne Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (Näheres dazu siehe § 19 Abs. 2 StVZO).

Der hier interessante Teil ist §19, (2) Nr. 3. STVZO.

Ich denke ich muß hier niemanden erklären, was es heißt wenn ihr ohne ABE und ohne Versicherungsschutz unterwegs seid. Ich sage es trotzdem, dann geht ihr ne Weile zu Fuß und bei einem Unfall, ggf. sogar mit Personenschaden, zahlt ihr den Rest eures Lebens.

Vor 2014 wird sich daran auch nichts ändern und was sich dann ändert, bleibt abzuwarten.
 
A

Angsthase

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Sehe ich auch so und deshalb darf man auch nur neue Reifen fahren und muss diese nach ca. 200 km wieder wechseln, denn durch den verschleiss aendert sich ebenfalls der rollumfang, die drehzahl, die geschwindigkeit und die geraeuschentwicklung.....und beim neuen Reifen ganz genau messen ob er auch mit dem eingetragenen auf den millimeter stimmt sonst ist alles weg - BE, TUEV, ABE, Versicherung, usw. Man muss da wirklich ganz ganz vorsichtig sein sonst ist man sehr schnell mit einem hoechst gefaehrlichem, illegalem, fahrzeug unterwegs. und vor allem ich erlebe es immer wieder wie motoraeder angehalten werden und auf ritzelanzahl, stollenanzahl bei gelaendereifen, ueberladung und viele andere derartig wichtige dinge ueberprueft werden - ist ja quasi ueblich bei jeder fahrzeugkonrolle. es soll auch schon gutachter gegeben haben die getriebezaehne abzaehlen oder kettenglieder......ja ja sehr bedenklich diese 16er ritzel. ich wuerde derart illegales nicht einmal andenken es faellt mir schon schwer darueber zu schreiben.
 
Ninjaman

Ninjaman

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Wenn das alles sooooo unbedenklich ist, warum muß ich dann sogar einen breiteren Hinterreifen eintragen lassen? Selbst wenn der breitere Reifen nicht eingetragen ist, fährst Du ohne BE. Fakt ist einfach das ein legales Fahren eines 16´er Ritzel in der 700´er nur mit einem hohen Kostenaufwand (Einzelgutachten) möglich ist. Alles Andere ist nicht legal und wird im Falle eines Unfalles mit Sicherheit mindestens eine Teilschuld beim Fahrer finden. Mit Versicherungen ist nicht zu spaßen, wenn die nur die kleinste Möglichkeit sehen um sich vor den Kosten zu schützen, so werden sie diese auch nutzen. Dem TÜV-Beamten ist die Zahn-Anzahl sehr wahrscheinlich egal, dem Polizisten am Straßenrand auch, es sei denn, er sucht mit Gewalt, und glaube mir, bei meiner Frau ihrer alten 6-er Ninja wurden die Zähne am Straßenrand gezählt, genau das war der Grund, warum ich diesen Thread in´s Leben gerufen habe.
 
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Angsthase

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Ja ja der versicherungsschutz und die gutachter - die sitzen ja hinter jedem busch und wiegen und messen nach dem kleinsten crash ob der linke rueckspiegel auch wirklich ganz genau 37,03 mm² blickflaeche bietet und ob nicht eine fussrasterschraube durch schraeglage an gewichtsverlust gelitten hat. scheinbar verwechseln hier viele illegal im rahmen der gesetzeslage und illegal im zuge einer versicherung. illegal bei versicherungsschutz bedeutet noch lange nicht illegal im strassenverkehr. aber besser gar nicht fahren sondern nur in der garage betrachten und im gedanken fahren ist auf jeden fall legal, sowohl fuer den strassenverkehr als auch versicherungstechnisch...
@ninjaman: zum thema breiter hinterreifen solltest du einmal deine betriebsanleitung zur hand nehmen da steht einiges darueber drinnen und im fahrzeugbrief eventuell auch - dass ist naemlich illegal in beiden faellen.
 
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16er Ritzel illegal???

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