Lampenschutzgitter sind Teile ohne TÜV Teilegutachten. Diese können durch Einzelabnahme nach StVZO §19.2 vorgenommen werden. Verwendungszwecke, wie Baufahrzeuge, Landwirtschaft, Einsatzfahrzeuge usw. erhalten i.d.R. solche Genehmigungen ohne Probleme. Alle haben auch eine ordentliche Straßenzulassung. Auch immer mehr Quads fahren mit Schutz Zeugs durch die Gegend. Alles schon fertig beim Händler angebaut und mit Genehmigung. Vor knapp 25 Jahren war es kaum vorstellbar für solche Fahrzeuge überhaupt eine Straßenzulassung zu bekommen. Als genehmigende Instanz, macht sich der TÜV Angestellte dadurch sicher nicht Strafbar. In Europa und erst recht in Deutschland, gibt es zu jeder Regel etliche Ausnahmen, die unterschiedlich ausgelegt werden können und auch werden. Fragen beim TÜV kostet nichts, Gutachten und Genehmigungen allerdings schon. Ist ein Thema ohne ja / nein Ergebnis.
Gruß Brauny