Zach-Auspuff und Polizeikontrolle

Diskutiere Zach-Auspuff und Polizeikontrolle im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hi Die Sache mit dem dB-Killer beim Zach ist schon fast witzig. Beim Original gibt es ja auch keinen und da kommt niemand auf die Idee danach zu...
gerd_

gerd_

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Hi
Die Sache mit dem dB-Killer beim Zach ist schon fast witzig. Beim Original gibt es ja auch keinen und da kommt niemand auf die Idee danach zu fragen.
Also muss beim Zach irgendetwas sein, damit einer fragen kann/muss/will.
Hat das Teil ohne dB-Eater eine ABE (oder sonstige Erlaubnis) so erlischt diese witziger Weise, wenn man freiwillig einen dB-Killer montiert. Es sei denn, in der ABE steht man könne sowohl als auch.

Allen die glauben es genüge eine e-Nummer auf dem Topf rate ich sich von Mittel- und Oberfranken fernzuhalten. "Man" (noch immer im Försterlook) ist hier anderer Auffassung.
Das beispielhafte Muster einer ABE hat ja irgendwer bereits eingestellt.
gerd
 
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boxersteve

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Stimmt so aber auch nicht...
Ich habe meinen Schalldämpfer im April direkt von der Fa. Zach bekommen und zwar mit db-Killer!!!
Wenn das Kärtchen ja auch das Fahren ohne diesen erlaubt sollte ich ja eigentlich in beide Richtungen abgesichert sein.
Aber wie auch immer, eigentlich ist es doch ganz einfach:
- wer (wie ich) es so möchte fährt weiterhin ohne db-Killer
- im Fall einer Kontrolle legt man das Kärtchen vor
- sollte man an einen sturen Beamten kommen darf man halt
nicht patzig werden und erklärt ihm freundlich, daß man es
nur so wiedergeben kann wie auf dem Kärtchen vermerkt ist
- dann wird man die GS mit große Wahrscheinlichkeit mit db-Killer
nochmal vorführen müssen und die Sache ist erledigt

Wenn man als Endverbraucher einer solchen Herstellerkarte nicht glauben darf, wem dann???
Wird bestimmt auch der nette Polizist so sehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
GS Jupp

GS Jupp

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Was mich noch interessieren würde: Was genau kann denn der Power-db-Killer eigentlich?
:eek: wie alle db-eater - db killen :rolleyes:

es gibt vom zach den -3 und den-5 db (power) killer :D

ich habe beide für verschiedene urlaubsausfahrten in verschiedene länder um nicht in prekäre situationen zu kommen :rolleyes: der dicke -5er kommt z.b. in der schweiz zum einsatz :p:p ;)

ich schraube auch bei kleineren ausfahrten schon mal den kleinen rein, da mir der "lärm" in verbindung mit den koffern hin und wieder auf den sack geht :eek: kommt aber nicht so oft vor :D
 
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moonrisemaroon

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Wenn das Kärtchen ja auch das Fahren ohne diesen erlaubt sollte ich ja eigentlich in beide Richtungen abgesichert sein.
Falsch, das Teil entspricht dann nicht mehr der ABE. Lautstärke spielt hier absolut keine Rolle.
Wenn du einen 160er Reifen eingetragen hast, darfst du einen 140er genau so wenig aufziehen wie einen 180er, obwohl der 140er gar nicht an der Schwinge schleifen kann...
Mit dem Auspuff ist es genau so: leiser machen ist so verboten wie lauter machen. Du veränderst die Anlage, in welche Richtung ist egal.

Wenn man als Endverbraucher einer solchen Herstellerkarte nicht glauben darf, wem dann???
Der ABE!!!! Die Aussage irgendeiner GmbH oder ihres Geschäftsführers ist rechtlich genau so viel wert wie deine persönliche. Insofern ist es schon absurd dem Polizisten Herrn Zach ans Telefon zu holen, selbst wenn die Identität geklärt ist. Solange Er nicht selbst Sachverständiger mit xy Befugnissen ist und seine Anlagen selber prüft hat er in dem Fall absolut keine Autorität.

Sonst könnte ja eben 25000Euro hinterlegen und dann als Moonrise GmbH meine Schalldämpfer leerräumen und bei einer Kontrolle sagen: Ich bin der Hersteller, das passt so!?!?!;-)
 
B

boxersteve

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Auch Blödsinn!!!
Es gibt für den Schalldämpfer keine ABE in Papierform. Ganz einfach aus dem Grund, da ein Teil mit E-Prüfnummer keine separate ABE braucht. Da es hier
immer wieder Leute gibt die das anzweifeln: tauscht mal bei eurer GS die gelben Blinker gegen weiße...
Gibt es da eine ABE ? Nein, weil diese eine E-Prüfnummer haben!
Die Karte ist eigentlich nur dafür gedacht, um der Polizei ohne Messung zu zeigen, daß der Schalldämpfer auch ohne db-Killer die Toleranzen (der angegebene Wert darf meines Wissens um bis zu max. +5db überschritten werden) einhält.
Also verändere ich ihn nicht, wenn ich mit db-Killer fahre. Ohne schon, aber trotzdem bewege ich mich im Bereich der Legalität! Das, und nichts anderes, soll das Kärtchen aussagen.
Und zum Abschluss:
Ich fahre meinen Zach ohne db-Killer. Werde ich angehalten und die Polizei hat damit ein Problem muß ich dafür gerade stehen und kein Anderer. Und genau das werde ich tun. Wer sich deshalb in die Hose scheißt, kann halt keinen Zach fahren. Aber am lautesten schreien wie immer die, die es nicht betrifft da sie keinen Zach haben...
Zerbrecht euch doch nicht anderer Leute Kopf und macht wie ihr denkt...

Viele Grüße
Steve
 
rudi-p

rudi-p

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ZU LAUT?!

Hallo und guten Morgen.
Bin hier gaaaanz NEU im Forum, habe aber auch mit der Rennleitung schon Vollzusammenstoß gehabt gg
Also wenn ich das hier richtig verfolgt habe ist der Ausbau des DB killers nicht erlaubt. JA STIMMT
Zetterl wo draufsteht dass man ohne db-killer fahren darf, ist der Rennleitung egal, weil die Toleranz hier ja nicht berücksichtigt wird. Diese wird nur berücksichtigt wenn der Auspuff ausbrennt und dadurch lauter wird, was wieder bedeutet, dass ein LEGALER auch als zu laut gesehen wird wenn die Wolle schon fast weg ist.
Ich habe schon bei einigen meiner bikes die Wolle mit Brenner verschwinden lassen und dafür auch schon bezahlt. Da kann noch so schön alles von Honda draufstehen, zu laut ist zu laut.
Ich sehe es aber eher sportlich wenn man erwischt wird.
Was macht ihr denn wenn ihr zu schnell wart ujnd erwischt wurdet? gebt doch auch dem freundlichen die Schuld.
LG Rudi der den Kopf für Schläge nun hinhalten wird :(
 
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moonrisemaroon

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Es gibt für den Schalldämpfer keine ABE in Papierform.
Natürlich gibt es sie, nur Zach spart sich den Aufwand eine Kopie dazuzulegen.
Das kann er auch ohne weiteres, weil man dieses Heftchen eigentlich bei einer Kontrolle nicht vorlegen muss, wie du richtig sagst: Es ist ja die E-Nummer drauf. Vorteilhaft wäre es trotzdem, wenn man wie hier einen Schalldämpfer mit Exotenstatus hat(nicht wegen der Menge, sondern weil man eine Montagemöglichkeit für einen DB-Killer hat den man nicht braucht)
Zu meinem Remus habe ich auch eine Kopie der ABE über 20 Seiten, kein Kärtchen.

Ich kann nur nochmal wiederholen, dass Lautstärke und Legalität nur bedingt miteinander zu tun haben. Hast du einen Schalldämpfer mit ABE, im Serienzustand und dort ist die Wolle ausgebrannt, dann kann er zu laut sein, hat aber noch seine ABE. Du bist dann mit 20 Euro wegen fahren mit defektem Schalldämpfer dabei.
Ist der Auspuff aber zu laut weil daran rummanipuliert wurde, dann ist die ABE weg, und mit 20 Euro ist es dann nicht mehr getan. Ob er jetzt zu laut oder zu leise wird ist rechtlich völlig egal, rummanipuliert = Illegal.
In der Praxis wird sich natürlich niemand beschweren, wenn das Motorrad bei einer Kontrolle zu leise ist...aber das ist eh ein ganz anderes Feld. Bei uns interessiert es keine Sau wie laut ein Motorrad ist, ordentlicher Sound ist doch was schönes. Allergisch reagieren die nur, und das zurecht, wenn jemand völlig asozial durch die Stadt heizt. Dann ist die Phonmessung natürlich inklusive.
 
GS Jupp

GS Jupp

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anregung :D:D

der zach soll mal sein statement auf youtube abgeben und jeder, vorausgesetzt er verfügt über ein hightechhandy :rolleyes: kann das dann der trachtengruppe beim ausserplanmässigen boxenstopp vorspielen :eek: :p ;)
 
rudi-p

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Es ist ja die E-Nummer drauf. Vorteilhaft wäre es trotzdem, wenn man wie hier einen Schalldämpfer mit Exotenstatus hat(nicht wegen der Menge, sondern weil man eine Montagemöglichkeit für einen DB-Killer hat den man nicht braucht)
Zu meinem Remus habe ich auch eine Kopie der ABE über 20 Seiten, kein Kärtchen.
Muss man den ABE Zettel nicht mehr mitnehmen?? Wie wissen die Strafenden, dass der Auspuff FÜR DAS BIKE zugelassen ist?? Steht ja nicht am Auspuff "der gehört zum bike ...."
 
sampleman

sampleman

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Natürlich gibt es sie, nur Zach spart sich den Aufwand eine Kopie dazuzulegen.
Ich glaube, das ist Wunschdenken. Eine Zach-Anlage kostet um die 1.000 Euro, und da ist dann keine ABE dabei? Sogar bei meinen Wunderlich-Rastentieferlegungsdingern für 160 Euro ist eine Bescheinigung für den TÜV dabei, und das sind sogar drei Blatt. Ich kann mir das ganze Geschiss um Zach und sein Kärtchen nur so erklären, dass die Anlagen entweder so nah am Limit gebaut sind, dass ihm niemand schwarz auf weiß geben will, dass das in Ordnung so ist oder dass der Herr Zach ein merkwürdiger Zeitgenosse mit merkwürdigen Ansichten ist.
 
Frosti

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Ich glaube, das ist Wunschdenken. Eine Zach-Anlage kostet um die 1.000 Euro, und da ist dann keine ABE dabei? Sogar bei meinen Wunderlich-Rastentieferlegungsdingern für 160 Euro ist eine Bescheinigung für den TÜV dabei, und das sind sogar drei Blatt. Ich kann mir das ganze Geschiss um Zach und sein Kärtchen nur so erklären, dass die Anlagen entweder so nah am Limit gebaut sind, dass ihm niemand schwarz auf weiß geben will, dass das in Ordnung so ist oder dass der Herr Zach ein merkwürdiger Zeitgenosse mit merkwürdigen Ansichten ist.

Hey... jetzt reicht es aber!
Was nimmst du dir eigentlich raus, ist ja unglaublich... *kopfschüttel*
Offensichtlich keine Ahnung u. dann so ein gelaber.
 
Larsi

Larsi

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ihr seid echt weltklasse ...


und keiner merkt, dass hier ABE und EG-Betriebserlaubnis wild gewürfelt werden.

ABE:
KBA-nummer auf dem teil und die pflicht, eine ABE mitzuführen.

EG-BE:
E-nummer auf dem teil und kein papier zum mitführen

Teilegutachten:
eintragungspflicht



das kärtchen von zach kannste verbrennen.
entweder steht "legal ohne killer" auch in der EG-BE oder es ist nicht gestattet.
 
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boxersteve

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Ich habe soeben bei der DEKRA nachgefragt und diese Auskunft bekommen:
Ein Schalldämpfer mit eingestanzter E-Prüfnummer benötigt keine separat mitzuführende ABE. Die Nummer und das mitgelieferte Kärtchen sind vollkommen ausreichend.
Warum hat ein Remus eine ABE? Weil er eben diese eingestanzte Nummer nicht hat. Somit dürfte diese Frage geklärt sein und db-Killer ja oder nein kann ja jeder für sich selbst entscheiden...

Viele Grüße
Stefan
 
GS100-Treiber

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Ich findes es nur "komisch", daß sich
ZACH AUSPUFFTECHNIK nicht selbst in diesem Thread meldet.... :rolleyes:


Gruß
Peter
 
gerd_

gerd_

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Hi
Dass sich hier ein Hersteller nicht meldet halte ich für vollkommen selbstverständlich.
Einer hat es mal getan und das Forum verkam zu einer Beschwerde-/Verteidigungsplattform.
Wäre ich Hersteller, so würde ich jede Beschwerde/Hinweis etc detailliert und freundlich beantworten, mich aber nicht erblöden mich in einem Forum dem mehr oder weniger sinnvollen Geschwätz irgendwelcher Menschen auszusetzen die mit meinem Produkt nichts zu tun haben.

Der Zach hat tatsächlich eine EU-Zulassung? Da gehen wir dann im ganzen Beitrag von falschen Voraussetzungen aus! Allerdings schreibt Zach auf seiner HP immer nur "ABE". Hätte ich eine EU-Zulassung, würde ich es erwähnen!

Was aber nichts an der Tatsache ändert: Wenn das aktuell angeschraubte Bauteil zu laut ist, dann ist es zu laut! Egal welche Nummern, Zulassungen, Originalitäten, etc. vorliegen
gerd
 
Frosti

Frosti

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Bist du hier der Hausmeister mit Deutungshoheit über das, was gesagt werden darf oder was? In der Tat: Unglaublich...
Wäre ich hier Hausmeister, wärst du schon raus, zumindest hättest du eine *rote Karte* bekommen.:p

Deine Angriffe u. Beleidigungen sagen ja schon alles, oder.
Noch dazu gepaart mit Unwissen und persönlichen Angriffen... gute Kombination, lach.;)

DU scheinst mir ein merkwürdiger Zeitgenosse zu sein.
1. Kostet der Zach keine 1000,- €, wir reden hier vom Einzelschalldämpfer.
2. Ist eine Fußraste kein Schalldämpfer.
3. Ließ dir den Beitrag von Larsi99 nochmal durch... auch 2 mal.

Ansonsten alles Gute u. gute Fahrt.:rolleyes:

So...
Die Fa. Zach gibt es ja nicht erst seit gestern, sollte mit deren Anlagen tatsächlich was nicht stimmen, dürften sie sie bestimmt nicht weiter so verkaufen.
Das mit dem Kärtchen und mit/ohne DB-Killer, bezieht sich ja nur auf die 1150er Modelle.
Bei den 12ern gibt es so eine Karte nicht mehr und ich MUSS einen DB-Einsatz verbaut haben. Und meine Anlage hat nur die E-Nummer mit seinen notwendigen Angaben und KEINE ABE u. eintragen lassen muss ich sie auch nicht.
 
sampleman

sampleman

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Deine Angriffe u. Beleidigungen sagen ja schon alles, oder.
Tu' mir doch mal den Gefallen und nenne mir auch nur EINE Zitatstelle, wo ich jemanden beleidigt haben soll. Hint: Die Aussage "Ich kann mir das ganze Geschiss um Zach und sein Kärtchen nur so erklären, ... dass der Herr Zach ein merkwürdiger Zeitgenosse mit merkwürdigen Ansichten ist." ist keineswegs eine Beleidigung.

Ach, bei der Gelegenheit noch eine Bitte. Nein, eigentlich ist es eher eine Forderung: Solltest du nicht belegen können, dass ich hier jemanden beleidigt habe, erwarte ich von dir eine öffentliche Entschuldigung.

Und hilf mir doch bei der Gelegenheit mal auf die Sprünge: Kennst du einen anderen Zubehörauspuffanlagenhersteller außer Zach, bei dem immer wieder die Diskussionen um ABE oder nicht auftreten? Ich kenne keinen.

Schön, dass wir das geklärt haben :)
 
Thema:

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