Hmh, vielleicht mal eine Richtigstellung zu den Zusatzscheinwerfern (die BMW leider auch nicht so richtig betont). Diese mögen zwar einen Sicherheitsgewinn darstellen, weil man unter Umständen weniger übersehen wird, das Einschalten ist aber leider nur bei schlechter Sicht legal. Denn es sind offiziell keine Zusatzscheinwerfer, sondern Nebelscheinwerfer. Für diese ist in Deutschland geregelt, dass sie ausschließlich bei schlechter Sicht in Verbindung mit dem Abblendlicht oder Begrenzungsleuchten (die am Motorrad aber nicht vorhanden sind) betrieben werden dürfen. Daher ist ein Betrieb mit Tagfahrlicht offiziell auch nicht erlaubt. Macht man das, muss man sich nicht wundern, wenn die Rennleitung irgendwann dafür Geld sehen möchte. Das mag zwar aus Sicht der Motorradfahrer wenig sinnvoll erscheinen, die EU-Richtlinie sieht aber für Motorräder tatsächlich nur Nebelscheinwerfer vor. Fragt man bei BMW an, erhält man auch die Aussage, dass diese Scheinwerfer die Zulassung für Nebelscheinwerfer haben.
Und dass dann immer von Zusatzscheinwerfern geschrieben wird, macht die Sache tatsächlich nicht einfacher.
Klaus