Ralsch
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- Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
Oha - was läuft da?
Gar niGS Ralf, ich habe das letze mal vorOha - was läuft da?
Im Prinzip stimme ich Dir durchaus zu, meines Erachtens ist das mit den Fahrverboten nur viel zu undifferenziert.Ich finde die neue Regel innerorts extrem angemessen.
...
In Relation halte ich die neuen 26km/h ausserhalb für überzogen wenn die Basis 20km/h innerorts sind.
Der Berufspendler fährt ja auch regelmässig durch die 30er Zone, welche ihm somit nicht ganz unbekannt sein dürfte.Im Prinzip stimme ich Dir durchaus zu, meines Erachtens ist das mit den Fahrverboten nur viel zu undifferenziert.
Beispiel:
30er Schild übersehen, mit netto 51 geblitzt 4 Wochen Lappen weg. Wenn Du dann Berufspendler von ganz weit draussen bist hast Du ein echtes Problem.
Es wird auch nicht differenziert, ob jemand 50000 km als Vertriebler im Jahr fährt und sofort der Job gefährdet ist oder 5000 km mal am Wochenende zur Tante und 1 mal im Jahr in den Urlaub.
Oder ob jemand auf einer 6 spurigen Autobahn mit 145 km/h statt 120 fährt oder auf einer unübersichtlichen Landstraße im Mittelgebirge mit 95 statt erlaubten 70.
Ja, auch Berufspendler fahren durch Tempo 30 Zonen, oder dürfen die nur zum Job pendeln ?Der Berufspendler fährt ja auch regelmässig durch die 30er Zone, welche ihm somit nicht ganz unbekannt sein dürfte.
Und wo UND vor allem wer steckt da die genauen Grenzen ab ?
Josef
Eben, wenn der Pendler (die Pendlerin bitte nicht vergessen) durch die 30er pendelt zur Arbeit,Ja, auch Berufspendler fahren durch Tempo 30 Zonen, oder dürfen die nur zum Job pendeln ?
Mögliche Grenzen hab ich versucht aufzuzeigen.
Wer ? Die Grenzen sollten genau die abstecken, die es heute auch tun. Der Gesetzgeber.
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt oder Du hast nicht richtig gelesen:Eben, wenn der Pendler (die Pendlerin bitte nicht vergessen) durch die 30er pendelt zur Arbeit,
dann kennt er / sie die Speedlimits doch ganz genau.
Egal, die Entfernung ist nicht wichtig, sondern ob der Verkehrsteilnehmer auf das Fahrzeug angewiesen ist. Der Pendler war nur ein Beispiel. Als ein zweites Beispiel hatte ich den Vertriebler genannt.Ja das mit dem aufzeigen habe ich schon geschnallt, aber wann ist jemand ein(e) Pendler(in) 5 /10 / 20 / 50 /100 Km
Da hätte ich ein paar Ideenwas machen wir wenn kein so gutes ÖV Netz vorhanden ist,...
Ich auch nicht. Es muss schon klar und eindeutig sein. Da hab ich großes Vertrauen in den demokratischen Gesetzgebungsprozess.Ich hoffe nicht, das der Gesetzgeber "flexibel" anwendbare Gesetze schaffen wird.
Wenn Du den Schwellwert der Geschwindigkeitüberschreitung meinst, dann sehe das auch so.... und so gesehen müssen es einfach für ALLE Verkehrsteilnehmer die gleichen Schwellenwerte gelten.
Innerorts | Überschreitung um 16-20 km/h | Verwarnung |
Überschreitung um 21-24 km/h | 1 Monat Entzug (mindestens) | |
Überschreitung um 25 km/h und mehr | 3 Monate Entzug (mindestens) |
@TOM: aber leider sind diese Auslieferungsfahrer oft die gefährlichsten.
"Meine Meinung"
Bis jetzt war es doch sachlich UND anständig.Auslieferungsfahrer sind gefährlich. Alle Motorradfaher Raser ....
Alles gut, Debatte hier ist wohl sinnlos.
Da Klinke mich aus, sonst heißt es gleich noch Ossis sind alle Nazis und Asylanten Messerstecher.
Ich leg jetzt mal einen Köder aus : Bis dahin kommt die zweite Coronawelle und wir fahren wieder nicht......Bis dahin ...
....oder nicht?130 km/h + 30%= ca. 140km/h zu viel
100 km/h +30%= 130km/h, jetzt wirds ernst > alles Landstraße, Autobahn usw.
80 km/h + 30%= 104km/h, ebenso
.
.
30 km/h + 30%= ca. 40km/h auch da wirds ernst > Vielfach verkehrsberuhigt
7 km/h + 30%= ca 10km/h, einfach zu viel > da hat wohl 7km/h seinen Grund, da krabbeln die Babays noch offen über den Fußweg
Ist doch relativ einfach, oder?
wenn man den aber komplett übernimmt, besteht überhaupt kein Handlungsbedarf.Ich glaube da hast Du einen kleinen Fehler...