Canonball
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Ich weiß nicht, was dass Problem ist: Der Link zu der Datei funtioniert noch und das Dokument läßt sich auch noch in der spanischen Datenbank abfragen....Hi,
da hier anscheinend einige Experten betreffend ECE-Kennzeichen sind, hab ich mich mal extra bei euch im GS-Forum angemeldet. Hab keine GS, suche aber für mein Bike (R1150R) einen zugelassenen runden 7"-Scheinwerfereinsatz. Und da gibts mittlerweile viele korrekt gekennzeichnete, auch von deutschen Händlern.
Hier: steel-riders.de/Scheinwerfer-7-Zoll gibts einige und diesen: steel-riders.de/LED-Scheinwerfer-7-Zoll-mit-Standlicht-chrome-Leuchtring-fuer-Harley-Modelle hab ich mir mal zur Ansicht bestellt und auch ausprobiert (bitte https://www vor die Links setzen, ich darf unter 5 Beiträgen keine solchen einstellen).
Das ECE-Kennzeichen umfasst (meiner Ansicht nach) völlig korrekt die notwendigen Zeichen, ein symetrischer Scheinwerfer (für Rechts- und Linksverkehr mit Fahrlicht, Fernlicht und Standlicht). Allerdings ist dies nicht eingeprägt sondern von innen schwarz erhaben aufs Glas aufgebracht und ebenso auf dem Scheinwerferkörper innen selber. Und man findet bei eBay genau den gleichen Scheinwerfer auch ohne diesen ECE-Aufdruck günstiger. Verdächtig finde ich das schon.
Dass anscheinend alle Scheinwerfer in Spanien geprüft werden, muss ja zumindest irgendeinen Grund haben. Welchen? Der Händler sagt, er hat kein Prüfzertifikat und man brauch das auch nicht (was ja wohl richtig ist). Der Link zur spanischen Datenbank, der hier ganz am Anfang mal gepostet wurde, funktioniert nicht: sedeaplicaciones.minetur.gob.es/Arce/Inicio.aspx. Ich habe sogar beim KBA nachgefragt, die sagen, dass sie keinen Zugriff auf ausländische Prüfberichte haben. Ich habe beim TÜV gefragt, die sagen, dass ich den Scheinwerfer anbauen darf. Und im übrigen explizit auch, dass dies lt. Kennzeichnung ein Halogenscheinwerfer ist, weil es für LED (noch) keinen Code gibt, und man dafür auch KEINE Leuchtweitenregulierung braucht, wenn der Scheinwerfer über 2.000 Lumen hat. Das würde somit nur bei einer Kennzeichnugn für Gasentladungslampen (XENON) gelten.
Ich würde den Scheinwerfer gerne anbauen, aber eine Unsicherheit bleibt. Was meinen denn hier die Experten?
Danke, Josef