Ich will hier mal kurz zweit Punkte aufgreifen und erklären.
Übermittlung von SF-Klassen bei Versichererwechsel:
Neben der SF-Klasse wird das sogenannte Rabattgrundjahr (RGJ) übermittelt. Hierbei handelt es sich um eine Jahreszahl, z.B. 1995.
Daraus errechnet sich die echte schadenfreie Zeit. Heute also (2019-1995) 24 Jahre = SF 24.
Viele Motorrad-Tarife haben selbst heute noch eine kurze SF-Staffel, die bei SF10 endet.
Andere Motorrad-Tarife enden bei SF20.
Im Falle einer schadenbedingten Rückstufung wird von der bisherigen SF-Klasse ausgehend zurückgestuft. Wer also 24 Jahre schadenfrei war aber im Tarif mit kurzer SF-Staffel fährt, wird von SF10 ausgehend zurückgestuft. Wer im Tarif mit langer SF-Staffel fährt, wird von SF20 ausgehend zurückgestuft.
Daher ist es immer sinnvoll, eine gute SF-Klasse auf einen PKW zu übernehmen. Die PKW-Staffeln gehen teilweise bis SF35.
Angaben zum Neuwert/Neupreis
Wer den Neupreis/Neuwert/Kaufpreis herunterrechnet, um sich damit einen (Beitrags-) Vorteil zu verschaffen, muss im Schadenfall mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. Man spricht dann ggf. von einer sogenannten "Unterversicherung". Wobei eine einfache Kürzung der Leistung sicherlich noch das geringste Übel ist. Es könnte auch zu einer Versicherungsschutzversagung kommen.
Wer also ein Mopped für 22 TEUR kauft und 19 TEUR angibt, könnte ein Problem bekommen.
Da diese Thematik insgesamt recht komplex und umfangreich sein kann, möchte ich evtl. auftretende Fragen (mein individueller Fall ..., wenn-dann-aber ... usw.) hier nicht beantworten.