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dan2511
Wie der Wunsch nach Verhältnismäßigkeit im Kontext der Persönlichkeitsrechte und der öffentlichen Wahrnehmung ? Nein , das ist Deutschland"fremd" nicht weltfremd.
Ja, bekanntermaßen geht es in der Welt weitaus friedlicher und "verhältnismäßiger" vor als hier.Wie der Wunsch nach Verhältnismäßigkeit im Kontext der Persönlichkeitsrechte und der öffentlichen Wahrnehmung ? Nein , das ist Deutschland"fremd" nicht weltfremd.
Naja, Du scheinst noch nicht viel Erfahrung mit der Polizei im Ausland gemacht zu haben.Wie der Wunsch nach Verhältnismäßigkeit im Kontext der Persönlichkeitsrechte und der öffentlichen Wahrnehmung ? Nein , das ist Deutschland"fremd" nicht weltfremd.
Bevor Du meine Aussage als falsch titulierst solltest Du sie erstmal lesen! Ich habe geschrieben, dass die Exekutive nur Recht und Gesetz verpflichtet ist.Nein, Deine Ausführung ist falsch. Recht und Gesetz binden die Exekutive. Lies mal Art 20GG. Absatz 2 und Absatz 3.
Das wäre ja noch schöner, wenn die Regierung nur dem Recht und Gesetz verpflichtet wäre, wofür brauchen wir dann noch Wahlen? Das Demokratieverständnis im Allgemeinen scheint ja nicht besonders ausgeprägt zu sein.
Merke: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
Doch ,eine ganze Menge sogar .... durchweg Positive.Naja, Du scheinst noch nicht viel Erfahrung mit der Polizei im Ausland gemacht zu haben.
de jure ja.... aber das stand ja nie zur Debatte.Sieh es mal so, es ist eine Augenblicksentscheidung, ist sie richtig, gibt es Lob, ist sie falsch gibt es Knast.
Nun , diese Richtung nahm das Gespräch erst , als sich 2 x Verteidiger der Polizei fanden , in eigener Sache und die Diskussion naturgemäß verallgemeinert wurde. Ich finde das allerdings in Ordnung.Ich bin sicher kein Fan unserer Polizei, aufgrund persönlicher Erfahrungen, insbesondere mit den Trachtenträgern aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Trotzdem, der Verein ist notwendig und vom Fehlverhalten Einzelner auf alle zu schließen, erscheint mir doch etwas vermessen.
Die Erklärung hab ich wohl verpasst. Ich hatte eigentlich konkret gefragt, welchen Stellenwert die Verhältnismäßigkeit bei der Polizei hat und konkrete , wenn auch überspitzte, Bespiele genannt. Darauf hab ich gelesen , dass es durchaus auch auf das Wort "Bitte" ankommt , wenn man aufgeregt argumentiert . Das hätte ich so nicht erwartet.Wir haben versucht, dir aufzuzeigen, dass die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten polizeilichen Mittel nicht nur ein abstrakter Maßstab ist, an dem sich das polizeiliche Handeln ausrichten muss ....
wenn der mann so friedlich ist, wie du es hier hinstellst, warum ist dann die polizei bei ihm zuhaus und spricht einen platzverweis gegen ihn aus?...
Ist eine Ohrfeige ein probates Mittel gegen einen sitzenden 52jährigen fest angestellten Koch und Hausbesitzer und Diskutierer ,der die Schulter bewegt und lauthals diskutiert ?
...
(Un)schön, wie verharmlosend und die Tatsachen verdrehend du den Sachverhalt darstellst. Das erklärt wohl auch deine Sichtweise insgesamt, zeigt aber, dass du den Sachverhalt nicht verstanden hast und auch nicht nachvollziehen kannst oder möchtest.Nehmen wir für eine Sekunde an , dass der Eingangsbericht zu 100% richtig ist und beziehen wir uns konkret darauf.
Ist eine Ohrfeige ein probates Mittel gegen einen sitzenden 52jährigen fest angestellten Koch und Hausbesitzer und Diskutierer ,der die Schulter bewegt und lauthals diskutiert ?
Ziel der Ohrfeige , lt. Aussage des eigenen Kollegen,Herstellung der Ruhe und lt. Aussage des Kollegen keine Gefahrenabwehr.
Ist das generell in Ordnung für dich , dass man körperliche Gewalt anwenden darf über jemanden mit dem man verbal nicht mehr klar kommt ? Moralisch versteht sich.
Natürlich war er nicht friedlich und das ist dem Eingang dieses Threads auch deutlich zu entnehmen. Aber User dan2511 mit jahrelanger globaler Uniformerfahrung (Heilsarmee oder THW?) passt das nicht in sein Polizeibild.wenn der mann so friedlich ist, wie du es hier hinstellst, warum ist dann die polizei bei ihm zuhaus und spricht einen platzverweis gegen ihn aus?
Dann verlinke die hier mal, damit ich auch nachlesen kann, dass der Betroffene nicht trotz eines Platzverweises sehr aggressiv die Beamten wiederholt verbal attackiert hat, sondern einfach nur ruhig mit ihnen diskutieren wollte, worauf nach deiner Darstellung einem Beamten ja die Argumente ausgingen und er den Betroffenen ohrfeigte.Ich beziehe mich ganz konkret auf das was in der Pressemitteilung steht.
Nicht mehr und nicht weniger.
wo steht denn, dass die Polizei nur auf körperliche Angriffe mit körperlicher Abwehr reagieren darf?nachvollziehbar ...aber ich lese nichts von körperlichen Angriffen
Nicht zwingend."In einem Fall von häuslicher Gewalt" heißt, der Koch hatte zuvor seine Frau geschlagen!
Häusliche Gewalt ist strafbare GewaltFast alle Erscheinungsformen häuslicher Gewalt stellen Handlungen dar, die nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht sind: Sie reichen von der Beleidigung, Bedrohung und Nötigung, der Freiheitsberaubung und Körperverletzung über verschiedene 5exualdelikte bis hin zur versuchten und vollendeten Tötung. Mit dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen "Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz)" werden die zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und die Täter stärker zur Verantwortung gezogen. Die Polizei hat dadurch die Möglichkeit, konsequenter gegen die Täter vorzugehen (Wohnungsverweisung/Platzverweis/Strafanzeige) und den Opfern Hilfestellung bei der Beantragung weitergehenden zivilrechtlichen Schutzes zu geben.
- See more at: Einleitung - Häusliche Gewalt | Polizeiliche Kriminalprävention - So schützen Sie sich vor Kriminalität. Ihre Polizei.
... sehr richtig.... da greifen die Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges. Aber leider auch die Aussage " Wir waren nicht dabei" ... Es waren 4 Polizisten vor Ort.. 4 Mann - 4 Ecken...."mußten einen Platzverweis gegen ihn aussprechen" dem er aber nicht folgte, da er ja noch auf dem Bett saß
Mein Knackpunkt... leider habe ich nur Parlamentarische Berichte aus Österreich und der Schweiz gefunden, in dem die Untersuchungsausschüsse ( da aber bei Einsatz gegen Migranten) die ( legitimen ) Präventionsschläge zu einem hohen Prozentsatz als nicht im Einklang mit der Verhältnismäßigkeit gesehen haben. Allerdings war da Rassismus der ausschlaggebende Punkt."Der Mann war offenbar extrem aggressiv. Er soll lamentiert, geschrien und die Beamten immer wieder verbal attackiert haben" extrem aggressiv! er schreit rum! er attackiert die Beamten immer wieder!
Nirgends ,... im Gegenteil. Siehe oben.wo steht denn, dass die Polizei nur auf körperliche Angriffe mit körperlicher Abwehr reagieren darf?
Verhältnismäßigkeit der Mittel…wer als Polizist meint, auf eine verbale Attacke mit körperlicher Gewalt reagieren zu müssen der hat ganz klar seinen Beruf verfehlt. Was ist denn da dann die nächste Stufe, wie reagiert dieser Polizist denn, wenn er mal ins Gesicht geschlagen wird? Mit Einsatz der Schusswaffe?...wo steht denn, dass die Polizei nur auf körperliche Angriffe mit körperlicher Abwehr reagieren darf?
Wenn ich mit einem sehr aggressiven Gegenüber in Kopfstoßentfernung reden würde (was ich schon für grenzwertig halte), käme von mir auch bei einem Zucken des anderen eine Abwehrbewegung. Was sich die Staatsanwaltschaft da mitunter zusammenreimt, ist ja ihre Sache. Da sitzen auch häufig Leute, die noch eine Kneipenschlägerei aus der Nähe gesehen haben und entsprechend theoretisch an solche Sachverhalte herangehen. Aber so eindeutig wie die StA die Sache hier sah, war sie wohl laut der Zeugen nicht.Der Angeklagte erklärte, er habe sich zu dem auf dem Bett sitzenden Mann hinunter gebeugt, als dieser plötzlich mit der Schulter zuckte und den Arm anhob. „Ich habe mit einem Angriff gerechnet und wollte ihn mit der flachen Hand abwehren“, erläuterte der Polizist. „Dabei habe ich das Gesicht gestreift.“ Einer seiner Kollegen, der am Türrahmen gelehnt hatte, schilderte den Vorfall anders: Anzeichen eines bevorstehenden Angriffs habe er nicht bemerkt. „Das war eindeutig eine Ohrfeige“, sagte der Zeuge.
.... genau da möchte ich mit meiner Fragestellung einhaken.
Er redet , er schreit , er lamentiert ,... er zuckt mit der Schulter und * PATSCH*
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist dem Oberkommissar in jener Nacht schlicht „der Kragen geplatzt“. Schon seine Worte nach der Ohrfeige, „jetzt ist hier Ruhe“, deuteten keineswegs auf Notwehr hin.
Naja, ich sehe die Ohrfeige eher als eine Kurzschlussreaktion auf die verbalen Angriffe und hier muss sich ein Polizist grundsätzlich mehr im Griff haben. Ein probates Mittel für die Durchsetzung des Platzverweis (was für eine dämliche Verniedlichung..) ist sie nicht...Gerade in diesem Fall sehe ich die Ohrfeige als eine der niedrigen möglichen Maßnahmen. das Verhalten des Kochs hätte noch bedeutend einschneidendere Maßnahme gestattet.....