Da Du die MwSt. beim Neukauf bezahlt hast, würdest Du sie bei Wiederbeschaffung durch Neukauf auch wiederbekommen. Ansonsten ... MwSt. bezahlt Jeder, wenn er etwas Neues kauft.
MwSt.-Abzug war eine Erfindung eines spitzfindigen Anwalts oder Versicherungsmenschen um die Schadensleistung kürzen zu können.
Ein Schaden kann nur an einer vorhandenen Sache entstehen. Sie ist also bereits in meinem Besitz und ich habe sie bezahlt.
Immer davon ausgehend dass ich Privatperson bin, habe ich ergo auf diese Sache beim Kauf die gesetzliche MwSt. abgeführt,
die Sache beinhaltet somit zum Zeitpunkt des Schadens immer noch 19% MwSt., wenngleich (basierend auf dem Wiederbeschaffungswert) anteilig weniger.
Beispiel (rein fiktiv):
Wert Neufahrzeug 2013: 20000,-€ (inkl. MwSt.)
Wert heute: 15000,-€
Fahrzeug wird an Privat veräußert: Wert 15000,-€ - Preis Brutto=Netto da MwSt. nicht ausgewiesen wird.
Fahrzeug wird beschädigt, Versicherung ist zu Schadensleistung verpflichtet: Sie zieht ca. 2850,-€ ab (MwSt. bei 15000,-€) sofern keine vergleichbare Sache mehr angeschafft wird auf die auch MwSt. anfällt.
Darf eigentlich nicht sein, da mich keine Versicherung dazu zwingen darf wieder eine Sache anschaffen zu müssen damit ich bereits geleistete Zahlungen zurück bekomme.
Bis zum Zeitpunkt des Schadens hat der Gegenstand im Beispiel 5000,-€ an Wert verloren, dafür kann weder die Versicherung noch der Staat etwas. Jedoch verliert die Sache auch nur anteilig 19% an MwSt. Das wären hier 950,-€.
Die Versicherung spart sich somit bei Schadensleistung mit MwSt.-Abzug (fiktiver Abrechnung) schlappe 1900,-€ !!!
Eine riesen Schweinerei die der Gesetzgeber auch noch unterstützt!
Der Geschädigte hat 2013 ein Fahrzeug angeschafft und die volle MwSt. darauf entrichtet und wird nun dazu genötigt erneut eines mit ausgewiesener MwSt. zu kaufen. Dabei ist ihm der Schaden von 1900,-€ (anteilige MwSt. auf 15000,-€) real entstanden, für den er auch berechtigt ist entschädigt zu werden.
Wie ich mein Geld ausgebe, ob für 7%ig besteuerte Lebensmittel oder 19%ig besteuerte Fahrzeuge, obliegt allein mir.
Tritt ein Haftpflichtschaden ein, dann ist die Versicherung des Schädigers (oder der Schädiger selbst sofern er keine hat) dazu verflichtet mir diesen Schaden vollumfänglich zu ersetzen, unabhängig davon ob ich die selbe, gleichwertige oder andere Sache wieder anschaffe.
Versichert wird der Wert der Sache, nicht die Sache selbst! Denn eine Versicherung stellt mir nicht wieder ein vergleichbares Fahrzeug vor die Tür sondern bezahlt Geld aus. Und um Geld geht es den Versicherungen (und mir insgeheim ja auch).
Für mich als
Privatperson ist es also nicht von Belang wie sich die Schadenshöhe zusammensetzt, sprich wie viel %-Punkte MwSt. beim Kauf enthalten waren, denn ich musste einen Betrag XXXX,XX € bezahlen. Um die Kaufkraft dieses Betrages nicht zu schmälern muss immer auch dieser Betrag wieder beglichen werden, unabhängig vom MwSt-Satz den sie enthielt.
Was ich mit der Kohle mache welche mir die Versicherung bezahlen muss geht niemanden etwas an, denn es ist mein Geld.
Kaufe ich damit 50000 Tulpenzwiebeln die bis zum Frühjahr im feuchten Keller vor sich hin schimmeln, dann ist das einzig mein Problem. Sind sie nicht versichert, muss ich den Schaden selbst tragen. Ob dies Sinn macht oder nicht, ist dabei zweitrangig.
De facto sollte mir aber niemand Geld vorenthalten können obwohl es mir eigentlich zustehen würde.
Die Versicherungen tun es trotzdem und der Staat lacht weil dem dummen Bürger im Prinzip nichts anderes übrig bleibt als sich wieder eine gleichwertige Sache anzuschaffen sofern er nicht auf den MwSt.-Betrag verzichten will.
Das war grandiose Lobby-Arbeit und es würde mich nicht wundern wenn ein Fall (bei dem es mal um richtig Schotter geht) nicht vor dem BGH landet.
Mir ging es übrigens vor kurzem ähnlich als meine Dose beschädigt wurde.
Der Wiederbaschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs war laut Gutachten höher als der Betrag (inkl. MwSt.!) des angeschafften Ersatzfahrzeugs. Auf der MwSt. (ca. 200,-€) des Differenzbetrages bin ich sitzen geblieben weil der Betrag nicht "abrechnungsfähig" war.
Alternative wäre gewesen mir ein noch besser ausgestattetes Modell zu kaufen (2500,-€ Aufpreis), aber das wollte ich gar nicht weil es nicht meinen Bedürfnissen entsprach.
Warum sollte ich etwas kaufen was ich gar nicht brauche nur damit ich die
bereits entrichtete MwSt. erstattet bekomme?
Dass mir in dem Fall die 200,-€ egal waren, ist lediglich dem Umstand geschuldet dass die Versicherung ansonsten anstandslos bezahlt hat und insbesondere die Nutzungsausfallentschädigung deutlich über den real entstandenen Kosten lag, ergo der MwSt.-Ausfall mehr als ausgeglichen wurde. Dies aber nur durch mein Zutun und weil die Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Freiwillig geschenkt bekommt man dort nichts!