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Strafantrag möglicherweise höheres Schmerzensgeld weil staatliche Sanktion fehlt... Sagt der BGH.
Strafantrag möglicherweise höheres Schmerzensgeld weil staatliche Sanktion fehlt... Sagt der BGH.
Einen Rechtsanwalt beauftragen. Du kannst über www.anwalt.de oder www.anwaltssuche.de in deiner Gegend nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen.So nun meine Frage: was soll ich nun machen damit alle ansprüche gewahrt bleiben.
Nein, meist wird ein Unfall zufriedenstellend außergerichtlich reguliert. Es kommt natürlich auch vor, dass man auch mal klagen muss, ist aber in der Unfallabwicklung eher die Ausnahme als die Regel.Aber wenn du neben Spitalkosten und Reparatur auch Schmerzensgeld willst, dann wirst du wohl irgendwie vor Gericht gehen müssen.
Uff, da steckt nun einiges drin.1.) denn die gegnerische Versicherung hat mit Sicherheit eigene Hausanwälte die geschult sind in den Krümeln zu suchen und damit alle deine Forderungen abzuwehren.
2.) Die lassen sich ein Gutachten erstellen und wenn du noch 1,6mm Reifenprofil hattest klagen die auf Teilschuld deinerseits etc...wichtig ist das das Moped zum Unfallzeitpkt. keine unzulässigen Anbauteile hatte...
3.) z.B. wurde in einem Rechtstreit eine Teilschuld dem verunglücktem Mopedfahrer zugesprochen weil er ein nicht mit ABE versehenes Windshield verbaut hatte und ausgerechnet dieses nach ausgiebigen Winkelzügen des gegnerischen Anwaltes den UNfallverursacher durch Reflexion des Sonnenlichtes geblendet hatte.
4.) Falls du Zeugen hast ist es um so besser...denn dem alten Herrn wird seine Versicherung erstmal einen Maulkorb verhängen damit er nicht ehrlich und öffentlich seine alleinige Schuld eingesteht.
5.) Alle Aufwendungen die dir für die Behandlung, Heilung, Reha und deinen Familienangehörigen(reisekosten etc.) entstehen akribisch nachweislich festhalten. Gleiches für Verdienstausfälle(falls selbstständig oder freiberuflich tätig).
6.) Von den Ärzten deutliche und eindeutige Diagnosen den Heilungsverlauf und damit der Schmerzen und der Bewegungseinschränkungen festhalten lassen..damit haben die generischen Gutachter es hinterher schwerer dir absolute Schmerzfreiheit und Agilität nachweisen zu wollen; und du kannst ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen.
7.) Übrigens, wenn das auf der Fahrt zur Arbeit oder nach Haus passiert iet umgehend die Berufsgenossenschaft formal informieren (Wegeunfall, Versicherungsleistungen bei Folgeschäden oder bleibenden gesundheitlichen Einschränken...was wir mal nicht hoffen wollen).
8.) hier einige web links zur Auswahl der richtigen Kanzlei....
http://www.anwalt.de/fachanwalt/verkehrsrecht.php
http://www.greeve.de/code/motorrad.htm
http://www.biker24hotline.de/
um nur einige Auszüge aus dem www zu nennen.
9.) Sei frech und lass dir vor Auswahl des Anwaltes deren Prozessgewinnrate (Qualitätmerkmal) für Motorradunfälle mit Personenschaden nennen...eine solide Kanzlei hat damit kein Problem und wird Verständnis zeigen..es handelt sich schließlich um eine Vertrauensangelegenheit.
10.) Wenn du den Prozess gewinnst (es wird sicherlich dazu kommen...denn jeder Vergleich kann nur zu deinem Nachteil sein) brauchst du dir um deine Anwaltskosten auch keinen Gedanken machen.
11.) ..und den Gutachtewr soll dein Rechtsanwalt einschalten...der weis wer ihm zuarbeitet...wirtschaftlichen Totalschaden vermeiden..sondern die Kiste so kalkulieren lassen das sich die komplette Wiederherstellung gerade so rechnet...dann kiste beim Händler welcher das Moped repariert gegen neues Moped eintauschen.
Gruß
Dirk
Alles zutreffendDa zählt der RA alle Sachen zusammen (Haushaltsführungsschaden etc.) und fordert einen entsprechenden Betrag von der Versicherung. Das ist zwar wie auf dem Basar, aber es kann klappen (wie bei mir) oder aber nicht. Und vor Gericht landen solche Sachen nur bei ganz groben Aussetzern der Versicherungen.
Grüße Steffen
Es gibt gegen den Verursacher ein Straf- oder Bußgeldverfahren. Vor Gericht geht das nur wenn derjenige Einspruch einlegt.Geht das bei Körperverletzung nicht immer vor Gericht?
Gruß Berthold
Gerichtsverfahren dauern in Deutschland meist nicht lange, in Verkehrssachen sollte in 4 - 6 Monaten eine Entscheidung vorliegen außer bei großen Schäden oder bei Verzögerungen, z.B. durch einzuholenden Gutachten.Ob ein Gang vor ein Gericht notwendig und sinnvoll ist, wird mit dem RA entschieden, wenn die Versicherung mit einer Schadensregulierung rausgerückt ist. Bei einer Klage vor Gericht dauert es ewig, bis man ein Urteil hat und wie das dann aussieht, weiß kein RA vorher, gerade bei Schmerzensgeldsachen. Vor Gericht und auf hohr See...
Grüße Steffen
Nein, die Angebote der Versicherungen sind oft so schlecht nicht, ich habe da schon erstaunliches erlebt.Steffen,
das ist keine Angstmacherei..das ist Realität in deutschen Gerichten...
und gerade die Angebote der Versicherungen sind weit unter dem was erklagt werden kann. na Klar..Ausdauer benötigts du.
Übrigens bei einem außergerichtlichen Vergleich bleibt jeder auf seinen Anwaltskosten sitzen..der Versicherung tut das nicht weh.
Wenn es zu einem gerichtlichem Vergleich kommt muss du darauf achten das mindestens ein gewisser Prozentsatz der Gesamtschuld beim Gegner bleibt damit er die gesamten Prozesskosten (inkl Anwaltskosten beider Parteien) zu tragen hat...den Prozentsatz kennt der Anwalt.
Gruß
Dirk
Eigentlich auch alles falsch. Von der eigenen Strafanzeige lassen sich die Ermittlungsbehörden meist nur wenig beeindrucken. Wenn ein öffentliches Interesse bejaht wird, wird auch ohne Anzeige ein Strafverfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung durchgezogen. Wurde jemand nur leicht verletzt, gibt es aber tatsächlich oft nur ein Bußgeld, aber nicht 35.- € sondern 120.- €Bei einem VU hast du oft eine fahrlässige Körperverletzung und die wird wie die vorsätzliche nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass... §230 StGB. Wenn der RA es für besser hält, keine Anzeige zu erstatten, kommt der Unfallgegner im besten Fall mit 35 Euro für die Verursachung des VU davon.
Grüße Steffen
Nein, siehe oben.Hallo Steffen, hätte ich vorteile wenn ich den Verursacher Anzeige?
Danke Markus
Alles falsch. Die Ermittlungsbehörden entscheiden eigenständig, ob ein öffentliches Interesse vorliegt. Dein Schmerzensgeld wird auch nicht höher, nur weil der andere strenger bestraft wird. Theoretisch mag es da Ansätze geben, in der Praxis interessiert das niemand.Hallo Markus,
wenn du den Verursacher wegen Köperverletzung anzeigst muss die Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren einleiten....das beginnt in der Regel mit der Aswertung des Polizeiberichtes/Unfallberichtes und kann bis zum Einschalten von Gutachtern gehen..
Das Verfahren wird dann unabhängig von einem eventuellem Ordnungswidrigkeitsverfahren für die Gefährdung des Straßenverkehrs mit Unfallfolge betrachtet, wenn auch zusammen verhandelt.
Das hätte für dich den Vorteil, dass wenn du in einem Verfahren Recht bekommst deine Schmerzensgeldgeschichte nicht Bestandteil des Ordnungswiedrigkeitsverfahren ist....damit hättest du zwei Chancen vor Gericht....
Gruß
Dirk
Geht mir auch so, viel Wirbel, so geschrieben, als ob alles die reine Wahrheit wäre. Es würde mich echt mal interessieren, woher Spark seine Informationen beziehtDas frage deinen RA, aber wenn die Schuldfrage eindeutig und unstrittig ist, sehe ich keine. Der Argumentation von Spark vermag ich wie meistens nicht zu folgen
Grüße Steffen
Das hat nur in der Theorie Auswirkungen.Strafantrag möglicherweise höheres Schmerzensgeld weil staatliche Sanktion fehlt... Sagt der BGH.
Das hat nur in der Theorie Auswirkungen.
Markus,Hallo Gemeinde,
nun bin ich zu Hause, gestern war ich dann noch beim und habe die GS gesichtet. Sieht gar nicht so schlimm aus wie ich mich fühle. Gutachten sieht auch gut aus. Meine Frau erklärt mich führ bescheuert, aber da stehen 3 Tripple Black , aber noch 2 Monate wenns wieder geht !!!.
Also nochmal besten Dank an alle die mir Infos haben zukommen lassen.
Danke Markus
Erst mal weiter gute Besserung, und die Gegend kenn ich, hab mal auf Westerholt meine 6 Jahre tief unten verbracht, hauptsächlich in MarlZwischen Marl und Herten, ich glaube die Strasse heisst "Transvall"
Markus