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Vatta

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Hallo Markus.

1. Gute Besserung - Die Knochen wachsen schnell wieder zusammen! Hoffentlich hast Du gute Ärzte und nette Schwestern :cool:
2. Die Q steht ja schon mal beim :) und ist da erstmal gut aufgehoben

Sachverständigen und Anwalt darfst UND kannst Du Dir selber aussuchen,
Würde ich auf jeden Fall machen! Evtl. hat Dein :) ja einen Gutachter an der Hand, der realistische und faire Werte beziffert. Vielleicht ist es meine eigene Abneigung, aber ich würde nicht die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter schicken lassen.

Alles wird gut!!

VG
Burkhard
 
#
Hallo bahnweg,

Schau mal hier: Unfall. Dort wird jeder fündig.

Spark

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Gute Besserung !

und dann umgehend einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpkt. Verkehrsrecht hinzuziehen...egal ob du einen Rechtschutz hast oder nicht...denn die gegnerische Versicherung hat mit Sicherheit eigene Hausanwälte die geschult sind in den Krümeln zu suchen und damit alle deine Forderungen abzuwehren. Die lassen sich ein Gutachten erstellen und wenn du noch 1,6mm Reifenprofil hattest klagen die auf Teilschuld deinerseits etc...wichtig ist das das Moped zum Unfallzeitpkt. keine unzulässigen Anbauteile hatte...z.B. wurde in einem Rechtstreit eine Teilschuld dem verunglücktem Mopedfahrer zugesprochen weil er ein nicht mit ABE versehenes Windshield verbaut hatte und ausgerechnet dieses nach ausgiebigen Winkelzügen des gegnerischen Anwaltes den UNfallverursacher durch Reflexion des Sonnenlichtes geblendet hatte.
Falls du Zeugen hast ist es um so besser...denn dem alten Herrn wird seine Versicherung erstmal einen Maulkorb verhängen damit er nicht ehrlich und öffentlich seine alleinige Schuld eingesteht.
Alle Aufwendungen die dir für die Behandlung, Heilung, Reha und deinen Familienangehörigen(reisekosten etc.) entstehen akribisch nachweislich festhalten. Gleiches für Verdienstausfälle(falls selbstständig oder freiberuflich tätig).
Von den Ärzten deutliche und eindeutige Diagnosen den Heilungsverlauf und damit der Schmerzen und der Bewegungseinschränkungen festhalten lassen..damit haben die generischen Gutachter es hinterher schwerer dir absolute Schmerzfreiheit und Agilität nachweisen zu wollen; und du kannst ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen.

Übrigens, wenn das auf der Fahrt zur Arbeit oder nach Haus passiert iet umgehend die Berufsgenossenschaft formal informieren (Wegeunfall, Versicherungsleistungen bei Folgeschäden oder bleibenden gesundheitlichen Einschränken...was wir mal nicht hoffen wollen).

hier einige web links zur Auswahl der richtigen Kanzlei....
http://www.anwalt.de/fachanwalt/verkehrsrecht.php
http://www.greeve.de/code/motorrad.htm
http://www.biker24hotline.de/
https://www.google.de/search?q=rechtanw%C3%A4lte+verkehrsrecht&sourceid=ie7&rls=com.microsoft:en-US&ie=utf8&oe=utf8&rlz=1I7GGLL_de&redir_esc=&ei=-WbvT8CECojitQaJz936Dg#hl=de&rls=com.microsoft:en-US&rlz=1I7GGLL_de&sclient=psy-ab&q=fachanwalt+verkehrsrecht+motorrad&oq=fachanwalt+verkehrsrecht+motorrad&gs_l=serp.3...8828.11016.0.11922.9.9.0.0.0.0.312.1922.0j5j3j1.9.0...0.0.v_RHMfjLSh4&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.r_qf.,cf.osb&fp=ac04397b6799ba16&biw=1280&bih=616

um nur einige Auszüge aus dem www zu nennen.

Sei frech und lass dir vor Auswahl des Anwaltes deren Prozessgewinnrate (Qualitätmerkmal) für Motorradunfälle mit Personenschaden nennen...eine solide Kanzlei hat damit kein Problem und wird Verständnis zeigen..es handelt sich schließlich um eine Vertrauensangelegenheit.
Wenn du den Prozess gewinnst (es wird sicherlich dazu kommen...denn jeder Vergleich kann nur zu deinem Nachteil sein) brauchst du dir um deine Anwaltskosten auch keinen Gedanken machen.

..und wenn du einen Rchtsschutz hast...umso besser

..und den Gutachtewr soll dein Rechtsanwalt einschalten...der weis wer ihm zuarbeitet...wirtschaftlichen Totalschaden vermeiden..sondern die Kiste so kalkulieren lassen das sich die komplette Wiederherstellung gerade so rechnet...dann kiste beim Händler welcher das Moped repariert gegen neues Moped eintauschen.

Gruß
Dirk
 
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Zörnie

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Aber wenn du neben Spitalkosten und Reparatur auch Schmerzensgeld willst, dann wirst du wohl irgendwie vor Gericht gehen müssen.
:confused: Da zählt der RA alle Sachen zusammen (Haushaltsführungsschaden etc.) und fordert einen entsprechenden Betrag von der Versicherung. Das ist zwar wie auf dem Basar, aber es kann klappen (wie bei mir) oder aber nicht. Und vor Gericht landen solche Sachen nur bei ganz groben Aussetzern der Versicherungen.

Grüße
Steffen
 
Zörnie

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Wenn du den Prozess gewinnst (es wird sicherlich dazu kommen...denn jeder Vergleich kann nur zu deinem Nachteil sein)
Das ist doch Angstmacherei und Blödsinn :mad: Ob ein Gang vor ein Gericht notwendig und sinnvoll ist, wird mit dem RA entschieden, wenn die Versicherung mit einer Schadensregulierung rausgerückt ist. Bei einer Klage vor Gericht dauert es ewig, bis man ein Urteil hat und wie das dann aussieht, weiß kein RA vorher, gerade bei Schmerzensgeldsachen. Vor Gericht und auf hohr See...

Grüße
Steffen
 
Spark

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Das ist doch Angstmacherei und Blödsinn :mad: Ob ein Gang vor ein Gericht notwendig und sinnvoll ist, wird mit dem RA entschieden, wenn die Versicherung mit einer Schadensregulierung rausgerückt ist. Bei einer Klage vor Gericht dauert es ewig, bis man ein Urteil hat und wie das dann aussieht, weiß kein RA vorher, gerade bei Schmerzensgeldsachen. Vor Gericht und auf hohr See...

Grüße
Steffen

Steffen,
das ist keine Angstmacherei..das ist Realität in deutschen Gerichten...
und gerade die Angebote der Versicherungen sind weit unter dem was erklagt werden kann. na Klar..Ausdauer benötigts du.
Übrigens bei einem außergerichtlichen Vergleich bleibt jeder auf seinen Anwaltskosten sitzen..der Versicherung tut das nicht weh.
Wenn es zu einem gerichtlichem Vergleich kommt muss du darauf achten das mindestens ein gewisser Prozentsatz der Gesamtschuld beim Gegner bleibt damit er die gesamten Prozesskosten (inkl Anwaltskosten beider Parteien) zu tragen hat...den Prozentsatz kennt der Anwalt.
Gruß
Dirk
 
Zörnie

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Geht das bei Körperverletzung nicht immer vor Gericht?:confused:

Gruß
Berthold
Bei einem VU hast du oft eine fahrlässige Körperverletzung und die wird wie die vorsätzliche nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass... §230 StGB. Wenn der RA es für besser hält, keine Anzeige zu erstatten, kommt der Unfallgegner im besten Fall mit 35 Euro für die Verursachung des VU davon.

Grüße
Steffen
 
Zörnie

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Steffen,
das ist keine Angstmacherei..das ist Realität in deutschen Gerichten...
und gerade die Angebote der Versicherungen sind weit unter dem was erklagt werden kann. na Klar..Ausdauer benötigts du.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht und mit einer Klage droht ein RA schonmal der Versicherung, aber ob man es dann wirklich macht wegen ein paar hundert Euro steht auf einem ganz anderen Blatt. Und gerade beim Schmerzensgeld ist Basar angesagt und da haben Richter zum Teil noch ganz eigene Vorstellungen :eek:

Grüße
Steffen
 
Spark

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Da habe ich andere Erfahrungen gemacht und mit einer Klage droht ein RA schonmal der Versicherung, aber ob man es dann wirklich macht wegen ein paar hundert Euro steht auf einem ganz anderen Blatt. Und gerade beim Schmerzensgeld ist Basar angesagt und da haben Richter zum Teil noch ganz eigene Vorstellungen :eek:

Grüße
Steffen

Steffen stimmt,
ich habe in einem Prozess Schmerzensgeld von einer gegnerischen Versicherung für drei Monate Einschränkung der Bewegungsfähigkeit und für den Zeitraum der Heilung unter Schmerzen außergerichtlich verlangt.
Angeboten wurde mir von der Versicherung ca. 1/4 dessen was ich hinterher vom Gericht zugesprochen bekommen habe. Daraufhin haben wir mit Prozess gedroht und die Versicherung hat 10% zugelegt. Wir haben abgelehnt und mit Klage gedroht. Versicherung ist nicht eingelenkt weil die Kosten für den Anwalt und dem versicherungsfreundlichem Gutachter sowieso von den Personalkosten gedeckt sind...und über die Gerichtskosten lachen die bei einer Prozessgewinnquote von 50%.
Also Klage eingereicht und das zweifache des üblichen Schmerzensgeldes auf Grundlage der sehr akribisch geführten Krankenakte der behandelnden Ärzte verlangt (angelehnt an vergleichbare Urteile). Prozess gewonnen und letzendlich 120% des üblichen Schmerzengeldes erhalten plus aller Aufwendungen für Anwälte, Gutachter, haushaltshilfen, reisekosten etc.

Hätte ich im außergerichtlichem Vergleich nie bekommen.
Gruß
Dirk
 
Zörnie

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So macht eben jeder seine eigenen Erfahrungen und bahnweg auch. Aber die Stufen einer Eskalation gehen wir mal der Reihe nach und nur wenn notwendig. :)

Grüße
Steffen
 
GS-Benny

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Auch von mir gute Besserung, alles andere ist ja schon gesagt.
Das Leben geht weiter.

Benny
 
bahnweg

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Danke

Ersteinmal ein Dankeschön an alle. Der link für den Rechtsbeistand war schonmal hilfreich, da gibt es einen in meiner Nähe. Schmerzensgeld und Haushaltshilfe sowie nicht angetretene Reise sind erstmal sache des Anwaltes, wichtig ist mir das ich schmerzfrei werde.Ich werde sobald es etwas zu berichten gibt hier posten.


Danke Markus
 
N

NIk

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Nimm dir die Zeit!!!

Hatte genau das gleiche Verletzungsbild im letzten Jahr, fast zum gleichen Zeitpunkt. (2 Wochen vorher)

Es ist zwar Sch****, aber nimm dir die vom Arzt angenommenen 6 Wochen Zeit.

Ich habe zwar nach 5 wieder vorsichtig im Auto oder aufm Motorrad gesessen.

Einem Freund von mir hats gestern, ohne Sturz, beim Endurieren die eingesetzte Platte im Schlüsselbein verbogen. Laut Notarzt gestern im UKE Hamburg:

UNMÖGLICH! so kanns also auch laufen!


Und denk dran: Keiner muss Schmerzen leiden! Lass dich im KH richtig vollpumpen und auch wenn du wieder zuhause bist, du gewinnst nix dabei "Mann" zu sein!!!


Gruß und gute Besserung

Nik
 
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Boxer Fan

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Hi Markus

Ich wünsche dir gute Besserung und hoffe dass bald wieder fit bist.

Alles andere wird schon.

Gruss Mario
 
bernyman

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Transval, kenn die Strecke!! Gute Besserung nichmals!!
 
ackibu

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Ich schließe mich den Genesungswünschen an! Sieh zu dass Du wieder auf die Beine kommst. Zum Thema ist ja alles gesagt.
 
bahnweg

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Es geht Bergauf

Hallo Leute,

Seit gestern darf ich mit hilfe der freundlichen Krankenschwestern zur Toilette gehen. Wer das Steckbett kennt weis wie ich mich darüber freue. Motorradzeitschrift unter den rechten arm geklemmt und los. Die schmerzen im gesamten Brustkorb waren egal.

Bis dann
Markus
 
bahnweg

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Bei einem VU hast du oft eine fahrlässige Körperverletzung und die wird wie die vorsätzliche nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass... §230 StGB. Wenn der RA es für besser hält, keine Anzeige zu erstatten, kommt der Unfallgegner im besten Fall mit 35 Euro für die Verursachung des VU davon.

Grüße
Steffen
Hallo Steffen, hätte ich vorteile wenn ich den Verursacher Anzeige?


Danke Markus
 
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Hallo Steffen, hätte ich vorteile wenn ich den Verursacher Anzeige?


Danke Markus

Hallo Markus,
wenn du den Verursacher wegen Köperverletzung anzeigst muss die Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren einleiten....das beginnt in der Regel mit der Aswertung des Polizeiberichtes/Unfallberichtes und kann bis zum Einschalten von Gutachtern gehen..
Das Verfahren wird dann unabhängig von einem eventuellem Ordnungswidrigkeitsverfahren für die Gefährdung des Straßenverkehrs mit Unfallfolge betrachtet, wenn auch zusammen verhandelt.
Das hätte für dich den Vorteil, dass wenn du in einem Verfahren Recht bekommst deine Schmerzensgeldgeschichte nicht Bestandteil des Ordnungswiedrigkeitsverfahren ist....damit hättest du zwei Chancen vor Gericht....
Gruß
Dirk
 
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Zörnie

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Hallo Steffen, hätte ich vorteile wenn ich den Verursacher Anzeige?
Das frage deinen RA, aber wenn die Schuldfrage eindeutig und unstrittig ist, sehe ich keine. Der Argumentation von Spark vermag ich wie meistens nicht zu folgen :eek:

Grüße
Steffen
 
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