Ich hatte die Chose vor 30 Jahre am eigenen Leib: Wir sind zu dritt in einem Auto gefahren, der Fahrer kam bei Glätte ins Schleudern, das Auto wickelte sich um einen Baum, der Beifahrer und ich wurden schwer verletzt. Bei dem Unfall von "Schuld" des Fahrers zu reden, war schwierig, das war eher "dumm gelaufen" und hätte mir auch passieren können.
Während ich im Krankenhaus lag, ließ die Versicherung des Fahrers durchblicken, sie würde unsere Schäden nur zahlen, wenn die Schuld des Fahrers festgestellt worden sei (Und wo kein Kläger, da kein Richter). ich habe den Kumpel, der damals gefahren ist, schon vorsichtig darauf vorbereitet, dass ich ihn notfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung verklagen werde, wenn seine Versicherung sonst nicht zahlt. Irgendwie hat dann die Staatsanwaltschaft davon mitbekommen (vielleicht haben meine Eltern es ihnen auch einfach erzählt). Jedenfalls hat der zuständige Staatsanwalt auf "öffentliches Interesse" erkannt und Anklage gegen den Fahrer erhoben - so musste ich meinen Kumpel nicht anzeigen. Das Resultat: Er bekam ein Bußgeld von 300 Mark und ein paar Punkte aufgebrummt - und wir beiden Schwerverletzten bekamen ein vierstelliges Schmerzensgeld zugesprochen. In meinen Augen ist der Fahrer damit den Umständen entsprechend ganz gut weggekommen. Er war ja schließlich nicht verletzt.