Unfall heute morgen

Diskutiere Unfall heute morgen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; So ist es. Es geht hier auch um Schmerzensgeld. Da versuchen die Haftpflichtversicherungen gern zu "drücken". Der Anwalt wird hier per se von der...
Jonni

Jonni

Dabei seit
20.11.2008
Beiträge
5.876
Ort
Osnabrück
Modell
R 1250 GS
So ist es. Es geht hier auch um Schmerzensgeld. Da versuchen die Haftpflichtversicherungen gern zu "drücken". Der Anwalt wird hier per se von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt, da die Frage der Haftung geklärt ist. Also schnellstmöglich bei einem Anwalt einen Termin geben lassen.

CU
Jonni
 
G

Gast 7673

Gast
Genau !

So ist es. Es geht hier auch um Schmerzensgeld. Da versuchen die Haftpflichtversicherungen gern zu "drücken". Der Anwalt wird hier per se von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt, da die Frage der Haftung geklärt ist. Also schnellstmöglich bei einem Anwalt einen Termin geben lassen.

CU
Jonni
so isses !
 
elfer gs

elfer gs

Dabei seit
04.06.2009
Beiträge
111
Ort
E
Modell
R 1100 GS `94
Erstmal

Hallo und gute Besserung !:)

Meinen beiden Vorrednern kann ich mich nur anschließen.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur dazu raten, bei Personenschäden immer einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen !
Die gegnerische Versicherung möchte nämlich meistens nur den Sachschaden begleichen. Meist wird mit dem "schnellen Geld" gelockt. Auf mein Schmerzensgeld durfte ich zwar 2 Jahre "warten" (sprich:prozessieren), dafür hat es sich aber gelohnt. Und nicht zu vergessen: eventuell spätere, gesundheitliche Folgeschäden, die sich aus dem Unfall ergeben könnten !

Ich hab' meine Rechtsschutzversicherung angerufen und nach einem Anwalt für Verkehrsrecht in meiner Nähe gefragt. Ging dann alles relativ problemlos (bis auf die Dauer des Verfahrens).

Gruß Heike
 
Christian RA40XT

Christian RA40XT

Themenstarter
Dabei seit
20.01.2009
Beiträge
2.645
Ort
Nürnberg
Modell
Suzuki GS 850, Honda XL600V TransAlp, Honda NX 125
Naja es sind halt "nur" Verstauchungen und Prellungen... Weiss nicht ob ich deswegen so ein Fass aufmachen soll..
 
Jonni

Jonni

Dabei seit
20.11.2008
Beiträge
5.876
Ort
Osnabrück
Modell
R 1250 GS
Aber natürlich hast Du Anspruch auf Schmerzensgeld. Du warst sogar im Krankenhaus. Deine Verletzungen lassen sich also durch Arztberichte klar belegen. Verschenke bitte kein Geld. Schmerzensgeld steht Dir zu. Machst Du das nicht geltend, gibt es einen (laut) lachenden Dritten. Rate mal, wer das ist. ;)

CU
Jonni
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.430
Modell
R 1250 GS Exclusive
Naja es sind halt "nur" Verstauchungen und Prellungen... Weiss nicht ob ich deswegen so ein Fass aufmachen soll..
Naja, erwarte jetzt keine riesigen Summen, zumal es beim Gefeilsche um das Schmerzensgeld zugeht wie auf dem Basar, aber etwas Benzingeld kann da schon herausspringen :)

Grüße
Steffen
 
ap20516

ap20516

Dabei seit
01.02.2012
Beiträge
70
Ort
Lippstadt
Modell
R 1150 GS ADV
So ein Mist...:mad: Gute Besserung!!!!!!


Auf dem Weg zur Arbeit bin ich heute morgen um 7:05 auf der Danziger Straße in Düsseldorf von einem Auto abgeschossen worden. Der Klassiker: Auto zieht links raus und übersieht das Motorrad daneben :-(
Ich bin jetzt im Krankenhaus und warte auf den Arzt da meine rechte Hand auch der rechte Arm geschwollen sind.
Ich melde mich sobald ich genaueres weiß.
 
G

Gast 7673

Gast
Prellungen

können durchaus schmerzhaft sein und jenseits der sogenannten Bagatellverletzung liegen. Da sollte der behandelnde Arzt etwas zu sagen können. Dauer der Behandlung bzw der AU ist auch ein Kriterium.

Bei Handprellung, Thoraxprellung und Beinprellung (und 30% Mitverschulden !!) hat z.B. das OLG Celle 600 Ökken ausgeteilt.
Ist aber nur ein Anhaltspunkt;)
 
sampleman

sampleman

Dabei seit
13.08.2010
Beiträge
10.533
Ort
Augsburg
Modell
Honda CRF1100L Africa Twin
Aber natürlich hast Du Anspruch auf Schmerzensgeld. Du warst sogar im Krankenhaus. Deine Verletzungen lassen sich also durch Arztberichte klar belegen. Verschenke bitte kein Geld. Schmerzensgeld steht Dir zu. Machst Du das nicht geltend, gibt es einen (laut) lachenden Dritten. Rate mal, wer das ist. ;)
Vor allem: Hier wurde ja schon zu recht davor gewarnt, aus jeder Mücke gleich einen Elefanten zu machen, weil man ja vielleicht selbst auch mal in der Lage sein könnte. Nur: Das ist bis jetzt schon ein veritabler Unfall, den die Verursacherin nie und nimmer aus eigener Tasche bezahlen sondern von ihrer Versicherung regulieren lassen wird. Und dafür wird sie einen Malus beim Schadensfreiheitsrabatt kassieren. Wenn du jetzt einen Anwalt einschaltest, der deine Interessen bei der gegnerischen versicherung vertritt, macht das die Situation der Frau auch nicht schlimmern als sie es ohnehin schon ist. Gelegentlich lassen es allerdings Versicherungen bei Personenschäden darauf ankommen, dass sie sagen: Wir erstatten nur dann Personenschäden, wenn unser Kunde rechtskräftig verurteilt wurde. Kann also im Extremfall sein, dass die Frau noch ein Verfahren an den Hals bekommen muss, das ist aber in der Regel für sie nicht so wild.
 
T

Tobiman

Dabei seit
28.05.2011
Beiträge
81
Ort
Rhein-Main-Gebiet
Modell
R 1200 GS
Naja es sind halt "nur" Verstauchungen und Prellungen... Weiss nicht ob ich deswegen so ein Fass aufmachen soll..
Guude,

es geht ja um mehr als "nur" Schmerzensgeld: Deine Transport- und Behandlungskosten, Dein Verdienstausfall, Reparatur- und Wertminderungskosten an Deiner K, evtl. Nutzungsausfall. Von möglichen bleibenden Beeinträchtigungen müssen wir hoffentlich nicht sprechen. KlopfaufHolz...

Ich würde Dir empfehlen, erst mal den Anlauf der Regulierung durch die Versicherung abzuwarten und das eng mit denen bzw. deren Regulierer abzustimmen. Erst wenn die verschleppen, verzögern und Dich abspeisen wollen, gehste zum Anwalt (denn übrigens hier der Unfallgegener zahlt). Nicht alle Versicherung sind ignorante Verbrecher - es ist wie überall: über Negatives spricht sichs leichter... Und nicht jeder Anwalt ist ein Heilsbringer und Dukatenlieferant...

T.
 
Wanderratte

Wanderratte

Dabei seit
10.10.2010
Beiträge
611
Ort
Düsseldorf
Modell
R 1200 GS ADV LC
Gelegentlich lassen es allerdings Versicherungen bei Personenschäden darauf ankommen, dass sie sagen: Wir erstatten nur dann Personenschäden, wenn unser Kunde rechtskräftig verurteilt wurde. Kann also im Extremfall sein, dass die Frau noch ein Verfahren an den Hals bekommen muss, das ist aber in der Regel für sie nicht so wild.
Bei einem Unfall mit Personenschaden wird automatisch eine Anzeige wegen "fahrlässiger Körperverletzung" erstellt. ;) Also das Verfahren gibt es so oder so.
 
Zörnie

Zörnie

Dabei seit
01.01.2009
Beiträge
14.430
Modell
R 1250 GS Exclusive
Bei einem Unfall mit Personenschaden wird automatisch eine Anzeige wegen "fahrlässiger Körperverletzung" erstellt. ;) Also das Verfahren gibt es so oder so.
Das stimmt nicht. Die fahrlässige KV nach § 229 StGB wird gemäß § 230 StGB nur auf Antrag verfolgt. Das öffentliche Interesse kann man wohl bei einem normalen VU in der Regel verneinen.

Grüße
Steffen
 
L

Lucati

Dabei seit
13.08.2006
Beiträge
63
Ort
nördlich von Regensburg
Modell
R65GS, R80GS, R100GS/PD, R1200GS
Servus,

da ist auch ein Unterschied zwischen "Anzeige erstellt" und "verfolgt". Beides ist richtig!

Gruß Ludwig
 
sampleman

sampleman

Dabei seit
13.08.2010
Beiträge
10.533
Ort
Augsburg
Modell
Honda CRF1100L Africa Twin
Ich hatte die Chose vor 30 Jahre am eigenen Leib: Wir sind zu dritt in einem Auto gefahren, der Fahrer kam bei Glätte ins Schleudern, das Auto wickelte sich um einen Baum, der Beifahrer und ich wurden schwer verletzt. Bei dem Unfall von "Schuld" des Fahrers zu reden, war schwierig, das war eher "dumm gelaufen" und hätte mir auch passieren können.

Während ich im Krankenhaus lag, ließ die Versicherung des Fahrers durchblicken, sie würde unsere Schäden nur zahlen, wenn die Schuld des Fahrers festgestellt worden sei (Und wo kein Kläger, da kein Richter). ich habe den Kumpel, der damals gefahren ist, schon vorsichtig darauf vorbereitet, dass ich ihn notfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung verklagen werde, wenn seine Versicherung sonst nicht zahlt. Irgendwie hat dann die Staatsanwaltschaft davon mitbekommen (vielleicht haben meine Eltern es ihnen auch einfach erzählt). Jedenfalls hat der zuständige Staatsanwalt auf "öffentliches Interesse" erkannt und Anklage gegen den Fahrer erhoben - so musste ich meinen Kumpel nicht anzeigen. Das Resultat: Er bekam ein Bußgeld von 300 Mark und ein paar Punkte aufgebrummt - und wir beiden Schwerverletzten bekamen ein vierstelliges Schmerzensgeld zugesprochen. In meinen Augen ist der Fahrer damit den Umständen entsprechend ganz gut weggekommen. Er war ja schließlich nicht verletzt.
 
Benno

Benno

Dabei seit
17.11.2005
Beiträge
4.071
Ort
Dülmen/Münsterland
Modell
F 650 Twin GS / C 650 GT
..... Wir erstatten nur dann Personenschäden, wenn unser Kunde rechtskräftig verurteilt wurde. Kann also im Extremfall sein, dass die Frau noch ein Verfahren an den Hals bekommen muss, das ist aber in der Regel für sie nicht so wild.
Muss überhaupt nicht.

  • Das Strafverfahren wird entweder auf (Straf-)Antrag oder bei Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingeleitet.
  • Zivilrechtlich hast du einen Direktanspruch gg. die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin (§ 3 PflVG), also muss sie auch dort nicht mitverklagt werden. (Das empfiehlt sich aber dennoch!)
 
G

Gast 7673

Gast
Na Klar !

Muss überhaupt nicht.

  • Das Strafverfahren wird entweder auf (Straf-)Antrag oder bei Bejahung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingeleitet.
  • Zivilrechtlich hast du einen Direktanspruch gg. die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin (§ 3 PflVG), also muss sie auch dort nicht mitverklagt werden. (Das empfiehlt sich aber dennoch!)
das im Falle einer Klage nicht zu tun wäre ein schwerer Handwerklicher Fehler des Anwaltes. Die Führerin des Fahrzeuges, der Halter UND die Versicherung müssen in Anspruch genommen werden. Sonst sind sie nicht Partei und werden zu Zeugen !!

StrfR i. V. mit ZivR Aspekten :

Wenn jemand Schmerzensgeld gelten macht, dann sollte er auf Strafanzeigen verzichten. Das wirkt sich nach der Rechtsprechung des BGH möglicherweise Schmerzensgelderhöhend aus.

In diesem Fall hier wird allerdings das Verfahren schon spätestens nach 153 a eingestellt werden wenn nicht schon vorher das fehlende öff Interesse bejaht wird.

Ein Bußgeldverfahren hat die Gegnerin aber sicher "am Hals". Wenn da kein Strafantrag durch den Geschädigten gestellt wird, geht das aber sicher auch am glimpflichsten aus.
 
Benno

Benno

Dabei seit
17.11.2005
Beiträge
4.071
Ort
Dülmen/Münsterland
Modell
F 650 Twin GS / C 650 GT
das im Falle einer Klage nicht zu tun wäre ein schwerer Handwerklicher Fehler des Anwaltes. Die Führerin des Fahrzeuges, der Halter UND die Versicherung müssen in Anspruch genommen werden. Sonst sind sie nicht Partei und werden zu Zeugen !!....
Sage ich doch. Formell nicht erforderlich, aber aus prozesstaktischen Gründen sehr zu empfehlen. ;)
 
Mickl

Mickl

Dabei seit
12.11.2011
Beiträge
29
Ort
Hannover
Modell
R 1200 GS Adventure
Hallo Christian,
na - noch mal richtig Glück im Unglück gehabt - hätte wohl auch nicht so glimpflich ausgehen können.
Gute Besserung, beste Genesungswünsche aus Hannover und alles Gute Dir und Dory
wünschen
Michael und Eki - deine "Ex"
 
Christian RA40XT

Christian RA40XT

Themenstarter
Dabei seit
20.01.2009
Beiträge
2.645
Ort
Nürnberg
Modell
Suzuki GS 850, Honda XL600V TransAlp, Honda NX 125
@Mickl: Danke schön!



Heute morgen hab ich meine Dory wieder abholen können. Hach war das schön...
Folgendes wurde gemacht:
- Felge vorne auf Schlag prüfen
- Vorderrad aus-/einbauen
- Schadensprüfung der Vorderradführung
- Vorderrradführung aus-/einbauen
- Rückspiegel rechts ers.
- Handbremshebel ersetzen
- Lenkerhälfte rechts ers.
- Motorspoiler rechts ers.
- Verkleidungsseitenteilrechts ers.
- Verkleideidungsoberteil ersetzen

Alles in allem 2.235.-€ ... zum Glück muss ich das nicht zahlen....
 
Christian RA40XT

Christian RA40XT

Themenstarter
Dabei seit
20.01.2009
Beiträge
2.645
Ort
Nürnberg
Modell
Suzuki GS 850, Honda XL600V TransAlp, Honda NX 125
Das stimmt nicht. Die fahrlässige KV nach § 229 StGB wird gemäß § 230 StGB nur auf Antrag verfolgt. Das öffentliche Interesse kann man wohl bei einem normalen VU in der Regel verneinen.

Grüße
Steffen
Meine Unfallgegnerin ist aber tatsächlich von der Polizei der fahrlässigen Körperverletzung angezeigt worden. Ich bin als Zeuge eingeladen quasi und kann die Frau auch sleber noch verklagen. Was ich wohl nicht machen werde.

Gruß
Christian
 
Thema:

Unfall heute morgen

Unfall heute morgen - Ähnliche Themen

  • Unfall mit polnischem Lieferwagen

    Unfall mit polnischem Lieferwagen: einem Freund von mir ist ein polnischem Lieferwagen mächtig in die Seite von seinem Auto gefahren. Hat sowas schon mal jemand gehabt? Gibt es da...
  • (Mit Film! 📽 ) ACT Kroatien & TET Balkan - Abenteuer garantiert 🇭🇷🇲🇪🇦🇱

    (Mit Film! 📽 ) ACT Kroatien & TET Balkan - Abenteuer garantiert 🇭🇷🇲🇪🇦🇱: Hallo liebe GSler @colorado109 und ich waren diesen Herbst wieder im Balkan unterwegs, wie vielleicht die einen oder anderen mitbekommen haben...
  • Biete Sonstiges BMW R1200RT LC 2016, exBehörde, mit Unfall

    BMW R1200RT LC 2016, exBehörde, mit Unfall: Hallo, Ich verkaufe meine BMW R1200RT, ex Behörde. Das Fahrzeug kommt ursprünglich aus den Niederlanden, hat aber deutsche Papiere und ist aktuell...
  • Und da hat er ne Unfaller...

    Und da hat er ne Unfaller...: Moin! Ich habe endlich zur 1200er GS Rallye gefunden. Und auf dem Heimweg vom Kauf hat mich dann jemand an einer Kreuzung beim Zurücksetzen...
  • Übler unfall gesehen auf der LGKS heute.

    Übler unfall gesehen auf der LGKS heute.: Wir sind heute die LGKS von Nord nach Süd und von Süd wieder nach Nord. Bei der Rückfahrt und nen kleinen Abstecher auf nen anderen Pass haben wir...
  • Übler unfall gesehen auf der LGKS heute. - Ähnliche Themen

  • Unfall mit polnischem Lieferwagen

    Unfall mit polnischem Lieferwagen: einem Freund von mir ist ein polnischem Lieferwagen mächtig in die Seite von seinem Auto gefahren. Hat sowas schon mal jemand gehabt? Gibt es da...
  • (Mit Film! 📽 ) ACT Kroatien & TET Balkan - Abenteuer garantiert 🇭🇷🇲🇪🇦🇱

    (Mit Film! 📽 ) ACT Kroatien & TET Balkan - Abenteuer garantiert 🇭🇷🇲🇪🇦🇱: Hallo liebe GSler @colorado109 und ich waren diesen Herbst wieder im Balkan unterwegs, wie vielleicht die einen oder anderen mitbekommen haben...
  • Biete Sonstiges BMW R1200RT LC 2016, exBehörde, mit Unfall

    BMW R1200RT LC 2016, exBehörde, mit Unfall: Hallo, Ich verkaufe meine BMW R1200RT, ex Behörde. Das Fahrzeug kommt ursprünglich aus den Niederlanden, hat aber deutsche Papiere und ist aktuell...
  • Und da hat er ne Unfaller...

    Und da hat er ne Unfaller...: Moin! Ich habe endlich zur 1200er GS Rallye gefunden. Und auf dem Heimweg vom Kauf hat mich dann jemand an einer Kreuzung beim Zurücksetzen...
  • Übler unfall gesehen auf der LGKS heute.

    Übler unfall gesehen auf der LGKS heute.: Wir sind heute die LGKS von Nord nach Süd und von Süd wieder nach Nord. Bei der Rückfahrt und nen kleinen Abstecher auf nen anderen Pass haben wir...
  • Oben