
gerry-h
Themenstarter
Ich bin zum Glück noch nie in so einer Situation auf die Nase gefallen, aber kleine Rutscher mit enormem Adrenalinausstoss gab’s schon des Öfteren...gestern zum Beispiel, deswegen dieser Beitrag.
Meine grundsätzliche Frage: Muss man immer und zu jeder Zeit und in jeder Situation mit schlecht instand-gesetzten Strassen rechnen?
Ihr kennt vermutlich alle die Situation, dass man irgendwo auf eine normalen Strasse fährt und plötzlich ohne jegliche Vorwarnung auf einen Belag kommt, der mit Bitumenstreifen, längs der Fahrtrichtung nur so übersäht ist. Das geht von einem Streifen bis hin zu ‚Spinnennetzen’ quer über die ganze Fahrbahn. Wenn’s jetzt noch feucht ist, wird’s richtig glatt und gefährlich.
Wer haftet, wenn man in so einer Situation das Moped weglegt? Hat man da mal wieder schlicht Pech gehabt, oder kann man die zuständige Kommune in die Pflicht nehmen?
Mir ist klar, dass man immer mit ‚angemessener’ Geschwindigkeit fahren muss/soll. Ich rede auch nicht von Spielstrassen und Zone 30. Mir geht’s grundsätzlich darum, ob man laut Gesetzgeber jede Kurve auf einer Überlandfahrt im Schritttempo passieren müsste, nur weil eventuell hintendran der Strassenbelag schadhaft sein könnte.
Mir ist auch klar, dass Kommunen und der bankrotte Staat mehr Rechte haben als der Normalbürger, so hilft mir mein Schild ‚Eingeschränkter Winterdienst’ vor meinem Haus rein garnichts, wenn Omma sich auf meinem nicht geräumtem Gehweg den Oberschenkelhals bricht.
Andererseits hat der Staat auch eine gewisse Sorgfaltspflicht und ist als Eigentümer der Strasse auch für deren Zustand verantwortlich.
Wie seht ihr das, wer haftet, wenn jemand auf diesen rutschigen Bitumenstreifen einen ‚selbstverschuldeten’ Unfall hat?
Gruss, gerry
Meine grundsätzliche Frage: Muss man immer und zu jeder Zeit und in jeder Situation mit schlecht instand-gesetzten Strassen rechnen?
Ihr kennt vermutlich alle die Situation, dass man irgendwo auf eine normalen Strasse fährt und plötzlich ohne jegliche Vorwarnung auf einen Belag kommt, der mit Bitumenstreifen, längs der Fahrtrichtung nur so übersäht ist. Das geht von einem Streifen bis hin zu ‚Spinnennetzen’ quer über die ganze Fahrbahn. Wenn’s jetzt noch feucht ist, wird’s richtig glatt und gefährlich.
Wer haftet, wenn man in so einer Situation das Moped weglegt? Hat man da mal wieder schlicht Pech gehabt, oder kann man die zuständige Kommune in die Pflicht nehmen?
Mir ist klar, dass man immer mit ‚angemessener’ Geschwindigkeit fahren muss/soll. Ich rede auch nicht von Spielstrassen und Zone 30. Mir geht’s grundsätzlich darum, ob man laut Gesetzgeber jede Kurve auf einer Überlandfahrt im Schritttempo passieren müsste, nur weil eventuell hintendran der Strassenbelag schadhaft sein könnte.
Mir ist auch klar, dass Kommunen und der bankrotte Staat mehr Rechte haben als der Normalbürger, so hilft mir mein Schild ‚Eingeschränkter Winterdienst’ vor meinem Haus rein garnichts, wenn Omma sich auf meinem nicht geräumtem Gehweg den Oberschenkelhals bricht.
Andererseits hat der Staat auch eine gewisse Sorgfaltspflicht und ist als Eigentümer der Strasse auch für deren Zustand verantwortlich.
Wie seht ihr das, wer haftet, wenn jemand auf diesen rutschigen Bitumenstreifen einen ‚selbstverschuldeten’ Unfall hat?
Gruss, gerry