die diskussion ist doch scheinheilig. Wer will mir ernsthaft erzählen dass bitumenstreifen es ihm unmöglich machen sicher von a nach b zu fahren? Keiner. Und einen anspruch auf unfallfreies ballern gibts nicht. Ich versteh die denkweise nicht. Wenn ich mich auf die fresse lege hab ichs übertrieben, das war mitm fahrrad so, mit dem mofa auch und mit dem motorrad auch. Warum sollte mich dann auch noch jemand für meine unfähigkeit bezahlen?
Ich glaube, da siehst Du einiges ziemlich falsch.
Es geht nicht um unfallfreies Ballern, sondern schlichtweg darum, daß derjenige, der eine Veränderung bestehender Verhältnisse herbeiführt, dafür zu sorgen hat, daß die davon betroffenen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden.
Wenn ich eine Straße entlangfahre (dummerweise, meine Schuld natürlich, ganz klar
, im Dunkeln), und nach einer Linkskurve plötzlich ein 5cm x 40cm Graben in der ansonsten asphaltierten Straßendecke ist, die tagszuvor noch makellos glatt war, dann ist das nicht meine Schuld, hat nichts mit "unfallfreiem Ballern" zu tun, und ist auch nichts, mit dem ich rechnen muss, wenn da keine Warnschilder stehen, die auf die plötzlich veränderte Verkehrssituation hinweisen (selbst erlebt vor einigen Jahren, Heitlingen, Großraum H)
.
Gleiches gilt, auch etwas her, für tiefe Schotterbette, die quasi "über Nacht" eine Ortsdurchfahrt im nördlichen Weserbergland zierten.
Die Straße von Seesen zum Sternplatz hoch, bei Regen, 15% Steigung (was einfach die Nutzung von Motorkraft/Vortrieb und damit Reibung zwischen Reifen u. Straße erfordert) plötzlich mit einem Spinnengewirr von Bitumenstreifen geziert -am WE zuvor war die Straße zwar in schlechtem Zustand, aber locker befahrbar. Am Regen WE habe ich mich mit den unsichtbaren Bitumenstreifen
bald lang gemacht, selbst ein WE später, trocken, machte das Befahren nicht wirklich Spaß
. Dummerweise betrachten die Straßenmeistereien derartige Provisorien als "angemessen" u. "ungefährlich -kein Wunder ob der schläfrigen Fortbewegung der zumeist orangen Fahrzeuge. Irgendwie habe ich bei den meisten den Eindruck, sie täten nur so, als ob sie was täten. Verkehrshindernisse tun sie allemal sein
(es tut so gut mal wieder "tun" benutzen zu tun
)
Soviel zu "Wer will mir ernsthaft erzählen dass Bitumenstreifen es ihm unmöglich machen sicher von a nach b zu fahren?"
Keiner?
Doch, wohl nicht allein ich, oder
.
Wenn irgendjemand eine Verschlechterung der Straßenzustände herbeiführt, hat er die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen/davor zu warnen. Derjenige, der etwas verändert, ist in erster Linie in der Pflicht, nicht aber zuerst die davon Betroffenen.
Das hat nichts mit eigener Unfähigkeit zu tun, sondern einfach damit, daß ich (als Verkehrsteilnehmer) in erster Näherung generell darauf vertrauen können muss, daß sich für irgendwelche Dinge verantwortliche Leute auch verantwortlich verhalten. Das gilt (im Verkehr) aber auch so für jeden x-beliebigen Verkehrsteilnehmer. An der Einmündung einer Straße in eine vorfahrtberechtigte solche, bei der eben nur 70km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind, muss ich mich als kreuzender Verkehrseilnehmer einfach darauf verlassen können, daß da niemand mit 200km/h angeflogen kommt, nur "weil ihm so ist" oder das Moped/Auto das hergibt. In der Einbahnstraße muss ich mich drauf verlassen können, daß mir da niemand entgegenkommt (nur Radfahrer, die, seit sie mal gehört haben, daß einige Einbahnstraßen auch gegen die normale Fahrtrichtung von Radfahrern befahren werden dürfen, wenn denn entsprechende Schilder aufgestellt worden sind, glauben, alle Einbahnstraßen wären gut dafür
), und bei normalen Straßenzuständen muss ich mich drauf verlassen können, daß niemand eine deutliche Verschlechterung herbeiführt.
Tut er's doch, hat er davor zu warnen, egal ob Privatperson (mit dem Warnschild bei Unfällen , Pannen etc.) oder die Kommune (bei z.B. extensiver Schotterung von Straßen, Bitumenflickerei etc.).
Ist doch ganz einfach, oder
.
Grüße
Uli