Es macht schon Spaß, mit einer (Sport-) Enduro mal eine Runde durch den Matsch zu pflügen, ohne dass man 120 Kilometer zum nächsten Übungsgelände mit legalem, freien Fahren gondeln muss.
Die Frage war und ist, wo darf ich das?
Im Wald überhaupt nicht. Im Bundesland Baden-Württemberg verbietet das explizit der §37 (4) des Landeswaldgesetzes. Und mit 20 Euro ist das nicht getan. Das wird teuer.
Abgesehen davon sollte jeder die Einsicht von selbst haben, dass man nicht im Wald rumfräst. Im Übrigen ist das Befahren von Waldwegen mit Fahrrädern auch nur dann erlaubt, wenn der Weg mindestens 2 Meter breit ist, das gilt auch für MTB.
§37 Abs 3:
Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden;
Da die Erschließungswege im Wald auch mit Traktoren befahren werden, sind sie in der Regel 2 Meter breit, das andere sind Wanderwege und auf denen fahre ich auch nicht mit dem MTB
Im Übrigen haben auch die sogenannten "Berechtigten" nur dann etwas mit ihrem Motorrad oder Auto im Wald zu suchen, wenn sie einer jagd- oder forstrechtlichen Tätigkeit nachgehen. Ob sie sanktioniert werden, wenn das nicht der Fall ist? Eher nicht. Das hat aber nichts mit Recht und Gesetz zu tun, das heißt bei uns "Vetterleswirtschaft"
Was gerne vergessen wird, ist §2 StVO. Da heißt es in Absatz1:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Fahrzeuge. Noch nicht mal Kraftfahrzeuge.
Nun stellt sich die nächste Frage: Was ist eine Fahrbahn? Eine Interpretation ist: Jede gewidmete Straße, die man angeblich daran erkennt, dass sie asphaltiert, beschildert, klassifiziert oder in anderer Weise als Fahrbahn erkennbar ist.
Wie sieht's aus mit sogenannten "Feldwegen"? Hier gibt bes zwei Definitionen: Den Erschließungsweg, das ist der, auf dem der Bauer mit dem Trecker zu seinem Acker fährt und auf dem auch in der Regel das Zeichen 260 oder noch das alte 252 steht. Verbot für PKW und Krafträder.
Meist mit dem Zusatz "Frei für Land- und Forstwirtschaft"
Verboten.
Und dann gibt es noch Verbindungswege. Da wirds interessant. Das sind Wege, im Grunde ausschließlich im ländlichen Raum, die kleine Ortschaften, Weiler, Gehöfte, Aussiedlerhöfe etc. verbinden oder erschließen und zum Teil nicht asphaltiert sind. Leider sind auch die häufig mit dem Zeichen 260 versehen, Zusatz "Anlieger frei", wenn die Anwohner durch Durchgangsverkehr genervt sind und die Verkehrsbehörde das daraufhin erlässt.
Dort, wo das nicht der Fall ist, darf ich fahren.
Das heißt leider nicht, dass man nicht trotzdem Ärger mit Spaziergängern, vornehmlich "Hundenichtanderleineführern" bekommt, wenn der Weg unbefestigt ist, weil die das nicht wissen, sondern beim Motorradfahrer immer von einem Verbrecher ausgehen.
Gerne wird dann noch demonstrativ das Handy gezückt, um ein Bild vom Verbrechen zu machen. Da hatte ich auch schon Diskussionsbedarf mit einem greisen Wutbürger, dem ich das mit dem Recht am eigenen Bild erläutert habe.
Dann darf man sowas lesen:
https://www.motorradonline.de/reise/enduro-wege-in-sueddeutschland-der-schwaebische-alb-traum/
oder das:
https://www.motorradonline.de/reise/schottertour-schwaebische-alb-einer-kam-durch/
Hier wird der Anschein erweckt,man könne ganz legal auf Feld- und Waldwegen quer durch Baden-Württemberg cruisen, sofern man die "verschwiegenen Pfade" kennt oder dafür Geld bezahlt und sich "Mini" Koch anschließt.
Der darf dann durch den Wald fahren ?
Auch für Motorrad-Redakteure gelten Gesetze und wenn ich mir solche Bilder anschaue:
https://www.motorradonline.de/reise/schottertour-schwaebische-alb-einer-kam-durch/#bildergalerie
(Bild 17/25, ich stelle das Bild aus urheberrechtlichen Gründen nicht ein)
kann ich mir nur noch an den Kopf langen. Ich weiß ganz genau, wo das ist. Das ist im Naturschutzgebiet Naturpark Obere Donau zwischen Fridingen und Beuron und der Einzige, der mit seinem Traktor durch die Furt fahren darf, um seine auf der anderen Seite liegenden Flächen zu bewirtschaften, ist der Besitzer des Jägerhaus'.
Camper, die den Zeltplatz Bronnen nutzen, haben zu Fuß über den Fußgängersteg zu laufen.
(open topo maps, free)
Und da wollen mir die Hardcore-offroader um Mini Koch weis machen, dass man da mit dem Mopped durch kann. Tolle Wurst. Mach das mal. Und dann legst Du die Karre in den Bach, Benzin und Öl läuft ins Wasser, Megagau.
Den Schotterweg von Fridingen bis zum Jägerhaus darf man (außer an Wochenenden und Feiertagen) übrigens legal befahren.
Es reicht dann, mit dem Mopped bis zur Furt an die Donau zu fahren, da holt der im Jägerhaus schonmal die Flinte aus dem Schrank.
Ich habe meine Umgegend akribisch gescoutet, bin überall reingefahren, wo kein Wald und kein Schild ist. Man kann so einiges zusammenstückeln, andererseits sich auch nicht darauf berufen, dass da kein Schild war und der Wald aus dem Nichts auftauchte. Das hat mir dann ein Herr Oberförster auch deutlich gemacht, als ich mit der Africa Twin auf einem breiten Fahrweg durch "seinen" Wald kam.
Mein Tipp:
Verbindungswege scouten und Spaß haben mit folgenden Ausnahmen:
Erntezeit
Feiertage mit schönem Wetter (Spaziergänger)
Fußgängern schon von Weitem aus dem Weg gehen (in nächsten Feldweg einbiegen)
Ist eine Begegnung unvermeidbar, extrem langsam fahren, evtl. stehen bleiben und freundlich grüßen.
Ich mache das ganz gerne, wenn es regnet und matschig ist, oder im Winter, wenn ein wenig Schnee liegt. Ich fahre nur da, wo auch Traktoren fahren. Mit meiner Enduro mache ich nicht mehr kaputt, als ein tonnenschwerer Trecker.