Guter Freund, du solltest es unbedingt unterlassen, mit anderen Leuten zu reden als seien sie Trottel. Denn für diese steile These taugt deine dünne Argumentation nicht.
Sind wir das? Ist mir neu. Und als Trottel wurde hier keiner bezeichnet. Als Starrkopf vielleicht. Mehr nicht.
Genau. Denn da darf der Edeka-Markt sie auch nicht drauf schreiben, ebensowenig wie die Mehrwertsteuer oder die Gebühren für die Berufsgenossenschaft. Dem Endkunden ist ein Preis zu nennen, zu dem er das Produkt kaufen und mitnehmen kann.
Tut auch dein Händler. Auf dem Schild steht der Preis inkl. Fracht.
Dünnes Eis, mein Freund, dünnes Eis.
Echt? Cool. Dann kann man besser fahren.
Tja, da siehst du mal den Unterschied: Wenn ich etwas im Versandhandel bestelle, dann wird es eben nicht zum Händler geliefert, sondern direkt zu mir. Und da kann dann der Verkäufer entweder die Versandkosten im Endpreis verstecken oder sie getrennt ausweisen, aber eben nur dann. Wenn ich dagegen beim Mediamarkt einen Fernseher kaufe, dann hat mir Mediamarkt einen Bruttopreis ohne Zuschläge zu nennen. Wie der Mediamarkt-Franchiseunternehmer den Fernseher aus China in seine Filiale bekommt, das ist seine Sache (und wie er das kalkulieren auch). Wie ich das Ding vom Mediamarkt zu mir in den fünften Stock bringe, ist meine Sache. Wenn mir Mediamarkt einen Fernseher bis in die Wohnung liefert, dann können sie gesonderte Transportkosten ansetzen, die nicht im Verkaufspreis enthalten sind. Wenn sie ihn obendrein installieren, einstellen, den alten Fernseher mitnehmen etc. p.p., dürfen sie auch mehr verlangen, weil das alles über einen Verkauf einer Ware in einem Einzelhandelsgeschäft hinausgeht. Und jetzt erkläre mir mal, warum ein BMW-Händler beim Verkauf eines 15.000-Euro-Motorrades mit versteckten Aufschlägen operieren darf und Mediamarkt darf das beim Verkauf eines 54-Zoll-Fernsehers mit 4K-Technik nicht (der kostet vermutlich etwa dasselbe)?