Totalschaden in Finnland was tun?

Diskutiere Totalschaden in Finnland was tun? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die Schutzbriefe der meisten Versicherungen greifen eh auf den ADAC zurück, könnte dann nur länger dauern. In diesem Zusammenhang (und nicht ganz...
Andi#87

Andi#87

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Ich mußte jedoch dem ADAC Bilder von der GS Zukommen lassen. Sobald es sich laut den Bildern um einen Totalschaden handelt kommt das Motorrad mit dem ADAC nicht zurück.
Die Schutzbriefe der meisten Versicherungen greifen eh auf den ADAC zurück, könnte dann nur länger dauern.

In diesem Zusammenhang (und nicht ganz OT) tät mich interessieren, wer nach selbst geschossenen Fotos entscheidet, ob der Schaden am Motorrad ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?
 
HarryS

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Andy was die Rückhohlung angeht entscheidet das vermutlich der ADAC. Mir wurde zumindest am Telefon gesagt, wenn das Motorrad einen Totalschaden hat wird eine Rückholung auf Kosten des ADAC nicht erfolgen. Ob da jetzt ein ADAC Mitarbeiter mit oder ohne entsprechende Kenntnisse einen Schaden anhand von Bildern beurteilen wird kann ich nicht sagen.
 
B

BMWMichel

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Bei uns war das so.
Erstens wollte der ADAC von der Werkstatt, in die die Kisten abgeschleppt wurden, bestätigt haben,
das eine Reparatur in 3 Tagen nicht möglich ist.
Außerdem sollte die Werkstatt einen Totalschaden ausschließen.
Dies auch dokumentiert mit Bildern.
Erst danach ging dann alles mit Leihwagen weiter und die Mopeds, wurden zu unserem Händler
transportiert.
 
Andi#87

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O.K., Werkstatt ist ja was anderes und wäre auch korrekt und nachvollziehbar..(Wenn eine BMW Werkstatt)
 
FlowRider

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Gute Besserung dem Freund und dass nicht mehr passiert ist.

Rentier ist kein Haarwild, daher ist es kein Wildunfall. Das wird bei den Versicherungsbedingungen immer gerne mal überlesen.

Falls die GS als Totalschadem in Finnland bliebe, müsste sie verzollt werden als Import, wenn ich mich nicht irre.
Ich würde auf jeden Fall versuchen, die GS heimzuholen.
 
arbalo

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Gute Besserung dem Freund und dass nicht mehr passiert ist.

Rentier ist kein Haarwild, daher ist es kein Wildunfall. Das wird bei den Versicherungsbedingungen immer gerne mal überlesen.

Falls die GS als Totalschadem in Finnland bliebe, müsste sie verzollt werden als Import, wenn ich mich nicht irre.
Ich würde auf jeden Fall versuchen, die GS heimzuholen.
Rentier ist kein Haarwild?
Was denn sonst?

Finnland ist in der EU da muss gar nichts verzollt werden.


Hier wird soviel Blödsinn geschrieben, es ist kaum aushalten.
 
AlpenoStrand

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Falls die GS als Totalschadem in Finnland bliebe, müsste sie verzollt werden als Import
Naja, Finnland ist EU Mitglied, da wird kein Zoll anfallen. Allerdings können andere Abgaben anfallen, die beim erstmaligen in Verkehr bringen eines Fahrzeug in Finnland fällig sind. Je nachdem was günstiger ist, wird auch ein Totalschaden abgeholt bevor hohe Gebühren anfallen.

Kenne das noch aus 2015 als die verunfallte Triumph (Totalschaden) aus Bosnien (kein EU Mitglied) vom ÖAMTC heimgeholt wurde, da die Verzollung des Unfallwracks mehr als der Heimtransport gekostet hätte.
 
FlowRider

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Rentier ist kein Haarwild?
Was denn sonst?
Hier wird soviel Blödsinn geschrieben, es ist kaum aushalten.
Genau:

Rentier ist im Bundesjagdgesetz nicht aufgeführt. Damit gilt es nicht als Haarwild.

Bildschirmfoto 2024-08-18 um 13.19.26.png
 
Klausmong

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Rentier ist kein Haarwild?
Was denn sonst?

Finnland ist in der EU da muss gar nichts verzollt werden.


Hier wird soviel Blödsinn geschrieben, es ist kaum aushalten.
Naja, Rentier zählt nicht zu dem Haarwild, das für einen Schadenfall von der Versicherung definiert wurde

Rentier zählt nicht

Die Rechtsprobleme bei Kasko und Teilkasko rund um den Wildschaden im Überblick

Finnland ist in der EU da muss gar nichts verzollt werden.

Das stimmt aber nicht, siehe hier:

Finnland - Kurzzeitkennzeichen Online

Hier wird soviel Blödsinn geschrieben, es ist kaum aushalten.
Wer hat Blödsinn geschrieben wenn Deine Antworten falsch sind?
 
arbalo

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Das Rentier Urteil ist aus dem Jahr 2005, evtl. gibt es inzwischen andere Urteile zu dem Thema.

Über Rechtsprobleme mögen sich die Juristen Gedanken machen.

Was hat ein regulärer Verkauf aus De nach Fi mit einem Unfall zu tun?
Der Käufer ist der Importeur und muss sich um eventuelle Abgaben kümmern.

Wir haben null Informationen und meinen hier Ratschläge geben zu können.

Dieser Thread taugt lediglich als Hinweis, daß man ins Ausland besser nicht ohne ADAC oder ähnliches fährt.
 
Klausmong

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Wenn man ein Fahrzeug in einem Land läßt (sei es durch Unfall oder Schaden) wird nach einiger Zeit der Zoll bzw die Einfuhrabgaben dafür fällig.

Und weil das Thema aufgepoppt ist, gab es dazu eine Antwort.

Aber auch ich würde raten, das mit der Versicherung zu klären, die wissen kompetent wie sie vorgehen werden.
 
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ich denke mal das die juristische einordnung von rentieren dadurch kommt dass so ein rentier ja eher ein nutztier ist.

wir dann so ähnlich geregelt sein wie wenn ich ein schaf, ne kuh oder ein lama umniete.
 
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Bin kein Jurist, aber wer da an wen Ansprüche stellen kann, sollte die Versicherung klären können. Evtl ist ja auch der Tierhalter, bzw dessen Versicherung in der Pflicht.
Ich gehe mal davon aus, dass der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, der Tierhalter ermittelt wurde und es ein Protokoll für die Versicherung gibt.
 
Oldenburger

Oldenburger

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Naja, Rentier zählt nicht zu dem Haarwild, das für einen Schadenfall von der Versicherung definiert wurde

Rentier zählt nicht

Die Rechtsprobleme bei Kasko und Teilkasko rund um den Wildschaden im Überblick




Das stimmt aber nicht, siehe hier:

Finnland - Kurzzeitkennzeichen Online



Wer hat Blödsinn geschrieben wenn Deine Antworten falsch sind?
Also wer diese Bedingungen in der TK noch hat, hat das Billigste vom Billigen.

Das sind die allgemeinen Bedingungen. Bei vernünftigen Versicherungen ist schon lange die Ergänzungen „und Tiere aller Art“ oder so ergänzt (erweiterte Wildschadenklausrl).
Entsprechend würde es mich sehr wundern, wenn Rentiere nicht enthalten sein sollten.
 
W

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Ich würde auf jeden Fall versuchen, die GS heimzuholen.
Die Haarwildklausel gibt es nur noch bei Asbachuraltverträgen und den den Billigsttarifen. Immer mal durchlesen.
Meines Wissens übernimmt der ADAC die Verzollung bei Totalschaden im Ausland.
Gruß
Wolle
 
zyklotrop

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Bei meiner WGV im Optimaltarif gibt es keine Unterscheidung
Wildschaden und Teilkasko-Versicherung
Im OPTIMAL-Tarif der WGV Teilkaskoversicherung übernehmen wir generell alle Fahrzeugschäden, die nachweislich durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden sind. Unerheblich ist es hierbei, ob es sich um ein klassisches Haarwild oder um ein anderes Tier wie beispielsweise einen Vogel, ein Pferd oder Schaf handelt. Wichtig ist jedoch, dass ein Unfall mit einem lebendigen Tier vorliegt und Ihr Fahrzeug während des Unfalls in Bewegung war.
 
Boxertyson

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Hier noch mal der Auszug aus den AKB (allgemeinen Kraftfahrt Bedingungen) der Versicherung, für die ich tätig bin :

Zusammenstoß mit Tieren
A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.


Ganz ganz früher war nur Haarwild versichert. Damit waren z.B. Vögel (Federn) und Nutztiere (Kühe, Hund, Katzen und eben Rentiere) trotz Fell nicht versichert.

Seit ca. 20 Jahren waren dann Wirbeltiere alle Art versichert. Letztendlich wurde das dann vor ca. fünf Jahren bei uns um Tiere aller Art, und damit auch Insekten, Quallen, Krebse und was sonst noch keine Wirbel hat, verbessert.

Es gibt aber tatsächlich immer noch Versicherungen, die in ihren Billigtarifen nur Haarwild abgedeckt haben. Meistens haben diese Gesellschaften einen zweiten Tarif mit besseren Leistungen im Angebot.
 
Thema:

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