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Quelle Wikipedia
Türkei[
Bearbeiten]In der
Türkei ist das Tragen von Kopftüchern (
türban) in Behörden nicht mehr verboten. Alle öffentlich Bediensteten wie Beamte und Lehrerinnen, aber auch Schülerinnen und Studentinnen waren von dieser Regelung betroffen, die für Studentinnen 2008 aufgehoben worden war, was der AKP ein Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht eingetragen hatte, dass sie nur äußerst knapp überstanden hatte: zwar war die Mehrheit der Richter für ein Verbot der AKP gewesen, aber an der für ein Verbot erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit der Richterstimmen fehlte eine einzige Stimme. Aus diesem Grund studierten viele wohlhabende Frauen aus streng religiösen Familien bis zur Aufhebung des Kopftuchverbots für Studentinnen in Westeuropa, wo es eine solche Einschränkung nicht gibt. Bei Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes war das Kopftuch gesetzlich nicht verboten; hier galten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen. Außerhalb des Arbeitslebens besteht nie ein Verbot. Einige Frauen umgingen das Verbot durch Tragen einer Perücke. Das Kopftuchverbot wurde auch mit polizeilichen Maßnahmen durchgesetzt (so wurde Studentinnen mit Kopftuch das Betreten von Universitäten verboten), was in der Vergangenheit oft Thema hitziger Debatten war. Die
kemalistische Elite betrachtet das Tragen eines Kopftuchs, vor allem bei Studentinnen, als politisches Symbol einer islamistischen Bewegung. Aus deren Sicht geht es bei dem Streit nicht primär um die Freiheitsrechte, sondern um einen ideologischen Kampf des laizistischen Staates mit den eine Re-Islamisierung der türkischen Gesellschaft anstrebenden Islamisten.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sah am 10. November 2005 das Verbot als vereinbar mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention an.[SUP]
[44][/SUP] Sie bestätigte damit das Urteil der ersten Kammer des Gerichts, das am 28. Juni 2004 die Beschwerde einer türkischen Medizinstudentin abwies. Es stelle keine Verletzung des Grundsatzes der Religionsfreiheit dar, wenn einer Studentin mit Kopftuch der Zugang zu einer öffentlichen Hochschule untersagt werde. Die Richter stuften die Kopfbedeckung als Symbol einer „extremistischen Bewegung“ ein. Die Türkei verfolge mit dem Verbot die Ziele, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und bürgerliche Freiheitsrechte zu schützen. In einem Urteil von Februar 2006 bestätigte die zweite Kammer im
türkischen Staatsrat das Kopftuchverbot in Bildungseinrichtungen und dehnte das Verbot auch auf die Straßen vor solchen Einrichtungen aus. Anfang 2008 wurden Überlegungen des türkischen Ministerpräsidenten
Erdoğan bekannt, einen neuen Verfassungsartikel zu planen, der das Kopftuch zwar nicht explizit erwähnt, aber dessen Verbot beispielsweise an Universitäten aufhöbe. Die islamisch-konservativ ausgerichtete derzeitige türkische Regierungspartei
AKP von Ministerpräsident Erdoğan und die oppositionelle nationalistische
MHP einigten sich am 24. Januar 2008 auf ein Ende des Kopftuchverbots an Hochschulen. Entsprechend planten die Parteien, die Artikel 10 und 42 der türkischen Verfassung zu ändern. Diese behandeln die
Gleichheit vor dem Gesetz und das
Recht auf höhere Bildung. Die kemalistische
CHP kritisierte die geplanten Verfassungsänderungen und interpretierte sie als Zeichen, dass die Türkei auf dem Weg in einen islamischen
Gottesstaat sei.[SUP]
[45][/SUP] Am 6. Februar 2008 begannen im türkischen Parlament die Beratungen über die Verfassungsänderung, die im Vorfeld von Demonstrationen gegen die Aufhebung des Verbotes in Ankara begleitet wurden.[SUP]
[46][/SUP] Drei Tage später wurden die Verfassungsänderungen mit deutlicher Mehrheit (403 gegen 107 beziehungsweise 403 gegen 108 Stimmen) vom Parlament angenommen.[SUP]
[47][/SUP] Am 5. Juni 2008 annullierte jedoch das
türkische Verfassungsgericht mit neun zu zwei Stimmen diese Verfassungsänderungen. Nach Auffassung der Richter verstießen die Änderungen gegen mehrere Prinzipien der Verfassung, der zufolge die Türkei ein „demokratischer
Sozialstaat auf
säkularer Grundlage“ sei. Gegen die Gesetzesänderungen der AKP hatte die
CHP geklagt. Das Urteil galt Beobachtern als
Präjudiz für das Verbotsverfahren gegen die AKP, das Generalstaatsanwalt
Abdurrahman Yalçınkaya am 14. März beim Verfassungsgericht eingeleitet hat. Die Begründung lautet, die AKP sei ein „Brennpunkt von Aktivitäten gegen das Prinzip des
Laizismus“.[SUP]
[48][/SUP] Mehrere AKP-Politiker warfen dem Verfassungsgericht in ersten Reaktionen Verfassungsbruch und einen Putsch der Justiz vor.[SUP]
[49][/SUP] Im Oktober 2010 gab der
Hochschulrat der Türkei bekannt, dass Studentinnen bei Verstößen gegen die Kleiderordnung nicht mehr von Vorlesungen ausgeschlossen werden.[SUP]
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Bei einer Befragung, die die islamisch-konservative Tageszeitung
Zaman im Jahr 2008 durchführen ließ, nahmen insgesamt 7.422 Menschen aus zwölf Provinzen teil. 99,5 Prozent der befragten Kopftuchträgerinnen, 73,1 Prozent der Nicht-Kopftuchträgerinnen und 78 Prozent der befragten Männer sprachen sich für eine Aufhebung des Verbotes aus.[SUP]
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Im Herbst 2010 wurde der „Kopftuchbann“ an türkischen Universitäten abgeschafft.[SUP]
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Im September 2013 kündigte der türkische Ministerpräsident
Recep Tayyip Erdogan an, das Kopftuchverbot für Frauen im Staatsdienst (außer für Richterinnen, Staatsanwältinnen, militärisches Personal und Polizistinnen) zu beenden.[SUP]
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Am 23. September 2014 teilte die islamisch-konservative Regierung unter Ministerpräsident
Ahmet Davutoglu mit, ab Schulklasse 5 sei nun das Tragen eines Kopftuchs erlaubt.[SUP]
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