Hi
Es gibt zwei Varianten wie andere Länder ihre Kohle eintreiben.
1) Sie lassen sich aus DE die Zulassungsdaten geben, schreiben irgendwie geartete Briefe und wollen Geld.
Diese Briefe kann man wegwerfen.
Die nächste Stufe ist, dass sie eine deutsche Behörde um Zustellung des Schreibens bitten (gesicherte Zustellung, man weiss es kommt an). Im Begleitschreiben des deutschen Stelle steht: "Wir wollen nix von Ihnen sondern stellen nur zu, streiten können Sie mit dem "Ausland". Hatte ich schon.
Kann man auch wegwerfen.
2) Sie wenden sich an eine deutsche "Kontakstelle" und sagen "mit dem Fahrzeug .... wurde bei uns gegen die Vorschrift .... verstossen. Bei und kostet das 100EUR (mehr als 70 sollten es sein). Dann bekommt man bei uns von der Bussgeldstelle einen Schrieb mit der Aufforderung sich zu äussern. Dann wird nach deutscher Logik abgearbeitet.
"Es war mein Auto aber nicht ich bin gefahren sondern einer meiner 3 Beifahrer. Wer es an genau dieser Stelle im Ausland war wissen wir nicht mehr. Gibt es bitte ein Foto oder sowas?". Gibt es kein Foto auf dem der Fahrer zu erkennen ist würde z.B. in AT die Halterhaftung greifen. Die gibt's bei uns nicht, folglich schreibt die DE-Behörde der "Auslandsbehörde" "müssen wir einstellen weil (nach deutschem Recht) der Fahrer zu ermitteln wäre aber die vorgelegten Beweise dazu nicht ausreichen."
Fertig in DE.
Was passiert wenn man in einem der Fälle dann im betreffenden Ausland erwischt wird steht auf einem anderen Blatt. Die rechnen ja hoch bis die Sache gemäss ihrem Recht verjährt ist. Da könnte es dann sein, dass aus den 100 EUR inzwischen 1000 geworden sind. Dann verlässt man das Land nicht ohne Sicherheitsleistung!
Weshalb versucht eine ausländische Behörde überhaupt selbst irgendeine Strafe einzutreiben? Mein Wissen:
Zwischen den Staaten wird tatsächlich der Gedanke der Belehrung des Schuldigen umgesetzt und nicht eine Einkommensquelle betrieben. Heisst, wenn DE für z.B. AT eine Strafe eintreibt, dann bleibt die Kohle in DE! Der Schuldige ist bestraft!
Folglich versucht man zuerst via Amtshilfe (Adressdaten) selbst aktiv zu werden und zu erschrecken. Vielleicht zahlt der Angesprochene und man bekommt Geld. . . .
Ausländische Fahrverbote haben BEI uns übrigens keine Wirkung, nur der "Finanzanteil" ist wichtig. Innerhalb der Zeitspanne des z.B. französischen Fahrverbots nach FR zu fahren ist dann dumm . . . . und zwar egal ob man den finanziellen Teil bezahlt hat oder nicht.
gerd