sampleman
Die Sachen bleiben meines Erachtens immer stecken, weil in .de im fließenden Verkehr die Halterhaftung nicht gilt und deshalb dem Beschuldigten bewiesen werden muss, dass er gefahren ist. Deshalb kann man als Beschuldigter solche Nachstellungen in .de recht leicht ins Off laufen lassen. Außerdem, so hieß es damals bei Einführung dieser Regelung, verbleibt das beigetriebene Bußgeld in den Ländern, deren Behörden es beigetrieben haben. Damit fällt eine, wenn nicht DIE Begründung weg, Ausländer ohne Wahlrecht mit Anzeigen zu überziehen: Es bleibt kein Geld hängen.