gerd_
- Dabei seit
- 17.04.2004
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Hi
Eigentlich ganz easy.
Die italiensche Behörde hat sich mit dem Ansinnen an die deutschen Behörden zu wenden die diese Strafe dann im Auftrag vollstrecken.
Sie dürfen es auch selbst versuchen.
Wesentlicher Unterschied:
Meines Wissens ist der Selbstversuch zwar gestattet und deshalb bekommen die auch Auskunft über den Halter, aber man muss freiwillig ein Einsehen haben und zahlen.
Der Umweg über deutsche Behörden hat für die Auslandsbehörde einen grosse Nachteile:
Als allererstes: Die Kohle bleibt in DE! (deswegen geht man diesen Weg erst mal nicht )
Als Zweites: Das Vergehen muss nach deutschen Regeln beweisbar sein. Nachdem in vielen Ländern die Halterhaftung gilt, reicht dort ein Heckfoto mit dem Kennzeichen.
Bei uns haftet der Fahrer und deshalb wird von vorne geblitzt.
ABER: Die deutsche Behörde entscheidet das nicht. Auf diese Idee muss der Betroffene selber kommen und dem, von den deutschen Behörden zugestellten, Bescheid widersprechen.
Bei näherungsweisen 1000 EUR empfehle ich einen Verkehrsrechtler zu konsultieren und im Zweifel auch 50EUR für eine Beratung zu investieren.
gerd
Eigentlich ganz easy.
Die italiensche Behörde hat sich mit dem Ansinnen an die deutschen Behörden zu wenden die diese Strafe dann im Auftrag vollstrecken.
Sie dürfen es auch selbst versuchen.
Wesentlicher Unterschied:
Meines Wissens ist der Selbstversuch zwar gestattet und deshalb bekommen die auch Auskunft über den Halter, aber man muss freiwillig ein Einsehen haben und zahlen.
Der Umweg über deutsche Behörden hat für die Auslandsbehörde einen grosse Nachteile:
Als allererstes: Die Kohle bleibt in DE! (deswegen geht man diesen Weg erst mal nicht )
Als Zweites: Das Vergehen muss nach deutschen Regeln beweisbar sein. Nachdem in vielen Ländern die Halterhaftung gilt, reicht dort ein Heckfoto mit dem Kennzeichen.
Bei uns haftet der Fahrer und deshalb wird von vorne geblitzt.
ABER: Die deutsche Behörde entscheidet das nicht. Auf diese Idee muss der Betroffene selber kommen und dem, von den deutschen Behörden zugestellten, Bescheid widersprechen.
Bei näherungsweisen 1000 EUR empfehle ich einen Verkehrsrechtler zu konsultieren und im Zweifel auch 50EUR für eine Beratung zu investieren.
gerd