Strafzettel aus Italien H I L F E !

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Schlonz

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Ich weiß nicht was ihr alle habt.
Überall in Europa sind die Strafen hoch.Nur in D ist rasen noch billig.

In der Schweiz haben wir vor 5 Jahren schon mal für überfahren der Mittellinie 250 Euro bezahlt.Bei Gefährdung wären es 1500 E gewesen.Also nochmal Glück gehabt.

1. Weiß man es vorher was es in Italien kostet

2. Keiner zwigt euch dort hin zu fahren.

3.Versucht doch mal euch an Verkehrsregeln zu halten.

4. Wenn ihr euch entschließt das nicht zu tun,jammert nicht!!!!
unterschreib!
 
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Gast 7673

Gast
und

Plötzlich erscheinen die deutschen Sätze für Ordnungswidrigkeiten in einem viel freundlicheren Licht :D
nicht zu knapp !!!

Deshalb bei der nächsten Verwarnung in D bitte ein ordentliches Trinkgeld an den Rennleiter.
Bitte auch Foto machen, auf das erstaunte Gesicht bin ich gespannt:p:D:D

Aber mal im Ernst, Strafen jedweder Art sind in anderen Ländern immer unterschiedlich.Italien hat die Halterhaftung, sied froh dass es hier nicht so ist (außer bei Parkverstößen).
Andere Länder andere Sitten.

Lasst Euch mal in Asien mit Koks oder sowas (auch im Grammbereich) erwischen. Da ist manchmal ruck zuck die Rübe ab.

Ob die Italiener allerdings einen Halterverstoß ohne Nachweis hier in D auch vollstreckt bekommen, wage ich zu bezweifeln;)
 
G

Gast 7673

Gast
Bitte

dabei noch ff beachten ( Quelle ist Auto Motor Sport), EINSPRUCH muss im Ausland eingelegt werden (gern auch in Deutsch) ..

Zitat :

Das Bundesamt für Justiz muss die Vollstreckung auch in jenen Fällen verweigern, in denen es um die so genannte Halterhaftung geht.

In Italien, Frankreich und den Niederlanden etwa werden generell die Fahrzeughalter zur Rechenschaft gezogen. In Deutschland hingegen gilt: Keine Strafe ohne Schuld – es wird nur der tatsächliche Fahrer belangt. Daher werden Bußgelder aus der Halterhaftung hierzulande nicht vollstreckt. Voraussetzung ist, dass der deutsche Fahrzeughalter zuvor fristgerecht Einspruch gegen den ausländischen Bußgeldbescheid eingelegt hat.
 
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jonnyy-xp

Gast
...
Deshalb bei der nächsten Verwarnung in D bitte ein ordentliches Trinkgeld an den Rennleiter.
Bitte auch Foto machen, auf das erstaunte Gesicht bin ich gespannt:p:D:D

...
Wenn der Rennleiter schlau ist, lehnt er entschieden ab, da die Folgen für Korruption in D in der Kategorie "Beendigung und höher" liegen.

(und das ist auch gut so.)

Die Folgen für den Anbieter des Trinkgeldes sind allerdings ebenso deftig (§333 StGB).

Also das Trinkgeld besser sein lassen :rolleyes:.
 
G

Gast 7673

Gast
das

Wenn der Rennleiter schlau ist, lehnt er entschieden ab, da die Folgen für Korruption in D in der Kategorie "Beendigung und höher" liegen.

(und das ist auch gut so.)

Die Folgen für den Anbieter des Trinkgeldes sind allerdings ebenso deftig (§333 StGB).

Also das Trinkgeld besser sein lassen :rolleyes:.
war ein Witzle mein Bester :p

Außerdem wäre es nur strafbar, wenn ich einen Vorteil dafür erwarte oder verlange.;)
Da ich ja nur ein Trinkgeld gebe wäre ich sicher straffrei:D:D
Der Rennleiter sollte sowas allerdings besser nicht annehmen , das könnte Probleme geben..:cool::rolleyes::D

wobei : er könnte sich das ja genehmigen lassen!! Aber der Verwaltungsaufwand...
 
Muffel

Muffel

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Hat eigentlich schon jemand daran gedacht, das die hohen Bußgelder für Verkehrsvergehen nichts mit Abzocke zu tun haben. Sondern das in anderen Ländern damit Abschreckung betrieben wird, damit nicht so schnell gefahren, nicht so häufig bei rot über eine Ampel gefahren und nicht so häufig falsch geparkt, nicht so häufig im Überholverbot überholt wird, usw.. Die Unfalltoten sprechen in I, F, E und auch in anderen europäischen Ländern für sich und sollen, wenn ich auch meine erfolglos, gesenkt werden.

Für eine Geschwindigkeitsübertretung im Schwarzwald im April d. Jahres mußte ich 25,-- Euro zahlen. In Italien, Schweiz oder Frankreich hätten die 14 zu schnell 70 ab 100 Euro gekostet. Das ist dann hier schon ein Schäppchen.
 
Feldjäger

Feldjäger

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Schweiz ....

.... als ich grade neu angekommen bin .....
hab ich mal irgendwo geparkt aber nicht gesehen das man eine
Parkscheibe ins Auto legen musste (max. 30 min)
ich war nicht mal 10 min weg !
Das am Scheibenwischer befestigte Zettelchen gab mir zu verstehen, das nie wieder zu machen ! 40 chf für knappe 10 min Parken !

Das passiert mir so schnell nicht noch mal :o
 
lasse

lasse

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Ohja... davon hab ich auch schon gelesen...
Besonders die Italiener und ihre Carabineri sind da ganz arg hinterher, was Strafzettel angeht.. :rolleyes:
 
sampleman

sampleman

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Ich weiß nicht was ihr alle habt.
Überall in Europa sind die Strafen hoch.Nur in D ist rasen noch billig.

In der Schweiz haben wir vor 5 Jahren schon mal für überfahren der Mittellinie 250 Euro bezahlt.Bei Gefährdung wären es 1500 E gewesen.Also nochmal Glück gehabt.

1. Weiß man es vorher was es in Italien kostet

2. Keiner zwigt euch dort hin zu fahren.

3.Versucht doch mal euch an Verkehrsregeln zu halten.

4. Wenn ihr euch entschließt das nicht zu tun,jammert nicht!!!!
Tut mir leid, aber das Überfahren einer Mittellinie kann ja mal passieren und ist hin und wieder sogar erforderlich, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Wenn das dann mehr als drei Monats-Durchschnittsgehälter kosten soll, dann ist das nichts weiter als Justizwillkür. Und Justizwillkür nimmt man nicht hin, dagegen geht man vor!

Es gibt auch Länder, in denen wird man vergast, wenn ein paar Laien einen für schuldig halten. Dies gilt in der zivilisierten Welt als barbarisch...

Und noch was: Natürlich zwingt uns niemand, nach Italien zu fahren. Aber Italien ist EU-Mitglied, und dann sollen sie sich auch so benehmen. Schließlich habe ich als EU-Bürger Rechte;-)

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sampleman

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Hat eigentlich schon jemand daran gedacht, das die hohen Bußgelder für Verkehrsvergehen nichts mit Abzocke zu tun haben.
Tja, vor gefühlt zwei Jahren habe ich im ARD-Weltspiegel eine Reportage über die desolaten Finanzen aller italienischen Kommunen gesehen, weil der Staat faktisch pleite ist. Damals wurde ein Erlass von Berlusconi zitiert, in dem die Kommunen explizit dazu ermutigt wurden, kreativ neue Abgaben, Gebühren und Ordnungsgelder einzuführen, um darüber ihre Kosten zu decken. Das führte dann zum Beispiel in Venedig dazu, dass es verboten wurde, unter freiem Himmel zu essen. Wer erwischt wurde, musste 50 Euro zahlen. Also vergiss das mal ganz schnell mit der Verkehrserziehung. Es geht um unsere Kohle, sonst nix. Okay, andererseits: Wenn weder der Hotelier noch der Gastwirt Steuern zahlen (oder nur an die Mafia) und wenn wegen der Spritpreise ohnehin nur in .at getankt wird, sind vielleicht überhöhte Tickets der einzige Weg, dass der Staat was von den Touris hat...


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Christian S

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Hallo, ev. geht doch was, lies mal da und öffne die Links:

Hallo,

inzwischen habe ich gehört, dass man (eventuell, sicher kann ich es nicht sagen), doch verhindern kann, dass die Italiener in Deutschland vollstrecken, da in Italien nicht nachgwiesen werden muss, dass du der Fahrer warst, die Haltereigenschaft genügt:

http://www.gesetze-im-internet.de/irg/__87f.html

§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
(1) Über die Vollstreckung entscheidet die Bewilligungsbehörde, sofern sie nicht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 87i Absatz 1 stellt.
(2) § 54 Absatz 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden. Ist die Tat, die dem Ersuchen des anderen Mitgliedstaates zugrunde liegt, nicht auf dessen Hoheitsgebiet begangen worden und ist für diese Tat die deutsche Gerichtsbarkeit begründet, so ist die Höhe der Geldstrafe oder Geldbuße auf das für eine vergleichbare Handlung nach inländischem Recht zu verhängende Höchstmaß herabzusetzen, wenn die in dem anderen Mitgliedstaat verhängte Sanktion dieses Höchstmaß überschreitet.
(3) Soweit die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates für vollstreckbar erklärt wird, sind die Entscheidung und die Höhe der zu vollstreckenden Geldsanktion anzugeben. Die Bewilligung ist mit Gründen zu versehen und dem Betroffenen zuzustellen. Die Bewilligung enthält
1.den Hinweis, dass die Bewilligung rechtskräftig und die Geldsanktion vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach Absatz 4 eingelegt wird,
2.die Aufforderung an den Betroffenen, spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft die Geldsanktion an die Bundeskasse zu zahlen.
(4) Der Betroffene kann gegen die Bewilligung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bewilligungsbehörde Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozessordnung über Rechtsmittel und die §§ 42 bis 47 der Strafprozessordnung über Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten entsprechend.

Beachte die 2 Wochen Frist nach Absatz 4.

Hintergrund soll die Regelng hier in Absatz 3 Nr. 9 sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/irg/__87b.html

Obs tatsächlich funktioniert weiß ich nicht.
 
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Christian S

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und in allgemeiner Hinsicht...

Liebe Hardcorebestrafer und Allebeträgeimmerbezahler,

wer bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 18 km/h bei erlaubten 50 km/h ernsthaft der Ansicht ist,

wer zu schnell fährt hat zu zahlen, ob das 450.- € kosten soll spielt keine Rolle,

dem möchte ich hiermit eine beachtliche Obrigkeitshörigkeit bescheinigen. Hey Leut, das ist unser Hobby (nicht rasen, sondern fahren, wohlgemerkt)

Da muss - wie in allen anderen bereichen auch - bei der Bestrafung eines Deliktes die Kirche im Dorf gelasen werden.

Wo sollen da noch Relationen existieren:
30 km/h zu schnell dann 1200.- €
45 km/h zu schnell 4000.- €
Unfall mit mittelschweren Personenschaden verursacht, 15.000.- € aufwärts usw.

freilich sind das Fantasiebeträge.

ABER ich warte nur darauf, bis mal in einer amtlichen Gesetzesbegründung steht:

"Es ist höchste Zeit, Schutzkleidung zwingend einzuführen und die Strafen für Gescheindigkeitsübertretungen drastisch in Deutschland zu erhöhen. Selbst in Motorradforen wird dies mehrheitlich befürwortet"

:confused::confused::confused::eek::eek::eek:

Ach ja, damit ihr gleich was zum weiterschreiben habt.
Ich habe noch kein Ticket aus dem Ausland bezahlt, bisher gings gut :p

Als Raser würde ich mich nicht bezeichnen, ansonsten wäre wohl kaum zu erklären, dass ich in Deutschland noch nie einen Punkt hatte.
 
Vatta

Vatta

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Da muss - wie in allen anderen bereichen auch - bei der Bestrafung eines Deliktes die Kirche im Dorf gelasen werden
Sehe ich genauso, denn zum Menschsein gehört, auch mal "Fehler" zu machen oder einer Versuchung zu erliegen. Wegen solcher Kleinigkeiten eine Person finanziell derart zu schwächen, ist überzogen und einfach nur unmenschlich.
 
AmperTiger

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Bußgelder die in so einem krassen Verhältnis zum "Delikt" stehen rufen keine Einsicht oder Verständnis hervor, sondern Frustration.
Das Ergebnis kann sein, dass die Länder nicht mehr angefahren werden, damit gibts dann garkeine Einnahmen mehr oder dann eben über die Stränge geschlagen wird, wenn es unsanktioniert bleibt.
 
qtreiber

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Bußgelder werden in einigen Ländern nicht absolut festgelegt, sondern richten sich nach den Einkünften der Raser. :)


... viele würden dann hier noch einige Euros mehr los werden. BMW Fahrer. ;)
 
C

CBR

Gast
Ja die Strafen sind saftig im Ausland.
Deswegen lieber 2 km/h zu langsahm als zu schnell.

Ich halte mich da sehr strikt an die Geschwindigkeiten im Ausland um genau so etwas zu vermeiden.

Mal einen Anwalt kontaktiert wie die Rechtslage aussieht in diesem Fall ?
 
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
... und PFLICHTEN (z.B. sich an Verkehrsregeln zu halten). Aber dieser Aspekt wird gerne vergessen wenn man immer nur auf seine Rechte pocht....
Hallo MArtin,

du hast nicht verstanden, was ich sagen wollte.

Gar nichts ist dagegen einzuwenden, dass Tempoverstöße auch im Ausland kontrolliert und auch bestraft werden.
Grds. habe ich auch kein Problem damit, dass aus dem Ausland hier vollstreckt wird. Der deutsche Staat sollte aber nicht da helfen, wo nach unserem Rechtsverständnis keine Bestrafung möglich wäre (Halterhaftung).

So ist die Rechtslage hier wohl derzeit auch geregelt.

Grenzwertig finde ich aber schon, dass Dinge, die bei uns 35.- € kosten, im Ausland nicht vollstreckt werden können (Tat eines Italieners hier in D), umgekehrt aber schon. Eine Lösung wäre freilich, bei uns die Strafen zu erhöhen. Also, ich wäre da dagegen, wärst du dafür?

THEMA WAR AUSSCHLIEßLICH DIE HÖHE DER STRAFE IM VERHÄLTNIS ZU TEMPOÜBERSCHREITUNG!!!
 
peco-achim

peco-achim

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.... Der deutsche Staat sollte aber nicht da helfen, wo nach unserem Rechtsverständnis keine Bestrafung möglich wäre (Halterhaftung).
Hi Christian,

was die Verhältnismäßigkeit der Strafen angeht, bin ich bei Dir,
aber als Staat käme für mich auch nur die Halterhaftung in Frage.
Schließlich sollte ich bei einem zu ahnenden Vergehen wissen,
wem ich mein Fahrzeug geliehen habe.
Andernfalls hätte ich es ja als gestohlen melden können.
 
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