chnulleri
- Dabei seit
- 25.11.2018
- Beiträge
- 351
- Modell
- R1250GS Rallye
Das Messverfahren, das Du ansprichst, spielt hier keine Rolle!Noch viel Praxisnäher / tauglicher wäre ein Messverfahren wo der ganze im Fahrzustand gemessen wird, sprich beschleunigen im in allen Gänen, und das ganze nicht nur über die läppischen 20 Meter !
Mich nähme es wunder wie das Lärmtechnisch aussehen würde, wenn man wie oben von mir beschrieben auf 100 - 20 Meter messen würde ?
Josef
Die Standmessung wäre genau gleich laut, weil sie ja nichts mit der Vorbeifahrtsmessung zu tun hat.
Die Standmessung ist einzig dazu da, dass die Behörden unterwegs ein einfaches Mittel zum testen haben!
Nimm nochmal unsere lieben schweizer Vorschriften im letzten Jahrhundert:
Viele grosse Motoren wurden auf die halbe Leistung kastriert, damit die Vorbeifahrtsmessung leise genug war.
Jetzt entdrosselst Du Dein Motorrad und kommst in eine Kontrolle:
Die Polizei kontrolliert brav das eingetragene Standgeräusch bei der vorgeschriebenen Drehzahl und... merkt nichts von Deinem unerlaubten Entdrosseln (ausser Du manipulierst noch am Auspuff)!
Von rechtens wäre die Standmessung aber eine andere (bei anderer Drehzahl), wenn Dein Moped offen im Vorbeifahren gemessen worden wäre (bzw eben die Leistungskurve wäre anders und damit die Nenndrehzahl und damit die Standmessung)
Aber davon merken sie nichts, weil sie sich an die Angaben im Ausweis halten...