So einfach ist das nicht. Was du anstrebst ist eine sogenannte negative Generalprävention als Abschreckung. Das ist aber nur eingeschränkt möglich, denn unangemessen hohe Strafen zur Abschreckung sind nicht rechtmäßig. Wenn der Staat es nicht schafft, Verbote flächendeckend durchzusetzen, darf er nicht die, die er erwischt, unverhältnismäßig bestrafen.
Die Frage ist dann: wie definiere ich unangemessen oder unverhältnismäßig. Wären dann beispielsweise in Norwegen oder in der Schweiz unverhältnismäßige Bußen für manche Verstöße?? Das sehen manche in Norwegen oder in der Schweiz vermutlich anders. Vor allem die, die berechtigt und beauftragt sind, Gesetze zu erlassen.
Es gibt da so eine Formel im Bereich Verkehr: Sanktionshöhe x Entdeckungswahrscheinlichkeit (Überwachungsdruck) = ergibt die Höhe der Regelakzeptanz/Einhaltung der Vorschriften.
In Deutschland war es bisher eher so: sehr geringe SH, ÜD (vielleicht für manche gefühlt hoch, vor allem im Stationärbereich / im Bereich Polizei eher gering) = eher geringe Verkehrsmoral
Norwegen/Schweden (mehrjährige Erfahrungen vor 15-20 Jahren
): sehr hohe SH / eher geringer ÜD / sehr hohe Verkehrsmoral.
Komische Ergänzungserfahrung: immer wenn ich heimfuhr, fielen viele Skaninavier auf den deutschen Autobahnen im Norden ähnlich negativ auf, wie die Deutschen. Ist auch meine Beobachtung mit Schweizern und Österreichern, wenn sie "zu uns" kommen. An der größeren Vernunft kann es also vielleicht nicht liegen.
Deshalb meine klare Einstellung: ganz erheblich höhere SH, dafür den ÜD reduzieren = beobachten wie es weiter geht. Falls schlechter --- ÜD wieder erhöhen. Der Einsatz lohnt sich dann ja mehr als bisher. Die zu erwartenden "hohen" Einnahmen kompensieren manche "Manpower". Aber viellicht könnten wir dann viele Polizisten für ganz andere Aufgaben einsetzen. Wäre doch auch was??