Solarstrom / Balkon-Solaranlage

Diskutiere Solarstrom / Balkon-Solaranlage im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Das ist bei mir etwas anders. Meine Poolpumpe ist im SmartHome integriert. Die geht nur dann an, wenn genug Sonne da ist. Der Kühlschrank in der...
MichaelR

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...dass im Sommer die über den Tag generierte Leistung weit über dem Grundverbrauch liegt...
Das ist bei mir etwas anders. Meine Poolpumpe ist im SmartHome integriert. Die geht nur dann an, wenn genug Sonne da ist. Der Kühlschrank in der Gartenhütte läuf auch nur im Sommer.
Mein Trackingserver läuft rund um die Uhr.
Ich habe bei über 820KWh nur ca 120KWh verschenkt.


edit: Der Kühlschrank läuft nur tagsüber.
 
MichaelR

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Mit etwas bastelei, könnte man auch anmeldefreie Inselanlagen (Watt egal:)) in einem Speicher puffern und nachts auf den gesamten Hausstrom legen.
Ich habe noch nichts über Speicher gefunden, die anmeldepflichtig sind.
 
levoni

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Ich denke auch darüber nach mir zwei PV-Panels ans Balkongeländer zu schrauben. Zur Deckung der Grundlast. So ein System hängt nur an einer Phase. Der Grundverbrauch aber an allen 3 Phasen. Wie verhält sich in solch einer Konstellation ein moderner elektronischer Drehstromzähler? Kompensiert er das in meinem Sinn?
 
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TTTom

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So ein System hängt nur an einer Phase. Der Grundverbrauch aber an allen 3 Phasen. Wie verhält sich in solch einer Konstellation ein moderne elektronischer Drehstromzähler? Kompensiert er das in meinem Sinn?
Ja, wird in Deinem Sinne kompensiert. Es spielt keine Rolle, an welche Phase Du es anschließt.

Wenn Deine Balkonbrüstung ein Gitter ist (also lichtdurchlässig) nimm bifaziale Module, die auch das reflektierte Licht von der Hauswand nutzen können.
 
Frangenboxer

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Die 2000er Möglichkeit ist schon gut, da man so seine Stromerzeugung besser über den Tag verteilen kann. Falls man keinen rücklaufenden Zähler oder Speicher hat.
Der rücklaufende Zähler wird ja dann auch mit der Gesetzgebung legal.
Ist natürlich nur relevant, wenn man Wert auf Legalität legt.
 
Uli G.

Uli G.

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Der rücklaufende Zähler wird ja dann auch mit der Gesetzgebung legal.
Wenn ich den vorgeschlagenen Gesetzestext richtig interpretiere, wird nur vorläufig die Nutzung rückwärts laufender Zähler akzeptiert. So lange, bis diese Zähler durch elektronische Zähler ersetzt worden sind. Mit dem alten, saldierenden Zähler hat man alle eingespeiste Leistung "vergütet" (sie wird einfach von der entnommenen Leistung abgezogen), mit Einführung der elektronischen Zwei-Richtungs-Zähler wird die eingespeiste Energie erfasst, aber nur noch mit einem geringeren (als dem für entnommene Leistung) Betrag vergütet.
Ist schon ein Unterschied ;).

Uli
 
TTTom

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Danke für die Aufklärung ich war ja nur etwas über 40Jahre bei einem Energieversorger tätig. PV Module werden in Wp angegeben kannst du glauben oder auch lassen. :zwinkern:
Gern geschehen. Dass die Nennleistung von PV-Modulen in Wp angegeben wird hab ich nicht bestritten, im Gegenteil sogar in einfachen Worten den Unterschied zwischen der Nennleistung Wp und der tatsächlichen Leistung erklärt.
Mein "Da liegst Du falsch" bezog sich auf Dein "Und warum sollte man für teures Geld 2000Wp Panels auf´s Dach montieren wenn ich nur 800 betreiben darf.:rolleyes:"
Die "Nennleistung" Wp wird bei einer Paneltemperatur von 25 Grad Celsius und einer Bestrahlung von 1000 W/m² ermittelt. Mit zunehmender Temparatur nimmt die Leistung ab.
Gestern morgen um 8h45 hatten meine Panels z.B. schon 27 Grad, um 10h15 waren es 38 Grad, um 15Uhr über 50 Grad.
Allein schon aus Temperaturgründen wird die Nennleistung der Panels also nur selten erreicht.
Dazu (bzw. davon weg) kommt noch, dass die 1000W pro Quadratmeter bei Bewölkung nicht erreicht werden und nicht optimale Ausrichtung senkrecht zur Sonne (z.B. morgens und abends) ebenfalls zu Leistungsminderung führt.
Jetzt z.B. um 8h30 erzeugt ein 410Wp Panel bei mir grad 'nur' 150 W.
Im Schnitt kommen nicht mehr als 50% der Wp als tatsächliche Leistung heraus.
Deshalb macht es - auch wenn der Wechselrichter auf 800 W begrenzt ist - großen Sinn mehr als 800 Wp Modulleistung zu installieren, um die 800 W des WR möglichst gut zu nutzen.

Ich hoffe, ich hab es jetzt so erklärt, dass Du es verstanden hast.
 
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FF-GS

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Ich sehe das sehr deutlich, da meine paar Zaunpanels schon bei Dämmerlicht den WR an dessen Maximalleistung bringen. :o :cool:

Ich werde meine 36 eingekauften Panels nutzen, egal ob nun als hochoffizielle Dachanlage mit 1-4 Strings oder kunterbunt verteilt mit Mikro-WRs.

Für mich hat sich der Sommer schon gelohnt.... :p...und heute kommen etliche KWh hinzu.
Sobald in 1-3 Monaten der Zähler mit Rücklaufsperre installiert ist, muss ich halt sehen, das dann der Tagesverbrauch steigt, um nicht zuviel ertragsfrei einzuspeisen, bis dahin gefällt mir die jetzige Situation sehr.

Sobald mal eine Dachanlage steht mit 2-Richtungszählern, gibts eh Geld für erzeugte, nicht genutze KWh, egal ob vom Dach oder von den Zaunanlagen!
 
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levoni

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Wenn ich den vorgeschlagenen Gesetzestext richtig interpretiere, wird nur vorläufig die Nutzung rückwärts laufender Zähler akzeptiert. So lange, bis diese Zähler durch elektronische Zähler ersetzt worden sind. Mit dem alten, saldierenden Zähler hat man alle eingespeiste Leistung "vergütet" (sie wird einfach von der entnommenen Leistung abgezogen), mit Einführung der elektronischen Zwei-Richtungs-Zähler wird die eingespeiste Energie erfasst, aber nur noch mit einem geringeren (als dem für entnommene Leistung) Betrag vergütet.
Ist schon ein Unterschied ;).

Uli
Also gibt es 3 Arten von Zählern?

1. den elektromechanischen Ferraris Zähler. Der dreht sich rückwärts und saldiert alles. Damit auch einen Verbrauch der erst nach der Rückspeisung erfolgt.
2. der elektronische Zähler mit mit Rücklaufsperre. Der erst dann einen Verbrauch zählt, wenn die zeitgleich dem Netz entnommene Strommenge die der rückgespeisten übersteigt. Wird zeitgleich mehr oder gleichviel zurück gespeist als entnommen, steht der Zähler.
3. der elektronische Zwei-Richtungs-Zähler. Der zählt die entnommene Strommenge separat von der zurück gespeisten Strommenge. Diese werden zu unterschiedlichen Preisen abgerechnet.

Richtig?

Woran erkenne ich ob ich einen Zähler nach 2. oder 3. habe?


Gruß Klaus
 
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FF-GS

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An einer zusätzlichen Display-Spalte bzw. anzuwählender Ansicht? (für die Einspeisung)
 
levoni

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Googlen hilft.
So steht es in der Beschreibung meines Zählers von EasyMeter.
Ich habe einen Drehstromzähler mit Rücklaufsperre. (Bezug zu 2. in meinem Post #531)
1692790233431.png

1692790562254.png
 
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levoni

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Was mich jetzt interessiert ist, ob mein Drehstromzähler mit Rücklaufsperre nach der Gesetzesnovelle dauerhaft zulässig ist, im Betrieb zusammen mit einem Balkonkraftwerk.
 
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TTTom

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Also gibt es 3 Arten von Zählern?

1. den elektromechanischen Ferraris Zähler. Der dreht sich rückwärts und saldiert alles. Damit auch einen Verbrauch der erst nach der Rückspeisung erfolgt.
2. der elektronische Zähler mit mit Rücklaufsperre. Der erst dann einen Verbrauch zählt, wenn die zeitgleich dem Netz entnommene Strommenge die der rückgespeisten übersteigt. Wird zeitgleich mehr oder gleichviel zurück gespeist als entnommen, steht der Zähler.
3. der elektronische Zwei-Richtungs-Zähler. Der zählt die entnommene Strommenge separat von der zurück gespeisten Strommenge. Diese werden zu unterschiedlichen Preisen abgerechnet.

Richtig?

Woran erkenne ich ob ich einen Zähler nach 2. oder 3. habe?


Gruß Klaus
Zweirichtungszähler hat ein Symbol mit 2 gegenläufigen Pfeilen drauf.
(wenn nicht sogar "Zweirichtungszähler" als Text draufsteht)

Rücklaufsperre ist als Symbol ein Zahrad mit stilisierter Rücklaufsperre.

Google mal "Bilder"

P.S. Sorry, Symbole sind ja oben von Levoni schon eingestellt.
 
levoni

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Nein, weil -unabhängig vom BKW- alle Zähler bis spätestens 2032 auf Smartmeter umgestellt werden müssen. Link BMWK
Und wie zählt ein solcher Smartmeter? Rücklaufsperre, Zweirichtung oder sonst wie?

Gruß Klaus

PS: Ich habe den elektronischen Drehstromzähler mit Rücklaufsperre erst vor rund 4 Wochen als Ersatz für den Ferraris Zähler eingebaut bekommen.
 
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Gern geschehen. Dass die Nennleistung von PV-Modulen in Wp angegeben wird hab ich nicht bestritten, im Gegenteil sogar in einfachen Worten den Unterschied zwischen der Nennleistung Wp und der tatsächlichen Leistung erklärt.
Mein "Da liegst Du falsch" bezog sich auf Dein "Und warum sollte man für teures Geld 2000Wp Panels auf´s Dach montieren wenn ich nur 800 betreiben darf.:rolleyes:"
Die "Nennleistung" Wp wird bei einer Paneltemperatur von 25 Grad Celsius und einer Bestrahlung von 1000 W/m² ermittelt. Mit zunehmender Temparatur nimmt die Leistung ab.
Gestern morgen um 8h45 hatten meine Panels z.B. schon 27 Grad, um 10h15 waren es 38 Grad, um 15Uhr über 50 Grad.
Allein schon aus Temperaturgründen wird die Nennleistung der Panels also nur selten erreicht.
Dazu (bzw. davon weg) kommt noch, dass die 1000W pro Quadratmeter bei Bewölkung nicht erreicht werden und nicht optimale Ausrichtung senkrecht zur Sonne (z.B. morgens und abends) ebenfalls zu Leistungsminderung führt.
Jetzt z.B. um 8h30 erzeugt ein 410Wp Panel bei mir grad 'nur' 150 W.
Im Schnitt kommen nicht mehr als 50% der Wp als tatsächliche Leistung heraus.
Deshalb macht es - auch wenn der Wechselrichter auf 800 W begrenzt ist - großen Sinn mehr als 800 Wp Modulleistung zu installieren, um die 800 W des WR möglichst gut zu nutzen.

Ich hoffe, ich hab es jetzt so erklärt, dass Du es verstanden hast.
Oje, mein lieber "TTTom" du kannst deine Aussage gerne so stehen lassen aber erkläre mir bitte nicht, (nach ca. 500 verbauten und in jeglicher Größenordnung von PV Anlagen die letzten Jahre), was an tatsächlicher Modulleistung, Wechselrichter, zu verbauende Stromzähler usw. zu beachten ist.
..... nur soviel zum verstanden haben.:zwinkern:




Nein, weil -unabhängig vom BKW- alle Zähler bis spätestens 2032 auf Smartmeter umgestellt werden müssen. Link BMWK
Da "levoni" von einem elektronischen Drehstromzähler mit Rücklaufsperre erzählt braucht es keinen erneuten Zählerwechsel nur wegen einer Balkon-PV, also ist deine Aussage falsch, ein verpflichtender Zählerwechsel steht nur dann an wenn der Jahresverbrauch die 6000KWh übersteigt, was bei einem Einfamilienhaus mit 2-3 Personen eher selten zutrifft.
 
levoni

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SmartMeter funktionieren wie andere elektronische Zähler. Es gibt sie mit Rücklaufsperre oder als Zweirichtungszähler. Das smarte ist das Kommunikationsmodul, das sie zusätzlich haben. Damit sind sie zum Beispiel fernablesbar oder fernsteuerbar.
 
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