AmperTiger
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ich habe das nicht vergessen, ich kenn mich da ganz gut aus. Das BVerfG hat in seinem Urteil nur die Hürden höher gelegt, als bis dahin, das ist der einzige Unterschied.Wenn es die Vorratsdatenspeicherung nie gegeben hätte, dann hätte das Bundesverfallsungsgericht sie wohl nicht für nichtig erklärt! Und wenn keine Daten gespeichert gewesen wären, hätten die Provider sie auch nicht Löschen können, was sie aber getan haben und das Geheule der Behörden war entsprechend groß. So lange ist das noch gar nicht her, dass man das vergessen haben kann. 2 Jahre?!.
Es hat noch nie eine Vorratsdatenspeicherung in D von Telefondaten gegeben. Die Daten die bisher gespeichert wurden, hat DEIN Netzbetreiber gespeichert (nicht irgendeine Behörde) und zwar zu Abrechnungszwecken.
Diese Daten konnten im Einzelfall, mit richterlichem Beschluß, angefordert und ausgewertet werden. Wir sind ja nicht bei der Staatssicherheit.
Außerdem bringt dich niemand in einem, nicht individualisierten, Datenpool mit einer Straftat in Verbindung.
Eine Datenauswertung zur Strafatenaufklärung ist m.E. der Preis, den eine Gemeinschaft für ihre Sicherheit zu bezahlen hat.
("nein Herr Moonrise, wir sagen ihnen nicht, wer ihre Hütte angezündet hat, das unterliegt dem Datenschutz....")