So, kurzes Update nach dem Telefonat mit der Zulassungsstelle:
Dort war ich wrsl. auch die 1.001ste, die wegen der Reifenbindung nachgefragt hat
und entsprechend genervt hat er mich ausschließlich an den TÜV verwiesen und mit Gutachten könne ich vorbeikommen, um was eintragen zu lassen.
Hab dann (dank eurer Hilfe!) freundlich nachgebohrt bezügl. meiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung und dort befindlichen e1xxxx-Nummer und warum sich diese Nummer nicht in meinem Fahrzeugschein wiederfinden würde.
Dann wurde er erstmal noch pampiger und die Antwort war "Wenn das System das nicht überspielt, dann wird das nicht eingetragen! Punkt!"
Habe meinerseits freundlich weitergebohrt und dann kam raus, dass diese E-Nummer vom Kraftfahrzeugbundesamt wohl damals nicht mit übertragen worden ist und sich somit nur auf der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung befindet.
Ich hätte seiner Meinung nach nun 2 Möglichkeiten:
- Gutachten vom TÜV bringen, dann trägt die Zulassungsstelle die Reifenbindung aus.
- Immer eine Kopie von der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung während der Fahrt dabei haben, dann wäre ich auch "safe".
Ich tendiere jetzt zu 2.
Wie seht ihr das? Reicht das?