Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

Diskutiere Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Irgendwie bin ich offenbar auf einmal in einem anderen Forum gelandet. Sonst lese ich immer, wie toll man mit der GS "Blümchenpflücker" und...
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znark

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Irgendwie bin ich offenbar auf einmal in einem anderen Forum gelandet.

Sonst lese ich immer, wie toll man mit der GS "Blümchenpflücker" und "Kurverparker" versägen kann ... und auf einmal - oh schreck - Polizei sagt "gefährlich überholt" und "200km/h" und alle schreien "Lyncht ihn, lebenslange Haft, 20 Montate voll gerechfertigt ...".

Auch ich halte solche Raserei für gefährlich und finde es gut, wenn das entsprechend geahndet wird. Aber ohne genaueres zu wissen ...
vielleicht fuhr auch einer mit 50km/h durch den Tunnel, 10 Autos dahinter, als letztes ein wild rauchender Diesel .. und dahinter das Motorrad.

Vor lauter Frust mit der RR mal kurz zu heftig am Gas gezogen und vorbei ... Ergebnis: Knapp 200km/h und 10 Autos überholt - und "gefährliches Überholen" ist immer dabei wenn die Geschwindigkeit zu hoch oder ein entgegenkommendes Auto nur irgendwie in Sichtweite ist.

Und dafür 2,5 Jahre .. zum Vergleich .. den (gewalttätigen) Ehemann das Bügeleisen 10 mal auf den Kopf hauen und ihn verbluten lassen bringt mit etwas Glück nur 22 Monate (auf Bewähnrung) .. https://www.nzz.ch/bedingte-strafe-fuer-totschlag-von-ehemann-mit-buegeleisen-1.7466499 oder 5 Jahre, wenn man den eigenen Vater mit Kopfschuß erledigt ("schwere Kndheit") BLICK zum Totschlag-Urteil gegen Stephan L. Hatte die Richterin Mitleid? - Blick

Ist das "verhältnismäßig"? Ich bin ja für eine harte Bestrafung von Menschen, die sich im Straßenverkehr absolut rücksichtslos verhalten - aber das sollte mit Augenmaß geschehen.

Gruß, Peter
 
RunNRG

RunNRG

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Wenn Augenmaß hilft. :)

Ich denke, die Gewaltprävention wird durch härtere Strafen relativ überschaubar bleiben (wenns pressiert, saust das Bügeleisen.....:))

Bein Verkehrsrecht kann das durchaus funktionieren, der Gesetzestreue auf die Sprünge zu helfen.

B.t.w. Blümchenpflücker kann man auch mit weniger als 200 km/h überholen (die i d. R. sogar im legalen Bereich) , andere Mopeds versägen ebenso.

Gruß

RunNRG (mal Saulus, mal Paulus)
 
Capricorn

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Ist das "verhältnismäßig"? Ich bin ja für eine harte Bestrafung von Menschen, die sich im Straßenverkehr absolut rücksichtslos verhalten - aber das sollte mit Augenmaß geschehen.

Gruß, Peter
Die Frage der Verhältnismässigkeit mit anderen Vergehen stellt sich nicht. Eine aufgebrachte Mutter wollte den "Mörder" ihrer Tochter möglichst hoch hängen sehen. Sie hat Unterstützer in der Politik gefunden und als es dann Zur Volksabstimmung kam, hat das "Rindviech" dazu ja gesagt.
 
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@ znark
Vor lauter Frust mit der RR mal kurz zu heftig am Gas gezogen und vorbei ... Ergebnis: Knapp 200km/h und 10 Autos überholt - und "gefährliches Überholen" ist immer dabei wenn die Geschwindigkeit zu hoch oder ein entgegenkommendes Auto nur irgendwie in Sichtweite ist.
So etwas könnte ich mir auch vorstellen, aber dann sind 150/160 km/h schon plausibler.

Bei 200 km/h auf einer Bundesstraße, im Tunnel ...... eher ein Anzeichen, dass der Fahrer wirklich schmerzfrei ist. Wie der dann aber zum Führerschein gekommen ist, zu einem Auto, dass mal eben locker 200 km/h fährt ...... sollte auch einmal hinterfragt werden.

............... und dann noch so etwas in der SCHWEIZ zu machen ..... in einem mit gut sichtbaren Kameras überwachten Tunnel - da scheinen die Medien, die weltliche Aufklärung, nicht tiefe Spuren bei dem Fahrer hinterlassen zu haben.

Deshalb sehe ich hier eigentlich jede Strafe als gerecht an :cool:, auch wenn ich die Verhältnismäßigkeit zu anderen Straftaten ebenfalls in Frage stelle.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Von den 30 Monaten sind sowieso 18 auf Bewährung und die 12 echten wird er auch nicht zur Gänze absitzen, wahrscheinlich ein paar Monate pro Forma und dann Weihnachtsamnestie. Die Verhältnismäßigkeit zu anderen Delikten ist hier nicht das Thema. Auch nicht, dass "die Schweizer" im Ausland angeblich selber heizen. Gehört alles nicht zum Thema. Hier geht´s um einen, der ganz, ganz deutlich um die entsprechende Strafe gebettelt hat. Unwissenheit und Dummheit schützt vor Strafe nicht.
 
lederkombi

lederkombi

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Alles was sich im Ordnungsbussen-Bereich abspielt, gehört zum Risiko und ist nicht weiter tragisch. Aber wir haben in der Schweiz den Raser-Artikel (=Gesetz) und ab einer gewissen Geschwindigkeit zuviel kann man sich zum Glück nicht mehr mit "habe nicht auf den Tacho geschaut" herausreden. Fakt ist auch, dass im vorliegenden Fall massiv (!) über dieser Rasergrenze gefahren wurde.


(siehe hier: V. Titel: Strafbestimmungen

Art. 90[SUP]1[/SUP]Verletzung der Verkehrsregeln

Verletzung der Verkehrsregeln
[SUP]1[/SUP] Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.
[SUP]2[/SUP] Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.
[SUP]3[/SUP] Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
[SUP]4[/SUP] Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
a.mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;b.mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;c.mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;d.mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.[SUP]5[/SUP] Artikel 237 Ziffer 2 des Strafgesetzbuches[SUP]2[/SUP] findet in diesen Fällen keine Anwendung.



Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a99
 
lederkombi

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Das wäre mir neu. Ich zitiere mal aus der Badischen Zeitung vom 20.02.2017: Polizei stoppt illegales Autorennen auf der A5. Alle Pkw hatten Schweizer Kennzeichen. Bei einem Fahrzeugführer wurde festgestellt, dass er trotz in Deutschland bestehendem Fahrverbot mit seinem Audi Quattro RS 4 unterwegs war. Zudem hatte er noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu entrichten, die vor Ort einkassiert wurde.


Genau das ist das Problem mit den Schweizern.
In der Schweiz wird zu schnelles Fahren regelrecht kriminalisiert, in Deutschland ist ja alles so billig, da kann man sich endlich mal ausleben.

Efringen-Kirchen: Efringen: Polizei stoppt illegales Autorennen auf der A5 - badische-zeitung.de

Jeden Tag kann man der A5 beobachten, daß Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht für Schweizer gelten !
Es mag Dich vielleicht beruhigen, aber Verkehrsvergehen werden tatsächlich aus DE in die CH gemeldet! Und wenn der/die Fehlbare grob die Verkehrsregeln verletzt hat, dann gibt es eine zusätzliche Massnahme wie z.B. Führerscheinentzug in der CH! Von daher liegst Du also mit Deiner Beurteilung falsch ;)
Aber Achtung: Die CH treibt keine Bussen für DE ein und umgekehrt auch nicht. Daher wohl in dem von Dir erwähnten Fall die offene Geldstrafe.

Btw: 10 Euro gab es für 2km/h über der Toleranz. Das ist nicht wirklich eine Busse und passiert relativ schnell. Daher heissen solche Bussen bei uns auch Ordnungsbussen und haben zu Recht keinerlei Nachwirkungen.


Art. 16c[SUP]bis[/SUP][SUP]1[/SUP]Führerausweisentzug nach einer Widerhandlung im Ausland

Führerausweisentzug nach einer Widerhandlung im Ausland
[SUP]1[/SUP] Nach einer Widerhandlung im Ausland wird der Lernfahr- oder der Führerausweis entzogen, wenn:
a.im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde; undb.die Widerhandlung nach den Artikeln 16b und 16c als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist.[SUP]2[/SUP] Bei der Festlegung der Entzugsdauer sind die Auswirkungen des ausländischen Fahrverbotes auf die betroffene Person angemessen zu berücksichtigen. Die Mindestentzugsdauer darf unterschritten werden. Die Entzugsdauer darf bei Personen, die im Administrativmassnahmenregister (Art. 104b) nicht verzeichnet sind, die am Begehungsort im Ausland verfügte Dauer des Fahrverbots nicht überschreiten.
 
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Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Was bekommt ein Gauner der 2 Mille abzockt?
Oder ein Mitarbeiter der UBS, der deutschen Stiftungsinhabern hilft, ihr Barvermögen steuerneutral anzulegen?

Andere Frage: was bekommt der gleiche Mitarbeiter aufgebrummt, der eine Steuer-CD an den Finanzminister in NRW verschickt und dabei erwischt wird?

Man muß nicht alles verstehen was bei den Eidgenossen so übliche Praxis ist. Man muß es aber wissen und daraus seine Schlüsse ziehen und sein Verhalten anpassen. Oder man läßt es und fährt links oder rechts drumherum, um die Schweiz.

Gruß Tom
 
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*Topas*

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... genau, fahrt vorsichtig....:cool:
 
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Hier geht´s um einen, der ganz, ganz deutlich um die entsprechende Strafe gebettelt hat. Unwissenheit und Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Klare Sache: betteln ist in der Schweiz verboten!!
 
docjake

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Die Schweiz hat nun mal scharfe Antirasergesetze. Das ist allgemein bekannt. Wer dann diese bricht, ist halt dran. Ich begrüße diese überzogene Härte auch nicht, aber nachdem ich mal mit einer vergleichsweise harmlosen Geschwindigkeitsüberschreitung 280 Frankli berappen musste, fahre ich sehr, sehr vorsichtig in der Schweiz. Erziehungseffekt 100%! Würde ich so manchem hirnlosen Raser hier auch mal gönnen.
 
camasoGS

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Wie schon oft angemerkt, sind die Tarife in F noch deutlich übler (1km drüber: 75 €). Deutschland ist was Bussen anbelangt ein Paradies.

Aber Deutschland kann ja auch schröpfen, die Ausländermaut lässt grüssen. Als vor Jahren die CH Autobahnvignette eingeführt wurde, war das noch vergleichsweise teuer, heute ist sie weit herum die billigste. So ändern sich die Dinge eben.
 
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Gelöschtes Mitglied 4179

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Als vor Jahren die CH Autobahnvignette eingeführt wurde, war das noch vergleichsweise teuer, heute ist sie weit herum die billigste. So ändern sich die Dinge eben.
Stimmt nicht ganz!

Die Schweiz verlangt generell eine Jahresvignette, und zwar für das Zugfahrzeug sowie auch eine für den Anhänger. Eine Kurzzeitvignette gibt es erst gar nicht für z. B 7 oder 10 Tage.

Generell wäre es sinnvoll und an der Zeit, dass alle einmal die Finanzierung offen legen. Denn jedes Land verlangt von seinen Bürgern und Gästen (außer den Schweizern, die bekommen die Mwst. ja wieder zurück) Steuern, mit denen die Staatsaufgaben, wie das Verkehrssystem, zu finanzieren ist.

SCHWEIZ: 1.415 km Autobhahn
DEUTSCHLAND: 12.949 km Autobahn
Österreich: 1.719 km ... auch nicht viel!

.......... und Du redest da von billig?

Man kann natürlich immer neue Steuern verlangen und immer mehr ..... - nur wo aber ist die Grenze und zwar europaweit?

Ach so, beim Spiel EUROPA macht die Schweiz ja auch wieder nicht mit.......:o
 
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GSYoungster

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Die Frage der Verhältnismässigkeit mit anderen Vergehen stellt sich nicht. Eine aufgebrachte Mutter wollte den "Mörder" ihrer Tochter möglichst hoch hängen sehen. Sie hat Unterstützer in der Politik gefunden und als es dann Zur Volksabstimmung kam, hat das "Rindviech" dazu ja gesagt.
Grundsätzlich völlig richtig, aber der Souverän wurde in diesem Fall mal nicht gefragt, da angesichts der klaren Volksmeinung niemand das Referendum ergreifen wollte. Aber die Partei, welche das Rindvieh gemäss eigenen Angaben stets am einzig nrichtigsten vertritt, macht sie ja nun an eine Entschärfung dieser Volksjustizregel. Wie immer: s'chunt de scho guet, gäu:-)
 
Bergler

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@ Kardanfan

Die Kurzzeitvignette hätte ich auch begrüsst, das machen die Österreicher besser.:)
Eine Erhöhung des Vignettenpreises haben wir kürzlich abgeblockt.......

Wie meist du das mit der MwSt. zurück ?

Na ja, das Europa Spiel gefällt halt nicht allen Schweizern ;).

Die Tunnels hast vergessen, die sind Sackteuer...
 
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Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

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