hdo
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- R1200 GS, K25, Modelljahr 2006
glaube nicht, dass es hier jemanden gibt, dem das nicht klar ist…....die TWI sitzen in 0,8 mm nicht in 1,6 mm.....
glaube nicht, dass es hier jemanden gibt, dem das nicht klar ist…....die TWI sitzen in 0,8 mm nicht in 1,6 mm.....
Ja aber bei Motorradreifen läuft das Profil am Rand (meist) auf Null aus. „Ganze Lauffläche kann da kaum Sinn machen…Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.»
Dieser Text ist mindestens so interpretationsfähig wie der deutsche unverständlich:In CH setzt man bei der Interpretation des Gesetzestextes ...Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen
Jetzt aber nicht im Ernst, oder?!Dieser Text ist mindestens so interpretationsfähig wie der deutsche unverständlich:
Was ist denn die Lauffläche, und was die ganze Laufffläche ?
Und muss die Laufffläche irgendwo mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen haben oder müssen alle Profilrillen mindestens 1,6 mm tief sein ?
Und müssen diese Profilrillen überall 1,6 mm tief sein oder nur irgendwo ?
Auch der gesunde Menschenverstand bedarf einer Referenz. Habe ich den ?
Oder der Halter ? Oder die Polizei ?
Mein Resumeé: Selbst wenn es vereinzelt Fehlinterpretationen des TWI gibt ... ich würde sagen, was würden wir machen ohne den ?
Das ist mein gefürchteter Teilernst !Jetzt aber nicht im Ernst, oder?!
Serpel hätte das kommentiert mitWen man nicht weiß, was Hauptprofilrillen sind, dann muss man sich eben beim Reifenhersteller danach erkundigen.
Hast Du / hat jemand sich da schon mal erkundigt, denn Zweifel scheint es ja öfter zu geben ?Jetzt aber nicht im Ernst, oder?!
Diese Definition deckt sich aber nicht der im Gesetz, das weiter oben zitiert wurde:Was Hauptprofilrillen sind, legt eindeutig der Hersteller des Reifen fest
als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei der Formulierung nur an Autoreifen gedacht wurde (breite Längsrillen mit TWI)....
Diese Definition deckt sich aber nicht der im Gesetz, das weiter oben zitiert wurde:
virility schrieb:
als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
So ist esIch kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass bei der Formulierung nur an Autoreifen gedacht wurde
MorgenVielleicht sind unsere schweizer Freunde aber auch plötzlich erstaunt, dass es Reifen gibt bei denen das Profil zu den Flanken hin ausläuft? Die werden dann zwecks Busse schon im Neuzustand zum Problem?