C-Treiber
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- R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Steh es durch wie ein Mann,
lass Dich nicht einschüchtern. Nach einschlägigen Untersuchungen (u.A. der ADAC) dürfte es mehr als 6ß% der Bußgeldbescheide wg. Geschwinidigkeitsvergehen nach deutscher Rechtslage gar nicht geben.
- Ein notiertest Kennzeichen hat erst einmal keinerlei Beweiskraft (Fehler, Zahlendreher etc.) da braucht es schon mal mindestens einen Zeugen, der Bestätigen kann, dass das Kennzeichen zu dem Foto passt.
- Fahrtenbuch wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, das gibt es noch nich mal in Bayern.
- Fahrzeug vorführen, das würde eine Beweislastumkehr bedeuten, Du mußt GAR NICHTS tun, was Dich in irgendeiner Form belasten könnte.(Ein Richter hat mal einen Zeugen über die Wahrheitspflicht mit den Worten aufgeklärt, "Der einzige der hier lügen darf, ist der Angeklagte". Dem ist nichts hinzuzufügen).
- Wenn es saftig wird, immer auf den Prozess ankommen lassen, da gilt nämlich der Strengbeweis. Was de facto bedeutet, alles was nicht eindeutig bewiesen weren kann, existiert nicht.
- Es ist Blödsinn, dass Du nur mit RA Akteneinsicht bekommst. Du bekommst Akteneinsicht, aber halt nur vor Ort bei dem zuständigen AG. Und Du kannst dort auch Auszüge (sprich, Kopien) fertigen. Der Anwalt bekommt es halt zugeschickt und kann selber Kopien fertigen. Wenn Du keine Akteneinsicht bekommst, ist das ein Grund zur Ablehnung des Gerichts.
Normalerweise kommt nichts. Aber gehen wir mal davon aus Du bekommst doch Post. Dann ist das erst Mal der Anhörungsbogen.
In dem mußt Du Deine persönlcihen Daten angeben (führt kein Weg dran vorbei). Und zwei Entscheidungen treffen.
1. Ob Du den Vertsoß zugibts oder nicht.
2. Ob Du eine Aussage machen willst.
Da Du ja lügen darfst, machst Du keine Aussage und gibst den Verstoß nicht zu. Meist hat es sich spätestens dann erledigt. (Auf Fristen achten)
Wenn nicht, bekommst Du einen Bußgeldbescheid, dem Du widersprichst.
Meist gehen sie dann an die Einwohnermeldeämter und lassen sich Dein Bild für den Perso oder Pass schicken und fertigen ein Gutahten. Das ist illegal. Denn, Du mußt Dich nicht selbst belasten, aber Dein Bild wird vom Einwohnermeldeamt gespeichert und das mußt Du abgeben. Du mußt also den belastenden Beweis selber liefern und das ist mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar.
Es kommt also zu Verhandlung und wird das Gutachten vorgelegt, hängt es von dem Gutachten ab. Kann das Gutachten, nicht ausschließen, das es auch ein naher Verwander sein könnte, so ist es nicht gerichtsverwertbar, weil Dir muß die Schuld nachgewiesen werden und nicht nur wahrscheinlich Dir, ggf aber auch Deinem Vater, Sohn, Bruder. Ist das Gutachten eindeutig, widersprichst Du in der mündlichen Verhandlung der Verwendung des Fotos vom Einwohnermeldeamt. Ein Begründung ist nicht notwendig.
Damit ist die Sache gegessen.
Meistens kommt dann der Richter noch auf die schlaue Frage, "Das auf dem Radarfoto sind aber schon Sie?" Dazu schweigt man dann einfach oder antwortet, dass das ja wohl bewiesen werden müßte.Bewiesen, nicht vermutet.
Aber man kann natürlich auch ein Mann sein, zu Fuß gehen, die Punkte eintragen lassen und diese Form der Wegelagerei attraktiv machen. Kann man, muß man aber nicht.
Aber man kann natürlich auch zu seinen Fehlern stehen
lass Dich nicht einschüchtern. Nach einschlägigen Untersuchungen (u.A. der ADAC) dürfte es mehr als 6ß% der Bußgeldbescheide wg. Geschwinidigkeitsvergehen nach deutscher Rechtslage gar nicht geben.
- Ein notiertest Kennzeichen hat erst einmal keinerlei Beweiskraft (Fehler, Zahlendreher etc.) da braucht es schon mal mindestens einen Zeugen, der Bestätigen kann, dass das Kennzeichen zu dem Foto passt.
- Fahrtenbuch wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, das gibt es noch nich mal in Bayern.
- Fahrzeug vorführen, das würde eine Beweislastumkehr bedeuten, Du mußt GAR NICHTS tun, was Dich in irgendeiner Form belasten könnte.(Ein Richter hat mal einen Zeugen über die Wahrheitspflicht mit den Worten aufgeklärt, "Der einzige der hier lügen darf, ist der Angeklagte". Dem ist nichts hinzuzufügen).
- Wenn es saftig wird, immer auf den Prozess ankommen lassen, da gilt nämlich der Strengbeweis. Was de facto bedeutet, alles was nicht eindeutig bewiesen weren kann, existiert nicht.
- Es ist Blödsinn, dass Du nur mit RA Akteneinsicht bekommst. Du bekommst Akteneinsicht, aber halt nur vor Ort bei dem zuständigen AG. Und Du kannst dort auch Auszüge (sprich, Kopien) fertigen. Der Anwalt bekommt es halt zugeschickt und kann selber Kopien fertigen. Wenn Du keine Akteneinsicht bekommst, ist das ein Grund zur Ablehnung des Gerichts.
Normalerweise kommt nichts. Aber gehen wir mal davon aus Du bekommst doch Post. Dann ist das erst Mal der Anhörungsbogen.
In dem mußt Du Deine persönlcihen Daten angeben (führt kein Weg dran vorbei). Und zwei Entscheidungen treffen.
1. Ob Du den Vertsoß zugibts oder nicht.
2. Ob Du eine Aussage machen willst.
Da Du ja lügen darfst, machst Du keine Aussage und gibst den Verstoß nicht zu. Meist hat es sich spätestens dann erledigt. (Auf Fristen achten)
Wenn nicht, bekommst Du einen Bußgeldbescheid, dem Du widersprichst.
Meist gehen sie dann an die Einwohnermeldeämter und lassen sich Dein Bild für den Perso oder Pass schicken und fertigen ein Gutahten. Das ist illegal. Denn, Du mußt Dich nicht selbst belasten, aber Dein Bild wird vom Einwohnermeldeamt gespeichert und das mußt Du abgeben. Du mußt also den belastenden Beweis selber liefern und das ist mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar.
Es kommt also zu Verhandlung und wird das Gutachten vorgelegt, hängt es von dem Gutachten ab. Kann das Gutachten, nicht ausschließen, das es auch ein naher Verwander sein könnte, so ist es nicht gerichtsverwertbar, weil Dir muß die Schuld nachgewiesen werden und nicht nur wahrscheinlich Dir, ggf aber auch Deinem Vater, Sohn, Bruder. Ist das Gutachten eindeutig, widersprichst Du in der mündlichen Verhandlung der Verwendung des Fotos vom Einwohnermeldeamt. Ein Begründung ist nicht notwendig.
Damit ist die Sache gegessen.
Meistens kommt dann der Richter noch auf die schlaue Frage, "Das auf dem Radarfoto sind aber schon Sie?" Dazu schweigt man dann einfach oder antwortet, dass das ja wohl bewiesen werden müßte.Bewiesen, nicht vermutet.
Aber man kann natürlich auch ein Mann sein, zu Fuß gehen, die Punkte eintragen lassen und diese Form der Wegelagerei attraktiv machen. Kann man, muß man aber nicht.
Aber man kann natürlich auch zu seinen Fehlern stehen