Putzmann absagen- Diskriminierung?

Diskutiere Putzmann absagen- Diskriminierung? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Zumindest erübrigt sich die nicht erlaubte Frage bzgl. Schwangerschaft
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Gast 32829

Gast
Hallo,
wir suchen ein Putzfrau für unser Haus. Jetzt meldet sich ein Mann. Er hat erstmal etwas rumgefragt und sich dann erst als Mann zu erkennen gegeben.
Wenn ich ihm nun aufgrund seines Geschlechts Absage, kann es sein das er dann mit Diskriminierung kommt und ich Stress bekomme?

Mh, was tun?
Gruß vom Rob
Referenzen verlangen, wenn er gut ist, dann kann er die geben.

Josef
 
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Gast 32829

Gast
Mir ging es nur drum, ob ich bei der Formulierung aufpassen sollte. Wenn die Chemie stimmt, nehmen wir auch einen Mann. Vorausgesetzt für meine Eltern ist das ok.
Unsere jetzige Putzfee verlässt uns leider nach 8 Jahren.
Erstaunlich ist auch, dass sobald das Wort Minijob fällt, viele gleich von selber Absagen oder gar patzig werden. Anderes Thema ist, dass meine Eltern aufgrund ihres Alters gerne den Impfstatus wüssten......
Was ist den ein Minijob ?

Josef
 
M.Jako

M.Jako

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Der Arbeitgeber gibt die Regeln vor. Wenn die Impfung eine (hier eine sinnvolle) Vorgabe ist, dann ist es so. Wem das nicht passt, kann den Job eben nicht bekommen.
Dem Arbeitgeber hat es meines Wissens nach nicht zu interessieren ob geimpft oder nicht. Datenschutz. Er darf noch nicht mal fragen, sonst hat er den Betriebsrat an den Hacken.

Wenn mir einer so um die Ecke kommen würde bezüglich Impfstatus abfragen, dem würde ich ein schönes Restleben wünschen und wäre weg. Wo kommen wir denn da hin...... Wird immer kurioser in Deutschland :schulterzucken:
 
Andreas800gs

Andreas800gs

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Dem Arbeitgeber hat es meines Wissens nach nicht zu interessieren ob geimpft oder nicht. Datenschutz. Er darf noch nicht mal fragen, sonst hat er den Betriebsrat an den Hacken.

Wenn mir einer so um die Ecke kommen würde bezüglich Impfstatus abfragen, dem würde ich ein schönes Restleben wünschen und wäre weg. Wo kommen wir denn da hin...... Wird immer kurioser in Deutschland :schulterzucken:
Es kommt drauf an - z.B bei Herzchirurgen kann das durchaus sinnig sein...bei Landschaftspflegern kann man da durchaus drüber diskutieren...
 
Biker-Gina

Biker-Gina

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In vielen Firmen gibt es keinen Betriebsrat.

Fragen kann man durch die Blume, und wer verantwortungsvoll ist wird hier (da es sich ja eindeutig um einen Job in einem Seniorenhaushalt geht) auch dementsprechend ehrlich sein.

Ich hab kein Problem damit.
 
M.Jako

M.Jako

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Habe noch mal gegoogelt:

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber nur Informationen erfragen, an denen sie ein berechtigtes oder schutzwürdiges Interesse haben. Impfungen zählen in den privaten Bereich der Mitarbeiter - daher dürfen Arbeitgeber grundsätzlich nicht danach fragen. Das wird noch dadurch verstärkt, dass gesundheitliche Angaben wie der Impfstatus zu den besonders schützenswerten Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gehören. Beschäftigte wären also auch nicht dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, wenn ihr Arbeitgeber sie nach ihren Impfungen befragt. Arbeitgeber dürfen auch nicht die Impfbescheinigung zu den Personalakten nehmen.

Ausnahme: Branche Gesundheitswesen
Anders liegt der Fall, wenn der Beschäftigte ein Mitarbeiter im medizinischen Bereich ist, z.B. in einem Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einer Arztpraxis. Laut Infektionsschutzgesetz (§23a IfSG) dürfen Arbeitgeber dieser Einrichtungen nach Impfungen fragen, wenn dies nötig ist, um Ansteckungen zu vermeiden. Um welche Einrichtungen es sich handelt, ist in § 23 IfSG aufgeführt. In diesem Fall sind die Mitarbeiter auch dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten.

Für andere Branchen und Berufsgruppen gilt: Ob Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen dürfen, um die vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu erfüllen, ist rechtlich umstritten. Ist das Unternehmen in der Lage, die Arbeitsschutzmaßnahmen auch anders zu erfüllen - also ohne den Impfstatus der Beschäftigten zu kennen -, darf es nicht danach fragen. Können die Arbeitsschutzmaßnahmen hingegen nur erfüllt werden, wenn der Impfstatus bekannt ist, kann es möglich sein, dass Arbeitgeber diesen erfragen dürfen. Das sehen nicht alle so: Die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Nordrhein-Westfalen z.B. geben in ihren FAQ an, dass derzeit mit Ausnahme von §23a und §23 IfSG überhaupt keine rechtliche Grundlage für die Erhebung des Impfstatus bestehe.



Fakt ist. Der Putzmann muss keine Auskunft geben, was auch gut ist. Sonst wird als nächstes nach Tripper, Aids oder sonst was gefragt.
 
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Gast 11529

Gast
Da ja 99 % meiner Arbeitskollegen dunkelbraun/hellblau wählen und fast ausnahmslos ungeimpft sind, und auch noch stolz drauf habe ich es mir nicht nehmen lassen auf meiner Arbeit laut und deutlich jedem zu sagen das ich geimpft bin. Hab ich kein Problem mit.......muss ich mir keine dummen Gespräche mehr antun.....:fechten:
 
QVIENNA

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Fakt ist. Der Putzmann muss keine Auskunft geben, was auch gut ist. Sonst wird als nächstes nach Tripper, Aids oder sonst was gefragt.
Wenn du kein Jurist bist, bewegst du dich auf dünnem Eis. Wir leben in einer Pandemie, hier geht’s um Covid 19 und nicht um Geschlechtskrankheiten. Da er mit anderen Personen in Kontakt kommen kann, wird er „automatisch“ zu recht aussortiert, und kommt erst gar nicht in Frage. Es darf sie jeder aussuchen, ob er Auskunft gibt, die Konsequenzen darf er dann auch alleine tragen.
 
M.Jako

M.Jako

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Quelle: https://www.tk.de/firmenkunden/serv...eitgeber-mitarbeiter-fragen-2111200?tkcm=aaus

Das wird noch dadurch verstärkt, dass gesundheitliche Angaben wie der Impfstatus zu den besonders schützenswerten Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gehören. Beschäftigte wären also auch nicht dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, wenn ihr Arbeitgeber sie nach ihren Impfungen befragt. Arbeitgeber dürfen auch nicht die Impfbescheinigung zu den Personalakten nehmen.
 
Windcbx

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@Q_Treiber_Josef: Minijobs ist in D die Bezeichnung für geringfügige Beschäftigung bis € 430,-. Der Arbeitgeber führt die Sozialversicherung und Abgaben pauschaliert ab. Beiträge zur Rentenversicherung können, müssen aber nicht abgeführt werden.
Gruß Sturmi
Viele Reinigungskräfte wollen das nicht, weil sie mehrere Stellen haben und dann über die Grenze rutschen. Wird auch immer wieder kontrolliert.
 
TTTom

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Nein es ist ganz im Gegenteil sehr Sinnvoll !

Josef
Hat er doch geschrieben. (also nicht 'im Gegenteil').

In Deutschland aber nicht zulässig. Zulässig wäre aber 3G, also jeweils der arbeitstägliche Nachweis, dass geimpft, genesen oder negativ getestet. (berechtigtes Interesse muss bestehen, ist hier wohl gegeben)

Zur Eingangsfrage:
Wenn ich ihm nun aufgrund seines Geschlechts Absage, kann es sein das er dann mit Diskriminierung kommt und ich Stress bekomme?
Wenn Du ihm aufgrund seines Geschlechts absagst, dann IST das Diskriminierung.
(Aber warum suchst Du eine PutzFRAU ? Mir wäre das Geschlecht meiner Reinigungskraft wurst, Hauptsache es ist sauber :wink: )
 
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