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Gast45437
Gast
Dann geht's ja.
Nein, der ist auf dem Standpunkt, er hat Geld bekommen, er hat versendet und er hat eine Übernahmebestätigumng mit meinem Namen.Das ist übel, aber ich denke, der Versender muß mit ins Boot, sonst rühren die sich erstmal nicht. Warum macht der nix, ist doch auch in seinem Interesse.
in welchem Land sitzt denn der Versender Klaus? Ich bin nicht der Meinung, dass der da schon komplett raus ist.Ich habe aktuell eine solche Situation.
Paket ging nach Wien, aber der Versender hat irrtümlich die Postleitzahl von Dingolfing eingegeben, kann ja passieren.
Paketfirma war UPS.
Ich hab die Sendung online verfolgt, und konnte sehen wie die in Graz wieder zurückgeschickt wurde nach Deutschland.
Am Freitag wurde diese dann online erfolgreich zugestellt.
In Dingolfing, angeblich an mich. Weil es da zufällig auch eine Strasse mit demselben Namen gibt.
Ich habe dann UPS kontaktiert und die behaupten, ich hätte unterschrieben.
Vom Versender bekomme ich nichts, denn UPS hat ihnen die erfolgreiche Zustellung an mich gemeldet.
Ich muß jetzt beweisen, das ich die Ware nicht übernommen habe.
Habe bei UPS einen Fall wegen Unterschriftenfälschung eröffnet, und ihnen mitgeteilt, das ich hier eine Anzeige machen werde.
mal schauen was rauskommt.
Aber so schnell hat man einen Schaden, wenn der Paketzusteller selbst unterschreibt.
Anhang anzeigen 333553
Kein Portal, sondern Direktbestellung bei einer Firma.Hallo Klaus,
unabhängig davon dass hier eine große Schlamperei statt fand: ist Dein Kauf über irgend ein Portal gelaufen, welches eine Versicherung oder wenigstens eine Beschwerde/Bewertungsmöglichkeit beinhaltet?
Wenn alles nicht hilft kannst Du nur, wie Du schon angedeutet hast, Anzeige erstatten. Der Empfänger in Dingolfing kann, zumindest nach deutschem Recht, keinen Besitz an Deiner Sache erwerben. Vielleicht teilst Du es ihm vorab per Einschreiben mit? Sollte das aus Ö zu teuer/aufwändig sein können Dir Carsten oder ich sicher weiterhelfen.
MfG Gärtner
Deutschland.theoroller schrieb:in welchem Land sitzt denn der Versender Klaus? Ich bin nicht der Meinung, dass der da schon komplett raus ist.
Siehste, mir geht es auch so......Hallo Klaus,
dann weiß ich, außer der Anzeige, keinen Rat mehr...
MfG Gärtner
Er mag ja eine Empfangsbestätigung haben. Ich gehe aber davon aus, dass das Porto nach Wien höher als innerhalb von Deutschland ist. Und wenn er eine Bestätigung der Zustellung innerhalb von Deutschland bekommen hat, dann macht er es sich mit seinem "ich bin raus, habe Empfangsbestätigung" zu einfachKein Portal, sondern Direktbestellung bei einer Firma.
Problem, ich kann nur vermuten das es die Strasse mit ähnlichem Namen ist, habe aber keinen Namen von den Einwohnern des Hauses wo das sein könnte und weiß nicht ob es wirklich dorthhin geliefert wurde.
Ist nur eine Erklärung für mich, nachdem ich gegoogelt habe.
Ich vermute ja, das der Fahrer das so gemacht hat wie hier schon beschrieben, irgendwo abgelegt und Unterschrieben.
Aber es ist halt nur eine Vermutung, die ich nicht beweisen kann.
Deutschland.
Und der Versender meint ja, er hat eine Empfangsbestätigung von mir.
Ich habe UPS klar geschrieben, das ich von Unterschriftenfälschung ausgehe, und sie nun davon informiert sind.
Sollten sie nichts unternehmen, dann kann es sein das sie stillschweigend diesen Fakt tolerieren.
Die Polizei bekommt dieses Mail auch.
Du meintest: Kein Eigentum an der Sache erwerben.(...) nach deutschem Recht, keinen Besitz an Deiner Sache erwerben. (...)
Danke, das meinte ich .Du meintest: Kein Eigentum an der Sache erwerben.
Nun, der Händler hat den Nachweis von UPS, das er geliefert hat, er ist also der Meinung ich habe meine Ware korrekt erhalten.Du hast deine Vertragspflicht erfüllt. Der Händler nicht, denn du hast keine Ware erhalten.
UPS steht nicht dir gegenüber in der Schuld, sondern deinem Händler. Wenn dein Händler eine falsche Adresse übermittelt hat, ist es seine Sache das zu korrigieren. Der Empfänger der Ware muss diese zurückgeben, auf Kosten desjenigen, der den Fehler mit der Adresse zu verantworten hat.
Ob UPS eine Unterschrift erhalten hat, die echt ist oder vom Fahrer gefakt, ist für dich völlig irrelevant, da nicht du UPS beauftragt hast. Wenn eine Postsendung wegkommt, kann ja auch nur der Absender (als Auftraggeber) den Nachforschungsauftrag erteilen, und nicht der Empfänger. Der Empfänger darf u.U. nicht einmal erfahren, von wem die Sendung stammt! Er muss auch nicht von selbst aus tätig werden, wenn er eine Fehllieferung erhält.
Ergo: Du musst dich an den Händler wenden.
Der Händler kann das nachweisen, er hat von UPS eine Empfangsbestätigung, wo die behaupten das ist von mir.Nicht du musst nachweisen, dass du das Paket nicht erhalten hast, sondern dein Händler, dass du es erhalten hast.
Und das ist nicht möglich, wenn dein Händler, der sich UPS bedient hat, von UPS nur den Nachweis über eine Lieferung an eine abweichende Adresse liefern kann. Da kann dein Händler noch so viel behaupten, UPS hätte geliefert - sie haben nicht dir (oder der von dir gewünschten Person) geliefert.
Nein, Strafanzeige bringt schon was, da ich der Geschädigte bin.Eine Strafanzeige gegen UPS bringt dir erst mal gar nichts. Sie erhöht zwar den Druck, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Aber selbst wenn der Fahrer wegen Unterschriftenfälschung verknackt würde, hieße das nicht, dass dadurch irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz) automatisch befriedigt werden würden. Selbst wenn, bist du erst mal nicht im Boot; UPS hätte Ansprüche gegen den Fahrer, seinen Arbeitspflichten nicht nachgekommen zu sein. Und daraus den Anspruch auf Schadenersatz. Wenn Schaden entstanden ist. Der nachzuweisen wäre - was schwierig sein kann, wenn dein Händler nicht seinerseits Schadenersatz gefordert (und erhalten) hat.
Was nicht passiert, wenn du nicht deinen Händler in die Pflicht nimmst...
Ich nehme mir sicher keinen Anwalt, und investiere noch mal Geld.Also: Einschreiben mit Mahnung und Fristsetzung ("Ich erwarte Lieferung bis..." 2 Wochen?).
Wenn darauf nicht reagiert wird: Anrufen und nachfragen, oder gleich zum Anwalt gehen. Der wird dir erzählen, was der Spaß dich kosten könnte, falls du ihn beauftragst und er so unfähig ist, dass er deine Forderung (und sein Salär) nicht durchsetzen kann.
Verständlich, aber möglicherweise ein Trugschluss (was das Geld angeht). Das kann dir der Anwalt im Erstgespräch (also vor dann kostenpflichtiger Beauftragung) sagen. Im Falle eines Prozesses können dem Schuldigen die Prozess- und Anwaltskosten aufgebrummt werden (müssen aber nicht, oft darf jeder die eigenen Anwaltskosten tragen). Kommt es nicht zum Prozess (weil man sich dann doch einigt), hättest du allerdings gelitten, da der Händler wohl kaum deine Kosten tragen würde, obwohl er diese dadurch verursacht hat, dass er dir nicht glauben wollte... was die Prozesswahrscheinlichkeit erhöht. (Ja, ist z.K.)Ich nehme mir sicher keinen Anwalt, und investiere noch mal Geld.
Wenn es den noch gibt . So oft, wie in letzter Zeit immer wieder verschiedene Gesichter nicht der deutschen Sprache mächtiger Fahrer auftauchen, hege ich da so meine Zweifel. Nicht daß ich das mögliche Fehlverhalten deutschsprachigen Fahrern nicht unterstellen würde, die sind unter dem gleichen Druck seitens ihrer "Arbeitgeber" (o. steht das "A" für "Ausbeuter"??? ), bloß sehe ich solche schon lange nicht mehr, und die Fluktuation bei den Fahrern hat m. E. erhebliche Ausmaße angenommen....
Warum immer kompliziert machen wenn es einfach geht.
OK, einfacher wäre, der Händler würde die Empfangsbestätigung anzweifeln, und selbst eine Nachforschung beantragen
Da er das aber nicht tut, geht es halt so, mit den Konsequenzen für den Paketfahrer.
...