Ja stimmt schon Tom...
Nur denke ich auch, dass sich das nicht so einfach von anderen Veranstaltungen trennen lässt.
Doch - lässt sich ganz einfach trennen.
Hier wird Vieles vermischt und ich vermute, auch nicht richtig verstanden.
Das Bundesverfassunggericht übt keine fachliche Kontrolle aus, sondern überprüft, ob die getroffenen Entscheidungen der Fachgerichte mit dem
Grundgesetz in Einklang stehen.
Kommt es dabei zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsverletzung vorliegt, hebt es diese – ebenso gegebenenfalls Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück
Oder, wie im vorliegenden Klagefall und dessen bereits seit 10 Jahren andauernden Rechtstreites, wird ein Grundsatzurteil gefällt, dass somit endgültig ist.
Diese Grundsatzentscheidungen sind hier ->
Entscheidungen abrufbar.
Hier ->
Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 14. Januar 2025 der Link zum aktuellem Thread, als PDF - 36 Seiten
Es geht um eine Verdassungsbeschwerde, nicht um einen laufenden Rechtsstreit - dieser wurde bereits zuvor von Gerichten entschieden.
Mit folgendem Schwepunkt.
Die Urteilsverfassungsbeschwerde betrifft die Erhebung einer Gebühr für den Einsatz von
Polizeikräften anlässlich eines als besonders gefahrgeneigt eingestuften Spiels der Fuß-
ball-Bundesliga auf der Grundlage einer im Jahr 2014 verabschiedeten landesrechtlichen
Gebührenregelung in Bremen.
Diese Gebürenregelung ist in § 4 Absatz 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes (BremGebBeitrG)
vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des
Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 4. November 2014 (Brem.GBl. S. 457) festgeschrieben, also geltendes Recht.
Bevor das Verfassunggericht tätig (angerufen) wurde, gingen dem Rechtstreit 4 Urteile von anderen Gerichten voraus.
In der 36 seitigen Urteilsbegründung, erläuter der Senat seine Ansicht, warum es zum Entscheid kam.
zu deiner Frage....
Sieh mal die Street Parade in Zürich..wieviel muss da der Steuerzahler hinlegen..und wieviel der Veranstalter...
Sie ist rein hypothetisch und bezieht sich nicht auf das Urteil, sonst hättest du mir sicherlich Teile daraus zitiert, die darauf anwendbar sind.
ZB. die aktuelle Gebührenordnung der Stadt Zürich?
Oder laufende Verfahren, wo darüber gestritten wird?
Mal ganz abgesehen davon, dass sich die Rechtsprechung in der Schweiz, die Rechtspflege - an sich - von der Deutschen unterscheidet.ü
Was jetzt bzw. schon im Vorfeld passiert ist.
Die Gemeinden - Kommunen bzw. die bisherigen Kostenträger solcher Sicherungseinsätze, werden ihre geltenden Gebührenordnungen
dahingehend prüfen, ob sie mit dem Urteil und dem Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes kompatibel sind oder sich entsprechend anpassen lassen.
Ob da nun ausschliesslich Hochrisiko Veranstaltungen mit Gewinnabsicht unter den Weihnachtsmärkten oder Streetparad finden lassen, muss jede Kommune
für sich prüfen und ihre geltenden Gebührenordnungen anpassen.
Verfassungskonform oder es gibt erneut Anhörungen
Das ist vollkommen legitim und gehört zu Rechtspflege.
Welchen Aufwand bzw. welche Vorraussetzungen für eine solche Anpassung notwendig sind, klären andere Bestimmungen.
Kommunalrecht Deutschland
Jetzt irgendwelche wilden Konstruktionen hervorzuzaubern, was alles passieren wird und wer nun demnächst alles zur Kasse gebeten wird,
ist viel Tam Tam - um Nix.
Wer der Meinung ist, dass sich nun der Steuerzahler in der Allgemeinheit, aus der Rechnungserstellung herauswinden kann,
soll das bitte mit Quellenangabe zu laufenden Fällen darlegen.
Meines Wissens, wurden Schausteller, Budenbetreiber, Gastronomen bislang von der GEMA gemolken - nicht aber von den Kommunen,
was die Kosten für die Sicherheit anbelangt.
Ansonsten den Panikmodus zurückfahren.
Zudem letzendlich schon richtig erwähnt wurde - die Stadt Bremen
kann -
muss aber nicht.
Die angestossene Debatte halte ich für richtig, weil sie das Problem in den Fokus rückt
Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
Wie die Kommunen / Veranstalter dies in Zukunft handeln, wird sich zeigen.
Auf jeden Fall, wir es nicht schnell gehen, das Bremer Urteil 1 : 1 in jeder Kommune umzusetzten - je nach geltenden Bestimmungen und Willen.