Polizeikosten-Streit bei Fußballspielen - entschieden

Diskutiere Polizeikosten-Streit bei Fußballspielen - entschieden im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Wie sagten die romer schon...brot und spielen. Ein bestimter teil des volkes braucht die spiele, sonnst kommt krawal was die senatoren nicht...
jan13

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Wie sagten die romer schon...brot und spielen.
Ein bestimter teil des volkes braucht die spiele, sonnst kommt krawal was die senatoren nicht wollen.
So einfach ist es also nicht um die krawalmacher einfach kein zugang zu fussbal spielen mehr ze geben.
 
Eckart

Eckart

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das ganze könnte ein Dosenöffner sein für weitere Rechnungsempfänger. Spontan fallen mir ein:
-Oktoberfest
-Karneval
-Konzerte
-Festivals
-Weihnachtsmärkte
Apropos Weihnachtsmärkte: Wem sollte man da eher eine Rechnung schicken? Den Glühweinbuden, den Verkäufern von Filzpantoffeln, oder doch eher einem führenden Hassprediger? :schulterzucken:

Und was ist mit der Bundespolizei an den Bahnhöfen? Bekommt DB demnächst auch Rechnungen, wenn sich auf der Kölner Domplatte und dem Bahnhofsvorplatz die Eventszene zum gemeinschaftlichen Fummeln trifft?
Im Urteil wird ja auf den (hoch)kommerziellen Charakter der Fußballspiele Bezug genommen, d. h. damit argumentiert, dass vor allem der Veranstalter vom Einsatz profitiert.

Legt man diesen Maßstab an die aufgezählten Veranstaltungen an, fallen viele heraus, mindestens alle, die als Demonstration gelten, aber auch andere nichtkommerzielle.

Ansonsten sehe ich das zweischneidig, denn Sicherheit ist Aufgabe des Staats und der Veranstalter hat womöglich wenig Einfluss auf den Umfang des Polizeieinsatzes, sodass die Festlegungen der Behörde einen Angriffspunkt liefern. Wird aber auch schwierig bei so Sachen wie Weihnachtsmärkten, um die mittlerweile sagenhafte Barrieren aufgebaut werden, gemessen daran, wie selten etwas passiert (dann allerdings spektakulär). Wieviel Sicherheit muss sein ? Vielleicht müsste man an eine Umlage auf diejenigen denken, wegen denen der Polizeieinsatz überhaupt erst nötig wird, den "gewaltigen" Fußball"fans" ?

Oder sollte ich z. B. als Oktoberfestbesucher zwischen "unsicheren" Tagen mit wenig Polizeipräsenz und "sicheren" Tagen mit viel Polizeipräsenz wählen dürfen, an denen die Preise dafür dann höher sind ?
Ich denke, nach der Grundsatzentscheidung wird die Diskussion um deren Umsetzung erst losgehen.
 
wuli

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Wenn alle nur Fußball schauen wollen, braucht es keine Polizei. Es sind die Deppen die andere Interessen haben.
Richtig wäre, dass die, die beim Krawall erwischt werden, den Polizeieinsatz bezahlen, ersatzweise Haft.

Deswegen schaue ich seit über 20 Jahren kein Fußball mehr im Stadion, sondern Biathlon. Die Zuschauer feuern jeden Athleten an, egal aus welchem Land. Da habe ich noch nicht Ansatzweise eine Auseinandersetzung erlebt, da ist nur Party.

Auch die Athleten sind Normalos. Meine Frau und Ich habe vor 2 Jahren im Urlaub Sven Fischer und seine Frau kennen gelernt.
4 Goldmedaillen bei Olympia und 7 facher Weltmeister.
Absolter Weltklassesportler.

Wir haben uns länger unterhalten. Ich glaube nicht dass sich ein „ vergleichbarer FußballStar“ dazu herabgelassen Und sich mit einem Fan unterhalten hätte.
Das Foto hat Frau Fischer mit unserem Apparat gemacht.
 

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DonauGStreiber

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.... Wird aber auch schwierig bei so Sachen wie Weihnachtsmärkten, um die mittlerweile sagenhafte Barrieren aufgebaut werden, gemessen daran, wie selten etwas passiert (dann allerdings spektakulär). Wieviel Sicherheit muss sein ?
Also.... selbst früheste Kindheitserinnerungen an Weihnachtsmärkte einige Jahrzehnte zurück, beinhalten keine Arabischen Mitbürger, welche mir mit Hilfe von 40-Tonnern oder bayerischen SUV's nach dem Leben trachteten.....
Ich finde, dass extrem viel in deutlich zu kurzer Zeit passiert ist und deshalb diese sagenhaften Barrieren leider notwendig sind.... sofern Sie denn korrekt aufgebaut worden sind....
 
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Im Urteil geht es um Fussballvereine und deren Veranstaltungrn
Wie schon ganz zu Beginn erwähnt, dass wird nur der "Dosenöffner" für weitere, öffentliche Veranstaltungen sein.
Fussballspiele, Konzerte usw. kommen heute nicht mehr ohne einen stetig steigenden Sicherheitsapparat aus - und der kostet halt einfach - sowohl die Allgemeinheit, als auch den jeweiligen Veranstalter.
 
hydrantenfritz

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Im Urteil geht es um Fussballvereine und deren Veranstaltungrn
Ja stimmt schon Tom...
Nur denke ich auch, dass sich das nicht so einfach von anderen Veranstaltungen trennen lässt.

Sieh mal die Street Parade in Zürich..wieviel muss da der Steuerzahler hinlegen..und wieviel der Veranstalter...

Ich frage weil ich es nicht weiss.!!
 
TTTom

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Wie schon ganz zu Beginn erwähnt, dass wird nur der "Dosenöffner" für weitere, öffentliche Veranstaltungen sein.
... es geht in dem Urteil nur um den Mehraufwand für Hochrisikoveranstaltungen.

Das Gericht hat nicht in Frage gestellt, dass die Gewährleistung der Sicherheit eine staatliche Aufgabe ist.
 
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Ja stimmt schon Tom...
Nur denke ich auch, dass sich das nicht so einfach von anderen Veranstaltungen trennen lässt.

Doch - lässt sich ganz einfach trennen.


Hier wird Vieles vermischt und ich vermute, auch nicht richtig verstanden.
Das Bundesverfassunggericht übt keine fachliche Kontrolle aus, sondern überprüft, ob die getroffenen Entscheidungen der Fachgerichte mit dem Grundgesetz in Einklang stehen.
Kommt es dabei zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsverletzung vorliegt, hebt es diese – ebenso gegebenenfalls Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück

Oder, wie im vorliegenden Klagefall und dessen bereits seit 10 Jahren andauernden Rechtstreites, wird ein Grundsatzurteil gefällt, dass somit endgültig ist.

Diese Grundsatzentscheidungen sind hier -> Entscheidungen abrufbar.

Hier -> Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 14. Januar 2025 der Link zum aktuellem Thread, als PDF - 36 Seiten

Es geht um eine Verdassungsbeschwerde, nicht um einen laufenden Rechtsstreit - dieser wurde bereits zuvor von Gerichten entschieden.
Mit folgendem Schwepunkt.

Die Urteilsverfassungsbeschwerde betrifft die Erhebung einer Gebühr für den Einsatz von
Polizeikräften anlässlich eines als besonders gefahrgeneigt eingestuften Spiels der Fuß-
ball-Bundesliga auf der Grundlage einer im Jahr 2014 verabschiedeten landesrechtlichen
Gebührenregelung in Bremen.


Diese Gebürenregelung ist in § 4 Absatz 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes (BremGebBeitrG)
vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des
Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 4. November 2014 (Brem.GBl. S. 457) festgeschrieben, also geltendes Recht.

Bevor das Verfassunggericht tätig (angerufen) wurde, gingen dem Rechtstreit 4 Urteile von anderen Gerichten voraus.

In der 36 seitigen Urteilsbegründung, erläuter der Senat seine Ansicht, warum es zum Entscheid kam.

zu deiner Frage....
Sieh mal die Street Parade in Zürich..wieviel muss da der Steuerzahler hinlegen..und wieviel der Veranstalter...
Sie ist rein hypothetisch und bezieht sich nicht auf das Urteil, sonst hättest du mir sicherlich Teile daraus zitiert, die darauf anwendbar sind.
ZB. die aktuelle Gebührenordnung der Stadt Zürich?
Oder laufende Verfahren, wo darüber gestritten wird?
Mal ganz abgesehen davon, dass sich die Rechtsprechung in der Schweiz, die Rechtspflege - an sich - von der Deutschen unterscheidet.ü

Was jetzt bzw. schon im Vorfeld passiert ist.
Die Gemeinden - Kommunen bzw. die bisherigen Kostenträger solcher Sicherungseinsätze, werden ihre geltenden Gebührenordnungen
dahingehend prüfen, ob sie mit dem Urteil und dem Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes kompatibel sind oder sich entsprechend anpassen lassen.
Ob da nun ausschliesslich Hochrisiko Veranstaltungen mit Gewinnabsicht unter den Weihnachtsmärkten oder Streetparad finden lassen, muss jede Kommune
für sich prüfen und ihre geltenden Gebührenordnungen anpassen.
Verfassungskonform oder es gibt erneut Anhörungen

Das ist vollkommen legitim und gehört zu Rechtspflege.
Welchen Aufwand bzw. welche Vorraussetzungen für eine solche Anpassung notwendig sind, klären andere Bestimmungen.
Kommunalrecht Deutschland

Jetzt irgendwelche wilden Konstruktionen hervorzuzaubern, was alles passieren wird und wer nun demnächst alles zur Kasse gebeten wird,
ist viel Tam Tam - um Nix.

Wer der Meinung ist, dass sich nun der Steuerzahler in der Allgemeinheit, aus der Rechnungserstellung herauswinden kann,
soll das bitte mit Quellenangabe zu laufenden Fällen darlegen.

Meines Wissens, wurden Schausteller, Budenbetreiber, Gastronomen bislang von der GEMA gemolken - nicht aber von den Kommunen,
was die Kosten für die Sicherheit anbelangt.


Ansonsten den Panikmodus zurückfahren.

Zudem letzendlich schon richtig erwähnt wurde - die Stadt Bremen kann - muss aber nicht.

Die angestossene Debatte halte ich für richtig, weil sie das Problem in den Fokus rückt
Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht

Wie die Kommunen / Veranstalter dies in Zukunft handeln, wird sich zeigen.
Auf jeden Fall, wir es nicht schnell gehen, das Bremer Urteil 1 : 1 in jeder Kommune umzusetzten - je nach geltenden Bestimmungen und Willen.
 
finepixler

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Wir haben uns länger unterhalten. Ich glaube nicht dass sich ein „ vergleichbarer FußballStar“ dazu herabgelassen Und sich mit einem Fan unterhalten hätte.
Das Foto hat Frau Fischer mit unserem Apparat gemacht.
Ja, schön. Glauben heißt nicht wissen:

Eintracht in der Region - Eintracht Frankfurt

Und die Eintracht ist ganz sicherlich nicht der einzige Verein, der so nah an seinen Fans ist.

Es ist immer wieder interessant zu sehen, und ganz besonders in diesem Thread, wie von Außenstehenden und Unbedarften Kollektivurteile gefällt werden. Eine typische Eigenschaft des alten, weißen Mannes? 🤔
 
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DonauGStreiber

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Belege?

Der Fall ist 10 Jahre alt

Kennst du weitere?
Natürlich.... ich bin im Präsidium eines Eishockeyclubs der höchsten, deutschen Spielklasse.
Absolut identische Diskussion mit der Kommune & Polizei....

Und mittlerweile ist jeder deutsche Weihnachtsmarkt eine "Hochrisikoveranstaltung" ....
 
moubeli

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"Wilma" > BMW R1200R LC, "Elise" > Scary Scarver
Ja, schön. Glauben heißt nicht wissen:

Eintracht in der Region - Eintracht Frankfurt

Und die Eintracht ist ganz sicherlich nicht der einzige Verein, der so nah an seinen Fans ist.
...
Ich betrieb (gemeinsam) rund 7 Jahre eine Bar/Restaurant auf der Schweizer Straße, genau gegenüber vom gemalten Haus.
In letzterem schlugen immer wieder gerne Eintracht Kicker der Bundesliga in mehr oder weniger kleinen Grüppchen auf und ich dachte mir, meine Güte, was sind das für Kinder (oder was bin ich so alt) 😂...
Der ein oder andere nahm auch schon mal bei uns einen Cocktail. 😉
Große Buben in sauteuren Sportwagen.
Nicht ohne Starallüren - aber das ist ja durchaus nachvollziehbar.
Mir war's egal, habe zu Fußball keinen Zugang. (Die wirklich harten Jungs spielen Handball. )
 
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ELTORNADO

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Anfangs dachte ich auch, dass das eine gute Entscheidung wäre. Dann habe ich ein wenig darüber nachgedacht und musste meine anfängliche Meinung revidieren. So kann man de facto jede Veranstaltung in Zukunft torpedieren, weil niemand dafür garantieren kann, für Polizeieinsätze zahlen zu können.

Hypothetischer Fall: Wenn ich jetzt eine kleine Party organisiere und dann kündigen sich 1.000 Hooligans an, dann bin ich pleite. Wenn das Ganze auch für die Politik angewendet wird, was passiert dann? Dann sind gewisse Parteien umgehend pleite, weil sich die "Zivilgesellschaft" dafür entscheidet, gegen die der Partei verfassungsmäßig zugesicherten Rechte zu demonstrieren.

Das ist völlig absurd und ein Freifahrtschein, um Veranstaltungen zu verunmöglichen, die gewissen Leuten nicht in den Kram passen.
 
ELTORNADO

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Also.... selbst früheste Kindheitserinnerungen an Weihnachtsmärkte einige Jahrzehnte zurück, beinhalten keine Arabischen Mitbürger, welche mir mit Hilfe von 40-Tonnern oder bayerischen SUV's nach dem Leben trachteten.....
Ich finde, dass extrem viel in deutlich zu kurzer Zeit passiert ist und deshalb diese sagenhaften Barrieren leider notwendig sind.... sofern Sie denn korrekt aufgebaut worden sind....
Da gäbe es mannigfaltige Möglichkeiten, um solche Sicherheitskonzepte obsolet werden zu lassen. In Ungarn oder Polen braucht es das auch nicht, wieso nur?
 
Thomas211

Thomas211

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Anfangs dachte ich auch, dass das eine gute Entscheidung wäre. Dann habe ich ein wenig darüber nachgedacht und musste meine anfängliche Meinung revidieren. So kann man de facto jede Veranstaltung in Zukunft torpedieren, weil niemand dafür garantieren kann, für Polizeieinsätze zahlen zu können.

Hypothetischer Fall: Wenn ich jetzt eine kleine Party organisiere und dann kündigen sich 1.000 Hooligans an, dann bin ich pleite. Wenn das Ganze auch für die Politik angewendet wird, was passiert dann? Dann sind gewisse Parteien umgehend pleite, weil sich die "Zivilgesellschaft" dafür entscheidet, gegen die der Partei verfassungsmäßig zugesicherten Rechte zu demonstrieren.

Das ist völlig absurd und ein Freifahrtschein, um Veranstaltungen zu verunmöglichen, die gewissen Leuten nicht in den Kram passen.
Ach was echt 😂

Das is ein Grundsatz Urteil....
 
Thema:

Polizeikosten-Streit bei Fußballspielen - entschieden

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