das ganze könnte ein Dosenöffner sein für weitere Rechnungsempfänger. Spontan fallen mir ein:
-Oktoberfest
-Karneval
-Konzerte
-Festivals
-Weihnachtsmärkte
Apropos Weihnachtsmärkte: Wem sollte man da eher eine Rechnung schicken? Den Glühweinbuden, den Verkäufern von Filzpantoffeln, oder doch eher einem führenden Hassprediger?
Und was ist mit der Bundespolizei an den Bahnhöfen? Bekommt DB demnächst auch Rechnungen, wenn sich auf der Kölner Domplatte und dem Bahnhofsvorplatz die Eventszene zum gemeinschaftlichen Fummeln trifft?
Im Urteil wird ja auf den (hoch)kommerziellen Charakter der Fußballspiele Bezug genommen, d. h. damit argumentiert, dass vor allem der Veranstalter vom Einsatz profitiert.
Legt man diesen Maßstab an die aufgezählten Veranstaltungen an, fallen viele heraus, mindestens alle, die als Demonstration gelten, aber auch andere nichtkommerzielle.
Ansonsten sehe ich das zweischneidig, denn Sicherheit ist Aufgabe des Staats und der Veranstalter hat womöglich wenig Einfluss auf den Umfang des Polizeieinsatzes, sodass die Festlegungen der Behörde einen Angriffspunkt liefern. Wird aber auch schwierig bei so Sachen wie Weihnachtsmärkten, um die mittlerweile sagenhafte Barrieren aufgebaut werden, gemessen daran, wie selten etwas passiert (dann allerdings spektakulär).
Wieviel Sicherheit muss sein ? Vielleicht müsste man an eine Umlage auf diejenigen denken, wegen denen der Polizeieinsatz überhaupt erst nötig wird, den "gewaltigen" Fußball"fans" ?
Oder sollte ich z. B. als Oktoberfestbesucher zwischen "unsicheren" Tagen mit wenig Polizeipräsenz und "sicheren" Tagen mit viel Polizeipräsenz wählen dürfen, an denen die Preise dafür dann höher sind ?
Ich denke, nach der Grundsatzentscheidung wird die Diskussion um deren Umsetzung erst losgehen.