Es ist unverhältnissmäßig wenn man genau das was man anderen zum Vorwurf macht, genauso praktiziert..
Das meine ich mit der Frage ob das sein muss, nicht ob der das mit §35 begründen kann.
Ich bin Jahrelang mit $35 und §38 im RD gefahren.. Sonderrecht , Rechtfertigender Notstand, Wegerecht ohne Blaulicht usw.
Wenn ich zb eine Verfolgung mache, mit einem verdeckten Fahrzeug, muss da nicht der Eindruk entstehen, der blöde RT Fahrer, der drückt von hinten? dann fahren wir eben schneller.. Provokation kommt an.
Wäre ein als "Polizei" erkennbares FZ gefahren, hätten die Fahrer Geschwindigkeit rausgenommen und den Beamten oder Angestellten überholen lassen.. Fallen stellen ist mein Vorwurf.
Meine Frau wurde mit 110km/h auf einer 4 Spurigen auf 100 begrenzen Fahrbahn von hinten bedrängt, also viel schneller draufgefahren und mit 2..3 m Abstand, so dass sie dachte "der blöde Drängler.." fuhr dann mit 110 nach rechts.. und dann stellte sich heraus: die Polizei macht das, mit verdeckten Autos in der Befrackte saßen um zu sehen, ob man dann noch schneller fährt..dann rausholen...Verhältinsmäßigkeit der Maßnahme..Fehlanzeige.
Deswegen hier die Anmerkung= die Verfolgung war falsch, eine Radarkontrolle mobil hätte genauso überführt.