Polizeikontrolle

Diskutiere Polizeikontrolle im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Da fahre ich schon lange nicht mehr her..... :conffuused:. Gibt schönere Strecken wo man auch im legalen Geschwindigkeitsbereich Spaß haben kann...
Andi#87

Andi#87

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Da fahre ich schon lange nicht mehr her..... :conffuused:.
Gibt schönere Strecken wo man auch im legalen Geschwindigkeitsbereich Spaß haben kann. Und die Gäste aus NL stehen auch nicht im Weg :zwinkern:
 
RunNRG

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:cool:

Vielleicht sollten wir mal zusammen fahren und unsere Runde-Erfahrungen austauschen! Ich habe durch mein TT400 schon einige kurvige Strecken im Bergischen und Eifel kennengelernt, auf die ich so nie gekommen wäre... :)
 
gerd_

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Hi
...................
Früher bin ich da mit dem Supersportler lang, die ersten 100 kmh waren quasi nicht existent.....nur in engen Kurven.
Ich hatte Glück, auf den längeren, geraden Stücken (wie schnell fährt der Sportler da...:lalala: ) nicht von einem Auto von einem Wanderparkplatz einbiegend, überrascht worden zu sein.
.................
Einfach eine schmalere Strasse benutzen. Erste Stufe: Die Strasse ist nur so breit wie die rechte Fahrbahn. Das ist nicht als Mahnung gedacht sondern als Aufforderung es einfach zu probieren. Immer nur rechts der Mittellinie (links ist gedanklich "Acker") "verbessert" die Strasse. Ja, andere fahren dann schneller weil sie die "internen" Bedingungen nicht kennen.
Ist wie in den Bergen wo viele Supersportler den 0,5-ten Gang suchen :-)
gerd
 
RunNRG

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Das war bei meiner R1 nicht besser, da der 1. Gang bis fast 160 ging. Trotz prima Handling (breite SBK-Segelstange) war der Anriss auf reinen Serpentinenstrecken (kaum Geraden) trotz rund 200 PS Spitzenleistung überschaubar, da man erst mal in einen Drehzahlbereich mit Drehmo kommen musste und schleifende Kupplung mochte ich nicht fahren.
Und quälend kurz umritzeln macht man dann auch nicht, die Supersport-Getriebe sind halt alle für die Renne ausgelegt (gewesen) , 1. Gang ewig zu lang, weitere Gänge eng gespreizt.

Dieses schmale, kleinteilige Strassennetz mochte ich mit dem Sportler nicht gerne fahrne , größtenteils sind die Strassen schlecht (Rumpelspisten) und ein guter artgerechter fahrflow stellt sich somit mit dem Sportler dort nicht ein.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die "Probleme" der Supersportler sind mir bewusst. Das heisst aber, wenn man es übersetzt, dass die Dinger für die Mehrzahl der Strassen eigentlich unbrauchbar sind oder, dass man auf den "geeigneten Strassen" quasi zwangsweise zu schnell sein muss.
Zudem wollen sie gar nicht gut fahren sondern lediglich "Erster" sein, können sich nicht an einer geschwungenen rechten Fahrspur erfreuen sondern müssen alle Spuren benutzen um ihr Ziel "Erster" zu erreichen. DAS Problem liegt irgendwie zwischen den Beinen und ist nicht auf Supersportler begrenzt.
Schon immer habe ich ein Lächeln im Gesicht wenn ich auf der langen Geraden einer Landstrasse überholt werde (mir egal) und der Typ anschliessend vor jeder Kurve im Weg steht. Wenn Bodenwellen, enge Biegungen etc. für Supersportler ungeeignet sind, dann sollten die einfach GS oder RT fahren :-) (egal wie diese Art Mopped bei einer anderen Marke heisst).
Wenn ich sehe wie schnell (oder eher langsam) die Supersportler in den Kurven des Würgauer Bergs sind, dann mache ich mir Gedanken. Raum gewinnt (die Mehrzahl) dort nur an den Geraden.
gerd
 
D

daGamser

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Hallo Zusammen,

weil Gerd das Thema angesprochen hat, ein Link zu einem einem Bericht aus dem Kölner Stadt Anzeiger vom 30.04.2020.
Zitat: "Odenthal - Ein junger Motorradfahrer, der auf einer kurvenreichen Landstraße im Bergischen Land stundenlang „Knieschleifen“ in Rennfahrermanier geübt hat, muss mit einem Strafverfahren wegen eines verbotenen Rennens rechnen. Sein Führerschein dürfte für längere Zeit weg sein - der 18-Jährige war durch enge Kurven, in denen Tempo 30 gilt, mit fast 90 Stundenkilometern gefahren und hatte zudem mehrfach das Überholverbot auf der Strecke missachtet, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. In einem Fall überholte er sogar einen Fahrschulwagen und den davor fahrenden Motorrad-Fahrschüler. ...."
KSTA: Tempo 90 statt 30 18-jähriger Motorradfahrer übt das „Knieschleifen“

Schönes Wochenende
Man sollte die Fahrschule anzeigen, den am 30.04. war noch totales Schulungsverbot :-)
 
sigmali

sigmali

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mit unnötigen Geschwindigkeitlimits, werden ganze Bevölkerungsschichten kiminalisiert!
Warum muss an einer Kurvenstercke ein Limit für 300 000 Fahrer stehen, weil sich 5 Leute da totgefahren haben?
Muss der Staat das regulieren wollen? Müssen schon garnicht.
Bei dem Überholen des Fahrradfahrers hätte ich auch eine Drosselung der Geschwindigkeit erwartet..
Aber was ist mit dem Polizeimotorradfahrer ? hat er da nicht auch so schlimm überholt darf denn der das?
Und warum?

Ein Blick ins Gesetz hilft. Hier gelten die Absätze 1 und 8. Und der Absatz 1 gilt für ihn auch ohne Martinshorn und Blaulicht (also mit einem zivilen Dienstfahrzeug) und was viele nicht wissen: auch mit seinem Privatfahrzeug. Definitionssachen ist dann letztlich "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben". Der Provida-Fahrer dürfte da kein Begründungsproblem haben. Schwieriger wird es, wenn er im Privatfahrzeug zum Dienst fährt. Da braucht er vermutlich eine unterstützende Stellungnahme seines Dienststellenleiters.


§ 35 StVO
 
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teileklaus

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Es ist unverhältnissmäßig wenn man genau das was man anderen zum Vorwurf macht, genauso praktiziert..
Das meine ich mit der Frage ob das sein muss, nicht ob der das mit §35 begründen kann.
Ich bin Jahrelang mit $35 und §38 im RD gefahren.. Sonderrecht , Rechtfertigender Notstand, Wegerecht ohne Blaulicht usw.

Wenn ich zb eine Verfolgung mache, mit einem verdeckten Fahrzeug, muss da nicht der Eindruk entstehen, der blöde RT Fahrer, der drückt von hinten? dann fahren wir eben schneller.. Provokation kommt an.
Wäre ein als "Polizei" erkennbares FZ gefahren, hätten die Fahrer Geschwindigkeit rausgenommen und den Beamten oder Angestellten überholen lassen.. Fallen stellen ist mein Vorwurf.
Meine Frau wurde mit 110km/h auf einer 4 Spurigen auf 100 begrenzen Fahrbahn von hinten bedrängt, also viel schneller draufgefahren und mit 2..3 m Abstand, so dass sie dachte "der blöde Drängler.." fuhr dann mit 110 nach rechts.. und dann stellte sich heraus: die Polizei macht das, mit verdeckten Autos in der Befrackte saßen um zu sehen, ob man dann noch schneller fährt..dann rausholen...Verhältinsmäßigkeit der Maßnahme..Fehlanzeige.
Deswegen hier die Anmerkung= die Verfolgung war falsch, eine Radarkontrolle mobil hätte genauso überführt.
 
RunNRG

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Ich glaube kaum, das die Gelbkennzeichen sind von hinten bedrängt fühlten und überhaupt in den Rückspiegel geblickt haben.:cool:
Mit einem Radar kannst du auch die permanente Verstossabfolge nicht so gut dokumentieren.

Das hätte ich mal vor Jahrenden anbringen sollen, Herr Oberförster, ich hab mich durch sie bedrängt gefühlt, darum habe ich meine Tausender in 7,5 Sekunden > 200 katapultiert.....der hätte sich doch nach Strich und Faden verarscht gefühlt. :cool:

Freundlich bleiben, lieber nix sagen, dumm stellen, alles gut, die Pönale kommt dann so oder so.
 
hartl15

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Es ist unverhältnissmäßig wenn man genau das was man anderen zum Vorwurf macht, genauso praktiziert..
Das meine ich mit der Frage ob das sein muss, nicht ob der das mit §35 begründen kann.
Ich bin Jahrelang mit $35 und §38 im RD gefahren.. Sonderrecht , Rechtfertigender Notstand, Wegerecht ohne Blaulicht usw.

Wenn ich zb eine Verfolgung mache, mit einem verdeckten Fahrzeug, muss da nicht der Eindruk entstehen, der blöde RT Fahrer, der drückt von hinten? dann fahren wir eben schneller.. Provokation kommt an.
Wäre ein als "Polizei" erkennbares FZ gefahren, hätten die Fahrer Geschwindigkeit rausgenommen und den Beamten oder Angestellten überholen lassen.. Fallen stellen ist mein Vorwurf.
Meine Frau wurde mit 110km/h auf einer 4 Spurigen auf 100 begrenzen Fahrbahn von hinten bedrängt, also viel schneller draufgefahren und mit 2..3 m Abstand, so dass sie dachte "der blöde Drängler.." fuhr dann mit 110 nach rechts.. und dann stellte sich heraus: die Polizei macht das, mit verdeckten Autos in der Befrackte saßen um zu sehen, ob man dann noch schneller fährt..dann rausholen...Verhältinsmäßigkeit der Maßnahme..Fehlanzeige.
Deswegen hier die Anmerkung= die Verfolgung war falsch, eine Radarkontrolle mobil hätte genauso überführt.
Ja, ja - Schuldumkehr gibt es nicht nur beim Mopped-Fahren :redcarded:

Und übrigens: Zum "provozieren" gehören immer zumindest zwei :banghead:
 
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Gast45437

Gast
Es ist unverhältnissmäßig wenn man genau das was man anderen zum Vorwurf macht, genauso praktiziert..
Das meine ich mit der Frage ob das sein muss, nicht ob der das mit §35 begründen kann.
Ich bin Jahrelang mit $35 und §38 im RD gefahren.. Sonderrecht , Rechtfertigender Notstand, Wegerecht ohne Blaulicht usw.

Wenn ich zb eine Verfolgung mache, mit einem verdeckten Fahrzeug, muss da nicht der Eindruk entstehen, der blöde RT Fahrer, der drückt von hinten? dann fahren wir eben schneller.. Provokation kommt an.
Wäre ein als "Polizei" erkennbares FZ gefahren, hätten die Fahrer Geschwindigkeit rausgenommen und den Beamten oder Angestellten überholen lassen.. Fallen stellen ist mein Vorwurf.
Meine Frau wurde mit 110km/h auf einer 4 Spurigen auf 100 begrenzen Fahrbahn von hinten bedrängt, also viel schneller draufgefahren und mit 2..3 m Abstand, so dass sie dachte "der blöde Drängler.." fuhr dann mit 110 nach rechts.. und dann stellte sich heraus: die Polizei macht das, mit verdeckten Autos in der Befrackte saßen um zu sehen, ob man dann noch schneller fährt..dann rausholen...Verhältinsmäßigkeit der Maßnahme..Fehlanzeige.
Deswegen hier die Anmerkung= die Verfolgung war falsch, eine Radarkontrolle mobil hätte genauso überführt.
Selbst vor 20 Jahren mit dem Auto auf der Autobahn erlebt, schön im Verkehr mitgeschwommen, ich war Letzter in der Kolonne, dann drängelte ein dunkler BMW, nach ca. 5min bin ich rechts rüber, um ihn vorbeizulassen... Beifahrer hat gleich die Kelle gezückt...es waren 100, dann 80 erlaubt (der Beamte erklärte mir, daß bei extremer Witterung Fahrbahnveränderungen passieren können...es war Frühjahr/Sonne/20°C) anschließend 4 Wochen Fußgänger.
 
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Gast 5187

Gast
Es ist unverhältnissmäßig wenn man genau das was man anderen zum Vorwurf macht, genauso praktiziert..
Das meine ich mit der Frage ob das sein muss, nicht ob der das mit §35 begründen kann.
Ich bin Jahrelang mit $35 und §38 im RD gefahren.. Sonderrecht , Rechtfertigender Notstand, Wegerecht ohne Blaulicht usw.

Wenn ich zb eine Verfolgung mache, mit einem verdeckten Fahrzeug, muss da nicht der Eindruk entstehen, der blöde RT Fahrer, der drückt von hinten? dann fahren wir eben schneller.. Provokation kommt an.
Wäre ein als "Polizei" erkennbares FZ gefahren, hätten die Fahrer Geschwindigkeit rausgenommen und den Beamten oder Angestellten überholen lassen.. Fallen stellen ist mein Vorwurf.
Meine Frau wurde mit 110km/h auf einer 4 Spurigen auf 100 begrenzen Fahrbahn von hinten bedrängt, also viel schneller draufgefahren und mit 2..3 m Abstand, so dass sie dachte "der blöde Drängler.." fuhr dann mit 110 nach rechts.. und dann stellte sich heraus: die Polizei macht das, mit verdeckten Autos in der Befrackte saßen um zu sehen, ob man dann noch schneller fährt..dann rausholen...Verhältinsmäßigkeit der Maßnahme..Fehlanzeige.
Deswegen hier die Anmerkung= die Verfolgung war falsch, eine Radarkontrolle mobil hätte genauso überführt.
Ich kann Teile (die 110 Deiner Frau auf 4 spuriger Straße) Deiner Gedanken durchaus nachvollziehen.
Wir wollen aber nun nicht so weit gehen, dass man erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen deshalb begeht, weil man sich bedrängt fühlte, oder? :confused:
 
GS-Ghost

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Ich kann Teile (die 110 Deiner Frau auf 4 spuriger Straße) Deiner Gedanken durchaus nachvollziehen.
Wir wollen aber nun nicht so weit gehen, dass man erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen deshalb begeht, weil man sich bedrängt fühlte, oder? :confused:
Bei mir führt so ein "Bedrängen" regelmäßig zu vorschriftsmäßiger Fahrweise. :lalala:
 
sigmali

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Meine Frau wurde mit 110km/h auf einer 4 Spurigen auf 100 begrenzen Fahrbahn von hinten bedrängt, also viel schneller draufgefahren und mit 2..3 m Abstand, so dass sie dachte "der blöde Drängler.." fuhr dann mit 110 nach rechts.. und dann stellte sich heraus: die Polizei macht das, mit verdeckten Autos in der Befrackte saßen um zu sehen, ob man dann noch schneller fährt..dann rausholen...Verhältinsmäßigkeit der Maßnahme..Fehlanzeige.
Deswegen hier die Anmerkung= die Verfolgung war falsch, eine Radarkontrolle mobil hätte genauso überführt.
Unverhältnismäßig?? Das ist das gute an unserer Demokratie. Du hast Deine Meinung, andere eine andere. Deine entspricht aber zumindest nicht der "herrschenden Rechtsprechung".

Provokation? Auf von hinten drängende Fahrzeuge mit "Schnellerfahren" reagieren (ha, das ist ein Konkurent, dem zeige ich aber.....) Könnte man vielleicht auch in Richtung "charakterliche Eignung" einstufen. Da könnte man an manchen Tagen kaum noch korrekt oder langsam fahren.

Und Verkehrsüberwachung mit erkennbaren Polizeifahrzeugen----Gähn. Das beeindruckt notorische, überzeugte Schnellfahrer ganz mächtig.

Fallensteller? Ein ewig wiederholter Vorwurf, der meist aus einer ganz bestimmten "Fahrer-Ecke" kommt. Komisch, dass es Länder gibt, in denen nicht so (oft) aggressiv und maßlos gefahren wird. Egal ob Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, Österreich. Sind uns diese Nachbarn intelektuell so haushoch überlegen, sind die unnötig angepasst und nicht freiheitsliebend, haben die weniger Vollpfosten auf den Straßen ---- oder liegt es am Ende ganz banal an deren Überwachung und Sanktionshöhe/-dichte?

Aber ich bin mir sicher, Du bleibst bei Deiner Einstellung. Wetten.
 
Thema:

Polizeikontrolle

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