Polizeikontrolle

Diskutiere Polizeikontrolle im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Der Schalthebel hat (und braucht) gar keine Kennzeichnung. Hat dein ab Werk verbauter Hebel irgendwo eine Gravur? Eher nicht, also braucht das bei...
Andi#87

Andi#87

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Der Schalthebel hat (und braucht) gar keine Kennzeichnung.
Hat dein ab Werk verbauter Hebel irgendwo eine Gravur? Eher nicht, also braucht das bei OEM Zubehör auch nicht.
Für das Chinazeugs gibt es nix und da ist die Rennleitung sehr sensibel (zu Recht)
 
MichaelBC

MichaelBC

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Es ist richtig, dass der Schalthebel keine Kennzeichnung braucht weil es Polizei und TÜV egal ist wenn der abbricht. Der BMW HP Schalthebel hat trotzdem eine Nummer.
 
Bullerbue

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Der Schalthebel hat (und braucht) gar keine Kennzeichnung.
Hat dein ab Werk verbauter Hebel irgendwo eine Gravur? Eher nicht, also braucht das bei OEM Zubehör auch nicht.
Für das Chinazeugs gibt es nix und da ist die Rennleitung sehr sensibel (zu Recht)
N‘acht,

jepp für die Schalthebel braucht es keine Nummer. Alles was an Originalaufnahmen am Rahmen oder Motor angebracht wird und wo die Führungsebene/Aufstellebene gleich bleibt, braucht es keine ABE. Heißt Fußrasten die welche die gleiche Aufnahmeebene / Höhe wie die originalen aufweisen brauchen auch keine ABE. Genauso der Schalthebel, der zudem keine Sicherheitsrelevanz hat.

Verstellbare Fußrasten oder gar Fußrastenanlagen sind was anderes. Diese ändern die originale Geometrie, auch wenn diese an vorgebenden Aufnahmen befestigt sind. Ebenso der Handbremshebel der an keiner festen Rahmenaufnahme befestigt ist, sondern an einer veränderbaren / verstellbaren Aufnahme befestigt sind.

Beim Kupplungshebel spielt dies übrigens wiederum keine Rolle. Wenn man einen Satz Handhebel für Kupplung und Bremse kauft, ist nur die ABE für den Bremshebel von Bedeutung. Beim Fußbremshebel ist es wieder anders, weil die Zubehörteile wiederum an festen Aufnahmen befestigt werden.

Wurde mir alles von einem TÜV Prüfer erklärt an meinem Mopped. Eingetragen ist bei mir das Fahrwerk von TT, der Windschild, der Handbremshebel und der Lenkungsdämpfer. Der verstellbare TT Schalthebel, der TT Bremshebel (Fuß) und die Adventure Fußrasten von Pivot Pegz interessiert den Prüfer nicht.

Gruß Guido
 
Hansemann

Hansemann

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Der TÜV macht (leider) gern seine eigenen Regeln. Was Guido von seinem Prüfer berichtet, kann anderenorts eine ganz andere Wirkung entfalten. Die unterschiedliche Bewertung von Fuß- und Handbremshebel erscheint mir nicht schlüssig. In beiden Fällen gibt es Anforderungen, die ein verwendetes Material zu erfüllen hat was Biegesteifigkeit und Bruchfestigkeit angeht. Bremse ist als Gesamtsystem ein bauartgenehmigtes Bauteil, an dem man nicht einfach ein Bambuspedal an die Fußbremse basteln kann. Ich möchte auch keine Plastik- oder Pappfußrasten haben, die möglicherweise durch Lack "getarnt" wurden.
 
manfred180161

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N‘acht,

jepp für die Schalthebel braucht es keine Nummer. Alles was an Originalaufnahmen am Rahmen oder Motor angebracht wird und wo die Führungsebene/Aufstellebene gleich bleibt, braucht es keine ABE. Heißt Fußrasten die welche die gleiche Aufnahmeebene / Höhe wie die originalen aufweisen brauchen auch keine ABE. Genauso der Schalthebel, der zudem keine Sicherheitsrelevanz hat.

Verstellbare Fußrasten oder gar Fußrastenanlagen sind was anderes. Diese ändern die originale Geometrie, auch wenn diese an vorgebenden Aufnahmen befestigt sind. Ebenso der Handbremshebel der an keiner festen Rahmenaufnahme befestigt ist, sondern an einer veränderbaren / verstellbaren Aufnahme befestigt sind.

Beim Kupplungshebel spielt dies übrigens wiederum keine Rolle. Wenn man einen Satz Handhebel für Kupplung und Bremse kauft, ist nur die ABE für den Bremshebel von Bedeutung. Beim Fußbremshebel ist es wieder anders, weil die Zubehörteile wiederum an festen Aufnahmen befestigt werden.

Wurde mir alles von einem TÜV Prüfer erklärt an meinem Mopped. Eingetragen ist bei mir das Fahrwerk von TT, der Windschild, der Handbremshebel und der Lenkungsdämpfer. Der verstellbare TT Schalthebel, der TT Bremshebel (Fuß) und die Adventure Fußrasten von Pivot Pegz interessiert den Prüfer nicht.

Gruß Guido
Das verwundert mich doch sehr. Ein Fußbremshebel ist ein sicherheitsrelevantes Teil, ein Nachbau könnte zu dünn sein und bei Belastung abbrechen, auch dann, wenn er an der Original-Aufnahme hängt.

Auch bei Fußrasten kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, was der TÜVler dir erklärt hat.
 
manfred180161

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Der TÜV macht (leider) gern seine eigenen Regeln. Was Guido von seinem Prüfer berichtet, kann anderenorts eine ganz andere Wirkung entfalten. Die unterschiedliche Bewertung von Fuß- und Handbremshebel erscheint mir nicht schlüssig. In beiden Fällen gibt es Anforderungen, die ein verwendetes Material zu erfüllen hat was Biegesteifigkeit und Bruchfestigkeit angeht. Bremse ist als Gesamtsystem ein bauartgenehmigtes Bauteil, an dem man nicht einfach ein Bambuspedal an die Fußbremse basteln kann. Ich möchte auch keine Plastik- oder Pappfußrasten haben, die möglicherweise durch Lack "getarnt" wurden.
Du Hansemann, bei allem Respekt!
Aber wenn ich hier tippe (ok, Wurstfinger , das dauert eben), dann hast du hier nicht den gleichen Gedanken zu posten… 😂👍😇👋
 
Bullerbue

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Moin,

kann es halt nur so sagen wie der gute Mann es mir erklärt hat. Natürlich ist dein Pappbeispiel jetzt etwas weit hergeholt Hansemann. Bambus ist übrigens eines der stabilsten Materialien überhaupt. Mein Cousin hat ein Pedelec in dieser Art aus Bambus.

IMG_0376.jpeg


Aber gut das nur nebenbei als spaßiger Exkurs. Fährt sich übrigens saubequem weil nicht so starr wie Alu oder Carbon.

Ich kann das wie gesagt nur so wiedergeben wie der Herr Ingenieur es mir erklärt hat. Aber es mag durchaus Auslegungssache der einzelnen TÜVs in Deutschland oder gar einzelner Niederlassungen sein.

Das hat man ja schon als junger Bursche mit den ersten alten Autos die man so hatte, erlebt. „Fahr zum Erich, der sieht das nicht so eng…“ Lang ist es her….

Gruß Guido
 
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SQ18

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"Fußrasten" und Bremshebel scheinen aber nicht aus plastiniertem Bambus zu bestehen :devil:
 
ufoV4

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Gerade (Hand-) Brems- und Kupplungshebel können immer wieder Probleme machen. Hat die Rennleitung ihren gutmütigen Tag, wollen die nur eine KBA-Nr sehen und man fährt weiter. In allen anderen Fällen wollen die zumindest die ABE sehen (die man natürlich iiiiimmmmer dabei hat). Lasst den ganzen Kram eintragen. Dann gibt es keine Ungereimtheiten.
 
Bullerbue

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Jou, alles gut. Hintergrund bei mir war das ich auf die ABEs keinen Bock mehr hatte und deshalb alles habe eintragen lassen. Wenn mir dann einer sagt „Brauch ich für die und die Teile nicht fürs Eintragen“, was soll ich denn da sagen?

Wie gesagt alle im obigen Post erwähnten Teile habe ich ja eintragen lassen und dafür auch die ABE haben müssen. Und das ist schon viel Zeug. Und über den TÜV bin ich mit alldem auch bereits wieder ohne Probleme gekommen.

Gruß Guido
 
Larsi

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... Lasst den ganzen Kram eintragen. Dann gibt es keine Ungereimtheiten.
Da frage mal ein paar Jungs aus der Tuningszene, die versucht haben, ihr Fahrzeug komplett legal zu tunen.
Die kommen vom TÜV, der Ingenieur hat alles abgenickt und die Damen und Herren der Rennleitung wissen es besser und legen den Ofen still.

Ob die Stilllegung dann rechtens ist oder falsch war, hilft dem Fahrer an Ort und Stelle erstmal gar nicht.
 
Road's End

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jepp für die Schalthebel braucht es keine Nummer. Alles was an Originalaufnahmen am Rahmen oder Motor angebracht wird und wo die Führungsebene/Aufstellebene gleich bleibt, braucht es keine ABE. Heißt Fußrasten die welche die gleiche Aufnahmeebene / Höhe wie die originalen aufweisen brauchen auch keine ABE. Genauso der Schalthebel, der zudem keine Sicherheitsrelevanz hat.

Verstellbare Fußrasten oder gar Fußrastenanlagen sind was anderes. Diese ändern die originale Geometrie, auch wenn diese an vorgebenden Aufnahmen befestigt sind. Ebenso der Handbremshebel der an keiner festen Rahmenaufnahme befestigt ist, sondern an einer veränderbaren / verstellbaren Aufnahme befestigt sind.

Beim Kupplungshebel spielt dies übrigens wiederum keine Rolle. Wenn man einen Satz Handhebel für Kupplung und Bremse kauft, ist nur die ABE für den Bremshebel von Bedeutung. Beim Fußbremshebel ist es wieder anders, weil die Zubehörteile wiederum an festen Aufnahmen befestigt werden.

Wurde mir alles von einem TÜV Prüfer erklärt an meinem Mopped. Eingetragen ist bei mir das Fahrwerk von TT, der Windschild, der Handbremshebel und der Lenkungsdämpfer. Der verstellbare TT Schalthebel, der TT Bremshebel (Fuß) und die Adventure Fußrasten von Pivot Pegz interessiert den Prüfer nicht.

Gruß Guido
Diese Äusserung wegen der Fussrasten ist aus meiner Erfahrung falsch. Ich war auch dieser Meinung und fuhr entsprechend mit nicht originalen Fussrasten herum. Bei einer Polizeikontrolle wurde mir die Weiterfahrt mit der 1250GS deswegen untersagt. Begründung: Fussrasten sind ein sicherheitsrelevantes Bauteil.
Kostete mich 90€, ich glaube sogar 1 Punkt und den Aufwand, irgendwie nach Hause zu kommen, die originalen BMW Rasten zu holen, montieren und gleich bei der Polizei vorzuzeigen. War noch problematisch, weil Polizistin keine Ahnung und die Rasten keinerlei Kennzeichnung von BMW hatten.
 
Bullerbue

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Tach,

tja was soll ich sagen, siehe den Post 294 von mir. Ich meine wie würdest denn du reagieren? Du bist im Gespräch mit jemanden der es „eigentlich“ wissen sollte und da verlasse ich mich da nun mal drauf. Also wenn der TÜV selber nicht mehr weiß was gilt, dann gute Nacht.

Gruß
 
Andi#87

Andi#87

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Du bist im Gespräch mit jemanden der es „eigentlich“ wissen sollte und da verlasse ich mich da nun mal drauf. Also wenn der TÜV selber nicht mehr weiß was gilt, dann gute Nacht.
Dann wird es aber stockfinstere Nacht. Wenn ich so lese, was der TÜV alles nicht weiß, oder glaubt zu wissen, parallel zu unserer Executive... :facepalm:
 
Hansemann

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Tja Freunde der leeren Keksdose, es gibt wohl bei allen Überwachungsorganisationen Allrounder und welche, die sich spezialisiert haben. Da kann man Glück oder Glück haben.

Früher oder später werden diejenigen die das letzte Komma ausnützen wollen auch an den richtigen geraten und dann gibt's Ärger. Sei es die nicht erteilte Plakette oder die untersagte Weiterfahrt. Selbst wenn man nach langwierigen Verfahren mit Gutachter und/oder Gerichten die Maßnahme aufgehoben oder sogar Recht bekommt, an Ort und Stelle ist es erst mal doof.

Wer also was ganz besonderes braucht, begibt sich ins Risiko und da kann das Pendel in beide Richtungen ausschlagen, da darf man nicht heulen.

An meinem Mopped ist auch nicht mehr alles original und ich hab auch schon Glück beim TÜV gehabt weil ich vergessen hatte was vor der Vorführung zurück zu bauen. Ich hab aber auch schon bezahlt, nur poste ich das dann nicht auf der Suche nach Mitleid in Foren.
 
KlausB

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Meine Erfahrung ist, dass man eine ABE hinsichtlich der Wortwahl ganz genau lesen sollte. Hat man 2 ABEs dabei, in denen der Anbau nur am Originalmotorrad bzw. Serienmotorrad erlaubt ist, dann muss man eintragen lassen. Enthält eine der beiden ABEs diese Vorgabe nicht, dann ist es legal ohne Eintragung. Beim Wilbers-Fahrwerk an der MT-07 meiner Frau steht drin, dass damit die Serienfederung ersetzt werden darf. Die Tieferlegung, die gemäß ABE nur am Serienmotorrad verbaut werden darf, ist davon dann unberührt. Es wäre sicherer, alles eintragen zu lassen, ist aber rechtlich kein Problem. Beim letzten Dekra-Termin hat der Prüfer zur Einarbeitung eines Neulings alle Texte genau studiert, um mir dann mitzuteilen, dass alles in Ordnung ist. Das hatte ich bisher auch noch nicht.

Gruß
Klau
 
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