Plattformen-Steuertransparenzgesetz bringt Änderungen für private Verkäufer auf eBay, Amazon und Co.

Diskutiere Plattformen-Steuertransparenzgesetz bringt Änderungen für private Verkäufer auf eBay, Amazon und Co. im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich bezahle viel per Paypal und hatte tatsächlich im letzten Jahr einige Verkäufe über Paypal getätigt. Aber ich kann mir beim besten Willen...
Koponny

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Ich bezahle viel per Paypal und hatte tatsächlich im letzten Jahr einige Verkäufe über Paypal getätigt. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das am Ende wirklich jemand auseinander klamüsert, gerade wenn die Verkäufe letztlich per Paypal für Freunde und Familie gelaufen sind. Letzteres ist ja auch gebührenfrei, fraglich wie das bei Paypal gespeichert wird- ist ja auch für deren Bilanz unerheblich.
 
bmwtreiber

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Ich denke, solange es Bargeld gibt wird nicht viel passieren (außer es läuft ein Verdacht)
Aber die Weichen sind gestellt. Was dann kommt kann sich jeder ausmalen.
 
langer-rudi

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........fraglich wie das bei Paypal gespeichert wird- ist ja auch für deren Bilanz unerheblich.
Du kannst Dir in Deinem Paypal- Konto unter Auswahl des gewünschten Zeitraums doch alle Deine gespeicherten 'Transaktionen' anzeigen lassen. Da erscheinen dann sowohl die jeweiligen 'Geschäftspartner', als auch die geflossen Zahlungen, Ein- und Ausgänge.
 
Querulant

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Seid Ihr Euch sicher, dass hier nicht wieder "der Teufel an die Wand gemalt" wird?

Also: Ich kaufe mir als Privater über die Jahre aus versteuertem Einkommen CD´s, ein Motorrad, Möbel und diverse Artikel. Irgendwann veräußere ich die gebrauchten Sachen sukzessive wieder und erziele einen Verkaufserlös für den gebrauchten Kram. Den soll ich dann nochmals versteuern?

Doppelbesteuerung ist m.W. in D unzulässig - da warte ich mal gespannt auf die ersten Klagen von betroffenen Bürgern.
Außerdem muss ich den Finanzbehörden nichts beweisen, es gilt zunächst immer die Unschuldsvermutung. Die Behörde muss mir nachweisen, dass ich unrechtmäßig gehandelt habe, also den Gegenstand aus meinem Privatbesitz nach 10 Jahren Gebrauch mit einem Gewinn von xx€ verkauft habe. Dann allerdings wären xx€ zu versteuern.
Alles andere ist, wie viele weiteren Gesetze der jüngeren Zukunft, mit der heißen Nadel gestrickt , evtl. rechtswidrig und u.U. sogar eine Verletzung meiner Grundrechte gem. GG
 
Klausmong

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Seid Ihr Euch sicher, dass hier nicht wieder "der Teufel an die Wand gemalt" wird?

Also: Ich kaufe mir als Privater über die Jahre aus versteuertem Einkommen CD´s, ein Motorrad, Möbel und diverse Artikel. Irgendwann veräußere ich die gebrauchten Sachen sukzessive wieder und erziele einen Verkaufserlös für den gebrauchten Kram. Den soll ich dann nochmals versteuern?
Wenn man glaubhaft machen kann, das man die Sachen selbst hatte und gebraucht verkauft sehe ich kein Problem.
Wenn es wen interessiert, dann nur dann, wenn der Verdacht auf Gewinnerzielung besteht.

Doppelbesteuerung ist m.W. in D unzulässig - da warte ich mal gespannt auf die ersten Klagen von betroffenen Bürgern.
Außerdem muss ich den Finanzbehörden nichts beweisen, es gilt zunächst immer die Unschuldsvermutung. Die Behörde muss mir nachweisen, dass ich unrechtmäßig gehandelt habe, also den Gegenstand aus meinem Privatbesitz nach 10 Jahren Gebrauch mit einem Gewinn von xx€ verkauft habe. Dann allerdings wären xx€ zu versteuern.
Ist das so?

Generell kann ein Steuerberater da sicher eine seriöse Aussage machen.

Persönlich sehe ich einen großen Unterschied ob ich alte Sachen verkaufe die länger in meinem Besitz waren und die ich nicht mehr will, oder ob ich Waren einkaufe und gewinnbringend wieder verkaufe.
 
Querulant

Querulant

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....Wenn es wen interessiert, dann nur dann, wenn der Verdacht auf Gewinnerzielung besteht.

...Persönlich sehe ich einen großen Unterschied ob ich alte Sachen verkaufe die länger in meinem Besitz waren und die ich nicht mehr will, oder ob ich Waren einkaufe und gewinnbringend wieder verkaufe.
Eben - genau um diesen Personenkreis geht es, Waren zum Wiederverkauf kaufen und verkaufen, ohne als Kleingewerbetreibender zu handeln...... und selbst dann sind 600€ Gewinn jährlich (ab 1.1.24 geplant 1000€ p.a.) steuerfrei, müssen aber gemeldet werden - dafür ist eine Einnahme/Ausgabenliste hilfreich.

Worüber ich mich mit meinen post echauffiert habe ist die undifferenzierte Betrachtungsweise in den ersten (geschätzt) 60 posts......
 
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Gast 26226

Gast
.......
Also: Ich kaufe mir als Privater über die Jahre aus versteuertem Einkommen CD´s, ein Motorrad, Möbel und diverse Artikel. Irgendwann veräußere ich die gebrauchten Sachen sukzessive wieder und erziele einen Verkaufserlös für den gebrauchten Kram. Den soll ich dann nochmals versteuern?
............
Außerdem muss ich den Finanzbehörden nichts beweisen, es gilt zunächst immer die Unschuldsvermutung. Die Behörde muss mir nachweisen, .........
Moin!
Es geht nicht darum, den Verkaufserlös eines Motorrades zu versteuern, das Du irgendwann mal neu gekauft hast und jetzt zu einem natürlich niedrigeren Preis wieder verkaufst. Es geht um die mögliche Versteuerung eines Veräußerungsgewinns, sprich VK höher als EK. Das hattest Du ja auch schon geschrieben.
Und zum zweiten Teil: Du hast wohl mit dem FA bisher nicht viel zu tun gehabt außer der jährlichen Steuererklärung? Frag mal Selbständige, wie das FA vorgeht.
Aus meinem "früheren Leben" kenne ich das: Das FA unterstellt Dir irgendeinen steuerlich relevanten Sachverhalt und fordert dann von Dir die anfallenden Steuern. Der Steuerpflichtige muss dann sehen, wo er bleibt und was er nachweisen kann. Beim FA gilt die "Unschuldsvermutung" nicht.
Es geht ja bei solchen Fällen normalerweise auch nicht um irgendeine Schuld, im strafrechtlichen Sinne, wo die Unschuldsvermutung natürlich gilt und die Ermittlungsbehörde die Schuld zweifelsfrei nachweisen muss. Sondern es geht darum, dass das FA frei von der Leber weg einen Steuersachverhalt definiert bzw. vermutet und voraussetzt. Frei nach dem Motto: "Soll er doch klagen, wir wollen erstmal Kohle!"
 
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