gerd_
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Hi
Es ist illegal sie anders zu verwenden als es in der StVO steht. Sie dürfen nur zusammen mit dem Abblend oder auch dem Standlicht leuchten. Nachdem "nur Standlicht" beim Mopped nicht mehr zulässig ist entfällt dieser teil. Nachdem andererseits "nur Tagfahrlicht" erlaubt ist könnte es gemeinsam mit Tagfahrlich gestattet sein.
Bleibt natürlich die Anwendungsvorschrift "nur bei Nebel, Schnee oder Regen UND Sichtweite von weniger . . .
Bei Fern sieht das anders aus. Alle Fern haben gemeinsam zu leuchten wenn man auf "Fern" stellt.
Deshalb ist "Zusatzscheinwerfer" als alleinige Bezeichnung nicht ausreichend. "Allgemeine Zusatzscheinwerfer", also quasi zusätzliches Abblendlicht oder "undefinierte Funzeln" sind überhaupt nicht zulässig. Egal wie sie geschaltet sind oder ob sie überhaupt eine Zuleitung haben. Ausnahmen gibt es per Einzelzulassung (Harley bei "Abblend").
Der Rest ist entweder Fern oder Nebel.
Zwischendurch war da mal eine Grauzone mit "Begrenzungsleuchten". Die waren bis 10W zulässig. 10W LED ist mächtig und die Dinger strahlen konstruktionsgemäss in alle Richtungen, blenden also wie Sau. Da wurde meines Wissens nachgebessert.
gerd
Doch, die Schaltung ist bei Neblern legal. Das war sie schon immer und zwar auch dann wenn der TÜV früher (damals Monopolist) Anderes verkündete.Ich habe an meine 1250er Bj. 2019 im Vorjahr nachträglich welche anbauen lassen. Detailfoto hab ich keines. Steht derzeit in einer dunklen Garagenecke.
Meine Zusatzscheinwerfer leuchten, wenn ich sie mit dem Schalter einschalte, egal welches Licht im Scheinwerfer an ist.. Ich wollte das so. Diese Schaltung ist glaube ich nicht ganz legal, lässt sich aber offenbar so programmieren.
Es ist illegal sie anders zu verwenden als es in der StVO steht. Sie dürfen nur zusammen mit dem Abblend oder auch dem Standlicht leuchten. Nachdem "nur Standlicht" beim Mopped nicht mehr zulässig ist entfällt dieser teil. Nachdem andererseits "nur Tagfahrlicht" erlaubt ist könnte es gemeinsam mit Tagfahrlich gestattet sein.
Bleibt natürlich die Anwendungsvorschrift "nur bei Nebel, Schnee oder Regen UND Sichtweite von weniger . . .
Bei Fern sieht das anders aus. Alle Fern haben gemeinsam zu leuchten wenn man auf "Fern" stellt.
Deshalb ist "Zusatzscheinwerfer" als alleinige Bezeichnung nicht ausreichend. "Allgemeine Zusatzscheinwerfer", also quasi zusätzliches Abblendlicht oder "undefinierte Funzeln" sind überhaupt nicht zulässig. Egal wie sie geschaltet sind oder ob sie überhaupt eine Zuleitung haben. Ausnahmen gibt es per Einzelzulassung (Harley bei "Abblend").
Der Rest ist entweder Fern oder Nebel.
Zwischendurch war da mal eine Grauzone mit "Begrenzungsleuchten". Die waren bis 10W zulässig. 10W LED ist mächtig und die Dinger strahlen konstruktionsgemäss in alle Richtungen, blenden also wie Sau. Da wurde meines Wissens nachgebessert.
gerd
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