https://www.asphaltandrubber.com/news/verdict-reached-alpinestars-dainese-airbag-patent-case/
Automatische Übersetzung:
"...Im deutschen
Patentrechtsstreit zwischen Alpinestars und Dainese ist es endlich zu einem Urteil gekommen, das sich auf die jeweilige Airbag-Klagetechnologie bezieht.
Das Landgericht München hat in dem Urteil festgestellt, dass Alpinestars zwei Dainese-Patente in Bezug auf seine D-Air-Technologie verletzt hat und damit ein Urteil gefällt, wonach Alpinestars der Verkauf seiner Tech-Air-Produkte in Deutschland untersagt ist.
Alpinestars wird auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass Alpinestars Tech-Air Produkte in Deutschland vertreibt, an Dainese zurückerstattet. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der Höhe der Tech-Air-Produkte, die das italienische Unternehmen in Deutschland verkauft hat und die noch nicht feststeht.
Nach dem Urteil gaben beide Unternehmen Pressemitteilungen heraus, in denen sie ihre Seite der Patentrechtsstreitgeschichte darlegten, ohne dass die Liebe zwischen den beiden Parteien verloren ging.
Die Pressemitteilung von Alpinestars widerspricht natürlich dem Urteil des Richters und sagt, dass das Unternehmen die Entscheidung anfechten will. Die Alpinestars-Pressemitteilung erinnert die Leser auch daran, dass die deutsche Entscheidung nur den Umsatz in Deutschland und nicht das übrige Europa betrifft.
Dies ist eine wichtige Unterscheidung, da Alpinestars und Dainese in Italien noch immer in einen ähnlichen Rechtsstreit verwickelt sind, und Alpinestars hat sich beim Europäischen Patentamt (EPA) erkundigt, um lokale Urteile über die Airbag-Patentstreitigkeiten der beiden Unternehmen aufzuheben. Beide Klagen sind jedoch noch anhängig.
Alpinestars hat einen Rechtsstreit bereits auf einer höheren Ebene gewonnen, da Dainese einen Patentanspruch von Dainese (es wird nicht festgelegt, welcher) gegenüber dem Europäischen Patentamt durch das Bundesamt für die Europäische Union abgelehnt wurde.
Die Pressemitteilung von Dainese wendet sich unterdessen direkt an die Pressemitteilung von Alpinestars und erinnert die Leser daran, dass vor den italienischen Gerichten keine endgültigen Entscheidungen getroffen wurden und dass die Annullierungsklagen beim EPA noch immer anhängig sind.
Im Mittelpunkt des deutschen Streits steht die Frage, wie ein Airbag im Inneren eines Kleidungsstücks eingearbeitet und dafür gesorgt werden kann, dass er sich entfaltet. Es geht nicht um die Technologie, die die Soft- und Hardware der Airbagsysteme umfasst.
Ähnliche regionale Airbag-Patente hält Dainese auch in Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien - die in Streit geraten könnten, wenn das EPA zunächst eine übergreifende Entscheidung trifft.
In Italien behauptet Dainese, dass fünf seiner Patente verletzt worden seien, obwohl auf diesem Markt noch keine Einigung erzielt worden sei. Alpinestars hat beantragt, das italienische Verfahren für nichtig zu erklären, obwohl noch keine endgültige Entscheidung über diesen Antrag getroffen wurde.
Da sich beide Unternehmen noch immer erbittert um ihre Airbagtechnologien streiten, ist dies sicherlich nicht das letzte Wort im Streit zwischen Alpinestars und Dainese. Beide Marken haben weitere Klagen in Gang, und natürlich können gegen diese Urteile Berufung eingelegt werden.
In der Zwischenzeit werden beide Marken ihre Produkte weiterhin an Händler und Verkäufer verkaufen, wobei sowohl Renn- als auch Straßenprodukte in Europa und schließlich auch in den USA verkauft werden..."