Und genau deshalb kenne ich vermutlich auch niemanden, der auf seinem Motorrad von der Polizei angehalten wurde und Ärger bekommen hat. Zumal man ja jederzeit sein Haus verlassen durfte, um spazieren zu gehen. Zur Not halt im Allgäu. Der dortige Landrat hatte eine Anordnung erlassen, wonach sich nur Menschen, die dort polizeilich gemeldet sind, dort aufhalten dürfen. Das Verbot wurde von München umgehend kassiert, und Innenminister Herrmann wies die Polizei an, dieses Verbot nicht umzusetzen. Und wenn man mit dem Auto von München ins Allgäu fährt, um dort spazieren zu gehen, warum dann nicht mit dem Motorrad?