Sniper
- Dabei seit
- 24.08.2009
- Beiträge
- 115
- Modell
- R1200GS Rallye / R1200R Classic / R1200CL
Aha ok, also keine GS!?
Dann berichte doch bitte weiter über die Laufleistung.Hallo in die Runde, melde mich jetzt doch einfach mal dazu.
Habe den Mitas E 07+ jetzt seit 3500km auf meiner GS LC und bin schwer begeistert
Ist das Beste was ich seit den mittlerweile 110 tkm auf dem Mopped gefahren bin. Jeder natürlich nach seinem individuellem Fahrstil. Bin eher der Reisende und kleine Straßen Entdecker läuft wahnsinnig leise gegenüber den Heidis und hat in allen Lagen genügend Grip. Wird bei entsprechender Laufleistung bestimmt mein Standard werden....
Gruss in die Runde
Ja das sind eigentliche alle Mitas die ich bislang hatte .Einzig mein Mechaniker war nicht begeistert, er meinte sie sind sehr schwer zu montieren.
mfg flo
hmmm!!!! Da muss ich wohl Mitas auch anschreiben!Hallo
zur Freigabe kann ich nur die Antwort von Mitas anhängen!
Welches Gesetz soll das denn sein ??hebt diese bescheinigung diesen komischen neuen gesetz auf das ich umbedingt ein "V" reifen brauche?
Mach das, ich hab gestern auch meine Bescheinigung für die MÜ K25 bekommen und sie "arbeiten gerade die offenen Anfragen ab".hmmm!!!! Da muss ich wohl Mitas auch anschreiben!
Schade das deine R1200GS R12 nur von 2010 bis 2013 ist! Meine R12 ist von 2006!
Aber mal Blöd gefragt, hebt diese bescheinigung diesen komischen neuen gesetz auf das ich umbedingt ein "V" reifen brauche?
na das wo hier überall geredet wird!Welches Gesetz soll das denn sein ??
Dann komm mal zu uns , wirst so dein blaues Wunder erlebenIn kann mich zwar noch nie daran erinnern das es ein Polozist gejuckt hat bei einer Kontrolle, aber was willst machen!
Bin Franzose im Exil Harald, da musst du verzeihen wenn Hansemann so ein Schinken mit Paragraphen raus hautHast eine Eu Zulassung , dann juckt das doch alles nicht ..
Wurde doch hier im Forum beschrieben und verlinkt ....
PS: und dan jetzt noch die Antwort von meinem Reifendandler!Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:
1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der EU‑Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.